Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

4.2.1 Organisatorische Vorbereitungen der Reichsstände. Kosten

Die organisatorischen Vorbereitungen gestalteten sich in erster Linie für Reichsfürsten, die bei den kaiserlichen Werbungen ihre persönliche Mitwirkung am Reichstag zugesagt hatten, sehr aufwendig, doch galt es auch für Stände, die nur Gesandte nach Regensburg schickten, deren Anreise, Unterbringung und Versorgung zu planen112.

Kurfürsten und Fürsten, die persönlich nach Regensburg kamen, hatten im Vorfeld des Reichstags die Regierung und Verwaltung des Territoriums während ihrer Abwesenheit zu regeln113, die Konstituierung eines standesgemäßen und repräsentativen Hofstaats einzuleiten114, um damit beim Reichstag Rang und Status in der Reichshierarchie öffentlich zu demonstrieren, die sie begleitenden politischen Räte auszuwählen115, für die Anreise mit dem umfangreichen Hofstaat die Übernachtungsstationen vorbereiten und die Geleitrechte in den Territorien auf dem Reiseweg abklären zu lassen, eine dem Stand angemessene Unterkunft in Regensburg zu reservieren116 sowie Vorkehrungen für eine adäquate und möglichst günstige Lebensmittelversorgung zu treffen.

Alle diese Aspekte dokumentieren umfassend und exemplarisch die diesbezüglichen Maßnahmen Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen, die in der Dresdner Reichstagsüberlieferung in einer Akte gesammelt sind117: Festlegung der Grafen, Herren und weiterer Adeliger als Aufwartung für Friedrich Wilhelm sowie der Hofdiener, politischen Räte118, Sekretäre, Kanzleischreiber, Theologen119 und des weiteren Hofpersonals, das ihn zum Reichstag begleiten sollte; Korrespondenzen mit dem adeligen Begleitpersonal, dessen Einberufung und Bekanntgabe des Abreisetermins; Regelung der territorialen Verwaltung während der Abwesenheit des Kuradministrators mit Befehlsschreiben an Amtleute, Rent- und Kammermeister; Anordnung der Regierung des Kurfürstentums durch die hinterlassenen Räte sowie von deren Unterstützung durch die Landstände und im Notfall durch erbeinungsverwandte oder benachbarte Stände120; Planung einer Vorabgesandtschaft nach Regensburg für die Quartiervorbereitung und die Lebensmittelbevorratung; Korrespondenzen mit Pfalz-Neuburg, Brandenburg-Ansbach und Bayern wegen der Zufuhr von Lebensmitteln nach Regensburg; Planung der anderweitigen, selbst zu organisierenden Lebensmittelversorgung; Korrespondenzen mit Pfalz-Neuburg und der Kurpfalz (für die Oberpfalz) wegen der Klärung des Geleits und der Bereitstellung der Übernachtungsquartiere bei der Durchreise Friedrich Wilhelms mit seinem Hofstaat in ihren Territorien und später die entsprechende Planung für die Rückreise von Regensburg nach Torgau.

Ähnlich detailliert bereitete Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg seine Reichstagsteilnahme vor. Schwerpunkte waren hier zum einen die Zusammenstellung des repräsentativen Hofstaats, für den Amtmänner, Landsassen und Trabanten (zu stellen von den Landstädten) als Aufwartung für den Pfalzgrafen insbesondere beim Einzug in Regensburg termingerecht einberufen wurden. Sie erhielten genaue Vorgaben für ihre Kleidung, damit „ein gleicheit umb mehrern ansehens willen gehalten werde“121. Zum anderen ging es um den Ankauf und, aufgrund der geografischen Nähe zu Regensburg, um die Lieferung von Lebensmitteln vorrangig für den eigenen Hofstaat und daneben für andere Reichstagsteilnehmer. Der Pfalzgraf ließ dafür in Nabburg (Oberpfalz) 200 Hammel für die eigene Hofhaltung ankaufen, ordnete bei seinen Pflegern und Kastnern die Zufuhr von Lebensmitteln und Pferdefutter nach Regensburg an, ließ Listen anfertigen, wie viel Wildpret bzw. Kälber, Lämmer, Spanferkel, Geflügel und Eier einzelne Ämter aufbringen konnten, und ließ Brennholz für die Verwendung beim Reichstag bevorraten sowie den eigenen Weinvorrat verzeichnen und nach Regensburg bringen. Den Fischern wurde verboten, ihre Fische und Krebse an Fremde zu verkaufen, sondern sie hatten diese vorab der pfalzgräflichen Hofhaltung anzubieten. Für anderweitige Lebensmittel, beispielsweise Milch, Butter, Brot, Gewürze und Gemüse, sollte der Kastner zu Burglengenfeld in Erfahrung bringen, wo diese in oder bei Regensburg am günstigsten zu erwerben waren122.

Die organisatorischen Vorbereitungen in Bayern gingen lange Zeit von der persönlichen Reichstagsteilnahme Herzog Wilhelms V. in Begleitung seines Sohnes Maximilian aus. Noch am 31. 3. 1594 wollte er Pfleger, Landsassen und andere Amtsträger auffordern, sich für die Aufwartung bei seinem Einzug in Regensburg mit der entsprechend vorgegebenen, einheitlichen Kleidung bereitzuhalten123. Entsprechend gingen die Planungen bis dahin von der Einberufung eines umfangreichen Hofstaates für Wilhelm V. und von kleineren, je eigenen Gefolgen für seine Frau Renata, Herzog Maximilian und die beiden geistlichen Söhne Philipp, erwählter Bischof von Regensburg, und Ferdinand aus124, die ebenfalls nach Regensburg kommen sollten125. Der Hofstaat für den Herzog nannte in dieser Planung126 neben seiner Gemahlin Renata, Herzog Maximilian sowie den Töchtern Maria Anna und Magdalena die führenden politischen Berater, Hofräte, Hofkammerräte, das weitere nachgeordnete Hofpersonal, die Mitglieder der Geheimen Kanzlei, Theologen, Hofprediger und die Hofkapelle sowie die zusätzlich von außerhalb des Hofes angeforderten „lanndtleuth“127. Nachdem aber Anfang April feststand, dass Wilhelm wegen der erwarteten Differenzen um den Vorrang mit Österreich und um die Führung des Titels „Durchlaucht“ nicht selbst nach Regensburg reisen wollte128, sondern Bayern neben den bevollmächtigten Gesandten lediglich Maximilian ohne Verhandlungsvollmacht vertreten würde, waren diese Planungen zwar überholt, aber dennoch nicht obsolet, weil sich ein Großteil des in der bisherigen Projektierung für Wilhelm genannten Hofstaats nachfolgend mit Maximilian nach Regensburg begab und an dessen Einzug am 9. 5. 1594 mit mehr als 300 Pferden mitwirkte129. Ansonsten wurden auswärtige Räte wie der Speyerer Domherr Adolf Wolff, genannt Metternich, für die bayerische Reichstagsvertretung angefordert130 und die anderweitigen üblichen Vorbereitungen eingeleitet im Hinblick zum einen auf Durchreise und Geleit anderer Reichstagsteilnehmer durch Bayern131, zum anderen auf die Bevorratung mit Lebensmitteln, Viehfutter und Brennholz132. Herzog Wilhelm forderte diesbezüglich mehrere Pfleger auf, in ihren Ämtern so lange keine ausländischen Viehaufkäufe zuzulassen, bis der Bedarf des eigenen Hofstaats und Bayerns insgesamt gedeckt sei, da doch „der reichstag vil bedürffen wirdet“ und aus Ungarn wegen des dortigen Kriegs wenig Fleisch ins Land komme133.

Wie die Angaben zu den organisatorischen Vorarbeiten zeigen, hatten insbesondere die persönlich mitwirkenden Reichsfürsten mit ihrem umfangreichen Gefolge und einer standesgemäßen Hofhaltung während des Reichstags ganz erhebliche Kosten allein für die dafür notwendigen Lebensmittel zu erwarten. So veranschlagte die angesprochene kursächsische Planung für die Verpflegung des Reichstagspersonals an drei Tafeln und 41 Tischen sowie für die Hofhaltung in Regensburg in einem Zeitraum von vier Wochen – Kuradministrator Friedrich Wilhelm war später fast acht Wochen persönlich anwesend – den Lebensmittelbedarf unter anderem als nur kleiner Auszug aus der wesentlich umfangreicheren Liste auf 100 Scheffel Weizen, 200 Scheffel Korn, 32 Ochsen, 154 Lämmer, dazu Schweine und Geflügel, 18 Zentner Speck, 30 Zentner Schinken, sehr viel Fisch, darunter 30 Zentner frische und 20 Zentner geräucherte Karpfen, 38 Kannen Rahm, 376 Kannen Milch, dazu Butter und Käse, darunter 50 Pfund „barmesan kehse“, vier Zentner Zucker, zahlreiche Gewürze, darunter 10½ Pfund Safran und 34 Pfund Pfeffer, 1500 Limonen, dazu Zitronen und Pomeranzen nach Bedarf, 231 Eimer rheinischen und 374 Eimer ‚Speisewein‘ neben Süßwein, den man in Regensburg kaufen wollte, und 112 Fass Bier134. Wohl nicht zuletzt in Anbetracht dieses immensen Aufwands hatte Friedrich Wilhelm zunächst geplant, seine persönliche Anwesenheit beim Reichstag „auff ein bahr tage“ zu beschränken, um der Vormundschaft in Dresden keine zu hohen Kosten zu verursachen135. Gemäß dem Protokoll der Stadt Speyer hatte er bei seinem Aufenthalt in Regensburg „uber die 170 000 fl. verzert und darzu etlichs schuldig plieben“136.

Für andere Kurfürsten schien der mit den hohen Repräsentationskosten verbundene Finanzbedarf den persönlichen Reichstagsbesuch zu verhindern. So rechtfertigte sich Ernst von Köln gegen die Forderung von Nuntius Frangipani, persönlich teilzunehmen, nicht nur mit der Gefahrenlage um das Erzstift, sondern das wichtigere Argument „era l’impossibilità di comparirvi col splendore conforme all’uso et al suo sangue“137. Später ließ Herzog Wilhelm V. von Bayern seinem Bruder für dessen Teilnahme 25 000 fl. vorschießen138, schon zuvor hatte der Landtag in Lüttich einen Zuschuss für die Reichstagsfahrt bewilligt139. Um die Mitwirkung Kurfürst Johanns von Trier zu ermöglichen, bat Kaiser Rudolf das Trierer Domkapitel, sich an der Finanzierung zu beteiligen140. Nach eigener Aussage benötigte Kurfürst Johann dafür 20 000 fl., die er zunächst als Darlehen aufnehmen wollte141, sodann aber vom Domkapitel erhielt142. Dieses bewilligte später, dass der Kurfürst weitere 3000 fl. aufnahm, „weil unß nit unbewust ist, das zu Regenßburgh unnd deren orter die muntz schwer ist“, und überdies nochmals bis zu 4000 Taler, nachdem die bisherige Summe „theurer zeiten halber, weil alle dinge zu Regenßburg in hohem werth sein,“ nicht ausgereicht hatte143.

Die damit angesprochenen Preissteigerungen am Reichstagsort, die trotz der Gegenmaßnahmen mit der Taxordnung144 nicht wirksam begrenzt werden konnten, veranlassten persönlich anwesende Fürsten, beim Kaiser ihre vorzeitige Abreise zu erbitten, „poichè essi veramente sono consumati per le grandi et eccessive spese, che qui bisogna fare“145. Doch auch für die anwesenden Gesandten fielen für den täglichen Bedarf hohe Kosten an, die beispielsweise die Kurbrandenburger Delegation dazu bewogen, einige Mitglieder vorzeitig nach Berlin zurückzuschicken, „damit der uncosten so viel mehr muge geringert werden“146. Später rechtfertigten sie sich, es sei allgemein bekannt, wie „teur alhier alle notturfft zuerlangen ist, und können wir unter 1000 fl. allein furs hauß, stallung und herberge nicht außkommen. Wirdt also in allem mit deme, was euer kfl. Gn. vorordnet, die gantze zehrung unter 8000 thaler nicht können vorrichtet werden. Und wißen wier, das andern dergleichen und ein mehrers ist aufgangen“147. Die Braunschweig-Wolfenbütteler Gesandten meldeten gleich in ihrem ersten Bericht aus Regensburg kurz nach der Eröffnung der Verhandlungen, es sei „eine solche theurunge, derogleichen auf vorigen reichstagen nicht gehorett, also das das geldt, welches wir mitgenommen, in kurtzem zu ende lauffen wirdet“. Sie wollten deshalb bei Kaufleuten in Nürnberg Geld aufnehmen148. Ebenso sahen sich die Gesandten Pommerns gezwungen, „wegen ubermeßigem teurem einkaufs (den der publicirten ksl. Mt. ordnung und taxa im wenigsten nicht gelebet wirtt)“ in Nürnberg Geld zu leihen149. Die Mecklenburger Delegierten hofften kurz nach ihrer Ankunft, der noch nicht eröffnete Reichstag werde nicht zu lange dauern, weil „alle ding alhie sehr teur, unnd steigert sich teglich hoher, daruber viel gelts aufgehet“150. Ähnlich befürchtete Gallus Müller, der Vertreter der schwäbischen Grafen, im ersten Bericht unmittelbar nach seiner Ankunft in Regensburg, aufgrund der hohen Preise würden die ihm vor dem Reichstag „teglich deputierte zwenn gulden khaum erkhleckhen, angesehen jedermann bey diser ernndt151 ime einen guten khunftigen vorrath schneiden will“152.

