Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Verhandlungen der protestantischen ReichsStädte

Textvorlage: Ulm, fol. 34–35’.

Zusammengefasste Gravamina der Reichsstädte für die Aufnahme in die allgemeinen Beschwerden der protestantischen Stände. Konflikt in Aachen: Spätere Unterstützung einer Supplikation der Gesandten des amtierenden Rates. Konzept für die Erklärung des SR an die Augsburger Gesandten. Baldige Aufnahme der Beratung zum 1. HA (Türkenhilfe) im SR.

/34/ (Vormittaga). Beratung der protestantischen Reichsstädte[Aachen, Nürnberg, Straßburg, Ulm, Worms, Nördlingen, Lübeck, Heilbronn, Speyer, Colmar, Frankfurt, Hagenau, Regensburg1].

/35/ Verlesung und Billigung der von den Städten formulierten Gravamina in der Form, wie sie in die Beschwerden der höheren protestantischen Stände eingebunden werden sollen. Die Nürnberger Gesandten legen im Auftrag der Stadt Schweinfurt deren Gravamina gegen den Bf. von Würzburg2vor und bitten, diese in die allgemeinen Beschwerden aufzunehmen.

Die Frankfurter Gesandten teilen zu ihrer Beschwerde wegen der Kommission im Konflikt mit dem Deutschmeister mit, dass ihre Herren beim Kf. von Mainz den Aufschub der Vermittlungsverhandlungen bis 26. 8.berreicht haben. Sie bitten um Stellungnahme, cwie sie sich hierauf verhalten sollen–c. Bieten dafür die Übergabe der Akten an.

Beschluss: Auftrag an die Direktion [Regensburg], die Gravamina der Städte den Kurpfälzer Räten zu übergebendund bei dieser Gelegenheit nachzufragen, ob die Beschwerden der Stadt Straßburg3ebenfalls den allgemeinen Gravamina beigefügt werden sollen. Die Frankfurter Beschwerde wird dort nicht explizit angesprochen, sondern es bleibt bei der generalitet der partheyschen commission halb, darunder auch sie mit begriffen.Die Frankfurter Gesandten können die Akten einigen Rechtsgelehrten unter den Städtevertretern um deren Gutachten übergeben.

/35 f./ Der Aachener Gesandte [Men] berichtet, die Kurpfälzer Räte hätten auf die ihnen von seiner Seite übergebene Supplikation4zur insinuierten Appellation hin geraten, er möge diese Supplikation per modum missivaean Kurmainz sowie Kurpfalz gemeinsam richten und sie Kurmainz übergeben. Er, der Gesandte, hat dies getaneund bittet die Städte jetzt, ihm /35’/ pro assistentia jemandt zuzeordnen.

Beschlussf: Wie zuletzt5wird die Bitte erneut abgelehnt, aber zugesagt, da abschlegige antwort gefiele, das man ime allsdann mit begerter assistentz willfarn wollteg.

Regensburg als Direktorhteilt mit: Reichspfennigmeister Geizkofler hat im Auftrag des Ks. kritisiert, dass die Reichsstädte mit den Augsburger Gesandten neben sachen tractiertenund damit die Hauptverhandlungen verzögerten, und sie aufgefordert, die Beratung zur Nebenproposition beim 1. HA (Türkenhilfe)6sofort aufzunehmen.

Beschluss: Da KR und FR bereits zum 1. HA beraten, will man dies im SR ebenfalls tun.

Anmerkungen

a
 Vormittag] Speyer (fol. 39) differenzierter: 6 Uhr.
1
 Teilnehmer gemäß Umfragelisten in Speyer A, fol. 333’ f.
2
 Die Schweinfurter Gravamina konnten in den ausgewerteten Überlieferungen nicht aufgefunden werden. In den allgemeinen Gravamina [Nr. 390] werden sie nicht angesprochen.
b
 26. 8.] Speyer A (fol. 333’) abweichend: 29. 8. Nürnberg (fol. 57): 25. 8.
c
–c wie … sollen] Nürnberg (fol. 57 f.) differenzierter: ob die Beschwerde /57’/ in specie und nominative in die gemaine gravamina zubringen oder ob es bey der darinn gesetzten generalitet zulassen, sowie zur Frage, was sie tun sollen, falls eine ablehnende Resolution erfolgt.
d
 zu übergeben] Nürnberg (fol. 57) differenzierter: Übergabe zu fernerer enderung und verpesserung, doch unbenommen der substantz.
3
 Nr. 412. Die Beschwerden wurden in die allgemeinen Gravamina [Nr. 390], Punkte 15–17, übernommen.
4
 Die Supplikation konnte nicht aufgefunden werden. Zu deren Beschluss vgl. Ulm, fol. 27’ [Nr. 189]. Gemäß Nürnberg (fol. 58) erfolgte die Bitte Mens bei den Kurpfälzer Gesandten am Vortag nur mündlich: Sie möchten die in Heidelberg insinuierte Appellation (vgl. Anm. 10, 11 bei Nr. 380) den Reichsständen vorbringen.
e
 getan] Nürnberg (fol. 58) zusätzlich: und das Appellations- und das Insinuationsinstrument [vgl. Anm. 10, 11 bei Nr. 380] der Eingabe an Mainz beigegeben. Die Annahme durch Kurmainz erfolgte nur widerwillig. [Vgl. zur Übergabe an den Mainzer Botenmeister: Ulm, fol. 51 f.: Nr. 205.]
f
 Beschluss] Speyer A (fol. 334’) differenzierter: Umfrage. Einhelliger Beschluss gemäß Votum Straßburg.
5
 Vgl. Beratung am 10. 6.: Ulm, fol. 27 f. [Nr. 189].
g
 wollte] Speyer (fol. 39’ f.) zusätzlich: Gemäß Beschluss vom Vortag hat Regensburg die Antwort der Reichsstädte an die Augsburger Gesandten schriftlich konzipiert. Das Konz. [vgl. die Ausfertigung: Nr. 358] wird verlesen und mit wenigen Korrekturen gebilligt. Da aber Köln und andere katholische Städte nicht anwesend sind, wird das Plenum des SR für 14 Uhr nachmittags einberufen.
h
 Regensburg als Direktor] Speyer (fol. 40) differenzierter: Jonas P. Wolf für Regensburg.
6
 Nr. 263.