Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer
Die Bearbeitung und Darbietung des Aktenmaterials des Nürnberger Reichstags von 1543 basiert auf den unter der Leitung von Heinrich Lutz bis 1986 erarbeiteten Regeln, die in Bd. X der Reichtagsakten Jüngere Reihe erläutert sind1. Dieses Regelwerk wurde unter der Leitung von Eike Wolgast (ab 1989) auf Grund der im Laufe der Editionsarbeit gemachten Erfahrungen modifiziert. Die in den vierziger Jahren des 16. Jahrhunderts sprunghaft angestiegenen Aktenmengen machten es unmöglich, den geplanten Umfang der Bände und die vorgesehene Bearbeitungszeit einzuhalten. Deshalb wurde die Zahl der zu besuchenden Archive reduziert, eine Beschränkung bei der Sammlung des Aktenmaterials eingeführt und das Editionskonzept gestrafft2.
Der vorliegende Band hat eine lange Entstehungsgeschichte. Vor der genauen Kenntnis des vorhandenen Quellenmaterials firmierte der Nürnberger Reichstag von 1543 gemeinsam mit den Reichsversammlungen von 1542 in Speyer und Nürnberg als „kleinerer Reichstag“, weshalb Heinrich Lutz 1978 die Bearbeitung der drei Reichstage von 1542/1543 durch eine Bearbeiterin innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens für möglich hielt. Daher erfolgte die Sammlung und Verzeichnung der Quellen im HHStA Wien und in den anderen für die Reichstagsakten relevanten in- und ausländischen Archiven durch mich in den ersten Jahren für alle drei Reichstage gemeinsam nach dem Prinzip möglichster Vollständigkeit. Im Zuge der Recherchen stellte sich heraus, dass vor allem für den Nürnberger Reichstag von 1543 die Bezeichnung „kleinerer Reichstag“ auf Grund der vorhandenen Aktenfülle nicht zutreffend war. Deshalb wurden die Reichstagsakten des Jahres 1542 vorrangig behandelt und das gesammelte Quellenmaterial zu 1543 blieb liegen, bis Friedrich Edelmayer die Arbeit an Band XIV der Jüngeren Reihe der Reichstagsakten als hauptamtlicher Mitarbeiter übernahm. Er führte mehrere Archivreisen durch (u.a. nach Weimar, München, Stettin, Krakau, Warschau, Mühlhausen in Thüringen, London, Florenz, Salzburg), recherchierte in diesen Archiven auch für andere Mitarbeiter der Edition und fertigte auf Basis der gesammelten Unterlagen Transkriptionen und Kollationierungen der Hauptverhandlungsakten, der Protokolle3, der Supplikationen und fast aller Korrespondenzbestände an. Nach dem Ausscheiden Edelmayers ruhte die Arbeit an den von ihm transkribierten Akten zu 1543 bis zur Fertigstellung der von mir bearbeiteten Editionsbände der Reichstage von Speyer und Nürnberg 15424. Deren Abschluss ermöglichte mir die Weiterführung der Arbeit an den Akten des Nürnberger Reichstags von 1543.
Nach Anfertigung von noch ausständigen Transkriptionen, wie des Reichstagsprotokolls Bischof Valentins von Hildesheim (Nr. 80) und des französischsprachigen habsburgischen Briefwechsels zum Reichstag (Kap. XII.A und XII.B)5, galt es, das in seinem Umfang ausgeuferte Aktenmaterial redaktionell in den Griff zu bekommen und den modifizierten Editionsrichtlinien anzupassen, außerdem den Anmerkungsapparat herzustellen. Nicht nur bei den Supplikationen und Korrespondenzen, sondern auch bei den Hauptverhandlungsakten (vor allem in Kap. VI.B: Konflikt mit Herzog Wilhelm von Jülich um Geldern) waren eine rigide Auswahl der Akten und Kürzungen durch Nutzung von Regesten statt Vollabdrucks für eine gestraffte Textdarbietung erforderlich. Das dabei angewandte Vorgehen ist in den kurzen Einleitungen zu den insgesamt dreizehn Kapiteln des Bandes, in der Bandeinleitung und in den Anmerkungen beschrieben.
Da sich die archivalische Sammelarbeit anfänglich nicht nur auf Reichstagsakten „strictissimo sensu“ erstreckte, sondern auch die Vorbereitungsphase und das Umfeld des Reichstags berücksichtigte, kamen diese Informationen dem darstellenden Teil der Einleitung zugute. Die vor Eröffnung des Reichstags (31. Januar 1543) während des Monats Januar in Nürnberg stattfindenden Beratungen der Schmalkaldener über das Reichskammergericht beeinflussten die nachfolgenden Verhandlungen der Protestanten mit König Ferdinand zu Friede und Recht; diese Beratungen fanden ihren editorischen Niederschlag in Kap. VIII.A (Die Schmalkaldener und das Reichskammergericht). Es gilt generell, dass die parallel zum Reichstag stattfindenden Tagungen der Schmalkaldener, der Reichsstädte und der Reichskreise auch Auswirkungen auf die Reichstagsverhandlungen hatten und dass daher die Grenzen zwischen diesen Akten und den Reichstagsakten „strictissimo sensu“ fließend sind.
