Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Verhandlungen der protestantischen Stände bei Kurpfalz
Textvorlage: Wett. Gff., unfol.
Bitte Administrator Johann Georgs von Straßburg an die protestantischen Stände um Interzession beim Ks. im Kapitelstreit. Aufnahme der Bitte sowie des Aachener Konflikts in die künftige Anmahnung zu den Gravamina beim Ks.
Verhandlungen der protestantischen Ständeabei Kurpfalz. Kurpfalz (Hochfelder) proponiert: Einberufung der Sitzung aufgrund der Bitte von Gesandten des Hst. Straßburg und der Stadt Aachen, die ihre Anliegen selbst vorbringen werden1.
Straßburg (Berchtold [für Administrator Johann Georg]): Hat um die Einberufung der evangelischen Stände gebeten, b–weil er den Ks. ersucht hat, seinen Herrn, den postulirten administratorn, ad sessionem wegen der landtgrafschafft Ellsaß khommen[zu lassen] alß auch mit den regalien zu belhenen wie auch Lottringen zu halltung deß pacification edicts2 anzuhallten3. Es hatt aber der cardinal Madrutius sich vernhemen lassen, das Brandenburgk mit der helfft desselbenn stiffts begnugett sein solltt. Item ettliche kayserische sich solten haben vernhemen lassen, das dieselbe sach nicht zum besten stünde.Administrator Johann Georg hat ihm deshalb aufgetragen, sich solcher sachen zubeschweren unnd umb abschaffung deß von Lotthringen anzuhalltenn–b, auch derentwegen bey den evangelischen stennden anzusuchen, beneben ihrer f. Gn. solches bey der ksl. Mt. suchen zu helffen; mit bitt, das die evangelische stendt sich hierinn guttwillig erzeigen wollten.
Vorlage und Verlesung des Schreibens Administrator Johann Georgs an die Gesandten der evangelischen Stände4sowie einer eigenen Eingabe Berchtolds jeweils an die evangelischen Stände5bzw. deren Gesandtec.
Umfrage. Kurbrandenburg (Köppen): Das ein anmanungsschrift anzustellen und zuubergeben, das die ubergebene gravamina abgeschafft oder darzu gewiße anordnung geschee, unnd inn derselben auch dißer sach incidenter mitgedacht und ubergeben werde.
Magdeburg: Wie Kurbrandenburg.
Halberstadt: Er wollt hoffen, das sich caesar der gravaminum halben quintuplicando wurdt erclert habenn. Sollte aber solches nicht gescheen, ließ er sich gefallen, das ein anmanungsschrifft der gravaminum halben angestelldt und ubergeben werde, auch mit dem außtrucklichen anhangk, dz man sonsten kheine contribution zuerlegen wuste; unnd der straßburgischen sachen darbei mitgedacht werde.
Pfalz-Zweibrücken: Es hette ihr herr viel ursachen, sich dißer sachen anzunhemen: Erstlich propter religionem, darnach der nachbarschafft unnd das ihre f. Gn. einen sohn gegen Straßburg praesentirt. Derwegen sich dan ihre f. Gn. davon nicht werden absondern. Weil man aber will hoffenn, demnach caesar inn der quatruplica der gravaminum erinnert6, das ihre Mt. sich daruff in ihrer quintuplica wurden ercleren, hett man sich dessen zuvor zuerkundigen. Wo nicht, das ein solch anmanungsschrifft ubergeben werde, wie Brandenburgk unnd Halberstadt vor ihnen votirt unnd darbey sowol die straßburgische als auch die aachische sach inn acht genommen werde. Den sie bevelicht, d–inn kheine contribution zu willigenn, es werde dann noch uf dießem reichßtag der straßburgischen und aachischen sachen abgeholffen–d,e.