Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
3.3 Herzog Johann III. von Jülich-Kleve
Nr. 457 Johann Rynck an Bm. und Rat von Köln – [Frankfurt a. M.], 3. November 1513
Nr. 458 Johann Rynck an Bm. und Rat von Köln – [Frankfurt a. M.], 10. November 1513
Nr. 459 Johann Rynck an Bm. und Rat von Köln – Frankfurt a. M., 10. November 1513
Nr. 460 Johann Rynck an Bm. und Rat von Köln – Frankfurt a. M., 19. November 1513
Anmerkungen
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Ausgestellt in Dresden am 26. Oktober 1513 (mitwoch post XIm virginum). Hg. Georg erklärt darin, er sei durchaus bereit gewesen, den vom Ks. anberaumten Wormser Reichstag persönlich zu besuchen. Da er aber aus merklichen ursachen daran gehindert sei, bevollmächtige er Dr. Johann Lupfdich und den hessischen Kanzler (Herting Schenck), an seiner Stelle zusammen mit den kursächsischen Gesandten alles Erforderliche auf dem Reichstag zu handeln. Falls sie eine noch weiter reichende Vollmacht benötigten, werde er ihnen diese erteilen. Dresden, HStA, Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10181/3, fol. 8a u. b, Kop.
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B folgt: Wir weren auch wol geneigt gewest, mit dieser schickung gein Wormbs lenger und auf eur lieb zu verziehen. So besorgen wir doch, wo sich dy unsern ym anfang des reichstags nit angeben wurden, es mocht uns zu ainem vermeintn unglimpf und ungehorsam zugemessen. Yedoch wissen euer lieb zu guter maß, mit was vleis dy reichsteg besucht werden. […] Datum ut supra.
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In diesem Schreiben aus Kassel vom 27. Oktober 1513 (vigilia Symonis et Jude apostolorum) erklärte Ludwig von Boyneburg, Kf. Friedrich und Hg. Johann seien ebenso wie er selbst im Namen Landgf. Philipps von Hessen bereit, den vom Ks. zum 1. November (allerheiligendag) nach Worms anberaumten Reichstag zu besuchen. Da er jedoch gehört habe, dass das Reichskammergericht Worms wegen der Konflikte zwischen dem dortigen Rat und der Gemeinde verlassen habe, auch sich derzeit niemand im Auftrag des Ks. dort befinde, wisse er nicht, wie es um den Reichstag stehe. Bittet hierzu um Informationen. Marburg, StA, Bestand 2 Nr. 122, o. Fol., Konz.
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Diese Datierung ergibt sich zum einen aus einem Schreiben Hg. Johanns II. von Kleve an Hg. Johann III. von Jülich-Kleve aus Kleve vom 10. Oktober 1513, in dem er mitteilte, der Ks. habe erklärt (Nr. 398 [4.]), dass er wegen seiner und Kg. (Heinrichs) von England Auseinandersetzung mit Kg. (Ludwig) von Frankreich nicht persönlich zum bevorstehenden Reichstag kommen könne, jedoch Räte schicken werde und deshalb dazu auffordere, ebenfalls Vertreter zu entsenden. Da er (Hg. Johann II.) selbst wegen etlicher laufender Geschäfte keinen seiner Räte entbehren könne, bitte er seinen Sohn für den Fall, dass dieser den Reichstag beschicken wolle, ihn durch seine Gesandten mitvertreten zu lassen. Duisburg, LandesA, Jülich-Berg I Nr. 275, fol. 8, Orig. Pap. m. S. Die zweite Datierungshilfe bietet der am 26. Oktober 1513 (gudesdach post Severini episcopi) in Kleve ausgestellte offene Brief Hg. Johanns II. von Kleve, mit dem er bekanntgab, dass er krankheitsbedingt nicht an dem vom Ks. zum 1. November (allerheiligendach nastkomen) nach Worms anberaumten Reichstag teilnehmen könne und deshalb die Gesandtschaft seines Sohnes Hg. Johann III. bevollmächtige, dort das, was ihm in Sachen Gemeiner Pfennig van den unsern begegent ind wederfaren is, vorzutragen und zudem in den Angelegenheiten der Kirche, des hl. röm. Reiches und der deutschen Nation mit den anderen Reichsständen das Bestmögliche zu beschließen. Ebd., Kleve-Mark Akten Nr. 3144, fol. 60a, Konz.
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Mit Schreiben aus Schloss Hambach, gleichfalls vom 18. Oktober 1513 (St. Lucasdach des hl. ewangelisten), bat Hg. Johann den Ks., Friedrich von Brambach gnädig anzuhören und ihm Glauben zu schenken. Duisburg, LandesA, Jülich-Berg I Nr. 206, fol. 13a u. b, Konz. Am selben Tag übersandte der Hg. diesen Kredenzbrief und die Instruktion an Brambach und ersuchte ihn, über das Ergebnis seiner Gespräche mit dem Ks. und die Vorgänge auf dem Reichstag zu berichten. Ebd., fol. 14a u. b, Konz.