Trotz dieser Klagen blieb der Kostenaufwand für eine Reichstagsteilnahme mit Gesandten im Vergleich zu den immensen Ausgaben persönlich anwesender Reichsfürsten relativ überschaubar, wie einige überlieferte Schlussabrechnungen von Delegierten zeigen: Die Gesamtkosten der Eichstätter Gesandtschaft beliefen sich für den Zeitraum vom 6. 5. bis 25. 8. 1594 auf 2451 fl.153, wovon allerdings fast ein Drittel (702 fl.) beim Empfang der Regalien für Johann Konrad von Gemmingen am 23. 8. 1594154 ausgegeben wurde. Der alltägliche Bedarf für Kost, Unterkunft, Schreibutensilien, Trinkgelder usw. sowie die Ausgaben während der An- und Abreise schlugen mit 1564 fl. zu Buche. In einem ähnlichen Bereich bewegten sich die etwas geringeren Gesamtkosten der bischöflich Augsburger Delegation mit 1174 fl.155, während die Mecklenburger Gesandten Kling und Grassus für den Zeitraum vom 14. 4. (4. 4.) bis zur Rückkehr nach Rostock am 1. 9. (22. 8.) 1594 mit 1590 Talern (über 2000 fl.) höhere Kosten abrechneten, die allerdings Ausgaben bereits im Rahmen der Reichstagsvorbereitung sowie die relativ hohen Spesen während der langen An- und Rückreise (insgesamt 290 Taler) beinhalteten. Während ihres Aufenthalts in Regensburg vom 28. 4. (18. 4.) bis 20. 8. (10. 8.) gaben sie abgesehen von geringfügigen Nebenkosten 1219 Taler aus156.

Sehr genau erfasste Humpert von Langen für sich und seinen Mitgesandten als Vertreter der Grafschaft Henneberg die Kosten mit wöchentlichen Aufstellungen zum einen nur für den Aufenthalt in Regensburg vom 4. 5. (24. 4.) bis 24. 8. (14. 8.) 1594. Diese betrugen 803 fl., wovon sie 657 fl. für Kost und Unterkunft sowie 106 fl. für ‚Verehrungen‘ zahlten157. Separat aufgelistet wurden die Kosten für die Fahrt von Meiningen nach Regensburg (45 fl.) und für die Rückreise (40 fl.)158. Bedeutend höhere Ausgaben verrechnete die Delegation der Stadt Nürnberg, die mit 19 Personen und 13 Pferden am 26. 4. (16. 4.) ihre Reise antrat, am 3. 9. (24. 8.) nach Nürnberg zurückkehrte und dabei insgesamt auf Kosten von 4688 fl. (Keller und Küche, Hafer, ‚Verehrungen‘, Spenden etc.) kam159. Demgegenüber gaben die beiden Kölner Gesandten mit ihrem Begleitpersonal während des Reichstags nur 1216 Taler aus160.

In Anbetracht der Kosten, die für die gesandtschaftliche Mitwirkung am Reichstag anfielen, bleibt dennoch festzuhalten, dass diese trotz der beklagten Höhe in keinem Verhältnis zu den Aufwendungen standen, die mit der persönlichen Anwesenheit von Reichsfürsten verbunden waren. So betrugen etwa die erwähnten Ausgaben der Mecklenburger Gesandten 1594 in Regensburg 1590 Taler, während beim persönlichen Reichstagsbesuch Herzog Ulrichs von Mecklenburg 1582 in Augsburg mit 20 105 Talern mehr als das Zwölffache angefallen war161.

4.2.2 Aufschub des Reichstagstermins

Im Reichstagsausschreiben vom 10. 1. 1594 hatte Kaiser Rudolf den Sonntag Quasimodogeniti, 17. 4. s. n. / 7. 4. s. v. 1594, als Eröffnungstermin festgelegt162. Dementgegen teilte er den Reichsständen am 12. 3. 1594 mit, er könne Prag nicht rechtzeitig verlassen, da ihn „unversehene verhinderungen“ aufhielten, und müsse den Zusammentritt der Reichsversammlung deshalb bis 1. 5. 1594 prorogieren. Gleichzeitig gab er die Einrichtung einer Kommission in Regensburg bekannt, die vorzeitig ankommende Stände oder Gesandte empfangen und seine spätere Anreise entschuldigen sollte. Abschließend bat der Kaiser die Adressaten, ebenfalls pünktlich zum aufgeschobenen Termin nach Regensburg zu kommen163. Daneben ließ Rudolf II. von seinem Orator in Rom die Kurie vom Aufschub unterrichten164, er nannte aber auch hier wie im Schreiben an die Reichsstände keine genaueren Beweggründe für die Verzögerung. Dies gab den päpstlichen Vertretern im Reich Anlass zur Befürchtung, Rudolf werde trotz seiner vorherigen Versicherungen nun doch nicht zum Reichstag anreisen. Madruzzo dagegen vermutete später, der Kaiser wolle mit dem Aufschub den Zeitdruck beim Reichstag erhöhen, um die dortigen Verhandlungen unter Ausschluss der anderweitig im Ausschreiben angekündigten Themen allein auf die Türkenhilfe zu beschränken165. Dagegen konnte sich der Prager Nuntius Speciano auf Aussagen von Obersthofmeister Rumpf stützen, wonach der Tod von Reichsvizekanzler Jakob Kurz (am 11. 3. 1594) und die noch nicht geklärte Ernennung eines Nachfolgers ursächlich für die Verzögerung sei166.

Im kaiserlichen Geheimen Rat wurde am 12. 3. 1594 neben dem genannten Schreiben an die Reichsstände parallel die Einrichtung und Besetzung der Empfangskommission am Reichstag mit dem Bischof von Regensburg und Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim beschlossen167. Da Bischof Philipp noch zum Studium in Ingolstadt weilte, wurden für ihn Administrator Dr. Jakob Müller, Hofmeister Hans Christoph von Frauenberg, Kanzler Dr. Michael Rank und der bayerische Rat Wolf Konrad von Rechberg als Subdelegierte in die Kommission aufgenommen168. Später gehörten ihr als direkte Vertreter des Kaisers zudem die Reichshofräte Georg Deserus von Fraunhofen und Johann von Haym an169.

Noch ehe die Kommission ihre Tätigkeit aufnahm, gab der Kaiser den Reichsständen, die ihre persönliche Mitwirkung am Reichstag zugesagt hatten, mit Schreiben vom 17. 4. 1594 die neuerliche Verzögerung seiner Anreise mit der prognostizierten Ankunft in Regensburg am 6. 5. 1594 bekannt170, ebenso unterrichtete er die Empfangskommission, um die anwesenden oder ankommenden Stände und Gesandten davon in Kenntnis zu setzen171.

In Regensburg erläuterte die Kommission am 28. 4. 1594 dem Mainzer Kanzler ihren Auftrag172, ehe sie vom 30. 4. bis 5. 5. 1594 die bis dahin ankommenden reichsständischen und ‑städtischen Gesandten jeweils einzeln oder gruppenweise zu sich bat und über die spätere Ankunft des Kaisers erst am 9. 5. oder 10. 5. informierte173. Da sich die für 4. 5. geplante Abreise Rudolfs II. aus Prag aber „aus allerhand ursachen“ nochmals bis 7. 5. verzögerte174, berief die Empfangskommission am Vormittag des 10. 5. 1594 alle anwesenden Gesandten zu sich in das Kloster Obermünster und gab ihnen den erneut aufgeschobenen Aufbruch des Kaisers am 7. 5. mit der Bitte bekannt, die Ankunft mit Geduld abzuwarten175. Beim getrennten Vortrag vor den Delegierten der Stadt Köln am Nachmittag des 10. 5. erwarteten die Kommissare die Ankunft Rudolfs für Samstag, 14. 5. 1594176.

4.2.3 Anreise und Ankunft der Reichsstände. Ausländische Gesandtschaften

Während sich die Abordnung vieler reichsständischer Gesandten an der Planung des Kaisers mit der Terminierung seiner Ankunft für 1. 5. 1594 orientierte, brachen die meisten persönlich anreisenden Reichsfürsten erst etwas später auf.

Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen plante seinen Aufbruch in Torgau zur Reichstagsfahrt zunächst für 2. 5. 1594. Er bat Kurfürst Friedrich von der Pfalz und dessen Statthalter in der Oberpfalz für die dortige Durchreise um Geleit sowie um die Versorgung seines Begleittrosses von etwa 450 reisigen und Wagenpferden an den Übernachtungsstationen177 und legte beiden Schreiben seinen Reiseplan bei178. Nachdem sich nachfolgend die Abreise verzögerte, wurde die aktualisierte Planung Kurfürst Friedrich sowie aufgrund der Reise durch Pfalz-Neuburger Territorium ebenso Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg mitgeteilt179. Als Reisestationen waren vorgesehen: Am 8. 5. von Torgau nach Grimma, 9. 5. Penig, 10. 5. Zwickau, 11. 5. Oelsnitz/Vogtland, dort Aufenthalt bis 13. 5., am 14. 5. nach Markneukirchen, 15. 5. Tirschenreuth, 16. 5. Weiden, 17. 5. Nabburg, 18. 5. Burglengenfeld, dort Aufenthalt bis 19. 5., am 20. 5. letzte Etappe nach Regensburg. Laut dem Furierzettel, der als Grundlage für die vorbereitenden Maßnahmen an den Übernachtungsstationen Weiden und Burglengenfeld diente, führte der Kuradministrator 152 reisige und 298 Wagenpferde mit sich, allerdings ging man für die Versorgung bei der Übernachtung in Burglengenfeld von 550 Pferden aus180. Weniger aufwendig gestalteten sich das Geleit für Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg und dessen Unterbringung in Amberg vom 28.–30. 4., da er lediglich 48 Pferde mit sich führte181.

Durch das Kurpfälzer Territorium in der Oberpfalz führte außerdem die Reiseroute weiterer hoher Reichsfürsten wie etwa Kurfürst Wolfgangs von Mainz, der, begleitet von 24 Grafen und Herren, mit 400 Pferden unterwegs war182, sowie Kurfürst Johanns von Trier und Bischof Julius’ von Würzburg183, die am 14. 5. in Neumarkt/Oberpfalz übernachteten184. Bischof Julius war am 10. 5. 1594 mit seinem Gefolge185 in Würzburg aufgebrochen186, übernachtete am 10. 5. mit seinen Räten im Kloster Münsterschwarzach, während der übrige Hofstaat im Ort Schwarzach untergebracht wurde187, und zog am 11. 5. über Schlüsselfeld nach Höchstadt an der Aisch weiter, wo er mit den Räten im Schloss und das Gesinde in zwei Wirtshäusern nächtigte. Am 12. 5. kam der Würzburger Tross nach Nürnberg, wo sich auch Kurfürst Wolfgang von Mainz auf seiner Anreise aufhielt. Man kam überein, die Weiterreise gesondert durchzuführen, um an den weiteren Übernachtungsstationen bis Regensburg die Quartiersituation zu entspannen. Deshalb verließ der Kurfürst Nürnberg am 13. 5., während Bischof Julius diesen Tag dort verbrachte und am Mittag die Nürnberger Herren Älteren sowie am Abend andere Ratsmitglieder zu Gast hatte. Am Vormittag erschien zudem Kurfürst Johann von Trier mit seinem vergleichsweise kleinen Gefolge in Nürnberg. Bei der Würzburger Weiterreise am 14. 5. in Richtung Neumarkt kam es zu einem gravierenden Geleitstreit zwischen der Stadt Nürnberg und Vertretern Markgraf Georg Friedrichs von Brandenburg-Ansbach, die sich letztlich durchsetzen konnten188. In Neumarkt nahmen der Bischof und Johann von Trier zwar gemeinsam das Abendessen ein, sie reisten sodann aber gesondert weiter. Bischof Julius übernachtete am 15. 5. in Hemau und erreichte am 16. 5. kurz nach Mittag Regensburg.

Bei den Durchreisen von Bischof Julius sowie der Kurfürsten von Mainz und Trier durch einen Teil des Pfalz-Neuburger Territoriums übte Pfalzgraf Philipp Ludwig das Geleitrecht nicht aus189. Dahinter stand der im Zusammenhang mit den Anreisen zum Reichstag 1594 neu entfachte Streit mit der Kurpfalz und insbesondere mit Bayern um die Abgrenzung der Geleitrechte im Bereich Burglengenfeld, Regenstauf, Kallmünz und Hemau bis Regensburg. Dies betraf neben dem Geleit für durchziehende Reichsfürsten besonders jenes für den Kaiser bei dessen Anreise auf der Etappe von Regenstauf nach Regensburg. Um die Differenzen möglichst im Vorfeld abzuklären, hatte Herzog Wilhelm V. Anfang Mai Verhandlungen in Neuburg führen lassen, die allerdings ergebnislos blieben190. Nachdem der Kaiser aber bereits am 2. 5. 1594 beschlossen hatte, wegen dieses Streits zwischen Kurpfalz, Pfalz-Neuburg und Bayern bei der Anreise gänzlich auf das Geleit zu verzichten und den Konflikt möglichst beim Reichstag beizulegen191, kamen die bayerischen und Neuburger Gesandten in Regensburg in ihren ansonsten erfolglosen Gesprächen vom 14.–16. 5. 1594 überein, das Geleit ohne Rechtsverzicht beiderseitig auch für durchreisende Fürsten einzustellen192. Offensichtlich galt dies ebenso noch bei der späteren Anreise Herzog Friedrichs I. von Württemberg, der anlässlich seiner Abreise aus Regensburg Herzog Wilhelm von Bayern bat, das Geleit wegen des Streits mit Pfalz-Neuburg neuerlich nicht auszuüben193. Ansonsten setzte der Kaiser in Regensburg mit Dekret vom 15. 7. 1594 eine Kommission ein, die mit den beiderseitigen Gesandten über einen gütlichen, zumindest vorübergehenden Vergleich verhandeln sollte194.

