Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Nr. 394 Ladungsschreiben Ks. Maximilians an Reichsstände – Aire-sur-la-Lys, 20. August 1513
Nr. 398 Ks. Maximilian an Reichsstände – Im ksl. und engl. Feldlager vor Tournai, 18. September 1513
Nr. 403 Ks. Maximilian an EB Philipp von Köln – St. Veit, 7. Oktober 1513
Nr. 408 Zyprian von Serntein an Bf. (Georg) von Trient – Innsbruck, 24. Oktober 1513
Nr. 410 Ks. Maximilian an Reichsstände – Frankfurt a. M., 28. Oktober 1513
Nr. 413 Ks. Maximilian an Bm. und Rat von Frankfurt a. M. – Miltenberg, 31. Oktober 1513
Nr. 418 Kf. Friedrich III. von Sachsen an Bf. Lorenz von Würzburg – Torgau, 10. November 1513
Anmerkungen
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Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr. 1011 [13.] – [19.]. – Auf die ksl. Anweisung bezüglicher Eintrag im Frankfurter Bürgermeisterbuch unter dem Datum 4. Oktober 1513 (feria tertia post Michaelis): Des reichstags halber mit dem gemeynen pfenge ufsehens haben, wie sich ander Ff. und Gff. halten. Frankfurt a. M., IfStG, Bürgermeisterbücher 1513, fol. 80a.
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Terminus post quem ist das ksl. Ladungsschreiben zum Wormser Reichstag vom 20. August 1513 (Nr. 394). Der terminus ante quem ergibt sich aus dem gestrichenen Randvermerk, das Schreiben solle auch ergehen an N., unsern reten und ander, so yetzo auf allerheiligentag nehstkünftig [1.11.13] auch daselbsthin gen Wormbs kommen werden.
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In einem weiteren undatierten, jedoch wohl zur selben Zeit verfassten Brief schrieb der Ks. seinem Hofmeister Wilhelm von Rappoltstein, dieser habe von ihm die Erlaubnis zur Heimreise erhalten (vgl. Nr. 204 [6.]). Da jedoch Bm. und Rat von Worms fur und fur von iren veinden genötigt und gedrungen und sie Rappoltstein deshalb um Unterstützung anrufen würden, solle er ihnen im ksl. Namen Rat und Hilfe gewähren und Trost zusprechen. Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV Karton 42 Pos. 2, fol. 59a, Konz. – In einem dritten, undatierten, aber wohl ebenfalls gleichzeitigen Schreiben an Bm. und Rat von Worms erklärte der Ks., er habe ihrer Mitteilung und der Werbung ihres Stadtschreibers (Adam von Schwechenheim) entnommen, daz ir dieser zeit von euern veinden mit merklicher beswerung beladen seit und euer notturft wol erfordert, euch mit ansehlicher hilf zu statten ze komen. Ist, wie er ihnen schon früher mitgeteilt hat, nach wie vor bereit, ihnen diese Unterstützung zukommen zu lassen und sie von ihren Belastungen zu befreien. Demnach begern wir an euch, ir wollet in mitler zeit also das pest tun und eur widerwertigen furnemen kein erschregken tragen, sonder denselben, sovil euch möglich ist, taphern widerstand tun, dann wir euch in solhem in kürz fursehung und wendung verschaffen. Ebd., fol. 59b–60a, Konz.
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Ausstellungsort und -datum entstammen dem Begleitschreiben Ks. Maximilians, mit dem er die Bekanntmachung an verschiedene Ff. und Rstt. übersandte. Orig. Pap. m. S. (p.r.p.; a.m.c.m.p.; Gegenzeichnung: G. Vogt): Berlin, GStAPrK, I. HA, Repos. 11, Nr. 10018, fol. 4(an Kf. Joachim von Brandenburg); Duisburg, LandesA, Jülich-Berg I, Nr. 274, fol. 5 (an Hg. Johann III. von Jülich-Kleve); Marburg, StA, Bestand 2 Nr. 110, o. Fol. (an das hessische Regiment); Augsburg, StadtA, Literaliensammlung, Personenselekte A-Z, Maximilian I., Teil II, fol. 76 (an Bm. und Rat von Augsburg); Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden, Akten, A 141 Nr. 20, o. Fol. (an Bm. und Rat von Nürnberg); Nördlingen, StadtA, Missiven 1513/II, fol. 159 (an Bm. und Rat von Nördlingen; Präs.vermerk: Praesentatum vicesima quinta Septembris Ao. 1513); Straßburg, AM, AA 333, fol. 68 (an Meister und Rat von Straßburg). – In der Sitzung des Kölner Rates vom 20. September 1513 wurde das Begleitschreiben zusammen mit dem Ladungsmandat zum Wormser Reichstag (Nr. 394) verlesen. Huiskes, Beschlüsse, S. 142, Nr. 1175.
