Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
4.1 Kurfürst Friedrich III. und Hg. Johann von Sachsen
4.2 Deutschordenshochmeister Albrecht von Brandenburg
Nr. 598 Die Älteren Hh. von Nürnberg an Christoph Kreß von Kressenstein – Nürnberg, 23. Februar 1516
Nr. 599 Bm. und Rat von Erfurt an ihre Gesandten zum Augsburger Reichstag – Erfurt, 29. März 1516
Nr. 600 Bm. und Rat von Erfurt an ihre Gesandten zum Augsburger Reichstag – Erfurt, 30. März 1516
Anmerkungen
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In ihrer am 28. Februar 1516 (donnerstag nach dem suntag oculi) in Altenburg ausgestellten Vollmacht für Berlepsch und Dr. Johann Lupfdich erklärten Kf. Friedrich und Hg. Johann, sie seien durch den Ks. aufgefordert worden, zum 25. Februar (montag nach dem suntag oculi) persönlich auf dem Augsburger Reichstag zu erscheinen, wären auch dazu bereit, würden aber aus manigfeldigen beswerungen und gescheften, so uns dieser zeit obligen, auch der eyl halben daran gehindert. Da jedoch, wie dem ksl. Ladungsschreiben (Nr. 536) zu entnehmen sei, die Angelegenheiten von Ks. und Reich unverzüglicher Behandlung bedürften und ihretwegen nicht verzögert werden sollten, entsendeten sie Hans von Berlepsch und Dr. Johann Lupfdich zum Reichstag und ermächtigten beide, zusammen mit anderen Reichsständen in den Angelegenheiten von Ks. und Reich getreulich zu handeln. Was von ihnen mitbeschlossen werde, dem würden sie Folge leisten und es vollziehen. Weimar, HStA, EGA, Reg. E Nr. 62, fol. 3, Orig. Pap. m. S.
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Über die Beratung Hochmeister Albrechts mit seinen Räten liegt folgendes Protokoll vor: Am dornstag nach judica [13.3.16] hat meyn gn. H. seiner Gn. reten die schryft, so H. Jorg von Eltz seinen ftl. Gn. getan, verlesen lassen. Darauf ist beratschlagt, das mein gn. H. dieselbigen meinem gn. H. [Bf. Hiob] von Riesenburg [= Pomesanien] zuschicken soll, seiner lieb rat als ayns verstendigen zu gebrauchen, denselbigen alzo begreifen, damit, was zu antwort zu geben von noten, das solchs in ain instruction gestalt wird und furter den reten widerumb furgetragen. Des reichstags halben ist fur gut angesehen, das man denselbigen mit aynem schweigen ubergeen. Aber in der haubtsach meinen gn. H. und die kron von Polen belangend ist beratschlagt, das man bey ksl. Mt. arbaite, das dieselbig dieser gestalt anhengig gemacht wird, damit mein gn. H. kayns uberfals, auch den ewigen fried zu schweren von kgl. irleuchtigkeit von Polen gewarten dorf. Wo auch die Kff. und Ff. des Reichs uf diesen reichstag personlich erscheinen, soll nach laut Mgf. Casimirs [von Ansbach-Kulmbach] rat denselbigen dieser handel aufgeton werden, iren rat bietten, was mein gn. H. und der orden furnemen sollen und sonderlich, das sie in ayner gemeyn ksl. Mt. personlich ansuchen, alzo in des ordens sach zu sehen,damit deutscher nation kain abruch von der kron von Polen begegen etc., auch nicht vergessen, das Gott verhuet, wo ain todlicher fall an ksl. Mt. geschee, wie diese sach, ehe sie vertragen, beygelegt mocht werden etc. Berlin, GStAPrK, OBA Nr. 20791, Orig. Pap.
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Anton Tetzel, ein überaus einflussreicher Nürnberger Ratsherr und Inhaber zahlreicher städtischer Ämter, war am 14. November 1514 unter dem Vorwurf, seine hohe Position für persönliche Zwecke missbraucht und zudem Ratsgeheimnisse verraten zu haben, verhaftet und unter strikter Geheimhaltung gefangengehalten worden. In der Folgezeit bemühten sich seine Familienangehörigen und andere Fürsprecher bei Ks. Maximilian und befreundeten Städten intensiv um seine Freilassung, während im Gegenzug der Nürnberger Rat versuchte, durch Abgesandte an den ksl. Hof die aus der Affäre entstehenden Verwicklungen einzudämmen. Ende Januar 1515 wurde Tetzel in ein eigens für ihn umgebautes Gefängnis im Fünfeckigen Turm verlegt, wo er am 27. Januar 1518 starb, ohne die Freiheit wiedererlangt zu haben. Vgl. Groebner, Patrizische Konflikte, S. 295–299.