Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

A) Einzelunterredungen

Vermittlung Kursachsens im Magdeburger Sessionsstreit im Auftrag des Ks.: Bitte an Kurbrandenburg, Magdeburg zum Verzicht auf die Session bei der RT-Eröffnung zu bewegen. Zusage nachfolgender Klärung. Verhandlungen der ksl. Geheimen Räte mit den Magdeburger Gesandten um den Verzicht auf die Session. Bitte des Ks. an die Kurbrandenburger Gesandten, Magdeburg dazu zu veranlassen.

[1] /87/ Unterredunga Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsenmit den Kurbrandenburger Gesandten1, die in das kursächsische Quartier berufen werden. A. Bock trägt für Kursachsen vor, dass der Kuradministrator in der Angelegenheit [der Magdeburger Session] gern weitter handeln woltten und vorsuchen, wie weitt die sachen zu bringen. Sein auch vorhabens gewesen, die röm. ksl. Mt. derwegen personlich zuersuchen und diße sache mitt derselben zu handeln. Es ist aber von ihrer Mt. der her Trautzem zu ihrer f. Gn. geschickt worden2. Der hatt ahngebracht, daß ihre Mt. die sachen gern befordertt sehen. Es stehen aber ihrer Mt. allerhand hinderunge fohr[!], darumb die sachen zu dem gewunschetten ende nicht kommen konnen. Ks. bittet deshalb, dass der Kursadministrator sich nachmals der sachen woltten ahnnehmen und es bey unß3 [und] den magdeburgischen dahin richten, daß daß gemeine wergh und bestes nicht mochte gesperrett werden, dan ihn[!] warheitt bey den geistlichen /87’/ nichts zuerhaltten sey. Wan es ihn ihrer ksl. Mt. macht alleine stundt, soltte es woll keinen mangell haben, sondern wurden ihre Mt. die geistlichen gern behandeln. Ihre Mt. kommen aber mitt denselben nicht forth,[könne] auch fuhr sich ratione iuramenti zu den sachen mehr nicht thun. Und will gleichwoll nicht wenigk bedengklich fallen, wan diß privat wergk dem gemeinen vorgesetzet oder daß gemeine dardurch soltte gehindert werden. Darumb ihre Mt. dan haben suchen lassen, ihre f. Gn. woltten[es] ihn diser sachen dahin richten, daß die session ferner nicht gestritten wurde. Wie dan diser Reichs tagk ohne condition und ahnhangk bewilligett und ausgeschriben, darumb dan ihrer ksl. Mt. auch die proposition billich nicht gehindertt wurde. Nach geschehener proposition aber woltten ihre Mt. die sache ihn handlunge nehmen lassen. Darauff woltten sein f. Gn. den dingen ohne weitterung und besorglicher gefahr abhelffen. Es wusten sein f. Gn. auch nicht, daß ihrer f. Gn., dem administrator, in substantia ettwaß abginge, und begereten sein f. Gn., wihr4 woltten dises mitt den furstlichen magdeburgischen reden und dahin behandelnb./87’ f./ Ks. hat daneben mitgeteilt, er werde Kuriere zum Kf. von Brandenburg und zum Administrator von Magdeburg schicken und sie auffordern, dass sie /88/ ihre ksl. Mt. respectiren und dero rethen andern bevehl und erklerunge zuschicken5. Und wisten nuhn ihre f. Gn. unß also fridlibende und guthhertzigk gesinnet, daß wihr daß gemeine wergk nicht gehindert, sondern gern befordertt sehen. Versehen sich auch zu den magdeburgischen, daß sie daß gemein wergk nicht hindern wurden, sondern hierinnen sich ettwaß moderiren und weichen. Der gravaminum halben wollen ihre f. Gn. gern auch alle mugliche beforderunge vortsetzen und ihn acht nehmen helffen. Dieselben mußen aber alleine nach der proposition vorgenohmen werden.

