Textvorlage: , fol. 624’–627.
1. HA (Türkenhilfe): Beschlüsse von KR und FR für die Duplik der Reichsstände mit der Bewilligung von 80 Römermonaten, abweichende Resolution des SR mit 68 Römermonaten. Einbindung des Hilfegesuchs der Hgtt. Steiermark, Kärnten und Krain in die allgemeine Steuerbewilligung. Kritik am Referat für FR. 2. HA (Landfriede und Niederlande): Supplikation und Gutachten des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises.
/624’–626’/ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 256’–258. Ferner:] /626’/ Nach dem Vortrag der Beschlüsse von KR und FR durch den Mainzer Kanzler vor SR bemerken die evangelischen Stände, dass im Passus für FR die contribution, als ob die pure bewilliget, ohne einige condition gestelt und abgelesen; welches sie doch jeder zeit conditioniert./626’ f./ Daneben sind weder die Forderung der evangelischen Stände im FR, die antizipierten Gelder von der Steuer abzuziehen, noch die Bedingung vorgetragen worden, diese innerhalb der Laufzeit an die Dauer des Kriegs zu binden. Der deshalb angesprochene Mainzer Kanzler beruft sich darauf, es sei von Salzburg so referiert worden. a–Der im Anschluss an die Sitzung zur Rede gestellte Salzburger Kanzler–ahat /627/ sich mit dem entschuldiget, weil es nit maiora gewesen, hab ers nit für ein notturfft geachtet, zu referiern; khönde nit singula vota referiern, sey ime auch nit bevolhen etc.b