Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer
Anmerkungen
1
Die kurbrandenburgischen Gesandten übergaben das Kredenzschreiben im Reichsrat am 19. Febr. 1543 bevor sie die Relation Kf. Joachims über den Türkenzug 1542 vortrugen (Nr. 128).
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Wie aus der kursächsischen Instruktion für den RT (Nr. 47c, Anm. 6) hervorgeht, erhielten die Räte die Weisungen Kf. Johann Friedrichs für den Schweinfurter Bundestag nicht rechtzeitig, da die Versammlung wegen des Ausbruchs der Pest vorzeitig beendet und die unerledigten Themen auf die Nürnberger Zusammenkunft verschoben wurden. Die Ausführungen Kf. Johann Friedrichs über die in der Türkenhilfe einzunehmende Haltung wurden daher für die kursächsische Argumentation in Nürnberg bestimmend.
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Instruktion Kf. Johann Friedrichs von Sachsen für seine Räte zum Bundestag in Schweinfurt betr. das weitere Vorgehen im eroberten Herzogtum Braunschweig und die Rekusation des RKG, Lochau, 1542 Dornstag nach Omnium Sanctorum (Nov. 2), in: Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 418–421, Nr. 153, fol. 107r–153r (Ausf.).
3
Auf dem obersächsischen Kreistag in Zerbst im Mai 1542 wurde über die Durchführung der Speyerer Beschlüsse zur Türkenhilfe beraten. Wegen des Widerstands von Hg. Moritz von Sachsen gegen die Ablieferung des Gemeinen Pfennigs konnte damals keine Einigung über die Errichtung einer Kreistruhe erzielt werden. Obersächsischer Kreistagsabschied, Zerbst, 1542 Mai 22, in: Dresden HStA, 10024, GA, Loc. 7873/5, fol. 1r–4r (Kop.).
2
Protestation der evangelischen Stände gegen die Suspension der Visitation des RKG, Verweigerung der weiteren Unterhaltung des RKG, Protest gegen den Gerichtszwang des RKG, datum Speyer 1542 Juni 25, in: Wien HHStA, MEA RTA 8/Konv. 1, fol. 547r–552v (Kop.). Diese Protestation wurde auf dem RT in Nürnberg 1542 bekräftigt und in etwas abgeänderter Form wiederholt, 1542 Aug. 22, in: RTA JR Bd. XIII, Nr. 205, S. 916–918.
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Es handelt sich um den RT-Gesandten der Stadt Goslar, der auf der Rückreise vom Augsburger RT 1530 auf Befehl Hg. Heinrichs beraubt und gefangen genommen wurde und nach zwei Jahren Haft verstarb bzw. ermordet wurde. Wegen dieser und anderer Angelegenheiten wurde Hg. Heinrich 1539 des Landfriedensbruchs angeklagt. Siehe dazu: G. Blume, Goslar und der Schmalkaldische Bund, S. 17–19.
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Instruktion Kf. Johann Friedrichs für die Räte in Schweinfurt betr. die Rekusation des RKG und die Verhandlungen in der Causa Braunschweig, in: Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 418–421, Nr. 153, fol. 107r–153r (Ausf.), ebd. fol. 176r–227r (Konz.).
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Die Instruktion beruht zum Teil auf einem Gutachten von Kanzler Dr. Gregor Brück über die Positionierung Kursachsens innerhalb der Reichsstände und die Haltung gegenüber den Habsburgern, o.D. (1543 erste Hälfte Febr.); gedr. bei: G. Mentz, Johann Friedrich der Großmütige, Teil 3, Nr. 46, S. 489–494.