Antwort der Kurbrandenburger Gesandten: /88 f./ Danken dem Kuradministrator für sein Engagement und die Freundschaft zum Haus Brandenburg. cBetonen, /88’/ daß wihr auch habende bevehlich gemeß oder auch die furstlichen magdeburgischen ihn disen dingen ettwaß mehr nachsehen kontten–c.Hören gern, daß ihre ksl. Mt. disen sachen also gnedigst und wol fuhr sich gewogen wehren. Daß aber bey den geistlichen nichts zuerhaltten, mußen wihr wol dahin gestellet sein lassen, und wurden jhe dise ding bey ihnen als einem theill nicht stehen. dWollen den Eid des Ks. nicht zur Debatte stellen, merken aber an, daß ihn der capitulation die weldtlichen churfursten ihren vorbehaldt hetten6, darumb man sie darzu nicht asstringiren kontte–d. Und wehre dises nicht allein ein privat wergk, sondern daß ihn gemein mehr stende und die ergentzunge der vota ihm furstenrath betreffe. Ihre f. Gn.7 wehren nicht gesinnet, ihrer Mt. ahn dem publico hinderunge zu thun, sondern suchten ihr recht und session zu erhaltten glimpflich und ohne einige verihrrunge. Der Reichs tag wehre zwar bewilliget und ausgeschriben, den stenden aber dem her- /89/ kommen nach ihre notturfft darauff zu suchen unvorbothen.Verweisen auf das Engagement Kf. Christians I. von Sachsen, wenngleich biß dahero mitt geringem effect. Und hinderte nicht ihr f. Gn., der administrator, sondern die geistlichen dises wergk und die proposition. Die handlunge wehre itzo so guth und nahe als nach gehaltener proposition.Administrator Joachim Friedrich hat dem Domkapitel zugesagt, die Sessionsfrage zu klären und die Reichsstandschaft zu sichern. Sollten sie oder die Magdeburger Gesandten künftig anderweitige Weisung erhalten, werden sie dieser ebenso wie ihrem derzeitigen Auftrag nachkommen. Daruntter sein f. Gn.8 unß als diener ihn unguetem nicht verdencken woltten.

Replik Kuradministrator Friedrich Wilhelms: Ihre f. Gn. wehren ihn disem wergk gahr sorgfeltigk, und kontte man leicht ahn allen orten, waß hierauß /89’/ entstunde, geferlich auffnehmen. Wie es dan auch leicht zu grosser weitterunge gelangen mochte. Sie haben sich allerhand bemuhett und untterstanden, die geistlichen aber sein simpliciter darauff gangen, daß nichts zuerhaltten wehre. Und konnen sein f. Gn. nicht rathen, daß man dem keiser den despect thue. Sein f. Gn. woltten gern des hauses Brandenburgk halben thun, waß ihmmer muglich und zu beforderunge der sachen gereichen magk, begerten aber, wihr woltten unser instruction einsehen und, waß muglich zuthun ist, an unß nichts erwinden noch mangeln lassene,9.

[2] /90/ (Nachmittag). Bekanntgabe der Magdeburgeran die Kurbrandenburger Gesandtenin deren Herberge10: Informieren über die Verhandlungen der ksl. Geheimen Räte mit ihnen, den Magdeburgern, am Vormittag11.

[3] /39/ (Nachmittag, nach 14 Uhr)12. Im Anschluss an ihre Audienz beim Ks.13unterrichten die Kurbrandenburgerdie Magdeburger Gesandtendarüber. Letztere haben sich aber auf ihren habenden befehlich weiter nicht einlaßen können, dann das ihnen die session bleiben möchte. Und stelleten sie dahin, ob jemandts dargegen protestiren wolte oder aber, das ihnen dißmals bey dieser Reichs vorsamblung ihre session alß auf ein interim gelaßen und alßdann einem jeden sein recht zu kunfftiger zeit vorbehalten wurde14.