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Nach der Vertreibung Kg. Ludwigs von Frankreich aus dem Hgt. Mailand sah Ks. Maximilian die Gelegenheit gekommen, einen entscheidenden Schlag gegen die Lande seines großen Kontrahenten zu führen. Er verbündete sich mit Kg. Heinrich von England, der im Juni mit seinem Heer in Calais landete und sich am Angriff auf Frankreich beteiligte. Am 16. August besiegten die vereinigten ksl. und engl. Truppen in der Schlacht bei Guinegate das frz. Heer. Vgl. Holenstein, Konfliktkulturen, S. 278.
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Im Berliner Exemplar (Gegenzeichnung: G. Vogt) folgt noch folgender Passus: Als wir diese brief gefertigt, haben wir von unserm prueder, dem Kg. von Engelland, aus seinem Kgr. kundschaft gehabt, wie im die Schotten, die auch der Kg. von Frankreich mit merklichem gelt darzusteuert, wol zehentausent stark in das Kgt. gefallen sein, und ee sich die Englischen wider sy versamblt, im bey zehen märkten und dörfern verprennt haben. Denen Schotten sein aber die englischen hauptleut und kriegsfolk entgegen komen, sy in die flucht geslagen, das veld behalten und ain gross anzal erslagen und gefangen. Daruf den Schotten bis in ir land nachgedrückt und inen zway schlosser und wol zwanzig märkt und dörfer verprennt und mit ainem grossen raub sampt allem dem, so inen die Schotten vor im anzug genomen hetten, haymgezogen.
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Mit Begleitschreiben aus dem ksl. und engl. Feldlager vor Tournai vom 23. September 1513 übersandte der Ks. seine neu zeitung an Bm. und Rat von Augsburg bzw. Frankfurt a. M. und ersuchte darum, ir wellet solh brief an die stend, dahin sy gehören, bey vergeben oder aignen poten, wie ir mugt oder kunt, zum peldisten vertigen. Orig. Pap. m. S. (p.r.p.; a.m.c.m.p.; Gegenzeichnung: G. Vogt): Augsburg, StadtA, Literaliensammlung, Personenselekte A-Z, Maximilian I., Teil II, fol. 80 (an Bm. und Rat von Augsburg); Frankfurt a. M., IfStG, RTA Bd. 30, fol. 40 (an Bm. und Rat von Frankfurt a. M.). Regest: Janssen, Frankfurts Reichscorrespondenz, Nr. 1124. Inhaltsangabe: Solleder, Reichsverbote, S. 346f.
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Auf dieses Schreiben bezüglicher Eintrag im Bürgermeisterbuch unter dem Datum 3. Oktober 1513 (feria secunda post Remigii): Als ksl. Mt. dem rat neuwe zeitung zuschribt, daby lassen und die bygeschickten brief den Ff. mit eyner botschaft zuschicken. Frankfurt a. M., IfStG, Bürgermeisterbücher 1513, fol. 80a.
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In ihrem Antwortschreiben vom 16. Oktober 1513 (sonntags Galli) teilten Bm. und Rat von Frankfurt a. M. mit, sie gingen, dwil die Kff. mit geschrieben haben [Nr. 397], davon aus, dass der Reichstag stattfinden werde. Die persönliche Teilnahme des Ks. sei zwar zweifelhaft, aber immerhin werde er gemäß seiner jüngsten Mitteilung (Nr. 398 [4.]) seine führenden Räte schicken. Eine Kopie des entsprechenden Schreibens dürfte wohl mittlerweile durch den Frankfurter Boten nach Lübeck überbracht worden sein. Mit dem gemeynen pfenge werden wir uns neben andern stenden als die gehorsamen mussen erzeigen. Frankfurt a. M., IfStG, RTA Bd. 30, fol. 42a, Konz. Teildruck: Janssen,Frankfurts Reichscorrespondenz, Nr. 1225.
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In diesem Schreiben vom 9. Oktober 1513 (sondag St. Dionisiidage) erklärten Bm. und Rat von Soest, dat wy geyne Rst. noch der ksl. Mt. gehuldet, dan unsern gn., lb. Hh. Hgg. to Cleve, Guylge und Berge etc. gehuldet, verpflichtet und togehorich. Wy wulden anders seer ungerne nit blyven. Dementsprechend mögen EB Uriel und Kf. Ludwig sie beim Ks. und den Reichsständen entschuldigen. Düsseldorf, LandesA, Kleve-Mark Akten Nr. 3209, fol. 54b, Kop.
