Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Verhandlungen der Gesandten Kurbrandenburgs und Magdeburgs mit den ksl. Geheimen Räten um die Formulierung eines Dekrets zum temporären Magdeburger Sessionsverzicht: Konzept der ksl. Räte, Gegenentwurf des Hauses Brandenburg, Revidierung durch die ksl. Räte, neuerliche Korrektur durch das Haus Brandenburg.

/389’/ Fortsetzung der Verhandlungen zur Magdeburger Session1: Die ksl. Geheimen Rätewollen das von ihnen formulierte Konzept [für ein Dekret] zur Lösung des Streits allein den Magdeburger Gesandtenverlesen. Weil diese das ablehnen, verzögert sich die weitere Verhandlung bis 16 Uhr nachmittags.

(Nachmittag, 16 Uhr). Zunächst kommen die Magdeburger Gesandten, wenig später die ksl. Rätevon Hornstein und Dr. Freymon sowie Reichshofsekretär Hannewald zu den Kurbrandenburger Verordneten. Haben uns ein concept fuhrgelesen2, damitt wihr nicht haben zufriden sein konnen3. Und hatt der magdeburgische cantzler und Schlibenn4 ein anders begriffen, davon den 8. Maii[18. 5.] unter unß ist deliberiret worden5.

/390/ [Wiederholte und genauere Protokollierung dieser Verhandlungen:] Freymon bringt vor: Auf die Verhandlungen mit dem Magdeburger Kanzler [wegen einer Lösung des Sessionsstreits] hin6haben die ksl. Räte ein Konzept formuliert, das jetzt verlesen werden soll.

Magdeburg (Meckbach): Dankt dafür, dass die ksl. Räte zu ihnen gekommen sind, und bittet, daß ihnen daß concept zu bedencken mochte uberreichet werden. Sein erbotigk, sie nicht auffzuhaltten. Sie wisten sonst, waß gestern gesampt und ad partem fuhrgelauffen7 und wie sonsten die sachen hergangen./390 f./ Haben zwischenzeitlich gestern Abend eine Weisung erhalten8, mit der ihnen /390’/ widderumb bevohlen wirdt, mitt den sachen zuvorfahren und sich derer ahnzunehmen. Und sein ihre f. Gn. deß noch nicht berichtet, waß zuletzt alhie fuhrgelauffen. Fuhr ihre person hetten sie zu den kaiserlichen rethen gern kommen wollen, ehr sey aber die nacht mitt einer cölera9 uberfallen. Darumb ehr seinen collegam vormocht, daß ehr mitt seinem secretario dahin gangen. Nachdem aber die hern daß concept von sich zu geben bedencken gehabt, ist es vorbliben. Bittet, dahe seiner person halben einige mora fuhrgefallen, die ihm besten zuvormercken und ihnen endtschuldiget zu haltten. Sie haben auch daß concept nicht konnen ablesen hohren, dan hierauff sie nicht alleine, sondern auch andere10 bevehlich haben. Sie wollen es aber itzo hohren lesen, und dahe die notturfft erfordertt, ettwaß darzu zu thun, bitten sie ihm besten zuvormercken, daß sie darzu bedacht nehmen mussen. Und weil disen dingen kein ander maß hatt gegeben werden konnen, bitten sie, zufriden zu sein.

Freymon: Sein gern ahnhero kommen. Daß concept von sich zugeben, ist ihnen bedengklich gewesen, dan es ihre Mt. noch nichtt gesehen.

Verlesung des Konzepts11.

[Separate Beratung der Magdeburger und Kurbrandenburger Gesandten]. Man sieht, daß /391/ es fast bedengklich gestellet und ihren f. Gn., sie woltten ihnen der kunfftiger zeitt die hand gantz und gahr schliessen lassen, nicht ahnnemlich.

Nach der Beratung zum Konzept kommen die Gesandten wieder zu den ksl. Räten. Meckbach bringt vor: Man hette daß concept hohren vorlesen. Wehre mitt sonderm vleiß gestellet. Nun musten sie ihn disem wergk sorgkfeltigk sein, daß sie nicht ihrer wurden[!]. Und kontten sie sich ihn dem concept nicht vorwahren. Bitten, daß man es ihnen vortrauen12 woltte, besser zu durchsehen und zu erwegen.

Die ksl. Räte gestehen dies mit der Bedingung zu, daß es nicht abgeschrieben wurde.

[Prüfung und Revidierung des Konzepts durch die Kurbrandenburger und Magdeburger Gesandten. Rückgabe des Konzepts in der geänderten Fassung13an die ksl. Räte].