B) Beratungen der Stände des Heilbronner Abschieds

Textvorlage: Baden-Durlach A (unfol.).

Fraglicher Verbleib Württembergs beim Heilbronner Abschied oder Anschluss an Kursachsen in der Religionsfrage.

Zusammenkunftfder Gesandten der beim Tag in Heilbronn vertretenen Stände [Kurpfalz, Magdeburg, Pfalz-Zweibrücken, Brandenburg-Ansbach, Württemberg, Baden-Durlach] in der Kurpfälzer Herberge.

Kurpfalz (Hochfelder) proponiert: Die Württemberger Gesandten haben zuletzt geäußert, sie wolten sich von den gravaminibus nit absondern, aber doch nach Sachssen regulirn15.Sollen nunmehr erklären, ob sie darauf beharren und ob sie von Kursachsen einen Bescheid dazu erhalten haben, weil die Eröffnung des RT bevorsteht und man sich der gravaminum halber also zuvergleicheng, damit dem heilbronischen abschiedt16 steiff nachgesetzt würde. So were sich auch der stet und irer gravaminum17, damit sie nit sagen, daß die mehrere18 [!] stendt daß irige fortreiben und irer nit achten, anzunemmen.

Die Württemberger Gesandten (anwesend sind Gf. Konrad von Tübingen, S. Welling und Dr. Reinhardt) unterreden sich kurz und bringen sodann vor: Hatten zwar bereits Audienz bei Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen19, dieser hat in specie aber nichts erclert.Wollen heute oder morgen nochmals um eine Erklärung bitten und sich anschließend in diesem Gremium dazu äußern. Verfügen bisher über keine anderslautende Weisung des Hg.

Kurpfalz (von Dohna): Enzlin hat sich letzlich gut rundt vernemmen lassen, sie heten bevelch, sich in den gravamina und andern sachen sich[!] nach Sachssen zu regulirn. Wan nhun Sachssen nit wolte, so verstehe man, dz sie sich auch abzusondern begern. So miessen sie in puncto gravaminum einen andern bevelch haben, dan zu Heilbron verabschiedet.

Württemberg: hHg. Friedrich hat in Heilbronn erklärt, er wolle die Gravamina beraten und sich dazu bis 13. 4. (3. 4.) äußern. Berufen sich dafür auf das Protokoll des Heilbronner Tages20. Verlesen zur aktuellen Beauftragung den entsprechenden Abschnitt aus ihrer RT-Instruktion, wonach sie sich, im faal von dem heilbronnischen abschiedt gehandlet werden solte, mit den sechssischen zuvergleichen etc.–c,i

Diese Aussage wird von allen anwessenden mit befrembden vernommen21.Culmann (Kurpfalz), Schwebel (Pfalz-Zweibrücken) und Püttner (Brandenburg-Ansbach) stellen klar: Waren an den Verhandlungen in Heilbronn beteiligt, wissten sich aber einicher protestation, welche herzog Friderich zu Würtemberg gethon, im wenigsten zuberichten.Zwar hatte der Hg. zu Beginn der Beratung die Gravamina nicht zur Hand und ließ sie deshalb aus der Kanzlei in Stuttgart holen, doch sind sie gemäß Gutachten der anwesenden Kff. und Ff. erst einige Tage später zusammengetragen, auch etlich tag hernacher der abschiedt begriffen, verlesen, approbirt und underschriben worden.Culmann und Schwebel waren daran persönlich beteiligt, sie wissen aber nichts von einem Württemberger Protest oder Vorbehalt, auch ist in den Protokollen dazu nichts enthaltenj.

Württemberg: Gf. Konrad von Tübingen und andere Räte waren zwar in Heilbronn anwesend, dort aber nicht direkt an den Beratungen beteiligt. kKönnen hier nur vorbringen, was ihnen dazu berichtet worden ist. Der jetzt nicht anwesende Dr. Enzlin wird sich weiter mit Sachssen zuvergleichen nit vernemmen haben lassen, dan ausserhalb, waß daß religion wesen und nit zugleich auch zumal alle andere darin begriffene puncten antreffe–f.