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Mit Schreiben aus Leipzig vom 26. Oktober 1513 (mitwoch nach Crispini und Crispiniani) antwortete Hg. Georg, er habe gemäß dem Angebot Kf. Friedrichs, die zum Reichstag verordneten kursächsischen Räte ebenfalls zu bevollmächtigen, eine entsprechende Vollmacht für Dr. Johann Lupfdich und den hessischen Kanzler (Herting Schenck) ausfertigen und sie dem Hauptmann zu Weimar (Friedrich von Thun) zusenden lassen. Ist zudem bereit, die Hälfte der Kosten der Reichstagsgesandtschaft zu übernehmen. Dresden, HStA, Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10181/3, fol. 4a, Konz.
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In der Wormser Chronik von Friedrich Zorn heißt es hierzu: In der zeit, als ksl. Mt. aus Engelland den Rhein heruffer kommen, haben der entäußert rat [von Worms] ihre botschaft zu ihrer Mt. geschickt, und wiewohl durch die ohngehorsamen ächter der botschaft der zeit auch am ksl. hof funden worden, die an ksl. Mt. begehrt, die acht zu cassieren und abzutun, hat doch ksl. Mt. das nit tun wöllen, sondern den handel dem obgemelten H., dem landvogt [Fh. Hans Jakob von Mörsberg], sammt seiner Mt. kammerrichter [Gf. Sigmund zum Haag] und beisitzer mit zuschickung einer commission und instruction, wie darin zu handeln, befohlen.Und darauf haben ernannte commissarien beiden teilen tag gen Speier ernennet, daselbst auch beide teil erschienen, und nach notdürftiger verhör vermög ksl. Mt. befehl und instruction vertragen haben. Worms, StadtA, 1 B Nr. 7, pag. 502f. Druck: Arnold, Wormser Chronik, S. 230.
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Mit Schreiben aus Zabern vom 13. November 1513 (sontag noch Martini) übersandte Bf. Wilhelm von Straßburg das die enderung des rychstags betreffende ksl. Schreiben an Meister und Rat von Straßburg und forderte weisungsgemäß zum Besuch der Versammlung auf. Straßburg, AM, AA 1549, fol. 35, Orig. Pap. m. S.
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Auf den Aufenthalt des Ks. in Frankfurt a. M. und den dort geplanten Reichstag nehmen folgende Einträge im Bürgermeisterbuch Bezug: Sabatho post Symonis et Jude apostolorum [29.10.13]: Als ksl. Mt., unser allergnst. H., begert, die zukunftig statstuer, so uf Martini Ao. XVc und vierzehen [11.11.14] erschynen wirt, zu behendigen, ksl. Mt. zu undertenigem gefallen die statstuer itzunt behendigen. – Als ein ksl. tag hie sin sol, die bestallung in der ratschlahung furnemen. […] Als etlich stet, nemlich die von Spier, Wormbs, Landauwe und andere stet, begeren, ine ratsperson by sie zu verorden, etlichs by der ksl. Mt. zu werben der ufrur, so allenthalb in stetten syn, darin mit der schirf zu handeln, domit andere stede in friden bliben mogen, die frunde zu den stetten, die werbung fur ksl. Mt. zu tun: Jacob Strolnberg, Wicker Frosch. – Die Bmm. sollen macht haben, die porten gegen dem felde, so es die noitturft erfordert und etlich trefflich rede dafur were, zu offen, doch das die nehsten ratsfrunde darby erfordert sollen werden, dweil ksl. Mt. hie ist. Frankfurt a. M., IfStG, Bürgermeisterbücher 1513, fol. 93b–94a. – Sabatho post Martini [12.11.13]: Die frunde, die bestallung uf den zukunftigen reichstag zu verordenen: Conrad Schidt, Conrad zum Jungen, Wigel Merckisen. […] Die frunde, uf den zukünftigen reichstag den Hh. herberge zu bestellen und dieselben in der stat zu besichtigen, auch den burgern zu sagen, iren gesten mit zuchtigen worten zu begegen: Jacob Nuhuß, Sifrid Knobelauch, Heilman Steynheymer. Ebd., fol. 101a.
