Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Beschwerde gegen die Weigerung der benannten Reichskreise, noch beim RT über den Einsatz der Reichshilfe für den Niederrheinisch-Westfälischen Kreis zu entscheiden. Bitte um sofortige Benennung eines Reichskommissars, der den Einsatz der Hilfe anordnet.

Datum: Regensburg, 12. 8. 1594. Der Mainzer Kanzlei übergeben und im KR verlesen am 12. 8.1

HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 417–420’ (Or. Dorsv.:Underthenigst, underthenig und dienstliche erinnerung des niderlendischen-westphelischen kreiß gewalttrager umb lautere verabschiedung demselben kreiß bewilligter hilff. An das hochloblichst churfurstlich collegium. Von anderer Hd.:Praesentatum Regenspurg, 12. Augusti 1594.) = Textvorlage. LAV NRW R, NWKA X/98, fol. 47–48’ (Konz. Vermerk:Praelectum 12. Augusti praesente Lic. Schad, her Bocholtz, bentheimischer gesanten, stat colnischen. Dorsv. entsprechend 1. Satz des Dorsv. der Textvorlage. 2. Satz anders:Am 12. Augusti per Lic. Schad, munsterischen, und die guligische gesanten ubergeben dem meintzschen cantzler fur der kfl. rhats stueben.) = B. HASt Köln, K+R A 200/1, fol. 112–115 (Kop. Überschr. wie Dorsv. in B) = C. LAV NRW R, JB II 2344, fol. 729–730’ (Kop.).

/417–418/ An KR: Nachdem auf ihre, der Kreisbevollmächtigten, mündliche und schriftliche Bitten um Rettung und Hilfe hin beschlossen worden ist, den bedrängten Ständen im Kreis drei Römermonate an drei festgelegten Terminen zu erlegen, über deren Verwendung vier benannte Kreise entscheiden sollen2, haben sie erwartet, diese würden ihren entsprechenden Beschluss in Anbetracht der Gefahrenlage noch beim RT vorlegen. Sie, die Kreisverordneten, haben ihre Bereitschaft dazu wiederholt erklärt und die Erledigung bei den anderen benannten Kreisen angemahnt /418/ So ist unns doch, das es vonn etlichenn, aalls wen sie darzub nicht gevolmechtiget, auch in eventum allein die hilff bewilligt seie3, wider–a zur neuenn zusamenkunfft verschoben unnd dißmals der anvertraueter außschlag nicht ertheilt werdenn wollenn, cdas auch etlicher furnehmer stende abgesantenn albereit unnd vor entlicher verrichtung deßenn, sod deßwegen verabschiedt, ob sie gleich dazu beruffenn gewesenn, verreist seien–c, mitt nicht geringer bekummernuß in der gehaltener berathschlagung4 unnd sonsten vorkommen.

Da jedoch die Hilfe, ewenn auch in zu geringer Höhe–e, pure und aufrichtich[!] gemeint,/418–419/ fund da die Kurien einhellig beschlossen haben, dass die benannten vier Kreise sich noch beim RT über die Anwendung vergleichen–f, und zudem jeder weiß, was mit der 1582 bewilligten Hilfe wegen des Anordnungsverzugs erfolgt ist5, jetzt aber bei einer weiteren Verzögerung bis zur Entscheidung durch eine kostspielige spätere Kreistagung die Stände im Westfälischen Kreis hilflos in Elend und Jammer verlassen werden, bitten sie, die Kreisbevollmächtigten, KR möge es /419/ dahin richten, das jetzo diser seits ubergebene unvergreiffliche bedencken6 furgenommenn, was wegenn des vorgeschlagenen Reichs commissarii darin verfast, galls nemlich das derselb auff ernennung dieses kreiß fursten unnd stenndtt von irer ksl. Mt. dergestalt, das keinerh kriegender theill darin einig bedencken habenn konne, angestelt, derselbenn unnd dem Heyligen Reich vereidigt werde, auch in solchem namen die hilff bestellenn, davon genugsamei rechnung unnd seines verrichtenns gepurliche relation hernacher thun solle–g oder was sonstenn inn andere zutragliche wege nottig und dienlich, gepurlicher weiß lauter unnd undisputirlichj verabschiedett unnd zum effect gesteltt werden mochte.

/419 f./ Schlussformel.