Dagegen beharren die anderen Gesandten auf der Gültigkeit des Heilbronner Abschieds, mit anzeig, wa ir f. Gn. denselben durchauß nit annemen, sonder in etlichen einen vorbehalt haben wölle, were dasselbige demselben, insonderheit oder ufs wenigst dem prothocoll uff selbigen tag, allß der abgelesen, einverleipt worden. Nhun kunden sie bey irem höchsten gewissen, auch irer seelen seligkheit erhalten[!], dz sie davon einich wort nit vernommen22.

Württemberg: Können dazu nichts weiter sagen und wollen sich bei Enzlin, der seit einigen Tagen erkrankt ist, erkundigen23.

Anmerkungen

a
 Unterredung] Kursachsen A (fol. 291’) zum Zeitpunkt: Vormittag.
1
 Textvorlage: Kurbrandenburg, fol. 87–89’.
2
 Vgl. Nr. 317, Absatz 1.
3
 = den Kurbrandenburger Gesandten.
4
 = die Kurbrandenburger Gesandten.
b
 dahin behandeln] Kursachsen A (fol. 292) differenzierter: die sachen dahin zurichten, das das gemein wergk nicht gehindert werden möchte.
5
 Bezugnahme auf die spätere Gesandtschaft von Schleinitz’ [Nr. 338].
c
–c Betonen … kontten] Kursachsen A (fol. 292) deutlicher: Haben den Befehl, das sie Magdeburg beistandt leisten soltten. Inn denen terminis gebuhrete ihnen zubleiben. Woltens inen[= den Magdeburgern] wohl referiren, das sie aber aus irem befelich schreitten soltten, das wehre ihnen bedencklich.
d
–d Wollen … kontte] Kursachsen A (fol. 292’) differenzierter: Bringen das dubiumvor, ob der kayser vormöge der kayserlichen capitulation krafft seines juraments einem geistlichen die regalia leihen köntte. Illi putarunt, quod non, moti ex verbis, das die welttlichen churfursten die ksl. Mt. an das, so vom stuel zu Rom in versiculo primo et versiculo „das soltten etc.“[Art. 1 und Art. 15 der Wahlkapitulation; vgl. Anm. 6], ires teils nicht binden woltten, et ita existimarunt, das es die ksl. Mt. wohl thuen könne. Dargegen aber hinwiederumb das bedencken furgefallen, ob nicht der clausel halben, die von erlaßunge der welttlichen churfursten disponiret, der keyser sich suo iure dartzu obligiret hette. Ille passus fuit varie et multum disputatus, et nostrates putarunt, iuramenta esse servanda. Und ist sonnderlich von unnserm gnedigsten herrn geschloßen worden, das irer f. Gn. keines weges gebürete, aus den obangetzeigten ursachen auftzustehen, dem keyser den despect zuthuen unnd das gemeine wergk zuvorhindern.Daneben wird vorgebracht, als soltte das jurament et concordata principum durch den religion frieden anno 55 /293/ aufgehoben sein. Cuius contrarium apparet, weil die drey römischen kaiser Ferdinandus, Maximilianus und Rudolfus noch darauf geschworen.[Vgl. Anm. 23 bei Nr. 175, Abschnitt B.]
6
 Vgl. genauer in Anm. d: Reservation der weltlichen Kff. gegen Art. 1 (Kirchenadvokatie, Schutz des Papstes) und Art. 15 (Beachtung der Kirchenkonkordate) in der Wahlkapitulation Rudolfs II. vom 1. 11. 1575 (Burgdorf, Wahlkapitulationen 77; Neerfeld, RTA RV 1575, Nr. 35 S. 280).
7
 = Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg.
8
 = Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen.
e