Ebenfalls aus dem Westen des Reichs reiste Kurfürst Ernst von Köln an. Seine Planung195 sah den Aufbruch in Arnsberg für 3. 5. 1594 vor mit den Übernachtungsstationen Attendorn (4 Meilen), Siegen (4), Herborn (4), Butzbach (4), Frankfurt/Main (4; mit Aufenthalt), Seligenstadt (4), Miltenberg (5), Tauberbischofsheim (4), Würzburg (4), Kitzingen (4; mit Aufenthalt), Neustadt/Aisch (4), Nürnberg (5), Neumarkt (5), Hemau (4), Regensburg (3 Meilen). Schon vor Kurfürst Ernst war dessen Rat Kaspar von Fürstenberg angereist. Er brach am 27. 4. 1594 in Bilstein auf, zog über Siegen (Übernachtung am 27. 4.) und Herborn (28. 4.) nach Frankfurt (29. 4.), wo er auf die anderen Kurkölner Gesandten stieß, reiste weiter nach Aschaffenburg (1. 5.), wo er einen Tag bei Kurfürst Wolfgang von Mainz verbrachte, ehe er über Lohr (3. 5.), Würzburg (4. 5.), Kitzingen (5. 5.), Neustadt/Aisch (6. 5.), Nürnberg (7. 5.), Neumarkt (8. 5.) und Parsberg (9. 5.) am 10. 5. Regensburg erreichte196.

Für Anreisen aus dem Südwesten des Reichs liegen Angaben für die Baden-Durlacher Gesandten vor197: Sie verließen Karlsruhe (Durlach) am 22. 4. (12. 4.) 1594, übernachteten am 23. 4. in Pforzheim, am 24. 4. in Stuttgart, am 25. 4. in Göppingen, reisten am Abend des 26. 4. ab Ulm zu Schiff auf der Donau weiter, erreichten am 27. 4. Neuburg und kamen am 28. 4. gegen Abend nach Regensburg. Einen weiteren Weg hatten die Gesandten Mecklenburgs zurückzulegen198: Sie brachen am 14. 4. (4. 4.) in Rostock auf und übernachteten sodann in Meyenburg (15. 4.), Havelberg (16. 4.), Parey [?] (17. 4.), Dessau (18. 4.), Leipzig (19. 4.; Aufenthalt), Zwickau (22. 4.), Reichenbach/Vogtland (23. 4.), Oelsnitz/Vogtland (24. 4.), Selb, Falkenberg (bei Wiesau), Pfreimd und Regenstauf (27. 4.), von wo aus sie nach vierzehntägiger Reise ebenfalls am 28. 4. (18. 4.) Regensburg erreichten.

Zwei Tage zuvor, am 26. 4. 1594, waren die Mitglieder der Mainzer Kanzlei in Regensburg erschienen, deren Anwesenheit für die Akkreditierung der nach und nach ankommenden Gesandten unabdingbar war. Kurfürst Wolfgang hatte deshalb Kanzler Dr. Philipp Wolf von Rosenbach, Sekretär Mag. Peter Kraich und Johann Adam von Bicken, Domherr zu Mainz und Würzburg, zum Reichstag vorausgeschickt, „damitt der cantzley wegen nichts verabsaumett“199. Ebenfalls bereits am 26. 4. fanden sich die ersten Kurpfälzer Vertreter ein, am 27. 4. akkreditierten sich die Gesandten der Stadt Ulm, am 28. 4. kamen wie erwähnt jene Baden-Durlachs und Mecklenburgs sowie Württembergs in Regensburg an. Es folgten sodann in rascher Abfolge Ankunft und Akkreditierung zahlreicher weiterer reichsständischer Gesandten mit einem Schwerpunkt bis ca. Mitte Mai, darunter die Deputierten Kurbrandenburgs am 1. 5. und Kursachsens am 3. 5., deren Abordnung sich wohl an der Planung des Kaisers mit der Terminierung seiner Ankunft auf 1. 5. bzw. 6. 5. orientierte. Dennoch meldeten sich, wie die Angaben beim Reichsabschied zeigen200, viele Deputierte erst später an, was insofern kein Problem darstellte, als sich die offizielle Eröffnung der Verhandlungen bis 2. 6. verzögerte.

Von den Reichsfürsten erreichte als erster Bischof Urban von Passau am späten Abend des 5. 5. 1594 auf der Donau kommend Regensburg201. Sein Gefolge umfasste 76 Personen und zehn Pferde202. Am Nachmittag des 9. 5. 1594 zog Herzog Maximilian von Bayern als erster weltlicher Fürst, wenn auch noch nicht regierend und mit keiner Verhandlungsvollmacht seines Vaters ausgestattet203, mit einem großen Hofstaat und mehr als 300 Pferden204 in Regensburg ein. Er wurde begleitet von Landsassen, Grafen, Herren und Adeligen sowie Räten, Kämmerern und weiterem Hofpersonal, „gantz zierlich, ordenlich unnd woll geputzt mit menniglichs lob“205. Der Einzug wurde von kursächsischer und anderer Seite „zum höchsten gelobt, unnd darfür halten wöllen, es werde nit baldt ain furst so zierlich unnd mit ainer so schönen reuterey aufziehen“206. Mit Maximilian kamen als führende Räte unter anderem Landhofmeister Graf Rudolf von Helfenstein, Graf Schweikhart von Helfenstein, Hofratspräsident Adam Vetter von der Gilgen, der Speyerer Domherr Adolf Wolff, genannt Metternich, Oberstkanzler Dr. Hans Georg von Hörwarth207, Hofkanzler Dr. Johann Gailkircher und Hofrat Dr. Johann Baptist Fickler208. Als Sekretäre und Protokollführer waren Hofkanzlist Ägidius Albertinus209 und Christoph Gewold anwesend; Letzterer konzipierte die meisten Berichte an Wilhelm V. vom Reichstag210. Wohl ebenfalls am 9. 5. erschien Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg in Regensburg und meldete sich persönlich in der Mainzer Kanzlei an211.

Die meisten der persönlich anreisenden Reichsfürsten kamen zwischen 15. 5. und 17. 5. nach Regensburg: Zunächst erschien am Sonntag, 15. 5. 1594, Kurfürst Wolfgang von Mainz vor 10 Uhr während des Gottesdienstes „in solcher still, […] das man seiner ankhonfft khainen bericht gehabt unnd ich ime der ursachen nicht möge entgegen ziehen“212. Dem ‚stillen‘ Einzug widerspricht allerdings, dass der Kurfürst nach Aussage des Furierzettels mit 344 Personen und 336 Pferden ein durchaus stattliches Gefolge mit sich brachte213. Einen Tag später, am 16. 5., erreichte zwischen 1 und 2 Uhr mittags Bischof Julius von Würzburg den Reichstagsort und meldete sich persönlich bei Kurfürst Wolfgang von Mainz an214. Der Furierzettel des Bischofs nennt 136 Pferde215. Am Abend des 16. 5. zog Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg gemeinsam mit seiner Gattin durch Stadtamhof über die Steinerne Brücke mit 50 Pferden in Regensburg ein216. Am 17. 5. kam zuerst um 10 Uhr vormittags Kurfürst Johann von Trier mit etwa 120 bis 130 Pferden an217, um 11 Uhr folgte Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg zusammen mit seiner Gemahlin und den Söhnen Wolfgang Wilhelm und August. Er führte neben dem Hofstaat 150 bis 200 Pferde mit sich218. Nachmittags um 15 Uhr schließlich erreichte Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg mit etwa 300 Pferden „sehr stattlich und ansechlich vor allen andern welt- und geistlichen Potentaten mit Leuten, roß und rüstungen trefflich herausgeputzt und gstaffirt“, den Reichstagsort219. Gemäß einer zeitgenössischen Biografie hatte er die Anreise in Salzburg am 11. 5. 1594 zu Wasser angetreten und ist dabei „ungevehrlich umb 1 Uhr zimblich bezecht angesessen“220. Der Einzug des Erzbischofs zum Reichstag und der dabei „fast theatralisch zur Schau“ gestellte „Splendor des Reichsfürsten“ werden, gestützt auf die Angaben in der Beschreibung Fleischmanns221, als einer der Höhepunkte in der Selbstdarstellung Wolf Dietrichs gesehen, mit dem er „die Salzburger Stellung im Reich in seiner Person mit Prunk und prächtigem Gefolge repräsentierte“222.

Für Kursachsen waren bereits seit 3. 5. 1594 mehrere Gesandte anwesend, die sich am 4. 5. in der Mainzer Kanzlei als Reichstagsvertretung bis zur Ankunft Kuradministrator Friedrich Wilhelms angemeldet hatten223. Herzog Friedrich Wilhelm selbst zog in seiner Eigenschaft als kursächsischer Vormund am 20. 5. 1594 bereits um 6 Uhr morgens mit nur „3 reitpferden und 14 gutschen“ in Regensburg ein. Seine Gemahlin Anna Maria folgte mit dem repräsentativen kursächsischen Hofstaat um 12 Uhr mittags224. Die Berichte sprechen von mehr als 200 bzw. ca. 300 reisigen und Kutschenpferden, der bereits für die Versorgung auf der Anreise erwähnte, eigene und zuletzt gültige Furierzettel mit der Auflistung der zahlreichen Grafen und Herren im Gefolge Friedrich Wilhelms und der auch von diesen mitgeführten Kutschen und Pferde sowie dem gesamten anderen Hofstaat dagegen summiert 152 reisige und 298 Kutschenpferde, insgesamt also 450225.

Ähnlich wie Kuradministrator Friedrich Wilhelm kam Kurfürst Ernst von Köln am 21. 5. 1594 zuerst ohne jegliches Gefolge „gleichwoll in der still unnd ohne jemandts vermuetung und warnemen in ainem gutschen“ zwischen 6 und 7 Uhr morgens nach Regensburg226. Die ihn als Aufwartung begleitenden Grafen und Herren sowie der übrige umfangreiche Hofstaat für das Erzstift Köln und zudem mit den Gesandten für die Hochstifte Lüttich, Münster, Hildesheim und Freising mit etwa 400 Pferden227 folgte erst abends um 17 Uhr, darunter ein Heerpauker und zwölf Trompeter, alle in schwarzen Samt gekleidet, „mit weissen federn uff den hueten“228. Dabei ging es nach Aussage des steiermärkischen Sekretärs Speidl „pompasissime zu, aber alles auf Niderlendische und Französische Manier“229.

Damit waren die repräsentativen Einzüge der persönlich am Reichstag mitwirkenden Kurfürsten und Fürsten in dieser Periode noch vor der Eröffnung der Verhandlungen abgeschlossen230. Sie wurden im Hinblick auf den Umfang und die Ausstattung des Gefolges sowie den damit verbundenen zeremoniellen Aufwand allerdings nochmals übertrumpft durch Herzog Friedrich I. von Württemberg, der erst verspätet am 8. 7. (28. 6.) 1594 zum Reichstag kam231 und damit die Aufmerksamkeit der Teilnehmer für sich alleine hatte. Waren für den Kurfürsten von Köln etwa 400 Pferde beteiligt, so zog Herzog Friedrich am Nachmittag des 8. 7. mit bis zu 700 Personen und etwa 650 Pferden232 „ufs statlichst alhie ein, nec habuit parem“233. Dem Gefolge gehörten acht Grafen, vier Freiherrn und mehr als 100 weitere Adelige an. Vor ihnen bildeten beim Einritt234 drei Einspännige und danach ein Reiterhauptmann mit seinem Regiment die Spitze des Zuges. Ihnen folgten acht Trompeter und ein Heerpauker, „auff teütsch schön gebutzt“, und sodann ein welscher Hauptmann zu Fuß mit 50 welschen Schützen235 in zehn Gliedern „mit langen rohren und brennenden lunthen, alle in samate hoßen, wammestern, schützen röckhlin geklaydet“, zudem mit „hohen welschen hüetten, schöne federbüsch von gleichen farben“, und mit weißen gestrickten Strümpfen. Sie spielten mit Trommeln und Pfeifen „uff welsche gattung“. Der Hauptmann trug einen vergoldeten Spieß, seine Kleidung war mit breiten goldenen Schnüren belegt. Danach ritt Herzog Friedrich auf einem schönen braunen Hengst, dieser „geziert mit samat, silber und goldt sambt weissen federbüschen auf dem kopff und schwantz; wie auch der hertzog [einen Federbusch] auff dem huett sampt ainem weissen silbern durchsichtigen veldtzaichen“. Auf den Herzog folgte ein Bruder der Witwe [Ursula] Herzog Ludwigs des Frommen236, der so gekleidet war wie Friedrich. Neben ihnen zogen neun Kammerjungen in drei Gliedern mit langen Rohren, samtenen Röcken sowie golden und silbern verzierten Sturmhauben, auf dem Kopf schöne Federbüsche; ebenso waren ihre Pferde mit Federbüschen geschmückt. Es folgten ein Hauptmann, gekleidet in Samt und Seide mit einem Federbusch, und dessen 50 deutsche Trabanten in zehn Gliedern, bekleidet mit samtener Hose und Wams sowie roten, gelben und schwarzen samtenen Kragen und Hauben, darauf schöne Federbüsche. Sie spielten mit Trommeln und Pfeifen „uff guth teütsch“. Auch alle weiteren folgenden Herren waren „sehr wohl gebutze“ mit roten, blauen und weißen Federbüschen. „Ist also hertzog Friderich mit seinem ganzen zeüg [!] fürstlich zu Regenspurg in sein losament gezogen, darob sich meniglich verwundert“. Auch die Beschreibung des Einzugs im „Thesaurus picturarum“ des Marcus zum Lamm237 geht genauer auf Ausstattung und Bekleidung ein und stellt fest, Herzog Friedrich sei „in solcher zier, schmuck unndt pracht zu Regenspurg eingeritten, dergleichen kein Khur-, zu geschweigen anderer Fürst, damals gethun, ja auch wohl stattlicher unnd prechtiger als die kayserliche Majestat selbs“238. Zudem sei er mit diesem „pomp“ am kaiserlichen Quartier vorbeigezogen, wenngleich er dies auf dem Weg zu seiner Unterkunft „füglich umbgehen hette können, wie dan auch dasselb ir Mt. nit zum besten sol gefallen haben“239. Die Inszenierung des Einzugs und das folgende Verhalten Friedrichs während des Reichstags bei öffentlichen Anlässen sowie mit Geschenken an die kaiserlichen Räte und einem Darlehenserlass für den Kaiser sah Marcus zum Lamm eng verbunden mit dem eigentlichen Ziel des Herzogs in Regensburg, der Ablösung der österreichischen Afterlehenschaft240, wenngleich seine Räte ihm im Hinblick darauf von einem übermäßig starken Gefolge, das gegen das alte Herkommen verstoßen und vom Kaiser negativ interpretiert werden könnte, abgeraten hatten. Friedrich folgte dem nur teilweise, indem er die bewaffneten Lehnleute zurückließ241, ansonsten aber die öffentliche Bühne des Reichstags nutzte, um nach dem erst kürzlich erfolgten Regierungsantritt in Stuttgart und als Abkömmling der Seitenlinie Mömpelgard „seinen repräsentativen Einstand ‚vor dem Reich‘ zu halten“ und damit gleichzeitig den Anspruch auf die vollwertige Reichsbelehnung darzustellen242. Allerdings trug das als respektlos beschriebene Auftreten Friedrichs bei Banketten und sonstigen Zusammenkünften mit anderen, meist höherrangigen Reichsfürsten in Regensburg nicht dazu bei, sich deren Unterstützung zu sichern243.

