Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Maßnahmen gegen betrügerische Seidenfärber. An die Reichsstände.

Supplikation an die Reichsstände (der Mainzer Kanzlei übergeben am 4. 7.; von den Reichsständen kopiert am 8. 7., die Beilage am 9. 7.)1, unterzeichnet von den Gesandten der Stadt K.; mit 1 Belegdokument2(Protokoll für die Prüfung der Seiden): Dem Kölner Rat wurden Klagen gegen Betrug beim Seidenfärben durch Färber und Kaufleute vorgebracht, indem diese anstelle der hochwertigen und approbierten Farben minderwertige, schwere und durchfressende Materialien verwenden. Vom Rat veranlasste Prüfungen einiger Chargen Seide durch Sachverständige zeigen, dass insbesondere neu in die Stadt gekommene, fremde Färber mit den nicht zugelassenen schweren Farben die natürliche Stärke der Seide mindern und deren Gewicht derart erhöhen, dass ein Pfund weißer Näh- oder Steppseide nach dem Färben 2 oder 3 Pfund wiegt. Der Rat hat die gefälschte Seide beschlagnahmen, verbrennen und die Farbkessel zerstören lassen. Da der gleiche Betrug in vielen anderen Städten vorkommt, stellen sie in das Ermessen der Reichsstände, beim RT eine für das gesamte Reich gültige Verordnung zu erlassen, etwa nach dem Beispiel der in der RPO 1577 verbotenen ‚Teufelsfarbe‘ für das Färben von Wolle3.

Beratung im Supplikationsrat am 8. 7.4mit Beschluss der Resolution (dort gebilligt am 11. 7.5), die am 22. 7. im RR verlesen wurde6. Billigung durch FR und SR; KR: weitere Beratung. Nochmalige Verlesung im KR am 29. 7.7und Billigung als Dekret der Reichsstände (kopiert [als Resolution des Supplikationsrats] am 23. 7.)8: Da mit dem Betrug aufgrund der weiten Verbreitung der Seidenwaren alle Stände und Untertanen geschädigt werden, soll auf der Grundlage eines Beschlusses des RT und kraft pragmatischer Sanktion gegen die Fälscher mit harten Strafen und der Beschlagnahmung der falsch gefärbten Seiden vorgegangen werden. Daneben Bitte an den Ks., er möge in Frankfurt noch vor der Herbstmesse sowie in anderen Handelsstädten unverzüglich Mandate erlassen, die den Einzug der falschen Seiden und die Bestrafung der in- und ausländischen Färber anordnen.

KR am 13. 8.: Billigung der Aufnahme dieser Maßnahmen in den RAb. Redaktionsausschuss des RAb am 13. 8.: Verlesung und Billigung des Konz. für die Aufnahme in den RAb9. Billigung durch den Ks. in dessen Replik zur Anwendung der Reichshilfe im Zusammenhang mit dem 2. HA (Landfriede und Niederlande)10.

Anmerkungen

1
 HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 292–293’. Or. HStA Dresden, GA Loc. 10203/5, fol. 154 f., 156’, 159. HStA München, KÄA 3231, fol. 229 f. Kopp. Referiert bei Häberlin XVIII, 457 f.
2
 HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 294–295’. HStA Dresden, GA Loc. 10203/5, fol. 155–156. HStA München, KÄA 3231, fol. 230–231. Kopp. Druck: Häberlin XIX, Vorrede, XV-XVIII.
3
 Zur Kölner Initiative seit 1592 gegen das Färben mit kostengünstigen, aber ätzenden und schweren Vitriolfarben sowie zur Supplikation und Verabschiedung 1594 vgl. Blaich, Wirtschaftspolitik, 151 f. Verbot der ‚Teufelsfarbe‘: RPO 1577, Tit. XXI, Absatz 21/3 (Weber, Reichspolizeiordnungen, 249).
4
HHStA Wien, MEA RTA 92, Fasz. ‚Protokoll‘, fol. 29’ f.
5
Ebd., fol. 30 (in allgemeiner Form für mehrere Supplikationen). Bestätigt im Dorsv. des Mainzer Konz. für die Resolution.
6
 Kurmainz, unfol.; Kursachsen, fol. 315 (Verlesung), 316’ f. (Beschluss).
7
 Kurpfalz, fol. 208’ f., 210’; Kursachsen, fol. 418–419, 421.
8
 HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 296–297’. Konzeptkop. als Resolution des Supplikationsrats; ebd., fol. 298 f. Konzeptkop. der Fassung als Dekret der Reichsstände, unterzeichnet von der Mainzer Kanzlei. HStA Dresden, GA Loc. 10203/5, fol. 157–158’. HStA München, KÄA 3231, fol. 232 f. Kopp. als Resolution des Supplikationsrats.
9
 Kursachsen, fol. 545 [Nr. 51]; ebd., fol. 551’–553 [Nr. 153]. Vgl. RAb [Nr. 511], §§ 128 f.
10
 Nr. 301, fol. 623’ f.