 lassen] Kursachsen A (fol. 292) zusätzlich: Letztlich kommt man überein, dass die Kurbrandenburger Gesandten es mit bester gelegenheit ann die magdeburgischen /292’/ bringen und ire f. Gn. wieder berichten soltten.
9
 Gemäß Bericht der Kurbrandenburger Gesandten an den Kf. vom 27. 5. (17. 5.) 1594 fügte Friedrich Wilhelm aufgrund ihres Beharrens auf ihrer Instruktion persönlich an, /37/ wir möchten doch bedencken, was es fur ein wergk wehre, wann euer kfl. Gn. oder ein ander furst oder obrikeit /37’/ einen lantag[!] hielten und einer oder mehr der stende wolten zusammen treten und fur dem ahnfang oder proposition sagen und beharren, eines oder dz ander soltte der herr thun, oder sie wolten zu keiner proposition oder handlung kommen, wie dieses dem hern oder obern vorkommen möchte(GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Xx, fol. 34–42’, hier 37 f. Or.).
10
 Textvorlage: Kurbrandenburg, fol. 90.
11
 Vgl. Nr. 317, Absatz 2.
12
 Textvorlage: Bericht der Kurbrandenburger Gesandten an den Kf. vom 27. 5. (wie Anm. 9, hier fol. 39).
13
 Vgl. Nr. 317, Absatz 3.
14
 Vgl. zu diesem und einem weiteren Alternativvorschlag die Beratung Kurbrandenburgs mit Kursachsen am 26. 5. (16. 5.): Nr. 178, Abschnitt B, Absatz 1.
f
 Zusammenkunft] Pfalz-Zweibrücken A (fol. 265’) differenzierter: Zusammenkunft um 8 Uhr vormittags.
15
 Vgl. Nr. 172, Abschnitt B; Nr. 173, Abschnitt B.
g
 zuvergleichen] Bericht der Württemberger Gesandten an Hg. Friedrich vom 28. 5. (18. 5.) 1594 zusätzlich: Bisher mehrheitliche Übereinkunft, dass, falls Magdeburg und anderen reformierten Hstt. die Session verweigert wird, /779’/ alsdan die evangelische übrige ständt auch solten auffstehn und kheiner deliberation oder consultation mehr beywohnen(HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 776–787’, hier 779’. Or.).
16
 Vgl. Einleitung, Kap. 3.2.2 mit Anm. 232.
17
 Vgl. Nr. 172, Abschnitt D.
18
 = höheren.
19
 Vgl. Nr. 175, Abschnitt B, Absatz 3.
h
–h Hg.etc.] Bericht der Württemberger Gesandten vom 28. 5. (wie Anm. b, hier fol. 780 f.) zusätzlich und differenzierter: Enzlin hat bei den Verhandlungen um die Sessionsfrage und die Freistellung erklärt, dass sie, die Württemberger Gesandten, sich in Religionsfragen mit Kursachsen, Pfalz-Neuburg und anderen Ständen vergleichen sollen. /780/ Und würden euer f. Gn.[Hg. Friedrich] in politischen puncten (die religion außgenommen) dem abschiedt würckhlich und fürstlich nachsetzen.In Heilbronn ließ Hg. Friedrich gemäß dem Protokoll (das verlesen wird) erklären, er habe nicht erwartet, dass man Religionsgravamina beraten werde. Er wisse /780’/ sich auch darauff nit einzulaßen,sondern werde sich dazu bei der damals vereinbarten Zusammenkunft vor dem RT in Regensburg am 13. 4. (3. 4.) äußern. Da der Hg. bei der Unterzeichnung und Besiegelung des Heilbronner Abschieds diesen Vorbehalt persönlich wiederholte, ist es sehr verwunderlich, daß man euer f. Gn. in religions sachen zum abschiedt also pure verbinden wölten.
20
 Vgl. das Württemberger Protokoll: HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 497–515, 520’.
i