Um die Ergebnisse der umfangreichen Archivrecherchen den Benutzern zugute kommen zu lassen, wurden im Verzeichnis der Archivalischen Quellen (S. - ) sämtliche besuchte Archive und deren Aktenbestände, die sich im engeren oder weiteren Sinn auf den Reichstag und dessen Umfeld beziehen, aufgelistet, selbst wenn diese Akten im Band nicht ediert oder zitiert werden. Informationen aus den transkribierten Korrespondenzen, die nur zu einem kleinen Teil im Volltext im Band erscheinen, sind in Überblicksform – mit Angaben zu Anzahl und Inhalt der Schreiben – in der Korrespondenzliste (Nr. 403) festgehalten.
Zur Entlastung des Anmerkungsapparats wurde noch mehr als in früheren Bänden mit Kurzhinweisen im laufenden Quellentext gearbeitet, die kursiv in eckige Klammern gesetzt sind. Es betrifft dies Datumsauflösungen, Richtigstellung der Schreibweisen schwer identifizierbarer Personennamen, kurze Erläuterungen heute nicht mehr gebräuchlicher Ausdrücke, Querverweise auf Aktenstücke im vorliegenden Band (Angabe der Nummer des Aktenstücks) und Verweise auf Aktenstücke in anderen Bänden der Reichstagsakten (Angabe der Bandnummer und der Nummer des Aktenstücks: z.B. RTA JR Bd. XI, Nr. 941). Da im vorliegenden Band auf bestimmte Akten früherer Reichstage (meist zu den Themen Friede und Recht) häufig Bezug genommen wird, werden diese in einer Liste häufig zitierter Akten aus anderen Bänden der Reichstagsakten Jüngere Reihe (S. ) mit Angaben zu Titel und Datum des Aktenstücks angeführt. In Anbetracht der genannten Liste sind die in Klammern gesetzten Kurzhinweise ausreichend und es erübrigen sich ausführliche Erläuterungen bei jeder Erwähnung des betreffenden Aktenstücks. Die Tatsache, dass mit Ausnahme von Band IX zum Reichstag in Augsburg 1530 alle Bände der Jüngeren Reihe bereits im Druck erschienen sind, erlaubt es, durch Verweise problemlos Verbindungen zwischen den einzelnen Reichstagen herzustellen und Entwicklungen von „Dauerthemen“ wie Türkenhilfe, Friede und Recht, Fragen der Religion, Folgen der Reformation und Supplikationsangelegenheiten über den gesamten Zeitraum der Regierung Karls V. zu verfolgen.
Bei den textkritischen Anmerkungen wurde Zurückhaltung geübt, d.h. es wurden ausschließlich Varianten von inhaltlicher und entstehungsgeschichtlicher Relevanz berücksichtigt. Die Sachanmerkungen enthalten die für das Textverständnis nötigen Zusatz- und Hintergrundinformationen (z.B. Identifikation von Personen- und Ortsnamen, Erläuterung von Vorgängen). Längere Zitate aus Briefen in den Sachanmerkungen der Hauptverhandlungsakten dienen zur Verdeutlichung der Genese und zum besseren inhaltlichen Verständnis der Akten.
Die weiterführenden Literaturangaben in den Sachanmerkungen sollen helfen, konkrete Sachverhalte zu klären; sie sind punktuell. Auch die Literaturzitate in der Einleitung beziehen sich im Wesentlichen auf den konkreten Reichstag und seine Problemstellung. Es wird keinerlei Vollständigkeit im Sinne eines bibliographischen Überblicks über die stetig wachsende Zahl von Arbeiten zur Reichs- und Reichstagsgeschichte angestrebt. Deshalb enthält auch das Verzeichnis der Gedruckten Quellen und jenes der Darstellungen und Nachschlagewerke im Gegensatz zu der nach möglichster Vollständigkeit strebenden Liste der Archivalischen Quellen im Wesentlichen nur die im Band zitierten Werke.
Wie in den früheren Bänden wurden formelhafte Wendungen am Beginn und am Ende der Aktenstücke (Anrede, Höflichkeits- und Schlussfloskeln) ohne weitere Kennzeichnung weggelassen. Das Datum wird im „Kopf“ der Aktenstücke wiedergegeben, wobei Datierungen nach Festtagen aus den Quellen übernommen wurden. Die heute übliche Datumsform und erschlossene Datierungen stehen in runden Klammern. Nur bei zusätzlichen Informationen der Datumszeile und der Unterschrift werden diese am Ende des Aktenstücks im originalen Wortlaut wiedergegeben. Bei Akten, die zwei Daten tragen, handelt es sich meist um das Abfassungsdatum und um das Datum der Übergabe bzw. Verlesung des Aktenstücks am Reichstag (verlesen, übergeben, actum). Die chronologische Einordnung der Aktenstücke erfolgte nicht nach dem Entstehungsdatum, sondern nach dem Datum der Behandlung am Reichstag.
Die Zahl der im „Kopf“ der Aktenstücke angegebenen Archivfundorte bzw. Überlieferungen wurde in den meisten Fällen auf zwei bis drei beschränkt. Nur bei Vorhandensein eines Konzepts und/oder mehrerer Fassungen ein- und desselben Aktenstücks erhöhte sich diese Zahl. Die endgültige Fassung diente fast immer als Textgrundlage, wobei die Abweichungen vom Konzept oder von einer früheren Fassung des Aktenstücks dem textkritischen Apparat zu entnehmen sind. Die Genese solcher Aktenstücke wurde in einer Vorbemerkung oder in einer Sachanmerkung erläutert.
Die Aktenstücke des Bandes sind durchgehend nummeriert; einige Aktennummern weisen eine Untergliederung auf (a, b, c etc.). Innerhalb der einzelnen Bandkapitel ist die Anordnung chronologisch.