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Mit Schreiben aus Kassel vom 6. November 1513 (sonntags nach omnium sanctorum) antwortete das hessische Regiment, obwohl es dem Herkommen widerspreche, Güter von Städten und anderen niederen Ständen an ftl. Zollstätten zollfrei passieren zu lassen, ihm dies zudem ohne Unterrichtung der Ff. von Sachsen in deren Eigenschaft als Vormünder (Landgf. Philipps) als unbekannte Neuerung ausgelegt werde könnte, schlage es den geäußerten Wunsch aus gutem Willen und weil es sich um das erste Mal handle, nicht ab, sondern übersende die Zollbriefe für die Zölle zu Wasser und zu Land. Frankfurt a. M., IfStG, Nachbarliche Beziehungen zu Reichsständen der Umgebung Nr. 63, o. Fol., Orig. Pap. m. S.
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In diesen Kontext gehören zwei Schreiben: Ladungsmandat Ks. Maximilians aus Innsbruck vom 6. Januar 1514 an Bf. Lorenz von Würzburg: Etliche Stände des Schwäbischen Bundes, deren Verwandte und Untertanen sowie andere haben sich über gewalttätige Attacken beklagt, die ihnen im Geleit Bf. (Georgs) von Bamberg und Mgf. (Friedrichs d. Ä.) von Ansbach-Kulmbach wider das Recht, die Reichsordnung, die kgl. Reformation und den Landfrieden zugefügt worden sind. Unter anderen wird auch Bf. Lorenz verdächtigt, an diesen Übergriffen beteiligt zu sein. Die Geschädigten haben sich deshalb an ihn (den Ks.) gewandt und um Hilfe gegen den Bf. gebeten. Da es ihm gebührt, jedermann Recht und Hilfe zu gewähren und es in diesem Fall auch um die Handhabung der Reichsordnung und des Landfriedens geht, fordert er Bf. Lorenz auf, am 13. März (montag nach dem sonntag reminiscere in der vasten nechstkünftig) oder, falls dies kein Gerichtstag ist, zum nächsten Gerichtstag persönlich in Augsburg zu erscheinen, dort in seiner Gegenwart und in Anwesenheit von Verordneten derjenigen Bundesverwandten, die nichts mit den Übergriffen zu tun haben, die Klagen der Geschädigten zu hören, durch seine Anwälte dazu Stellung zu nehmen, sich gegebenenfalls von nicht eindeutig bewiesenen Vorwürfen zu reinigen und bei nachweislicher Schuld oder nicht erfolgter Purgation in die Reichsacht erklärt zu werden. Nur im Krankheitsfall ist es ihm gestattet, sich durch einen bevollmächtigten Anwalt vertreten zu lassen. Wenn er zur Purgation bereit ist, soll diese vierzehn Tage nach dem Augsburger Gerichtstag oder, falls dieser Termin kein Gerichtstag ist, zum darauffolgenden Termin in Würzburg, Ochsenfurt oder Mergentheim vor ksl. Kommissaren und Verordneten der Bundesverwandten durch Bf. Lorenz persönlich erfolgen. Jegliche Verzögerung, die den Abschluss des Verfahrens behindert, ist untersagt. Bf. Lorenz erhält für den Hin- und Rückweg freies Geleit. Der Bote, der dieses Ladungsmandat überbringt, ist für den Fall, dass er den Bf. nicht persönlich antrifft, angewiesen, es an der Kirchentür, der bfl. Behausung oder einer anderen üblichen Stelle öffentlich anzuschlagen. Bf. Lorenz soll diesen Anordnungen unter allen Umständen gehorchen. Bei Zuwiderhandlung wird gegen ihn die Reichsacht verhängt und er wie ein Friedbrecher und Ächter behandelt. Würzburg, StA, Reichssachen 957, o. Fol., Orig. Pap. m. S. (p.r.p.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: [Zyprian von] Serntein). – Bf. Lorenz von Würzburg an seinen Rat Sigmund von Thüngen, ohne Ort, 18. März 1514 (sonabents nach reminiscere): Weist ihn an, sich gemeinsam mit Dr. (Eucharius) Steinmetz darum zu bemühen, dass ire nit unvertragen abscheid, es wolt dann geschoben werden uf eynen reichstag. Ist auch bereit, den Geschädigten eine Entschädigung zukommen zu lassen. Ebd., o. Fol., Orig. Pap. m. S. (eigenhändig; Vermerk: In sein hant).