 etc.] Pfalz-Zweibrücken A (fol. 267 f.) zusätzlich: Falls ihnen gegen diese Vorgabe der Heilbronner Abschied /267’/ furgeworffenn werdenn sollenn, sollenn sie vermelden, das wir[Hg. Friedrich] demselbigen, soviel die religions sachenn betrifft, nit verbundtlich angenommen.Sie, die Gesandten, haben von Dr. Enzlin, der an den Beratungen in Heilbronn beteiligt war, erfahren, dass Hg. Friedrich bei ableßungh des abschiedts wieder den puncten gravaminum unnd sonnderlich die religions sachenn betreffenndt protestirt unnd gemeldet hette, daß sie sich inn diesem puncten nichts schließlichs erklerenn kondtenn etc.
21
 Die Baden-Durlacher Gesandten befürchteten im Bericht an Mgf. Ernst Friedrich vom 27. 5. (17. 5.) 1594, im Anschluss an Württemberg könnten sich weitere Stände abwenndig machen lassen.Hessen stehe zwar noch zu den Gravamina, wolle aber der contribution sich nit gern endtschlagen.Sie baten deshalb um Weisung, wie sie sich verhalten sollten, falls nur wenige und teils allein der mindern stänndebei den Gravamina im Junktim mit der Beratungsaufnahme zur Proposition verblieben (GLA Karlsruhe, Abt. 50 Fasz. 174, unfol. Or.). Ähnlich erwarteten die Brandenburg-Ansbacher Gesandten im Bericht an Mgf. Georg Friedrich vom 25. 5. (15. 5.) 1594, dass, falls Württemberg Kursachsen folgte, sich diesen weitere Stände anschließen unnd also ein schedliche zertrennung verursacht werden.Sie empfahlen, der Mgf. möge Hg. Friedrich von Württemberg auf die Konsequenzen dieser trennunghinweisen und darlegen, dass die Heilbronner Gravamina als allgemeine Reichsbeschwerden principaliter nicht die religionbeträfen und der Hg. deshalb beim Heilbronner Abschied verbleiben möge (StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 97. Or.).
j
 enthalten] Bericht der Württemberger Gesandten vom 28. 5. (wie Anm. b, hier fol. 781 f.) zusätzlich: Davon abgesehen ist die Session der reformierten Hstt. /781/ khein punctus religionis, sondern mere politicus.Meckbach (Magdeburg) verweist auf die Zusage des Hg. gegenüber den Administratoren Joachim Friedrich von Magdeburg und Johann Georg von Straßburg, sie in der Sessionsfrage zu unterstützen.
k
–k Können … antreffe] Bericht der Württemberger Gesandten vom 28. 5. (wie Anm. b, hier fol. 781’ f.) differenzierter: Beharren unter Berufung auf das Heilbronner Protokoll und Aussagen Enzlins darauf, dass der Hg. vor der Unterzeichnung des Abschieds die erwähnte Erklärung seiner Räte wiederholte und demnach die Religionsfragen bis zur weiteren Beratung in Regensburg aufschob. Bestreiten die Aussage, die Sessionsfrage und die Freistellung seien /781’/ khein punctus religions,weil solcher /782/ im religion friden außtruckhenlich begriffen.Bieten an, Culmann (Kurpfalz) möge Enzlin persönlich zu den Vorgängen in Heilbronn befragen.
22
 Kommentar im Bericht der Kurpfälzer Gesandten an den Kf. vom 28. 5. (18. 5.) 1594: Vermuten, /76/ weiln man jungst verstanden, das Wurtemberg der conventus zu Heilpron von Sachssen etlicher massen verwiesen sein solle, es werden darumben sein f. Gn. auch von iren theologen furgenommen worden sein, undt man durch kein andern weg ire f. Gn. darauß fuglich bringen mögen, dan das man dise sessions strit undt villeicht auch noch mehr, dazu man etwan wie Sachssen nicht fast lust tragen möchte, fur religions puncten anziehe(HStA München, K. blau 114/2 I Fasz. 1, fol. 73–82, hier 76. Konz.).