/419’/ Signatum Regensburg, 12. 8. 1594. Unterzeichnet von den Bevollmächtigten des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises.

Anmerkungen

1
 Kursachsen, fol. 533 f. [Nr. 50].
2
 Vgl. Antwort zum 2. HA [Nr. 255], fol. 108’ f. [Damit /109/ dan … zurichten seye.]. Vgl. auch die nachfolgende Resolution der Reichsstände vom 16. 8. 1594 [Nr. 300].
a
–a als … wider] In B Hinzufügung am Rand.
b
 darzu] In B, C: herzu.
3
 Bewilligung der Reichshilfe, falls die Kriegsparteien die Restitution besetzter Orte im Reich und andere Vorbedingungen für die Friedensvermittlung ablehnen oder diese sich verzögert. Vgl. Antwort zum 2. HA [Nr. 255], fol. 108’ [Soltte aber die gesuchte … kommen solte.].
c
–c das … seien] In B Hinzufügung am Rand.
d
 deßenn, so] In B, C: deßjenigen, was.
4
 Vgl. zu diesen Beratungen der 4 Kreise am 8. 8. und 10. 8. den Bericht der Jülicher Gesandten an die Räte in Düsseldorf vom 13. 8. 1594: In den Beratungen ist von den Gesandten der Stände aus dem Oberrheinischen Kreis, /504/ das sie nicht alle beisamen, auch zu diesem handell nicht befellicht wehren, allein zu verzuglichen auffenthalt angezeigt worden.Da von den Gesandten der Stände aus dem Niedersächsischen Kreis einige bereits abgereist waren, wollten die noch anwesenden die Entscheidung an eine Zusammenkunft der Kreise nach dem RT verschieben. Dem haben sich die Vertreter des Kurrheinischen Kreises zunächst angeschlossen. Dagegen haben sie, die Jülicher Gesandten, namens des Westfälischen Kreises alle erfindtliche ablehenungen[!] solchs verzuglichen, langsamen, gar unfruchtbarlichen furnehmens eingewendtund gefordert, sich sogleich über einen Reichskommissar und anderweitige Anordnungen für den Einsatz der Reichshilfe zu einigen und dies im RAb zu manifestieren. Der Kreis hat dazu [obige] Supplikation an KR gerichtet und den aufgetragenen Protest [Nr. 298] mündlich und schriftlich vorgebracht. Die Übergabe des Protests an den Ks. wurde bisher aufgeschoben, weil auf ihre Supplikation hin seitens des KR die Andeutung erfolgte, dass der /504’/ defensions punct des commissarii halben im abschied vermuthlich solle erläutert und weittern protestirens unvonnotten werden(LAV NRW R, JB II 2343, fol. 504–506’, hier 504 f. Or.). Das Kölner Protokoll zu diesen Beratungen der 4 Kreise am 8. 8. und 10. 8. (Köln, fol. 145’–147’, fol. 151–152) ist auf dem Sicherungsfilm überwiegend nicht lesbar (ausgebleicht). Der Kurkölner Rat von Fürstenberg betonte im Hinblick auf die Sitzung am 8. 8., Magdeburg habe sich widerumb[vergeblich] gern eindringen wollen ad sessionem et votum(Bruns, Tagebücher, 569 f. Vgl. Stieve, Politik I, 242, Anm. 1). Die Stände aus dem Oberrheinischen Kreis waren in einer internen Beratung am 10. 8. (31. 7.) übereingekommen, mangelnde Weisungen vorzugeben. Zudem erfordertt der sachen notturfft, das hierzu kriegs erfahrne gezogen unnd gebraucht würden. Darumb ein jeder seiner herschafft, was disfals furgelauffen, referiren unnd anheimb bringenn wolten(Hessen, unfol.).
e
–e wenn … Höhe] In B Hinzufügung am Rand.
f
–f und … vergleichen] In B Hinzufügung am Rand.
5
 Vgl. Anm. 19 bei Nr. 36.
6
 Vgl. das Gutachten des Kreises [Nr. 290], fol. 268’ f. [Und damitt das defension … in specie zuvergleichen.].
g
–g alls … solle] In B Hinzufügung am Rand.
h
 keiner] In B, C: kein der[!].
i
 genugsame] In B, C: gepurliche.
j
 lauter unnd undisputirlich] In B Hinzufügung am Rand.