Dazu merkt von Hornstein an, das Konzept in dieser Fassung sei ein praejudicirlich wergk, und soltte nicht weitter kommen. Wollen es aber mitt den andern reden und es unß widder zuschicken.

Die Übergabe der von den ksl. Geheimen Räten neuerlich revidierten Fassung14an die Kurbrandenburger und Magdeburger Gesandten erfolgt noch am Abend. Darauff hatt der cantzler15 und Adam von Schlieben ein ander concept begriffen16, wie oben vormeldett17.

Anmerkungen

1
 Textvorlage: Kurbrandenburg, fol. 389’–391.
2
 Vgl. Bericht der Brandenburg-Ansbacher Gesandten an Mgf. Georg Friedrich vom 21. 7. (11. 7.) 1594: Damit verbunden war der Versuch, die Kurbrandenburger und Magdeburger Gesandten /513/ zu annehmung desselben zu bereden. Wiewohl nun bedencklichenn gewesen, in dergleichen weeg[Dekret] sich einzulaßen, sonndern man viel lieber gewoltt, bey der leiblichen possession zuverbleiben, /513’/ jedoch weil man gesehen, das bey dieser gelegenheit solches nitt zuerlangen gewesen, unnd do den sachen furderlich abgeholffen, dabey wenig verlust, unnd ohne das bey dem Reichs tag anno 82 herrn administratorn die session gar abgesprochen werden wollenn, darzu die kfl. brandenburgischen ein bevelch, dz vonn dergleichen privat sachen wegen sie das hochnottwendig gemein werck und türckenhilff nitt zustecken,beschließen diese zusammen mit den Magdeburger Gesandten, dass sie, weil uf solchen weeg was mehr dann zuvor zuerhalttenn, die schrifftliche handtlung geschehen laßenn(StA Nürnberg, ARTA 60, fol. 513–520’, hier 513 f. Or.; präs. Ansbach, 23. 7. {13. 7.}).
3
 Konzept für das ksl. Dekret in dieser Fassung: Nr. 345.
4
 = Kanzler Meckbach und der Kurbrandenburger Gesandte Adam von Schlieben.
5
 Vgl. unten, Anm. 16, 17.
6
 Vgl. Nr. 323, 324 (Schlussabsatz).
7
 Für 16. 7. sind keine diesbezüglichen Verhandlungen protokolliert. Wohl Bezugnahme auf die Verhandlungen am 15. 7., insbesondere auf die Vereinbarungen in der abschließenden vertraulichen Unterredung [Nr. 324].
8
 Die Weisung liegt nicht vor. Vgl. die vorherige Weisung vom 29. 6. (19. 6.) 1594, deren Abschrift in Regensburg schon am 14. 7. notariell beglaubigt wurde (und die damit schon vor dem genannten Datum 16. 7. vorlag), als Beilage zu Nr. 342.
9
 = „Cholera“ (Durchfall).
10
= nicht allein sie, die Magdeburger Gesandten, sondern auch andere Mitglieder des Hauses Brandenburg. Bezugnahme auf den Versuch der ksl. Räte am Morgen, das Konzept allein vor den Magdeburgern zu verlesen.
11
 = die oben (Anm. 3) erwähnte Fassung [Nr. 345].
12
 = schriftliche Übergabe des Konzepts.
13
 Vgl. diese Fassung als Entwurf der Kurbrandenburger und Magdeburger Gesandten [Nr. 346].
14
 Vgl. die in der Endfassung des Dekrets dokumentierte Version: Nr. 347, Fassung A.
15
 = Meckbach.
16
 Vgl. Bericht der Ansbacher Gesandten vom 21. 7. (Anm. 2, fol. 514): Dessen Übergabe an die ksl. Räte erfolgt mit dem Vorbehalt, /514/ dz solches zuvor auch mitt denn evangelischen ständen muste gehandlet werdenn. Dann weil der ertzbischoff zu Saltzburg solches für ein gemein werck gemacht unnd alle catholischen uffgemahnet unnd zu sich gezogen[Nr. 29], wüsten auch wir solches nicht annderst dann für ein gemein werck, das alle evangelische betreffe, zuachtten unnd zuhaltten, unnd das uns solches allein abzuhandlen bedencklich fallen wolt. Das zwar die keyserlichen als zue frühe unnd weittleüfftig sein erachtet unnd gebetten, noch damitt in ruhe zustehn.[Die Einbindung des Religionskonvents erfolgte erst am 20. 7.: Nr. 215, Abschnitt B].
17
 Vgl. die in der Endfassung des Dekrets dokumentierte Version: Nr. 347, Fassung B.