23
 Zum Fortgang vgl. Bericht der Württemberger Gesandten vom 28. 5. (wie Anm. b, hier fol. 782–784): Culmann (vgl. Anm. f) suchte Enzlin und die anderen Württemberger Gesandten am kommenden Tag auf. Enzlin schilderte den Verlauf der Heilbronner Verhandlungen am 26. 3. (16. 3.) 1594 mit dem Widerspruch Hg. Friedrichs gegen die Aufnahme der Religionsfrage in den Abschied und ergänzte, der Hg. beabsichtige nicht, die /783’/ freystellung fallen zu laßen,doch halte er für bedenklich, sich dabei von Kursachsen, Pfalz-Neuburg und anderen CA-Ständen abzusündern und zu obgemeltem uffstehn von gemeiner deliberation bey disem reichstag zu erclären.Abschließend empfahlen die Gesandten Hg. Friedrich im Bericht, sich zur Wahrung seiner Reputation bei den in Heilbronn anwesenden Kff. und Ff. gegen die Anschuldigungen von deren Gesandten beim RT zu beschweren. Der Hg. zeigte sich in der Weisung vom 6. 6. 1594 (27. 5.; Hohentwiel) befremdet über die Kurpfälzer Aussagen und wies die Gesandten an, sie sollten aufgrund seiner Bedenken, /80’/ unns mit solchen leuthen zu vil einzulaßen, […] in allen solchen sachen zu Sachßen unnd Pfaltz-Neuburgkh, auch den Reichs stätten unnd anndern reinen augspurgischen confessions verwanndten stännden hallten.Sollte das primäre Ziel, /81/ das khein trennung unter den stännden verursachet,nicht zu erreichen sein, wiederholte er, sich mit den reinen CA-Ständen zu vergleichen, es seien derenselben gleich vil oder wenig(HStA Stuttgart, A 262 Bd. 71, fol. 80–81’. Or.). Die Position Württembergs im Rekurs auf die strittige Annahme des Heilbronner Abschieds veranlasste nachfolgend dessen Stände im direkten Kontakt mit Hg. Friedrich zur nachdrücklichen Forderung, sich gemäß dem Abschied den Gravamina anzuschließen. Der Hg. beharrte dagegen auf seinen Aussagen zum Abschied unter Vorbehalt, was die Religion betraf, und befürwortete später den Protest gegen die Gravamina [Nr. 398]. In der Korrespondenz mit dem Hg. sowie der Ff. des Abschieds untereinander wurde ein Treffen Mgf. Georg Friedrichs von Brandenburg-Ansbach mit dem Hg. auf dessen Anreise zum RT angedacht, das aber nicht zustande kam. Mgf. Ernst Friedrich von Baden-Durlach schickte Mitte Juni 1594 einen Gesandten und regte anschließend eine persönliche Zusammenkunft an, die der Hg. unter Vorwänden ablehnte. Administrator Johann Georg von Straßburg schickte ebenfalls einen Gesandten nach Stuttgart, ohne etwas zu erreichen (Nachweise: gute Überlieferung in StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 98–103; ARTA 60, fol. 210–437’ passim. Daneben: HStA München, K. blau 114/2 I Fasz. 2, fol. 4–27; GLA Karlsruhe, Abt. 50 Fasz. 174, unfol.; HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 834–866’; A 132 Bü. 20, Prod. 60). Zur Württemberger Position vgl. Schulze, Reich, 109, 228; Ritter, Gründung, 64. Vgl. auch Anm. 3 bei Nr. 166, Abschnitt A; Anm. 21 bei Nr. 168, Abschnitt B.