Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Württemberg, fol. 624’–627.

1. HA (Türkenhilfe): Beschlüsse von KR und FR für die Duplik der Reichsstände mit der Bewilligung von 80 Römermonaten, abweichende Resolution des SR mit 68 Römermonaten. Einbindung des Hilfegesuchs der Hgtt. Steiermark, Kärnten und Krain in die allgemeine Steuerbewilligung. Kritik am Referat für FR. 2. HA (Landfriede und Niederlande): Supplikation und Gutachten des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises.

/624’–626’/ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 256’–258. Ferner:] /626’/ Nach dem Vortrag der Beschlüsse von KR und FR durch den Mainzer Kanzler vor SR bemerken die evangelischen Stände, dass im Passus für FR die contribution, als ob die pure bewilliget, ohne einige condition gestelt und abgelesen; welches sie doch jeder zeit conditioniert./626’ f./ Daneben sind weder die Forderung der evangelischen Stände im FR, die antizipierten Gelder von der Steuer abzuziehen, noch die Bedingung vorgetragen worden, diese innerhalb der Laufzeit an die Dauer des Kriegs zu binden. Der deshalb angesprochene Mainzer Kanzler beruft sich darauf, es sei von Salzburg so referiert worden. aDer im Anschluss an die Sitzung zur Rede gestellte Salzburger Kanzler–ahat /627/ sich mit dem entschuldiget, weil es nit maiora gewesen, hab ers nit für ein notturfft geachtet, zu referiern; khönde nit singula vota referiern, sey ime auch nit bevolhen etc.b

Anmerkungen

a
–a Der … Kanzler] Sachsen-Weimar (fol. 165 f.) differenzierter: Insbesondere Pfalz-Lautern, ‑Zweibrücken und Braunschweig-[Wolfenbüttel] beschweren sich wegen der nicht referierten Punkte beim Salzburger Kanzler und auch den österreichischen Vertretern. Dagegen wenden sich Riedesel [Hessen-Marburg], Spelt [Sachsen-Weimar] und ein Gesandter Pommerns an Illsung und bringen nur 2 Punkte vor: Bei der Rückerstattung der Antizipationen Anschluss an KR, Bindung der Laufzeit der Steuer an die Dauer des Kriegs. Die konditionierte Bewilligung dagegen wird hier nicht angesprochen.
b
 etc.] Sachsen-Weimar, fol. 165 [entsprechend Jülich-Berg (fol. 156)] zusätzlich: (Nachmittag, 15 Uhr) Fürstenrat. Verlesung der Supplikation der Stände aus dem Niederrheinisch-Westfälischen Kreis im Zusammenhang mit dem 2. HA (Landfriede und Niederlande) [Nr. 467] sowie ihres Gutachtens, wie den sachen abzuhelfen[Nr. 290]. Welches alles aber zuvor abgeschrieben und von mehrern theil der gesandten auch gelesen worden.