Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

Anmerkungen

1
Die Protestation wurde in Zusammenarbeit mit den Rechtsgelehrten der evangelischen Reichsstädte Straßburg (Dr. Gremp), Frankfurt (Dr. Hieronymus zum Lamb) und Augsburg (Dr. Peutinger) verfasst. Siehe dazu das Nürnberger Protokoll zum 31. März: Nr. 89a, fol. 25r.
2
Nach der Reichsversammlung des 30. März gab man den altgläubigen Städtevertretern von Rottweil, Ravensburg und Hagenau den Entwurf der oberen Stände zur Bewilligung der Türkenhilfe bekannt. Die beiden anderen altgläubigen Städtevertreter von Worms und Speyer hatten zu diesem Zeitpunkt nach dreistündiger Wartezeit das Rathaus bereits verlassen. Der städtischen Bitte um Abschrift des Gutachtens und um weitere Bedenkzeit kam der Mainzer Kanzler nicht nach. Siehe dazu das Nürnberger Städteratsprotokoll zum 31. März: Nr. 89a, fol. 24v–25r.
1
In der Überlieferung der Hgg. von Pommern (Stettin AP, AKW Sign. 95, fol. 207r–210v, Kop.) werden die obigen reichsstädtischen Kritikpunkte an den Reichstagsbeschlüssen in beinahe gleichlautender Weise zusammengefasst. Allerdings wird noch ein zusätzlicher achter Punkt angeführt, der sich direkt auf den RAb Nr. 404, § 28, bezieht: Zum achten[in der Vorlage: siebenden ], das gantz beschwerlichen in diesem abschiede gesetzt wirt, das diejenen, so uf der comissarien erst ersuchen ir angepur, wie die röm. kgl. Mt., unser allergnedigster herr, einem jeden antzeigen und mandiren sol, nit schicken und erlegen werden, von stundt an on ferrere declaration in acht und aberacht gefallen, menniglichen erlaubt, aller freiheiten entsetzt [und]priviert sein und nit mehr zu gnaden (was doch der Almechtige keinem begerenden je versagt) komen oder gelassen werden sollen, unbedacht, das niemant unerhort verdampt werden, auch niemant zu unmuglichen dingen verbunden. Und solcher anschlag unsern obern, die sich (ohne rhum zu melden) bis anher in allen disen dingen underthenig und zu zeiten uber ir vermogen gehorsam bewiesen haben, unbillich und untreglich ist.
2
In den vorliegenden Korrespondenzen und Akten findet sich keine Erklärung, weshalb Wetzlar die obige Eingabe mit unterzeichnet haben sollte. Es scheint sich um einen Irrtum zu handeln. Wetzlar war auch – im Gegensatz zu den fünf anderen genannten Reichsstädten – an der Protestation vom 1. April (Nr. 102) nicht beteiligt; die Stadt war bereits 1525 von der reformatorischen Bewegung erfasst worden. Wie auf den vorangegangenen Reichstagen sandte Wetzlar auch 1543 keinen eigenen Gesandten nach Nürnberg, sondern wurde von Frankfurt vertreten. In einem im ISG Frankfurt überlieferten Entwurf für die obige Supplikation (in: RTA 54, fol. 127r–133v) ist nur von fünf Reichsstädten die Rede. Die tatsächlich übergebene Supplikation wurde gegenüber dem Frankfurter Entwurf stark verändert.