Persönlich am Reichstag anwesend waren demnach244: Aus dem Kurkolleg die Kurfürsten von Mainz, Köln und Trier sowie Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen; als Mitglieder des Fürstenrats Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg, Bischof Julius von Würzburg, kurzzeitig Bischof Urban von Passau245, Kardinal Ludovico Madruzzo von Trient, allerdings tätig in der Funktion als päpstlicher Legat, dazu kurzzeitig Johannitermeister Philipp Riedesel zu Camberg246, Abt Johann Adam von Kempten, Abt Georg von Weingarten als Vertreter der schwäbischen Prälaten, Haug Dietrich von Hohenlandenberg, Komtur der Ballei Elsass und Burgund, sowie Abt Hieronymus zu St. Emmeram in Regensburg. Von den weltlichen katholischen Fürsten erschien nur Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg persönlich, auf protestantischer Seite waren es Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg, Herzog Friedrich von Württemberg, die Herzöge Johann Casimir und Johann Ernst von Sachsen-Coburg sowie Fürst Christian von Anhalt. Dazu kamen 1594 sehr viele persönlich anwesende Grafen und Herren, die teils parallel als Vertreter höherer Reichsfürsten fungierten247.

Im Vergleich mit dem Repräsentationsstand beim Reichstag 1582 war 1594 (unter Einbeziehung Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen) aus dem Kurkolleg ein Mitglied mehr vertreten, die Angehörigen des Fürstenrats248 hielten sich mit 15 zu 14 die Waage, die Zahl der anwesenden Grafen und Herren lag 1594 wesentlich höher. Die im Vergleich mit den vorherigen Reichstagen als hoch einzustufende Repräsentationsquote insgesamt mit Einschluss der durch Gesandte vertretenen Reichsstände249 ist neben dem langen zeitlichen Abstand zur letzten großen Reichsversammlung von 1582 wohl zurückzuführen auf das Bestreben, wegen der Majoritätsverhältnisse im Fürstenrat möglichst viele Stände für die Wahrnehmung oder Vertretung ihrer Session zu gewinnen, so etwa den Bischof von Lausanne, der bayerische Räte für sich bevollmächtigte250, während das Hochstift ansonsten zuletzt den Reichstag 1550/51 beschickt hatte, oder den ebenfalls nur selten zu Reichstagen abordnenden Bischof von Sitten. Auch der Abt von Einsiedeln, ansonsten auf keinem Reichstag seit 1521 repräsentiert251, ließ sich 1594 vertreten. Auf protestantischer Seite ist diesbezüglich auf die reformierten Hochstifte zu verweisen, die sich in Regensburg akkreditieren wollten, aber aufgrund des Ausschlusses von der Reichstagssession nicht im Reichsabschied und damit nicht in der Statistik des Reichstagsbesuchs erscheinen.

Die europäische Dimension des Reichstags verkörpern die zahlreichen Gesandten ausländischer Machthaber252. Sie kamen entweder als ständige Residenten am Kaiserhof nach Regensburg oder wurden gezielt anlässlich des Reichstags dorthin abgeordnet253, wo sie zwar abgesehen von der Möglichkeit, sich mit Supplikationen an den Kaiser oder die Reichsstände zu wenden, keinen Zugang zu dessen offiziellen Gremien und Verhandlungen hatten, aber gleichwohl die Beratungen informell beeinflussen konnten oder zumindest in das zeremonielle Umfeld etwa bei Banketten eingebunden waren und als Beobachter einen distanzierteren Blick auf die Ereignisse hatten.

Vom Kaiserhof in Prag kam der dortige spanische „Langzeitbotschafter“ Don Guillén de San Clemente254 am 13. 5. 1594 nach Regensburg255, wo er sich vor allem für die Nachfolgeregelung im Kaisertum mit der Wahl eines römischen Königs engagierte256. Seine Berichte nach Madrid und an Erzherzog Ernst als Generalstatthalter in Brüssel sind nur ganz vereinzelt ediert257. Einige Depeschen kamen nach dem Reichstag in die Hände protestantischer Stände und wurden in deren Korrespondenz weiterverbreitet. Sie zeigten in deren Interpretation, dass dem „welschen gesindlin kein ohnwarheit zuvil ist“258. Auch für Frankreich kam der Resident am Kaiserhof, Guillaume Ancel259, nach Regensburg. Ebenso wie andere ausländische Gesandte hatte er beim Reichstag „lediglich als Beobachter zu fungieren“ und konnte dort aufgrund der fehlenden Akkreditierung „keine offiziellen oder institutionalisierten Kontaktmöglichkeiten nutzen“260. Die Hauptaufgabe seiner Berichterstattung bestand in der Übermittlung von Informationen, die für die französische Reichspolitik von Belang waren: Grundzüge der kaiserlichen Politik, Beschlüsse zur Türkensteuer, Nachrichten zum Krieg in Ungarn sowie über die Situation im niederländischen Krieg in der Verbindung mit der Politik Spaniens und den diesbezüglichen Reichstagsverhandlungen261. Dagegen lässt sich die Anwesenheit des Jacques Bongars, ständiger französischer Vertreter bei den protestantischen Reichsständen und als solcher zuletzt tätig im Umfeld von deren Tagung in Heilbronn262, in Regensburg nicht nachweisen. Auch seine gedruckten Korrespondenzen lassen vermuten, dass er nicht dort weilte263.

Königin Elisabeth von England schickte 1594 trotz entsprechender Empfehlungen aus dem Reich264 keinen Gesandten zum Reichstag. Zwar hielt sich im Sommer 1593 in ihrem Auftrag der ehemalige Jesuit Christopher Perkins (Parkins) beim Kaiser in Prag auf265, um die Königin gegen Gerüchte zu verteidigen, sie treibe den Sultan zum Krieg gegen Österreich, und um erwarteten Beschwerden der Hansestädte wegen der Niederlassung der Merchant Adventurers in Stade vorzubeugen266, doch kam Perkins entgegen wiederholter Vermutungen des päpstlichen Nuntius am Kaiserhof267 nicht nach Regensburg. Auch eine Gesandtschaft für das Königreich Polen-Litauen ist 1594 nicht belegt268.

Von den italienischen Fürsten waren vertreten: Ferdinando I. de’ Medici, Großherzog von Toskana, zunächst durch Giovanni Battista Concino (Concini de’ Conti della Penna), Orator am Kaiserhof, der sich am 17. 5. 1594 bei Kurfürst Wolfgang von Mainz anmeldete269. Später wurde er ersetzt durch Francesco Lenzoni, ebenfalls Gesandter am Kaiserhof270. Auch für Herzog Alfonso II. d’Este von Ferrara kam der Orator am Kaiserhof, Marc Antonio Ricci, mit nach Regensburg271, ebenso für Herzog Vincenzo I. Gonzaga von Mantua dessen Deputierter Enea Gonzaga272. Herzog Ranuccio I. Farnese von Parma vertrat Pietro Francesco de Malaspina, der bereits im März 1594 an den Kaiserhof entsandt worden war273. Gegen den Herzog von Parma richtete sich eine Supplikation von Graf Federico Landi, Fürst von Val di Taro, die von dessen Vertreter Heliodorus de Tinella (Graf Eliodoro Maria de Tinella) übergeben wurde274. Ebenso ließ Markgraf Alessandro del Carretto von Finale von seinem Deputierten Antonio de Cornazano eine Supplikation einreichen275. Die Republik Genua wurde von Lelio Costa, ihrem Agenten am Kaiserhof, repräsentiert276. In gleicher Weise folgte für die Republik Venedig deren Gesandter am Kaiserhof in Prag, Tommaso Contarini277, Rudolf II. nach Regensburg. Er meldete sich am 17. 5. 1594 bei Kurfürst Wolfgang von Mainz an und stellte sich am 24. 5. zudem Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen vor278. Contarini berichtete zunächst aus Prag, sodann ab 12. 5. 1594 aus Regensburg an den Dogen nach Venedig279.

Auf die Planung der ungewöhnlich umfangreichen Vertretung der römischen Kurie beim Reichstag 1594 mit drei Nuntien und einem Legaten an der Spitze wurde bereits hingewiesen280. Sie erweckte auf protestantischer Seite Argwohn schon im Vorfeld der Reichsversammlung281. Die Kurpfälzer Gesandten berichteten noch vor ihrer Ankunft in Regensburg282, sie hätten in Nürnberg erfahren, dass der Papst Kardinal Madruzzo „dermassen stattlich und mit einem solchen comitatu uff den reichstag abordnen solle, dergleichen bey menschen gedencken nicht geschehen. Welcher cardinal noch andere vier fürnehme praelaten oder nuntios neben ime mitbringen werde283. Uber diese sollen auch darzu kommen die zween päbstliche nuntii zu Cölln284 und der zu Prag anwesende ordinarius“. Die Kurie vertraten demnach285 Kardinal Ludovico Madruzzo, Bischof von Trient, als päpstlicher Legat286, der apostolische Nuntius am Kaiserhof, Cesare Speciano287, der Nuntius in Graz, Graf Girolamo Portia288, und Ottavio Mirto Frangipani, Nuntius in Köln289. Die drei Nuntien waren dabei dem Legaten unterstellt und beauftragt, unter dessen Leitung eng zusammenzuarbeiten. Als aktiver Teilnehmer am Reichstagsgeschehen wurde neben Madruzzo lediglich Nuntius Speciano wahrgenommen, während sich Frangipani und Portia auf „ihnen jeweils zugewiesene Einzelfragen beschränkten“290.

Portia hielt sich schon im März 1594 in Regensburg auf, konnte sodann wegen des Aufschubs der dortigen Verhandlungen Ostern (10./11. 4.) im Wallfahrtsort Altötting verbringen und kam von dort wohl schon vor Madruzzo nach Regensburg zurück291. Er verließ den Reichstag im Zeitraum zwischen dem 12. 8. und 19. 8. 1594292. Frangipani ist vor seiner Reise nach Regensburg zuletzt am 21. 4. 1594 in Köln nachweisbar. Er verließ den Reichstag am 25. 8. und kehrte am 11. 9. nach Köln zurück293. Speciano reiste am 25. 4. 1594 aus Prag ab und erreichte Regensburg am 30. 4.294 Sein letzter dortiger Bericht datiert vom 17. 9. 1594, am 23. 9. kam er nach Prag zurück295. Kardinallegat Madruzzo schließlich kam am 29. 4. 1594 aus Passau auf der Donau anreisend nach Regensburg, wo er von der „pfafheit mit grossem glockhen stirmen“ empfangen wurde296. Er blieb dort bis zum 9. 8.297. Zu seinen vielen Begleitern298 gehörten unter anderem Franciscus Oranus, Auditor an der Rota, als Leiter der Kanzlei Madruzzos, Carlo Gaudenzio Madruzzo, sein Neffe und Nachfolger in Trient, Freiherr Ernst von Wolkenstein, Domdekan zu Brixen, Domherr zu Salzburg, Augsburg und Trient, und Freiherr Johann Gaudentius (Giovanni oder Gianangelo Gaudenzio) Madruzzo, beide für das Hochstift Trient akkreditiert299, sowie Carlo Crotta, langjähriger Vertrauter Madruzzos300.