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Aus Augsburg vom 18./19. November 1513. Darin erklärte der Ks., bekanntlich seien etliche deutsche Knechte, die Ks. und Reich unmittelbar unterworfen seien, trotz Androhung der Acht dem Kg. von Frankreich zugelaufen und in dessen Dienste getreten. Darunter befänden sich ca. 400, denen er zwar nach der Einnahme von Thérouanne persönlich ein entsprechendes Verbot erteilt habe, die aber dennoch beim frz. Kg. geblieben seien. Weitere 500 bis 600 seien später in frz. Dienste getreten. Obwohl er eigentlich geneigt wäre und auch von seinen Räten gedrängt werde, diesen Ungehorsam massiv zu bestrafen, so fürchte er aufgrund der großen Anzahl von Knechten doch, dass sie sich der entlang des Rheins zusammenrottenden, gegen die Geistlichkeit und den Adel gerichteten Bauernschaft namens Bundschuh anschließen könnten. Weil hieraus für alle Reichsstände großer Schaden zu entstehen drohe, müssten entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Ersucht darum, sich hierüber Gedanken zu machen und das Ergebnis in schriftlicher Form an Bm. und Rat von Speyer zu übermitteln. Diese werden es an ihn weiterleiten. Orig. Pap. m. S. (p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: [Vinzenz] Rogkner): Frankfurt a. M., IfStG, RTA Bd. 30, fol. 48–49 (an Bm. und Rat von Frankfurt a. M.; Datum 18. November 1513; Präs.vermerk: Praesentatum dominica post conceptionis Marie Ao. 1513, undecima mensis Decembris); Karlsruhe, GLA, Abt. D 1155b (an Bm. und Rat von Überlingen; Datum 19. November 1513). Regest: Janssen, Frankfurts Reichscorrespondenz, Nr. 1129 (an Bm. und Rat von Frankfurt a. M.). – Bm. und Rat von Frankfurt a. M. antworteten hierauf mit Schreiben vom 19. Dezember 1513 (montags nach Lucie), sie schlügen zum einen vor, den Knechten und dem der Krone Frankreich anhängigen Adel unter Androhung der Acht und Aberacht und des Verlusts aller Lehen nochmals die Einhaltung des bereits ausgesprochenen Befehls zu gebieten. Für den Fall, dass das entsprechende Mandat dem einen oder anderen nicht ausgehändigt werden könne, sollte es in den angrenzenden Landen und im ganzen Reich angeschlagen werden. Zum zweiten sollten alle Obrigkeiten angewiesen werden, bekannte Anhänger des „Bundschuhs“ gefangenzusetzen und, falls diese weitere Gleichgesinnte in anderen Gebieten namhaft machen, deren Obrigkeiten auf sie aufmerksam zu machen, domit solichem merglichen unrat zytlich [zu] furkomen, ehe die handlung ferner erwachsen werde. Ebd., fol. 50a–51a, Konz. Regest: Janssen, Frankfurts Reichscorrespondenz, Nr. 1130. Der Bundschuh zu Lehen 1513 wurde unter der Losung der „göttlichen Gerechtigkeit“ von Joß Fritz gegen die Bedrückungen der Bauern durch Grund- und Gerichtsherren organisiert. Die Verschwörung scheiterte im Oktober 1513 durch Verrat. Vgl. Rosenkranz, Bundschuh.
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In ihrer Antwort vom 23. Januar 1514 (feria 2a post Sebastiani) teilten Bm. und Rat von Frankfurt a. M. mit, sie gingen davon aus, daß der Reichstag stattfinden werde, da bereits viele Ff. Herberge bestellt hätten und EB (Uriel) von Mainz die Seinen mit Proviant ausstatten lasse. Allerdings sei derzeit noch niemand persönlich anwesend. Frankfurt a. M., IfStG, RTA Bd. 30, fol. 46a, Konz. Regest: Janssen, Frankfurts Reichscorrespondenz, Nr. 1132. – Am 30. November 1513 schrieb der Nürnberger Ratsschreiber Lazarus Spengler an die Nürnberger Ratsherren Anton Tucher und Hieronymus Ebner, er sei am 28. November in Augsburg eingetroffen, wo sich auch der Ks. aufhalte. Dieser habe am selben Tag ettliche rennen und gestern ain kostlichen tanntz und ain mumaria [= Maskenfest], darinn ir Mt. sampt irem hofgesinnd personlich gewest ist, gehallten. Hamm/Huber/Bachmann/Berger, Lazarus Spengler, Nr. 3, S. 58–60. – Degenhard Pfeffinger teilte am 30. Dezember 1513 von München aus Anton Tucher mit, Ks. Maximilian werde am 5. Januar 1514 in Innsbruck sein, aver alls ich von ierer majestet berichth bin, nichth lang dableiben, es wirt auch so bald aus dem reichsthag nichs zu Auspurig. Westphal, Korrespondenz, Nr. 251. – Am 15. Februar 1514 informierte Pfeffinger Tucher aus Kufstein, Ks. Maximilian werde heute hier erwartet. Am nächsten Tag wolle er nach München weiterreisen. Ebd., Nr. 254.