Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
2. HA (Türkenhilfe): Beratung der Quintuplik des Kgs. in Einzelpunkten. Nur bedingte Steuerzusage der weltlichen Kff. aufgrund der Erklärung des Kgs. zur Freistellung.
1. Umfrage. Trier: Haben ohnehin acht doppelte Römermonate bewilligt.
Köln: Nur falls die andere alle wolten 8 monat bewilligen, alßdan wolten sie solchs auch nit verwidern.
Sachsen: Erholeten auch, wes 24. Novembris der freistellung [wegen] der kgl. Mt. commissarien fürpracht4. a–Uff solchs wellen sie mit fürgehen–a. Und erachten, das die resolution5 durchauß zuverlesen, alßdan besser daruf furzugehen.
Brandenburg: In effectu wie Coln.
Mainz: Stunden noch in vorigen befelchen, namblichen weiter nit dan 8 monat einfach zubewilligen. Da ir her selbst keme, konten ire kfl. Gn. sich ferner erkleren6.
2. Umfrage. Trier, Köln, Pfalz und Mainz votieren wie in 1. Umfrage. Sachsen bittet um Anschluss an die Bewilligung von acht doppelten Römermonaten. Brandenburg ist zum Anschluss an die Mehrheit im KR bereit.
Beschluss: Stehet also wie vorhin.
Quintuplik: Kg. verzichtet auf die finanziellen Zusatzforderungen7
. Umfrage. Beschluss:
Umfrage.
Quintuplik: Forderung des Kgs., die achtmonatige Steuer auf sechs Monate zu kumulieren sowie mehr Reiter und dafür weniger Fußvolk zu bestallen10.
Umfrage. Trier: Bewilligung.
Köln: Betrifft sie nicht, da sie nur sechs Monate bewilligen.
Pfalz: Wie Colln. Aber was belangt, das fußfolck in raisigen zuverwenden, da were konig und kriegßrethen solchs heimbzustellen. Was aber defensive vel offensive betreffendt: Truge etwas auf ime. Bevorabe da man konig riete, offensive zuhandlen, wurde erfolgen, das
Sachsen: Wie Trier. Das kgl. Mt. moge in dissem wilfaret werden durchauß.
Brandenburg: Der 8 monat halben in 6 zuverwenden, wie Coln und Pfaltz, im ubrigen wie Sachssen.
Mainz: Zur Kumulierung wie Köln, ansonsten wie Pfalz.
Beschluss: Der 8 monat halben in 6 zuverwenden: Were etlicher meinung, das kgl. Mt. heimbzustellen, wes sie mit rathe der kriegßrethe hierin thun. Aber die andere und das meher bestunden noch auf den 6 monaten. Das fußfolck in raisigen zuverwenden: Were auch anzunemen. Defensive vel offensive: Zuumbgehen.
Quintuplik: Erlegungstermine, Antizipierung von Geld durch die Pfennigmeister13.
Umfrage. Trier: Wen es den verstandt haben solte, das per anticipationem die stendt nit ferner beschwerdt, so mochte den zalmaistern solcher befelch geben werden.
Köln: Das anzuzaigen, stendt wollten daran sein, das die termin gehalten werden solten.
Pfalz: Anzuzaigen, das man hieruber kein befelch hette. Derhalb sie der mainung wie Coln, sonst truge es auf ime, das stendt musten auch interesse14 zalen und villeucht ein grossere gefharlicheit15.
Sachsen: Truge nit allein auf ime die geferlicheit
Brandenburg: Es were von noten, das man anticipiere termin, dweil man yetzt das gelt haben muß. Aber wie deme, konten sie auch der meinung sein wie Coln.
Mainz: Konten auch nit ratsam erachten das anticipieren. Hielten aber, das es ein weg were, das etliche habhaffte stendt, so der sachen gesessen, ein nambhaffte summa erlegten und das konig mit denen zuhandlen.
Beschluss, das man es der termin halben bei der vergleichung pleiben liesse. Aber sovil die anticipation und gelts aufpringung anlangt, daruber den zalmaistern befelch zugeben, das man daruber kein beschaidt von den hern hette. Aber man versege sich, es wurden die stendt die termin in der erlegung halten; und wuste gegen den ungehorsamen fiscalis zu procedieren.
Umfrage. Beschluss: Ablehnung, da die muster hern zur substantz des kriegs gehorig. Derhalben pillich, das sie durch die kgl. Mt. underhallten werden sollten. Zu dem so sei solche underhaltung nit so fast groß. So wurden sich auch die stende solcher underhaltung nit leichtlich vergleichen konnen. Item so seyen die stendt zufrieden, das die 8 monat in 6 gezogen werden, dardurch ir kgl. Mt. ein grosses zuging. Instruktion: Wird Kg. vorgelegt.
Benennung der Kriegsräte, Musterherren und Pfennigmeister17 . Beschluss: Ist derzeit nicht möglich. Deshalb zunächst Erstellung der Instruktion, spätere Benennung der Personen bis 14 Tage nach dem RAb, falls sie beim RT nicht mehr möglich ist, und Nachtrag in der Instruktion.
Quintuplik: Proviantkosten und Besoldungen18 : Erklärung des Kgs. wird akzeptiert.