Analog zur starken Vertretung der Kurie liegt eine entsprechend umfassende Berichterstattung vom Reichstag überwiegend in gedruckter Form vor. Ludovico Madruzzo berichtete aus Regensburg vorrangig an den päpstlichen Staatssekretär Cinzio Aldobrandini301, ebenso Nuntius Speciano, der daneben mit Sekretär Minuccio Minucci in Rom korrespondierte302. Die Berichte des Kölner Nuntius Frangipani sind für die Jahre 1594–1596 bis auf wenige Ausnahmen nicht erhalten, hingegen sind die Weisungen Aldobrandinis an Frangipani für 1594 lückenlos überliefert303. Auch die Berichte des Grazer Nuntius Portia sind für 1594 „zum größten Teil nicht auffindbar“, ihr Inhalt kann aber teils durch die vollständig erhaltenen Weisungen Cinzio und Pietro Aldobrandinis erschlossen werden. Zudem liegen die Schreiben des Deutschordenskomturs und Landeshauptmanns von Krain, Johann von Kobenzl, vor, der jede Woche „wie ein Nuntius“ aus Graz und ebenso vom Reichstag aus Regensburg nach Rom berichtete304. Wie die Weisungen an Portia zeigen, ging es in dessen Berichten weniger um Reichstagsinhalte als vielmehr um anderweitige Belange der katholischen Kirche im Reich. Dies gilt in gleicher Weise für die Korrespondenz der anderen Nuntien, deren Schwerpunkte neben innerkatholischen Konfliktfeldern auf den Aktivitäten der Kurie im Türkenkrieg lagen. Speciano berief sich für die Reichstagsbelange wiederholt auf die Berichterstattung durch Legat Madruzzo305, zumal er ebenso wie Nuntius Frangipani „von den wichtigen Reichstagsverhandlungen […] praktisch ausgeschlossen“ war306. Im Gegensatz zu den Nuntien berichtete Johann von Kobenzl sehr viel konkreter zum Beratungsgeschehen in den Kurien, wenngleich auch seine Mitteilungen gegenüber den Aufzeichnungen in den Votenprotokollen wenig Neues bringen.

4.2.4 Zulassungsfragen und Akkreditierungsprobleme

Nachdem 1594 für alle reformierten Hochstifte erstmals durchwegs die Domkapitel und nicht die Administratoren zum Reichstag geladen worden waren307, kam es in Regensburg bereits vor der Verhandlungsaufnahme zu Problemen, weil sich die Gesandten dieser Hochstifte bei ihrer offiziellen Anmeldung in der Mainzer Kanzlei dennoch auf Vollmachten der Administratoren stützten und sich für diese akkreditieren wollten. Weitere Differenzen ergaben sich um die Zulassung von Ständen, deren Reichsstandschaft von anderen Territorialherren negiert wurde.

Was die reformierten Hochstifte betrifft, so scheiterte der Akkreditierungsversuch der Magdeburger Gesandten für Administrator Joachim Friedrich zunächst am 6. 5. 1594 in der Mainzer Kanzlei und anschließend am 21. 5. bei Kurfürst Wolfgang von Mainz persönlich: Beide Male wies Mainz die Magdeburger Vollmacht zurück308, da der Kaiser das Reichstagsausschreiben nicht an den Administrator, sondern an das Domkapitel gerichtet habe. Die Magdeburger Verordneten beharrten dennoch auf dem Zugang zum Reichstag, sie verzichteten sodann aber in den Verhandlungen mit dem Kaiser vorerst auf die Session, um die Eröffnung der Reichsversammlung zu ermöglichen. Da ihr späterer Versuch, den Anspruch via facti durchzusetzen, erfolglos blieb309, verließen sie im Anschluss auf das ihnen daraufhin am 22. 7. 1594 übergebene Dekret des Kaisers am 1. 8. den Reichstag310.

Wies die Mainzer Erzkanzlei demnach die Magdeburger Vollmacht rundweg zurück, so verfuhr sie mit jenen der Administratoren anderer reformierter Hochstifte zurückhaltender: Die von Herzog Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel als „postulirter bischoff“ von Halberstadt für Kanzler Dr. Tobias Paurmeister und Christoph von der Lippe, Kämmerer und Sekretär des Hochstifts, ausgestellte Bevollmächtigung311 wurde von diesen der Mainzer Kanzlei am 9. 5. 1594 vorgelegt und dort akzeptiert, allerdings gemäß Kanzleivermerk im Akkreditierungsprotokoll nur bedingt: „Ist anderst nitt, dann quatenus et in quantum angenommen; also auch zur sachsischen cantzley bericht geschehen, ansagens halb312 nichts vorzunemen“313. Am 3. 6. 1594 akkreditierte sich Hermann von der Becke mit zwei Kreditiven für Herzog Johann Adolf von Holstein als postulierter und erwählter Erzbischof von Bremen und Bischof von Lübeck314 sowie für Herzog Philipp Sigismund von Braunschweig-Wolfenbüttel als postulierter Bischof von Verden und Osnabrück315. Beide Vollmachten für die vier Hochstifte wurden vom Mainzer Kanzler „anders nitt angenommen, dann quatenus et in quantum sie von wegen beschreibung zum reichstag geben [!] mögen“316. Bereits am 20. 5. 1594 wollten sich die Mecklenburger Gesandten Kling und Grassus für das Hochstift Ratzeburg anmelden, jedoch ohne Vorlage einer Vollmacht und, folgt man dem Mainzer Akkreditierungsprotokoll317, ohne Nennung des Administrators Karl318, Herzog von Mecklenburg. Da gemäß dem Bericht der Gesandten der Mainzer Kanzler auf einer eigenständigen Bevollmächtigung für Ratzeburg bestand319, konzipierten sowohl Kling und Grassus als auch Administrator Karl ein entsprechendes Kreditiv, lautend auf die beiden Gesandten, in dem sich der Administrator auf seine Einladung zum Reichstag durch den Kaiser berief, ungeachtet dessen, dass sich das Ausschreiben an das Ratzeburger Domkapitel gerichtet hatte320. Auch diese Vollmacht, die in Regensburg erst am 5. 8. 1594 vorgelegt wurde, akzeptierte die Mainzer Kanzlei nur bedingt: „Diesser gewaldt ist anderst nitt, dan nisi quatenus et in quantum etc. absque cuiusque praeiudicio angenommen worden“321.

Demnach ist die Aussage, die Vollmachten der anderen protestantischen Hochstiftsadministratoren seien im Gegensatz zum abgelehnten Magdeburger Kreditiv akzeptiert worden322, zumindest zu relativieren. Die Tendenz hin zur Ablehnung belegt zudem der Sessionsverzicht des Gesandten Hermann von der Becke für die Stifte Bremen, Lübeck, Osnabrück und Verden323. Der Halberstädter Deputierte Paurmeister behauptete gegenüber den Kurbrandenburger Gesandten, seine Vollmacht sei von der Mainzer Kanzlei zurückgewiesen worden; er verzichtete auf die Teilnahme an der Reichstagseröffnung und verließ sodann Regensburg bald324. Im Fürstenrat wurde keine eigene Session für Halberstadt beansprucht und das Halberstädter Votum erst ab 23. 7. durch Braunschweig-Wolfenbüttel als Wiederholung der eigenen Stimme vorgebracht325. Wichtiger Beleg für die aus kaiserlicher und katholischer Sicht erfolgreiche Abwehr der Zulassungsbemühungen der reformierten Hochstifte ist schließlich, dass keines davon weder namens des Administrators noch des Domkapitels in der Subskription des Reichsabschieds als der zentralen Manifestierung der Session beim Reichstag erscheint.

Für das Hochstift Straßburg hatte der Kaiser wegen des Konflikts zwischen dem konfessionell geteilten Domkapitel einerseits und den beiden Prätendenten um den Bischofsstuhl andererseits von der Einladung zum Reichstag abgesehen326. Dennoch wollte sich Stephan Berchtold, der Verordnete Markgraf Johann Georgs von Brandenburg als Administrator von Straßburg, am 7. 5. 1594 beim Mainzer Kanzler offiziell als Reichstagsgesandter anmelden und seine Vollmacht übergeben. Da der Kanzler die Annahme ablehnte, hat Berchtold „solchen vermeinten gewaltt uff einen stul geworffen und sich darüber die stigen hinab gemachett. Lige also daselbst noch“327. Joseph Bilonius, der Gesandte Kardinals Karls von Lothringen, des vom katholischen Teil des Straßburger Domkapitels gewählten Bischofs, beim Reichstag akkreditiert in dessen Position als Bischof von Metz, wandte sich als Reaktion auf den Anmeldeversuch Berchtolds am 12. 5. 1594 an den Mainzer Kanzler, um für den Fall, dass Markgraf Johann Georg sich die Session für das Hochstift anmaßen würde, „darwider zuprotestieren und gleichfals umb einraumung beruter session anzuhaltten“. Der Mainzer Kanzler verwies Bilonius auf die Zurückweisung der von Berchtold vorgelegten Vollmacht, ließ den Fortgang der Sessionsfrage aber noch offen328. Bilonius verfügte speziell dafür über eine Vollmacht Kardinal Karls als Bischof von Metz und Straßburg329, die ihn ermächtigte, gegen den Sessionsanspruch des Markgrafen zu protestieren, die Straßburger Session für den Kardinal als rechtmäßigen Bischof einzufordern und sie im Fürstenrat wahrzunehmen. Die Einreichung dieser Vollmacht unterblieb, wohl auch infolge des beiderseitigen Sessionsverzichts im Anschluss an die Debatte im Fürstenrat am 6. 6. 1594330.

Für die ebenfalls nicht zum Reichstag beschriebene Stadt Aachen hielten sich Verordnete sowohl des amtierenden protestantischen Rates als auch des katholischen Exilregiments in Regensburg auf331. Wenngleich sich keine Seite akkreditierte, nahmen die protestantischen Vertreter zumindest in der Anfangsphase des Reichstags am Städterat teil.

Was die eingangs angesprochenen Differenzen um die Zulassung von Ständen, deren Reichsunmittelbarkeit bestritten wurde, betrifft, hatte sich am 24. 5. 1594 Abt Jakob Köplin von St. Ulrich und Afra zu Augsburg durch Johann Schiller (Schilher), Sekretär des Abts von St. Emmeram in Regensburg, in der Mainzer Kanzlei anmelden lassen332. Dagegen legten die Gesandten Bischof Johann Ottos von Augsburg, Balthasar von Hornstein und Dr. Christoph Schilling, gemäß dessen Auftrag333 am 7. 6. 1594 einen notariell beglaubigten Protest ein334, mit dem sie sich bei der Mainzer Kanzlei gegen die Annahme der Vollmacht des Abts verwehrten, da dieser damit neuerlich versuche, sich der Superiorität des Hochstifts zu entziehen, obwohl sein Bestreben, sich Zugang zum Reichstag zu verschaffen, bereits 1582 mit Darlegungen, wonach er zweifelsfrei dem Hochstift Augsburg unterstehe, zurückgewiesen worden sei335. Sollte die Mainzer Kanzlei die Rückgabe der Vollmacht ablehnen, wurden die Augsburger Gesandten beauftragt, erneut dagegen zu protestieren, da das Stift St. Ulrich kein Reichsstand sei, über keine Session bei Reichs- und Kreisversammlungen verfüge und weder in der Reichsmatrikel noch in Reichsabschieden zu finden sei. Johann Schiller verzichtete daraufhin zwar auf die Wahrnehmung der Session für Abt Jakob336, reichte aber gemäß dessen Weisung vom 19. 6. 1594 am 4. 7. einen Gegenprotest ein337, in dem er auf der Reichsunmittelbarkeit der Abtei beharrte und die Zulassung in den Fürstenrat sowie die Aufnahme des Abts in den Reichsabschied forderte. Replizierend richtete der Augsburger Gesandte Schilling am 26. 7. 1594 ein Memoriale an Kurfürst Wolfgang von Mainz338, in dem er sich in der Ablehnung des Gegenprotests auf die Argumentation im eigenen Protest berief und bat, wie 1582 weder den Abt noch dessen Gesandten im Reichsabschied zu berücksichtigen, auch weil dieser selbst auf die Wahrnehmung der Vollmacht verzichtet habe. Kurfürst Wolfgang sagte zwar nur allgemein zu, „die gebür, sovil in dero mächten stüende, hierunder zuverfüegen“339, doch hatten die Augsburger Einwände letztlich Erfolg: Der Reichsabschied nennt den Abt von St. Ulrich und Afra nicht.

Für Abt Sebastian Faber von Kaisheim akkreditierte sich am 7. 5. 1594 der Augsburger Advokat Dr. Georg Tradel in der Mainzer Kanzlei340. Obwohl Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg dagegen protestierte, da Kaisheim „immediate unnder dem fürstenthumb Neuburg gelegen“ und der Streit um den landständischen Status des Klosters noch am Reichskammergericht anhängig sei341, und wenngleich die Neuburger Gesandten den Protest im Fürstenrat bei der Verlesung des Konzepts für die Subskription des Reichsabschieds wiederholten342, wurde der Abt von Kaisheim im Gegensatz zu St. Ulrich und Afra dort berücksichtigt343.

Die Württemberger Gesandten protestierten bei ihrer eigenen Anmeldung in der Mainzer Kanzlei am 29. 4. 1594 gegen die Ladung der Klöster Maulbronn, Bebenhausen und Königsbronn zum Reichstag, weil „doch notorium, daß Württemberg solche clöster im Reichs anschlag verdrette“, namentlich Bebenhausen bisher niemals ein Ausschreiben erhalten habe und gegen die Ladung von Maulbronn und Königsbronn schon 1576 und 1582 protestiert worden sei344. Die Jülicher Gesandten verwahrten sich namens des Herzogs kurz vor Schluss der Reichsversammlung mit einer Eventualprotestation gegen die Gültigkeit einer etwaigen Akkreditierung des persönlich in Regensburg anwesenden Grafen Hermann von Manderscheid-Blankenheim345 als Reichsstand mit der Grafschaft Blankenheim, da diese dem Fürstentum Jülich unterstehe. Mit dem Protest verbanden sie die Bitte, den Grafen nicht in die Subskription des Reichsabschieds aufzunehmen346. Bereits vor dem Reichstag sollte die oberösterreichische Regierung im Auftrag Erzherzog Ferdinands II. in Erfahrung bringen, ob die Äbtissin des Damenstifts Säckingen ein Ausschreiben erhalten hatte, nachdem er 1576 gegen die damalige Beschreibung des seiner Landesobrigkeit unterstehenden Stifts interveniert hatte347.

