Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Sicherstellung der verlässlichen und rechtzeitigen Abordnung der katholischen Kolloquiumsteilnehmer mittels schriftlicher Aufforderungen des Kgs. und der katholischen Stände an die abordnenden Herrschaften. Gegebenenfalls Anforderung der benannten Ersatzleute für Theologen und Notare durch den Kg. Finanzierung bzw. Vorfinanzierung der Teilnahmespesen durch die abordnenden Stände. Vorfinanzierung für die Teilnehmer aus dem Burgundischen Kreis gegebenenfalls durch die Stadt Köln. Klärung der Kostenrückerstattung auf dem künftigen RT.

In der Versammlung der katholischen Stände verlesen und gebilligt am 12. 3. 15571. Dem Kg. übergeben am 13. 3.

HHStA Wien, MEA RTA 44a/II, fol. 48–50 (Kop. Überschr.: Rathschlag, wie die zum colloquio auf der catholischen seitten benampte personen zuerheben, auch wie sie mit liefferung zuunderhalten und zuergetzenn. Ist der kgl. Mt. furbracht den 13. Martii 1557. [Nr.] 14. Schlussvermerk Hd. Bagen: Wes sich die röm. kgl. Mt. hieruff resolviert, ist im prothocol 13. Martii2  zu finden.) = [Textvorlage]. HASt Köln, K+R 122, fol. 19–21’, 23 (Kop. Überschr.: Religionn radtschlagh: Wie die zum colloquio auf der catholischen seittenn benente personen zuerheben, auch wie sie mit liefferung zuunderhalten unnd zuergetzen. Productum regiae Mt. 13. Martii anno 1557 Ratisbonae. Darauf ire Mt. sich denselben tag resolvirt und gefallen lassen3 .) = [B]. Auszug bei Bundschuh, Religionsgespräch, 246, Anm. 315.

Die Resolution entspricht inhaltlich gänzlich und wörtlich weitgehend dem folgenden Abschied der katholischen Reichsstände vom 17. 3. 1557, für den sie als Grundlage diente4 . Lediglich die einleitende Formulierung als Abschied sowie die dort als Resolution bzw. Zustimmung des Kgs. enthaltenen Passagen sind hier als Anfrage der katholischen Stände an den Kg. formuliert. Aufgrund der inhaltlichen Übereinstimmung wird auf einen Abdruck der Resolution im Ganztext verzichtet. Die wenigen Abweichungen und Zusätze sind im Kommentar des Abschieds [Nr. 465] ausgewiesen.

Anmerkungen

1
  Kurmainz A, fol. 222 [Nr. 420].
2
 Erklärung des Kgs. im Anschluss an die Übergabe der Resolution: Kurmainz A, fol. 222’ [Nr. 421].
3
 Vgl. Vermerk (Hd. Weber) in HASt Köln, K+R 122, fol. 22: Kg. hat die Resolution zur Finanzierung der Kolloquiumsteilnahme gebilligt und zugesagt, die Anfrage an Kg. Philipp II. zu richten. Ir Mt. bedencken aber darbei, daß eß den beden bischoffen Naumburg und Merßburg zu schwer fallen mocht, nach gestalt irer stifft sich selbst die zeit des colloquii zuunderhalten, und dz darumb jetzgedachte bede bischoff vertrostet werden solten, dz die catholischen stendt iren unkosten und sunst ire muhe und arbeit ergetzen wolten.
4
 Vgl. auch den Beschluss der katholischen Stände am 17. 3.: Abschied wird formuliert auf der Grundlage der letzten Resolution (Kurmainz A, fol. 228 [Nr. 423]).