Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

Anmerkungen

1
Siehe die oben erwähnte Beilage.
2
Siehe die Abrechnung Wolfgang Schutzbars über die Türkenhilfe 1541, die den Reichsständen in Speyer im März 1542 vorgelegt wurde; dort werden die Schulden des Reichs gegenüber dem Musterherrn Andreas Pflug mit 2172 fl. beziffert: RTA JR Bd. XII, Nr. 68, S. 539, S. 547.
1
Der Pfennigmeister Wolfgang Schutzbar brachte seine Abrechnung über die Türkenhilfe 1541 bereits im März 1542 auf dem Speyerer RT vor, gefolgt von einee Relation des Rechnungsausschusses und einer Beratungsvorlage für die Reichsstände (RTA JR Bd. XII, Nr. 68a–c) In Nürnberg 1543 wurde die Abrechnung Schutzbars dem Rechnungsausschuss abermals vorgelegt, der die obige Relation verfasste.
2
Laut Württemberger Protokoll (Nr. 84a, fol. 18r) trug der Ausschuss die Relation zum Pfennigmeisterbericht am 15. April im Reichsrat vor. Am 16. April erfolgte gemäß Würzburger Protokoll die Abschrift des Aktenstücks durch die Reichsstände (Nr. 81, fol. 13v).
3
Kredit mit einer monatlichen Verzinsung von 1%.
4
Schau = Inspektion, Überprüfung; Gebäude, wo die Überprüfung der Münzen stattfindet.
5
Gf. Ladislaus zum Hag hatte in Speyer 1542 wegen Rückerstattung des vierten Monats der Türkenhilfe (60 fl.) suppliziert (RTA JR Bd. XII, Nr. 85, S. 610, Anm. 11 und 12). In Nürnberg 1543 wurde beschlossen, dem Grafen die geforderten 60 fl. an zu viel erstatteter Türkenhilfe wieder zurückzuzahlen. Das geht aus zwei Zetteln hervor, die sich in den RTA der Stadt Augsburg (Überlieferung B) bei der Relation des Ausschusses zur Abrechnung des Pfennigmeisters befinden: Den Gff. vom Hag ist ufferlegt 2 zu roß und 9 zu fuss, thut ein monat zu erlegen 60 fl., erlauft fur die 4 monat 240 fl. Solch 240 fl. hat Gf. Ladislaw uff ainmal erlegt, also betzalen meine herren fur den erlegten vierten monat widerumb hinaus 60 fl. Zedl: Dann so haben sich unsere einnemere uff des commenthurs zu Marpurg begern in irer rechnung ersehen und befunden, das im, Gf. vom Hag 60 fl. fur den erlegten vierdten monat hinaus zu geben, geburn, wie ir ab inligendem austzug zu vernemen. Das mugt ir gedachtem commenthur antzaigen: Wo wir nun von bemeltem graven bevelch empfahen, ime, dem commenthur, die 60 fl. zu uberantwurten, sein wir solchs zu thun urbutig. Datum ut in litteris.
6
Fehlt in den einschlägigen Aktenbeständen.
7
Siehe die Aufforderung Hg. Moritz’ von Sachsen an die Reichsstände zur Zahlung der ausstehenden Besoldung an den Musterherrn Andreas Pflug (Nr. 124).
8
Zur irrtümlichen Zahlung des Pfennigmeisters an den Memminger Hauptmann Hieronymus Löhlin siehe die Rechnungslegung Wolfgang Schutzbars über die Türkenhilfe 1541, Speyer, 1542 März, in: RTA JR Bd. XII, Nr. 68, hier S. 541 (letzter Absatz) und S. 542, Anm. 24.
1
Die drei Verzeichnisse ergänzen die Abrechnung des Pfennigmeisters Wolfgang Schutzbar vom Türkenzug 1541, welche den Reichsständen bereits auf dem Speyerer RT 1542 vorgelegt wurde (RTA JR Bd. XII, Nr. 68a), allerdings ohne die drei Verzeichnisse.
1
Es ist angegeben, welche Reichsstände den vierten Monat bezahlten. Nur Kursachsen erlegte nicht nur den vierten, sondern auch den fünften Monat.
2
Es handelt sich um die Grafschaft Schaumburg-Gemen in Westfalen, die von den Zeitgenossen in der Matrikel gelegentlich mit Schaunberg in Oberösterreich verwechselt wurde. Beide Reichsstände scheinen in der Matrikel von 1521 auf; in der Matrikel 1545 fehlt Schaumburg-Gemen in Westfalen.
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Innerhalb der eximierten Reichsstände sind zwei Gruppen zu unterscheiden: 1. Eximierte Stände, die ihre Reichssteuern zwar den Landesherren ablieferten, aber dennoch an ihrem Recht zur Beschickung der Reichstage festhielten. 2. Eximierte Stände, die auf den Besuch der Reichstage verzichteten.