Anderweitige Differenzen um Zulassung und Akkreditierung resultierten zum einen aus dem innerdänischen Streit um die Vormundschaft der Söhne König Friedrichs II. und dessen Folgen für die Regentschaft in den Herzogtümern Schleswig und Holstein, zum anderen ergaben sie sich aus der strittigen Nachfolge der 1593 ausgestorbenen Grafen von Honstein.

Für das Herzogtum Holstein waren wohl infolge der unklaren Rechtslage sowohl König Christian IV. von Dänemark als auch dessen Mutter, Königinwitwe Sophie, als Vormundin ihrer anderen Söhne zum Reichstag geladen worden348. Während sich die nachfolgend in die Subskription des Reichsabschieds aufgenommenen Gesandten König Christians erst später akkreditierten349, hatten die Verordneten Königin Sophies als Vormundin ihrer Söhne Ulrich und Johann, Kanzler Dr. Wienhold Siebrandt und Hermann von der Becke, ihre Vollmacht bereits am 12. 5. 1594 der Mainzer Kanzlei übergeben350. Daraufhin sprachen dort am 17. 5. die beiden Gesandten König Christians vor, äußerten ihr Befremden über die Anmeldung namens der Königin und baten um die Vorlage von deren Vollmacht, um sich dazu erklären zu können. Die Mainzer Räte überließen den Gesandten, die sich ihrerseits noch nicht akkreditierten, eine Abschrift351. Die weiteren Verhandlungen vor einer kaiserlichen Kommission, veranlasst von einer Supplikation der Gesandten Christians IV. an den Kaiser vom 20. 5. 1594 mit der Beschwerde gegen die Zulassung der Verordneten Sophies im Zusammenhang mit deren bestrittenen Regierungsbefugnissen im Herzogtum Holstein, endeten mit dem Sessionsverzicht der Königin unter Vorbehalt aller Rechte352. Ihr Gesandter Siebrandt verließ den Reichstag bereits am 13. 7. (3. 7.)353.

Der Konflikt um die Vertretung der Grafschaft Honstein gründete in der strittigen Erbfolge nach dem Tod Ernsts VII., des letzten Grafen des Hauses, am 18. 7. 1593, indem Herzog Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel als Bischof von Halberstadt sowie die Grafen von Schwarzburg und von Stolberg die Grafschaft jeweils für sich beanspruchten. Die Differenzen darum, die noch am Reichskammergericht anhängig waren, wurden indirekt auch in der eigenen Reichstagsvollmacht der Grafen354 angesprochen. Obgleich die Mainzer Kanzlei die Vollmacht der Grafen für Honstein am 9. 5. 1594 nur unter Vorbehalt angenommen hatte355, verwehrten sich die Gesandten Heinrich Julius’ mit einem Protest dagegen356 und legten zudem im protestantischen Religionskonvent Widerspruch gegen die Teilnahme der Grafen von Stolberg und von Schwarzburg für Honstein ein357.

Ebenfalls eng im Zusammenhang mit dem Aussterben der Grafen von Honstein stand der Konflikt um die Vertretung der Abtei Walkenried beim Reichstag. Obwohl das Ausschreiben für Walkenried an keinen der beiden Prätendenten, Herzog Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel und Graf Karl Günther von Schwarzburg, gegangen war, sondern an den lange zuvor verstorbenen Abt Georg Kreite358, meldeten sich für die Abtei am 9. 5. 1594 zunächst Prior Liborius Hirsch und Joachim Delius mit einer Vollmacht des Herzogs als Administrator von Walkenried an359. Wenige Tage später, am 12. 5., akkreditierte sich der gräflich Schwarzburger Rat Mag. Nikolaus Maius mit einer Vollmacht Graf Karl Günthers erneut für das Stift360. Die Vollmacht361 beschränkte sich im Gegensatz zum Braunschweiger Kreditiv nicht auf die Nennung des Gesandten, sondern begründete zudem das Anrecht des Grafen auf Walkenried, indem er kraft der Bestätigung durch den Abt zu Altenkampen, des Mutterklosters von Walkenried, Gottfried Draeck, und durch den Generalabt des Zisterzienserordens, Edmond de Cruce362, sowie infolge der gemäß deren Befehl eingenommenen Pertinenzstücke des Klosters363 dessen legitimer Inhaber sei und in dieser Funktion Maius für den Reichstag beauftrage. Würde Herzog Heinrich Julius die Vertretung Walkenrieds ebenfalls beanspruchen, sollte Maius dies unter Protest zurückweisen. Eine Instruktion des Grafen nur zu dieser Problematik364 führte die Argumente weiter aus, während Heinrich Julius in seiner allgemeinen Instruktion für Braunschweig-Wolfenbüttel365 eigens auf die Walkenrieder Frage einging und den Gesandten auftrug, gegen die erwartete Berufung Graf Karl Günthers auf die Bestätigung durch den Abt von Altenkampen „defectum fundamenti“ einzuwenden, nämlich die nicht erfolgte Wahl des Grafen, und dafür auf sein, des Herzogs, „decretum postulationis“ und die faktische Possession zu verweisen. Noch am 12. 5., dem Tag der Akkreditierung, berichtete Nikolaus Maius zusammen mit Abraham Fabri an Graf Albrecht VII. von Schwarzburg, er habe bei der Mainzer Kanzlei gegen die Braunschweiger Anmeldung für Walkenried protestiert und gebeten, Hirsch und Delius nicht zur Session zuzulassen366. Der Konflikt um die Vertretung Walkenrieds wurde zunächst im protestantischen Religionskonvent am 20. 5. 1594 offen ausgetragen367, bevor er am 6. 6. auch im Fürstenrat zutage trat. Dies veranlasste Maius zu einem Protest an die Reichsstände368, in dem er auf die Suspendierung der Walkenrieder Session wegen des Streits in der vorausgegangenen Sitzung des Fürstenrats369 durch Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim für die Dauer des Reichstags verwies und den beiderseitigen Sessionsverzicht akzeptierte, das Anrecht Graf Karl Günthers auf das Stift aber nochmals ausführlich begründete und den Braunschweiger Anspruch als Konsequenz der rechtswidrigen gewaltsamen Einnahme sowie der nichtigen Wahl Heinrich Julius’ zurückwies. Der wenige Tage später übergebene Gegenprotest der von Braunschweig-Wolfenbüttel für Walkenried abgeordneten Gesandten gegen die Schwarzburger Vollmacht370 stützte sich wie die Instruktion auf die rechtmäßige Postulation Heinrich Julius’ zum Administrator durch die Konventualen, auch mit dem Ziel, dass damit die im Stift gegründete Schule erhalten bleibe und nicht durch ‚Leute‘, die allein an den Stiftseinkünften interessiert seien, zerstört werde. Die Gesandten verwahrten sich gegen die Schwarzburger Akkreditierung für das Stift und beharrten auf der Gültigkeit ihrer Vollmacht. Im Fürstenrat spielte der Konflikt aufgrund der Suspendierung der Walkenrieder Session am 6. 6. keine Rolle mehr, auch wird Walkenried wohl ebenfalls als Folge der Suspendierung in der Subskription des Reichsabschieds nicht erwähnt371. Im protestantischen Religionskonvent setzte sich dagegen Braunschweig-Wolfenbüttel mit der Session für Walkenried durch372, während Maius, der Schwarzburger Gesandte, Regensburg wohl bereits bald nach dem 6. 6. verließ und sich spätestens am 21. 6. wieder in Rudolstadt aufhielt373.

4.2.5 Anreise und Ankunft des Kaisers

Was die organisatorischen Vorarbeiten in Prag für die Reichstagsteilnahme Kaiser Rudolfs II. betrifft, konnten abgesehen von den Anordnungen bei der Stadt Regensburg und beim Reichserbmarschall374 vorrangig für die dortige Quartiernahme nur wenige Unterlagen aufgefunden werden. So erging am 25. 1. 1594 ein kaiserliches Dekret, das dem Oberstburggraf des Königreichs Böhmen, Adam II. von Neuhaus, auferlegte, den für das Gefolge des Kaisers aus Böhmen, Mähren, Schlesien und den Lausitzen angeforderten Herren und Landsassen375 aufzutragen, sich für die Reichstagsreise bereitzuhalten376. Um die finanziellen Voraussetzungen für die Fahrt nach Regensburg zu schaffen, forderte die Hofkammer am 1. 4. 1594 die schlesische Kammer auf, für den bevorstehenden Aufbruch Rudolfs die fällige Biersteuer sowie ein Darlehen von 25 000 fl. unverzüglich nach Prag zu schicken377.

Nach wiederholten Verzögerungen378 musste der für 29. 4. 1594 geplante Aufbruch in Prag nochmals kurzfristig aufgeschoben werden, weil der Kaiser an einem starken Katarrh litt und daneben täglich neue Nachrichten vom Krieg in Ungarn eintrafen379. War die Abreise sodann für 4. 5. vorgesehen, so konnte sie abermals verspätet erst am 7. 5. erfolgen380. Genauere Angaben für die Reise bis zur Ankunft vor Regensburg in Regenstauf am 16. 5. liegen nicht vor. Eine diesbezügliche Auflistung aus der kursächsischen Überlieferung gibt ohne Zeitangaben einen wohl nicht mehr aktuellen Reiseplan mit insgesamt nur acht Etappen wieder381, der am ersten Tag die Reise von Prag nach Beraun (Beroun; 3 Meilen) vorsah. Die weiteren Übernachtungsstationen waren: Zwierhof (Zbiroh; 3), Pilsen (4), Bischofteinitz (Horšovský Týn; 5), Waldmünchen (4), Bruck/Oberpfalz (4), Regenstauf (3,5), Regensburg (2 Meilen). Gemäß den Kurpfälzer Korrespondenzen zum Geleit für den Kaiser kam dieser am Abend des 14. 5. „gar spat ungeverlich umb 7 uhr“ in Waldmünchen an382.

Nachdem Rudolf II. am 16. 5. 1594 Regenstauf als letzte Station vor Regensburg erreicht hatte, sollte der Einzug in den Reichstagsort am 17. 5. erfolgen. Noch zuvor suchte als nach Aktenlage einziger Reichstagsteilnehmer Maximilian von Bayern in Absprache mit Obersthofmeister Rumpf den Kaiser schon am 16. 5. in Regenstauf auf, um „irer Mt. dero ksl. hend zu khussen unnd bey irer Mt. mich unnderthenigst zuerzaigen“383. In der etwa halbstündigen Audienz hat sich das Reichsoberhaupt „gar gnedigst gegen mir ertzaigt, der Rumpf hat sich in superlativo wol ertzaigt“384.

Währenddessen leitete in Regensburg nach der Ankündigung des Reichserbmarschalls am 17. 5., Rudolf werde um 4 Uhr nachmittags seinen Einzug halten385, Kurfürst Wolfgang von Mainz als Reichserzkanzler die Vorbereitungen für den Empfang ein, versammelte die persönlich anwesenden Fürsten in seiner Herberge und ritt mit ihnen und ihrem jeweiligen Hofstaat dem Kaiser bis vor die Stadt entgegen. Erst dort wurden sie davon unterrichtet, dass Rudolf seinen Einzug kurzfristig bis zum folgenden Tag aufschieben müsse386. Die aufwartenden Fürsten kehrten deshalb unverrichteter Dinge in die Stadt zurück, wo sich die Regensburger Bürgerschaft ebenfalls vergebens für den Empfang bereit gemacht hatte und „bei 1700 starckh in iren rüsstungen aufgezogen“ war387. Die am 17. 5. bereits anwesenden Fürsten388 hatten sich zuvor auf folgende Zugfolge geeinigt389: In der ersten Reihe Maximilian von Bayern anstelle seines Vaters, daneben Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg390, Herzog Johann Casimir von Sachsen und Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg; in der zweiten Reihe in der Mitte Kurfürst Wolfgang von Mainz, an dessen rechter Seite Kurfürst Johann von Trier, zur Linken Bischof Julius von Würzburg.

Als Ursachen des so unvermittelt aufgeschobenen Einzugs wurden in den Berichten Gerüchte wegen „zuegestandner indisposition“ des Kaisers391, deutlicher „(mit underthenigster reverentz zumelden) eine unvorsehene diarraea oder durchlauffen“, die sich aber bald gebessert habe392, „schmertzen in den zähnen unnd haubt“393 oder eine Erkrankung an „doloribus calculi“394 angesprochen. Als anderes Motiv werden Geleitstreitigkeiten zwischen dem Regensburger Rat und dem Hochstift sowie Differenzen zwischen Reichsständen um die Präzedenz beim Empfang des Kaisers genannt395, die nicht rechtzeitig beigelegt werden konnten. Konkret ging es um erhebliche Reibereien zwischen Bayern und Pfalz-Neuburg beim Ritt aus der Stadt: Obwohl die bayerischen Reiter „für sich selbst den vorzug genommen, so seind inen doch die pfältzische durch andere gassen fürgeeylt, also das irer etliche vor den bayrn das thor erreicht, bei welchem sy so lang gehalten und den bayrischen den paß versperrt, biß die gantze pfältzische reiterei fürkhommen ist“396.

