Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Textvorlage: Augsburg, fol. 72’–75’.
Freistellungsdebatte im SR: Keine Unterstützung der Freistellungsforderung durch Augsburg, Nürnberg und Ulm. Einwände gegen die Teilnahme des katholischen Augsburger Delegierten Rehlinger an diesen Beratungen. 1. HA (Religionsvergleich): Antwort der Reichsstände. Koadjutorfehde in Livland: Replik des Kgs.
Die Straßburger Gesandten fassen die gestrigen Beratungen zur Supplikation der CA-Stände um Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts zusammen und teilen mit: Haben im Anschluss an die gestrige Sitzung den Kurpfälzer Großhofmeister davon unterrichtet, dass Augsburg, Nürnberg und Ulm die schriftliche Vorlage der Supplikation um Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts wünschen. Dieser hat daraufhin erlaubt, das Konzept zu verlesen, jedoch die Vorlage einer Abschrift vor der Übergabe an den Kg. abgelehnt, verbunden mit der Anmerkung: Die höheren CA-Stände haben dafur gehalten, sy, die stett, solten deßhalben ain pesser vertrauen inn sie gesetzt haben, weder das sy der kgl. Mt. diß puncten halben etwas ungereimbts unnd den stetten zu nachtail furprächten.
Als man mit der Verlesung beginnen will, kommt Rehlinger1
verspätet in das Beratungszimmer. Daraufhin ist die verlesung alspald eingestelt unnd durch den straßburgischen angezaigt, man hett sein, Dr. Rehlingers, person beim pfaltz-
Umfrage. Augsburg: Haben ihre Instruktion eingesehen. Der Augsburger Rat misstraut den höheren CA-Ständen keineswegs. Weß si sich aber vernemmen laßen, das geburte inen, habendem bevelch nach anzezaigen. Rehlinger bringt, seine Person betreffend, vor: Er hätte nichts liebers leiden mögen, dann das er solchs enntlassen wer. Het aber inn dem meinen herrn2 khain maß oder ordnung zugeben. Unnd wiewol si bed3 mit bevelch unnd instructionen, samenntlich zehanndlen, abgefertigt, so wer doch er, Dr. Rehlinger, fur sein person urbuttig, abtzutretten, da der herr Haintzl sich der sachen alain wolt unndernemmen unnd es gegen meinen herrn veranntwurten. Welches er sich aber zethun beschwert.
Nürnberg: b– Haben außtruckhlichen bevelch, sich khainem thail anhengig zemachen–b. Bitten um Verlesung und Abschrift der Supplikation, um sie gegebenenfalls ihren Herren zu schicken und Bescheid anzufordern.
Ulm: Entsprechend Nürnberg.
Straßburg, Rothenburg, Regensburg: c– Beharren auf ihrer bisherigen Erklärung –c.
Anschließend besprechen sich die beiden Augsburger Gesandten. Rehlinger verlässt daraufhin das Sitzungszimmer8 , Hainzel (Augsburg) teilt mit: Weil die instruction auff si bed gestelt, diser punct an ime selbs wichtig unnd weitleuff[ig], so wer ime beschwerlich, solchs allain auff sich zenemmen. Wan man aber die schrifften verlesen unnd abschrifften davon, die hinder sich gelangen zelassen und beschaidts daruber zuerholen, mitthailn wolte, solte es ime nit zuwider sein.
2. Umfrage. Straßburg betont nochmals, dass keine Abschrift der Supplikation möglich ist.
Beschluss: Verlesung des Konzepts9.
Umfrage nach der Verlesung. Augsburg (Hainzel), Nürnberg und Ulm fordern erneut Abschrift. Dies wird wieder abgelehnte.
Als man die Sitzung bereits beenden will, bringt Straßburg vor:
(Nachmittag, 3 Uhr)