Die diesbezüglichen Verhandlungen zwischen Bayern und Pfalz-Neuburg zunächst um die Präzedenz und die vorrangige Session allgemein397 wurden schon vor der Ankunft des Kaisers präzisiert auf die Klärung der strittigen Zugfolge bei dessen Empfang. Pfalzgraf Philipp Ludwig gab seinen Gesandten vor, in Absprache mit den anderen Mitgliedern des Hauses Pfalz Herzog Maximilian den Vorrang beim Einzug Rudolfs zu verweigern, weil gemäß den Verträgen allein der regierende Herzog in Bayern „dem haus Pfaltz vorgehen solle“, Maximilian aber nur als „verweser“ des regierenden Fürsten fungiere und „auch alters halben uns nicht vorzuziehen sey“398. Da die bereits anwesenden Gesandten von Kurpfalz und Pfalz-Zweibrücken dies unterstützten399, forderten die Pfalz-Neuburger Delegierten Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim auf, bei der Anordnung der Zugfolge für den Empfang des Kaisers den Vorrang Pfalzgraf Philipp Ludwigs vor Maximilian als nicht regierendem Fürsten zu berücksichtigen. Weil Pappenheim aber dazu riet, die Differenzen möglichst vorab zu klären400, verhandelten die Neuburger Gesandten am 14. 5. und 16. 5. mit den bayerischen Räten. Gegen deren Argument, der Vorrang sei berechtigt, weil die bayerische Vertretung so gestaltet sei, „allß wann ire Dlt. [Hg. Wilhelm] selbst in der person alhie weren“, indem Maximilian die vornehmsten „officier, auch die pferd unnd annders“ bei sich habe, die dem regierenden Herzog Wilhelm zugehörten, beharrten die Neuburger auf der Präzedenz des Pfalzgrafen als regierender und älterer Fürst401. Bei den folgenden Verhandlungen mit Philipp Ludwig persönlich am 17. 5. 1594 gestanden die bayerischen Gesandten zwar zu, dass Herzog Maximilian dem Pfalzgrafen im Fürstenrat „den vorrang für dißmal allß ein jüngerer und noch nicht regierender fürst nicht streitten wollte, aber meines gnedigen fürsten und herrn [Philipp Ludwig] leutten unnd hofgesind den vorzug für den bairischen zugestatten, weren sie nicht gemeint, auch nicht schuldig“. Da der Pfalzgraf dies erneut ablehnte402, konnte der Streit bis zum erwarteten Einzug des Kaisers am Nachmittag des 17. 5. nicht beigelegt werden. Zwar war ein letzter Vermittlungsversuch in der Versammlung der Fürsten im Kurmainzer Quartier am 17. 5. unmittelbar vor dem Ausritt zum Empfang Rudolfs insofern erfolgreich, als der Pfalzgraf nach der Intervention eines kaiserlichen Verordneten und der Bitte der Fürsten zugestand, gegen das Angebot Maximilians, er werde ihm sowohl „im einritt allß auch sonsten in anderen actionibus uff disem reichstag den vorgang lassen“, seinen bereits versammelten Hofstaat mit den Pferden abzuberufen, lediglich mit einigen wenigen Personen am Einzug teilzunehmen und dabei für sich (nicht für das Gefolge, für das der bayerische ‚Vortrab‘ anerkannt wurde) den Vorrang einzunehmen403. In der Interpretation Maximilians dagegen hatte er bei dieser Unterredung neben dem Gefolge auch für sich die Präzedenz gesichert: „Im hinausreitten bin ich auf der rechten handt geritten404 und habe ine, pfaltzgraven, an der linckhen handt in die mitten und neben ime der von Choburg“405. Allerdings seien gegen diese Vereinbarung anschließend dennoch viele Reiter des Pfalzgrafen zum Empfang hinausgeritten und hätten sich dabei vor die Reiter aller anderen Kurfürsten und Fürsten, ja sogar vor den Reichserbmarschall gedrängt, bis dieser sie auf der Brücke aufgehalten habe. Maximilian schickte deshalb am 18. 5. seine Räte zu Philipp Ludwig, um sich gegen den gewaltsam okkupierten Vorrang zu beschweren. Die Neuburger Gesandten rechtfertigten sich damit, dass die Reiter von der Vereinbarung nichts gewusst, an der Brücke dem Reichserbmarschall den Vortrab überlassen und sich sodann auf den Befehl des Pfalzgrafen hin zurückgezogen hätten406.

Nach dem verhinderten Empfang am 17. 5. stand dem Adventus des Kaisers am 18. 5. 1594 nichts mehr im Wege: Rudolf ließ von seinem Hofmarschall ankündigen, er werde zwischen 3 und 4 Uhr nachmittags aus Regenstauf kommend in Regensburg einziehen. Daraufhin versammelten sich die persönlich anwesenden Kurfürsten und Fürsten wie schon am Vortag erneut mit ihrem Gefolge im Kurmainzer Quartier und ritten von dort aus dem Kaiser entgegen, um ihn in die Stadt zu geleiten. Beim Einzug reihten sich Herzog Maximilian von Bayern und Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg unmittelbar vor dem Kaiser ein, noch vor ihnen ritten Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg und Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg. Dem Kaiser folgten die Kurfürsten von Mainz und Trier sowie der Erzbischof von Salzburg und der Bischof von Würzburg. An der Steinernen Brücke wurde Rudolf vom Regensburger Rat empfangen und unter einem Traghimmel bis zum Domstift geleitet, dort wechselte er unter den Baldachin der Regensburger Domgeistlichkeit. Vor dem Dom stieg der Kaiser von seinem Pferd und begab sich in die Kirche, wo das „Te Deum Laudamus“ angestimmt wurde. Abschließend zog Rudolf in seine Herberge, den Bischofshof. Am Einzug waren insgesamt fast 1600 Pferde beteiligt.

Dieser relativ knappen und nüchternen Beschreibung im Mainzer Protokoll407 entsprachen die Schilderungen in mehreren Mitschriften anderer Reichstagsgesandten408, die für Einzelheiten zum Teil auf singuläre handschriftliche Darstellungen oder auf bald erscheinende Drucke verwiesen. Die hessischen Gesandten protokollierten kommentierend, der Kaiser sei „ohnn große pompa unnd nicht weitt mehr dann uberall mitt dem gantzenn hauffenn uber 1500 pferden eingetzogen“409. Ähnlich stellte die Fuggerzeitung aus Regensburg vom 20. 5. 1594 fest: Der Einzug ist „gleichwol nit so stattlich unnd mit grosser anzahl (alß mans haben wellen), gehalten worden, dann es ire Mt. sollicher gestalt nicht haben [wollen], sonndern seindt inn disem nicht über 2000 pferdt gezelt worden“410. Auch die Gesandtenberichte beschränkten sich weitgehend auf die Nennung der beteiligten Kurfürsten und Fürsten sowie der Anzahl der Pferde411, gingen nur vereinzelt auf die Zugfolge und die Ausstaffierung der Reiter ein412 und beriefen sich meist auf eigenständige Beschreibungen413, die den Berichten teils beilagen. Von anderen Reichstagsteilnehmern schilderte der steiermärkische Sekretär Speidl in seinem Tagebuch den Adventus Rudolfs414, ausführlicher stellte Reichsherold Peter Fleischmann den Einzug in seiner Reichstagsbeschreibung auf neun Druckseiten dar415, ebenso tat dies der kurpfälzische Rat Marcus zum Lamm im „Thesaurus Picturarum“416, wo die Schilderung des Einzugs umfangreicher ausfällt als die gesamte weitere Darstellung des Reichstags417.

Besonders auffallend ist die hohe Anzahl von mindestens zwölf zeitgenössischen Drucken418 aus dem Jahr 1594, die den Einzug im Detail wiedergeben. Allerdings stimmen mehrere Drucke im Inhalt und auch Wortlaut weitgehend überein, unterscheiden sich also nur in wenigen Einzelheiten, im Frontispiz oder im Layout mit abweichenden Zeilen- und Seitenumbrüchen. Dies gilt zunächst für drei Drucke mit gänzlich bzw. fast identischem Titel419, jeweils gleicher Vorrede und textlicher Analogie, es variieren lediglich Frontispiz und Layout. Drei andere Drucke geben im Titel vor, neben dem Einzug auch das Zeremoniell bei der Eröffnung des Reichstags aufzugreifen420, sie beschränken sich allerdings dementgegen erneut wie die vorgenannten Drucke auf den Adventus des Kaisers, ohne den Vortrag der Proposition und die Eröffnung zu erwähnen. Ansonsten entsprechen sie inhaltlich gänzlich und im Wortlaut weitgehend den drei erstgenannten Drucken, sie nennen jedoch bei der Zugabfolge (Nr. 19) fälschlich Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim anstelle Joachims [d. J.] von Pappenheim als Schwertträger. Zwei weitere Drucke beziehen sich auf Abbildungen des Einzugs, sie enthalten diese aber nicht, sondern sind der im Folgenden angesprochenen Radierung Uffenbachs zuzuordnen. Einer dieser Drucke beschränkt sich wie die bisher genannten Werke wiederum in inhaltlicher und fast durchgehend textlicher Kongruenz auf den Einzug421, der zweite weicht nur geringfügig in der Nummerierung der Zugfolge ab, nennt bei den Datumsangaben jeweils beide Fassungen (s. n., s. v.) und ergänzt analog dem Titel422 eine Beschreibung der Bekleidung des kaiserlichen und reichsfürstlichen Gefolges. Stimmen die bisher zitierten Drucke also inhaltlich gänzlich und im Wortlauf weitgehend überein, so ist ein weiterer als originäre und eigenständige Darstellung einzustufen423. Gleiches gilt für drei in Reimform abgefasste Beschreibungen, davon zwei in deutscher424 und eine in lateinischer Sprache425. Die im Vergleich zu anderen Reichstagen der zweiten Hälfte des 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts mit den zahlreichen Drucken sehr gute Dokumentation der Reichsversammlung 1594 am Beispiel des kaiserlichen Einzugs verweist auf deren gesteigerte Außenwahrnehmung, die wohl zurückzuführen ist auf die lange ‚reichstagslose‘ Zeit seit 1582426. Komplementär zu den meisten Drucken ist heranzuziehen die Radierung von Philipp Uffenbach mit dem Titel: „Einritt der Key. Mt. Rudolphi 2 auff den Reichstag zu Regenspurg. 8. Maij 1594. Dauon in Relatione Historica Weiter zusehen“427. Die dort bei den einzelnen Abteilungen des Einzugs angegebenen Nummern korrespondieren mit der Beschreibung nicht nur in einem428, sondern in den meisten genannten Drucken429.

Andere Beschreibungen des Einzugs finden sich in zeitgenössischen Chroniken430 und älteren Werken431 sowie, verbunden mit analytischen Zielsetzungen, in der neueren Literatur432.

Die folgende Darstellung des Empfangs und Einzugs Rudolfs II. in Regensburg beruht auf der Schilderung in den erwähnten Drucken433 und ergänzt sie um Zusätze in der Beschreibung Fleischmanns434 sowie um originäre Quellenaussagen:

Nach dem unterbliebenen Einzug am 17. 5. 1594 versammelt der Kaiser am 18. 5. erneut die von ihm als Aufwartung angeforderten Grafen, Herren und Landsassen in Regenstauf, wo sie von Rumpf, Trautson und anderen Räten in einem dreigliedrigen Zug geordnet werden, der um 1 Uhr mittags Richtung Regensburg aufbricht. Rudolf folgt mit anderen ‚hohen Ständen‘, die ihn von Prag herbegleitet haben, erst etwas später, als sich seine Aufwartung bereits eine halbe Meile von Regenstauf entfernt befindet. Um den Anschluss herzustellen, muss die Abteilung des Kaisers so sehr eilen, dass man „ein Staub, so von den Wägen vnd Rossen auffgetrieben, hat sehen können“. Gemeinsam reitet man weiter bis zum Dorf Bach, eine Meile von Regensburg entfernt435, wo die kaiserlichen Edelknaben warten und sich in das Gefolge einreihen, das anschließend bis eine halbe Meile vor Regensburg zieht. Zwischenzeitlich sind dem Kaiser von Regensburg aus die dort persönlich anwesenden Kurfürsten und Fürsten entgegengezogen436. Sie brechen zwischen 2 und 3 Uhr nachmittags mit ihrem gesamten Gefolge auf: An der Spitze die Kurfürsten von Mainz und Trier nebeneinander, danach Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg und Bischof Julius von Würzburg ebenfalls nebeneinander, ihnen folgen Herzog Maximilian von Bayern, Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg mit zwei Söhnen [Wolfgang Wilhelm und August], Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg und Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg. Eine halbe Meile vor Regensburg werden sie vom kaiserlichen Obersthofmarschall Trautson437 begrüßt und gebeten, die Ankunft Rudolfs auf einer Wiese im Schatten unter Bäumen abzuwarten. Sie nehmen dort Aufstellung, ordnen ihre Reiter kreisförmig an, steigen selbst von den Pferden und stellen sich in die Mitte des Kreises. Der Kaiser kommt eine halbe Stunde später in einer Kutsche, verlässt diese und geht auf die Kurfürsten und Fürsten zu, die ihrerseits Rudolf entgegengehen. Der Kaiser reicht zur Begrüßung jedem die Hand. Daraufhin hält Kurfürst Wolfgang von Mainz als Reichserzkanzler namens aller Anwesenden die Begrüßungsrede438, die der Kaiser persönlich stehend und mit entblößtem Haupt erwidert439. Dabei warten ihm Obersthofmeister Rumpf und Oberststallmeister Graf Albrecht von Fürstenberg auf, denen von den Kurfürsten und Fürsten ebenfalls die Hand geboten wird440. Man begibt sich zu Pferde und reitet mit dem Gefolge des Kaisers und der begleitenden Fürsten nach Regensburg, wo man zwischen 4 und 5 Uhr nachmittags einzieht.

Der Einzug findet in folgender Abfolge statt441: 1) 5 Reihen (‚Glieder‘) mit Reitern des Reichserbmarschalls Alexander von Pappenheim, dieser als Reichserbmarschall selbst, danach 12 Reihen Kurmainzer Gefolge mit 4 Trompetern. 2) 14 Reihen Kurtrierer Gefolge mit 3 Trompetern, dahinter 7 Reihen Junker. 3) Einem bayerischen Trompeter folgen 8 Reihen Arkebusier und 9 Reihen Edelknaben sowie der Hofmeister des Herzogs von Bayern. Danach 6 in Samt gekleidete bayerische Trompeter und 15 Reihen bayerische Herren und Adelige, ebenfalls in Samt gekleidet. 4) Für Salzburg ein Trompeter, ein Hauptmann und 10 Reihen „Carabiner“, bekleidet mit gelben Ärmeln und Röcken mit langen Schößen, dazu 3 weitere Trompeter. 5) 12 Reihen in Samt und Gold gekleidet, mit 3 Würzburger Trompetern. 6) Ein ksl. Offizier, dem 127 Reihen folgen442. 7) Eine von 4 Pferden gezogene Kutsche, auf welcher der englische Kammerhund des Kaisers mitgeführt wird443. 8) 10 Leibpferde des Kaisers mit schwarzen Tüchern, einige mit weißem und gelbem Samt verbrämt444. 9) Ein Heerpauker. 10) 20 Trompeter, in schwarzen Samt gekleidet, auf den Fahnen der Reichsadler. 11) 10 kaiserliche Edelknaben auf 10 spanischen Pferden, gekleidet in samtene italienische Röcke, unter denen einer einen Spieß, ein anderer die Leibrüstung des Kaisers trägt445. Diese Edelknaben reiten nicht gliedweise, sondern einzeln hintereinander. Nach ihnen kommt ein weiterer Edelknabe mit einem sehr langen Speer und einem hohen Federbusch, dem seinerseits eine Reihe Edelknaben ebenfalls mit hohen Federbüschen und vergoldeten Schilden folgt. 12) Deutsche und böhmische Offiziere. 13) Ein Marschall mit 27 Reihen deutscher, böhmischer und italienischer Offiziere und Truchsessen. 14) Pfalzgräfliche und Coburger Junker. 15) Der ungarische sowie der böhmische Herold in ihrem Habit mit dem Adler. 16) Der kaiserliche Obersthofmarschall Trautson446. 17) Die weltlichen Reichsfürsten: Zwei Söhne Pfalzgraf Philipp Ludwigs von Neuburg nebeneinander, dann Herzog Johann Casimir von Sachsen zur Rechten und der Landgraf von Leuchtenberg zur Linken nebeneinander, nachfolgend Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg zur Rechten und Herzog Maximilian von Bayern zur Linken nebeneinander. 18) Der kaiserliche Herold [Fleischmann] sowie der Herold des römischen Königs mit ihren Trabanten. 19) Joachim von Pappenheim [d. J.] mit dem entblößten Schwert447.

20) Kaiser Rudolf II.: Er reitet auf einem schwarzbraunen spanischen Pferd448, ist „bekleydet auff italianisch, führet einen Spanischen fahlen oder grawlichten Mantel, mit Güldenen Borten verbremet, einen Hut mit Ascherfarben vnd weissen Federn“. Rudolf wird am ersten Brückturm von den Regensburger Ratsherren empfangen. Sie überreichen ihm als Symbol ihrer Dienstbereitschaft und der Unterwerfung unter die kaiserliche Gewalt die Stadtschlüssel, die sich in einem Säckchen aus rotem und weißem Taft befinden. Der Kaiser übernimmt die Schlüssel aber nicht, reicht jedem Ratsherren die Hand und lässt antworten449, er nehme das Dienstangebot an und versichere der Stadt seine Gnade. Aufgrund des starken Winds auf der Brücke kann der Regensburger Rat den Kaiser erst beim inneren Brückturm, auf dem zu Ehren Rudolfs eine neue Inschrift angebracht worden ist450, unter seinen Baldachin aus gelbem Seidenatlas nehmen, auf dessen Unterseite der Reichsadler aufgestickt ist451. Den Baldachin tragen 6 Ratsherren. Beim folgenden Zug durch die Stadt bis zur Unterkunft des Kaisers säumen mehr als 3000 in Rüstung angetretene Regensburger Bürger die Straßen. In der folgenden Nacht werden auf dem Unteren Wöhrd 18 große Salutkanonen abgefeuert.

21) Im Anschluss an den Empfang reihen sich die Regensburger Ratsmitglieder hinter dem Kaiser in den Zug ein. 22) Nach ihnen folgen Kurfürst Wolfgang von Mainz zur Rechten und Kurfürst Johann von Trier zu Linken nebeneinander452. 23) 3 Reihen Spießjungen, in schwarzen Samt gekleidet und mit schwarzen und gelben Federn geschmückt. 24) 100 Hartschiere mit Rüstung unter ihren Röcken, auf dem Haupt Sturmhauben mit schwarzen, gelben und weißen Federn sowie langen Bändern in gleichen Farben453. 25) 2 türkische Pferde, geschmückt mit türkischen Farben454. 26) 7 Reihen Fußknechte. 27) Die beiden Leibkutschen des Kaisers, gezogen von je 6 Pferden. Danach 3 weitere Kutschen. 28) Pfalz-Neuburger, 29) Salzburger und 30) Würzburger Fußknechte, insgesamt 124 Reihen455. 31) Eine verschlossene Kutsche456. 32) Einige Rüstwagen mit Wein und anderem Proviant.

In dieser Abfolge bewegt sich der Zug durch die Brückstraße und die Wahlenstraße zum Neupfarrplatz457, wo 2 Fähnriche der Stadt mit roten und weißen Fahnen sowie einige Soldaten mit Schlachtschwertern stehen. Der Kaiser zieht weiter bis zum Dom, wo er bereits von der Geistlichkeit, gekleidet in weiße Chorröcke, erwartet wird. Sie wird angeführt vom Weihbischof458 in seinem Ornat, neben ihm 2 Personen, die Bischofsstäbe halten, hinter ihm 2 Fahnenträger mit Kreuzfahnen aus rot-weißem Taft. Als der Zug den Dom erreicht, bilden die Trabanten ein Spalier; alle steigen von den Pferden ab, der Kaiser geht auf den Weihbischof zu, zieht zur Begrüßung den Hut und wechselt unter den Baldachin des Domkapitels459. Die oben genannten Kurfürsten und Fürsten reihen sich vor dem Kaiser ein und geleiten ihn in den Dom460. Dabei trägt Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim das offene Schwert461, nach dem Kaiser folgen W. Rumpf und P. S. Trautson sowie Grafen und Herren.Der Zug in den Dom wird von den kaiserlichen Trompetern und dem Heerpauker umrahmt. Im Mittelschiff des Doms ist ein Samtkissen vorbereitet, auf dem Rudolf niederkniet und das osculum pacis küsst, das ihm der Weihbischof reicht und dabei mit Weihwasser besprengt. Danach geht der Kaiser zum Hochaltar, der mit Kerzen, einem mit Edelsteinen besetzten Kruzifix und in Gold und Silber gefassten Reliquien zugerichtet ist. Er setzt sich auf einen in der Nähe des Hochaltars vorbereiteten, verzierten Stuhl462, der Weihbischof liest das Tagesgebet (‚Collecte‘), die kaiserliche Hofmusik bringt ein Stück dar463, zum Abschluss erteilt der Weihbischof den Segen. Der Kaiser erhebt sich vom Stuhl, verlässt unter dem Gesang der Hofmusik den Dom und begibt sich, weil es bereits 6 Uhr abends ist, durch einen vorbereiteten Gang direkt vom Dom in sein Quartier, den Bischofshof464.

Erst einige Tage nach dem Einzug Rudolfs in Regensburg überreichte ihm der Rat der Stadt am 23. 5. 1594 die üblichen Ehrengeschenke: Vier Zuber Fische, einen Wagen Wein, zwei Wagen Hafer und einen vergoldeten Pokal in Form eines doppelten Kopfs im Wert von ca. 300 Talern465. Anschließend hielt sich der Kaiser nicht nur während der gesamten Verhandlungsdauer des Reichstags bis zu dessen Abschluss am 19. 8. 1594 ohne Unterbrechung in Regensburg auf, sondern er verblieb dort weitere fünf Wochen, ehe er die Stadt am 22. 9. in Richtung Prag verließ466.

Eine Auflistung des gesamten, höchst umfangreichen Hofstaates Kaiser Rudolfs beim Reichstag ist an dieser Stelle nicht möglich467, es können lediglich die wichtigsten politischen Funktionsträger im Geheimen Rat, in der Reichshofkanzlei sowie im Reichshofrat kurz angesprochen werden.

An der Spitze des Hofstaates standen 1594 Wolf Rumpf zum Wielroß468, Oberstkämmerer, seit 1590 zugleich Obersthofmeister und Geheimer Rat, der von allen Räten den wohl engsten Kontakt mit dem Kaiser hatte und großen Einfluss auf ihn ausübte469, sowie Paul Sixt III. Trautson470, Obersthofmarschall, Leiter des Hofzeremoniells mit der Regelung des Zugangs zum Kaiser, Mitglied des Geheimen Rates und Präsident des Reichshofrates. Beide gemeinsam bildeten seit 1590 das Zentrum des Hofes und trafen dort nicht zuletzt aufgrund der Ämterkumulation in den Jahren bis 1600 „die maßgeblichen politischen Entscheidungen“471. Neben ihnen stand Dr. Johann Wolf (Wolfgang) Freymon von Hohenrandeck472 als Verwalter des Reichsvizekanzleramtes im Fokus. Freymon war als Mitglied des Reichshofrats und des Geheimen Rates nach dem überraschenden Tod von Reichsvizekanzler Jakob Kurz von Senftenau473 am 11. 3. 1594 mitten während der Reichstagsvorbereitungen474 nach Prag berufen475 und zum vorläufigen Amtsverwalter ernannt worden476. Er führte die Kanzleigeschäfte bis zu seinem Rücktritt am 2. 9. 1597 nur als interimistischer Leiter, wurde also nie zum wirklichen Reichsvizekanzler befördert. Besondere Bedeutung erlangte neben Freymon Reichshofsekretär Andreas Hannewald477 als Mitglied der Reichshofkanzlei478: Er konzipierte nicht nur im Vorfeld der Reichsversammlung die Proposition, sondern entwarf ebenso in Regensburg die meisten kaiserlichen Resolutionen und Erklärungen.

Von den ständigen Mitgliedern des Reichshofrates479 spielten bereits in der Reichstagsvorbereitung und sodann in Regensburg wohl auch aufgrund ihrer Doppelfunktion zugleich als Geheime Räte Johann Christoph von Hornstein480 und Dr. Rudolf Coradutz481 eine wichtige Rolle. Beim Reichstag traten daneben im direkten Verhandlungszusammenhang die Reichshofräte Zdenko Adalbert Popel von Lobkowitz482, Eberhard Wambold von Umstatt483 und Dr. Arnold Bormann484 deutlicher in Erscheinung485. Neben ihnen wirkte speziell an den Verhandlungen mit den Reichsstädten in deren Konflikt mit Augsburg auch Graf Ludwig von Löwenstein mit, der vor Beginn der Reichsversammlung zusätzlich zu den ständigen Mitgliedern des Reichshofrates486 in das Gremium berufen worden war.

Das auf Reichstagen übliche Verfahren, den Reichshofrat während deren Dauer gesondert zu konstituieren und personell zu erweitern, um den erhöhten Arbeitsanfall insbesondere für die Erledigung der zahlreichen Supplikationen bewältigen zu können487, kam auch 1594 zur Anwendung: Der Kaiser forderte auf der Grundlage eines Geheimratsbeschlusses488 mit Schreiben vom 15. 2. 1594 mehrere Grafen und Herren auf, persönlich nach Regensburg zu kommen und dort am Reichshofrat mitzuwirken. Das Schreiben489 ging an die Grafen Eitel Friedrich von Hohenzollern, Philipp V. von Hanau-Lichtenberg, Wilhelm von Oettingen, Ludwig von Löwenstein, Joachim von Fürstenberg, Simon zur Lippe, Hermann von Manderscheid-Blankenheim und Wilhelm von Zimmern (wohl gestrichen) sowie Dietrich Echter von Mespelbrunn (gestrichen) und Haug Dietrich von Hohenlandenberg, Landkomtur der Ballei Elsass und Burgund490. Da die meisten der Adressaten die Reichstagsteilnahme und damit ihre Mitwirkung am Reichshofrat absagten491, wurde dessen ordentliche Besetzung letztlich nur um die Grafen Ludwig von Löwenstein492 und Simon zur Lippe (dauerhafte Aufnahme) sowie Haug Dietrich von Hohenlandenberg ergänzt493. Außerdem wurde während des Reichstags der bereits zuvor anberaumte Wechsel im Präsidium des Reichshofrats vollzogen: Nachdem Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg nach anfänglichem Sträuben die Forderung des Kaisers Ende März 1594 akzeptiert hatte, den Vorsitz dauerhaft, also nicht begrenzt auf den Zeitraum des Reichstags, zu übernehmen494, erfolgten in Regensburg am 21. 6. der Rücktritt des bisherigen Amtsinhabers, Paul Sixt Trautson, und am 22. 6. 1594 die feierliche Amtseinführung Landgraf Georg Ludwigs durch Kurfürst Wolfgang von Mainz in Anwesenheit des Kaisers sowie aller Geheimen und der Reichshofräte495. Der Reichshofrat tagte in dieser erweiterten Besetzung relativ permanent während und zudem nach dem Abschluss des Reichstags in Regensburg vom 4. 6. bis zur letzten Sitzung am 14. 9. 1594496.

Neben den kaiserlichen Räten hielten sich insbesondere wegen der Verhandlungen zur Türkenhilfe auch die Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler497 und Christoph von Loß d. Ä.498 am Reichstag auf.