Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Übereinkunft zwischen KR und FR sowie im RR zur Replik des Ks. beim 2. HA (Landfriede und Niederlande). Vorschläge für die Besetzung der Gesandtschaften an die Parteien im niederländischen Krieg. Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem 3. HA (Reichsjustiz): Ausschreiben einer Revision am RKG, an der Mainz als Partei beteiligt ist. Schlussschrift des Ks. zum 3. – 6. HA (Reichsjustiz, Reichsmünzwesen, Reichsmatrikel, Session).

/469/ (Vormittag, 7 Uhr) Kurfürstenrat (nur Gesandte. Mainz: [Philipp] Cratz von Scharfenstein; Trier: [Anton] Cratz von Scharfenstein; Köln: Ortenberg; Pfalz: von Mörle; Sachsen: Abraham Bock; Brandenburg: Barth).

Vor Beginn der Sitzung hat der Kf. von Mainz von allen kfl. rethen seinen abschiedt genommen und hernach den secretarien und mir1 die handt gebotten, darauf vom rathause nach seiner kfl. Gn. losament getzogen.

/469’/ (9 Uhr) Kurfürstenrat und Fürstenrat. /469’ f./ Mainzer Kanzler referiert den Beschluss des KR zur Forderung des Ks. beim 2. HA (Landfriede und Niederlande), personelle Vorschläge für die Besetzung der Vermittlungsgesandtschaften im niederländischen Krieg seitens der Reichsstände zu machen2: /470/ Demnach das kfl. collegium nur in sex personen begriffen, das ire Mt. aus demselben jemandts zu sich ziehen möchte, jedoch das es ufs engste als möglich und pari numero geschehe.

Beschluss des KR zur Mainzer Eingabe und zum diesbezüglichen Dekret des Ks. wegen des Ausschreibens einer Revision am RKG, in die Mainz als Partei involviert ist3: Weil von anfang der guldenen bulla zubefinden, wann Meintz umb seines sonderbaren intereße willen der berathschlagung sich endthalten, das alßdann Trier die vorrichtung uf sich genommen, so soltte auch der ksl. Mt. eröffnet und jetzigem Reichs abschiede einvorleibet werden, do ein solcher fall sich zutrüge, das Meintz /470’/ revisionem bitten müste, solte Trier dieselbe außtzuschreiben ersuchta werden, so wol das jenige daneben zuvorordenen, was die Reichs ordnung mit sich bringet.

Beschluss des FR zur Replik des Ks. beim 2. HA (Landfriede und Niederlande), referiert G. Hager (Österreich): Soviel die haubtsache betrifft, solchen articul vor beschloßen gehalten; dabei sie es auch bewenden laßen. Weil aber ire Mt. begehren, derselben in bestraffunge der ubertretter des landtfriedens beitzuspringen4, sey dahin gedacht worden, das neben gewönlicher dancksagung irer Mt. deßhalben gebürend anerbietten geschehen soll./470’ f./ Zur Bitte des Ks. um Vorschläge für die Besetzung der Gesandtschaften an beide Parteien im niederländischen Krieg hat FR beschlossen: Da Ks. für KR in der Proposition /471/ uf Meintz, Trier, Saxen und Brandenburg andeuttung gethan5, das es (jedoch dem kfl. collegio unvorgegriffen) dabei zulaßen, und im fall einer oder der andere unter den geistlichen sich endtschuldigten, das alßdann an deßelben stadt Cöln zubenennen sein möchte./471 f./ FR benennt für die eigene Kurie: Von der geistlichen Bank Salzburg, Bamberg, Würzburg, Speyer und Augsburg; von der weltlichen Bank Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburg, Hg. Heinrich Julius von Braunschweig, Hg. Friedrich von Württemberg, Lgf. Moritz von Hessen und F. Christian von Anhalt. Als Ersatzmann für die weltliche Bank soll der Kg. von Dänemark als Hg. von Holstein fungieren. Als Verordnete des SR schlägt FR vor: Köln, Lübeck, Augsburg. /471’/ Diese benennung so vieler personen sey aber allein zu dem ende geschehen, das ire Mt. daraus zuerkiesen, wieviel und welche sie disfalß vor rathsamb ermessen, und uf den fall eines oder des andern endtschuldigung andere vorhanden wehren.

Beschluss des FR zur Mainzer Eingabe wegen des Ausschreibens einer Revision: Das Ausschreiben, das sonst Mainz zusteht, ist in diesem Fall der ksl. Mt. oder, im fall ir Mt. deßen bedencken trügen, alßdann dem churfursten zu Trier alß des Reichs ertzcantzlern6 auftzutragen.

/472/ Kurze Unterredung des FR und nachfolgende Erklärung zur Resolution des KR: Beim 2. HA (Landfriede und Niederlande) besteht in der Hauptsache Einvernehmen, abgesehen nur davon, dass KR für die Friedensvermittlung keine Verordneten nominiert. FR hofft aber, es werde KR nicht zuwieder sein, das die fursten und stedt in der maß, wie vormeldet, furgeschlagen werden.Das Ausschreiben einer Revision, an der Mainz beteiligt ist, überträgt KR dem Kf. von Trier. [FR schließt sich dem an]. Dieweil aber dabei nicht vormeldet worden, wann die urthel vor Meintz gefielen7, bei weme alßdann deßelben gegentheil die revision zusuchen, so solte es in beiden fellen active et passive gehalten werden.

/472 f./ Kurze Unterredung des KR und nachfolgende Erklärung durch den Mainzer Kanzler: Da FR beim 2. HA konkret Stände und Städte benennt, beruhe es dabei.Einvernehmen, dass Trier eine Revision ausschreibt, an der Mainz aktiv oder passiv als Partei beteiligt ist.

/472’/ Reichsrat. /472’ f./ Mainzer Kanzler referiert die gemeinsamen Beschlüsse von KR und FR vor SR: Benennung reichsständischer Vertreter, aus denen der Ks. die Mitglieder der Gesandtschaften an beide Parteien im niederländischen Krieg auswählen kann: KR verzichtet darauf, eine /473/ special benennung zuthuen, sonndern das ire Mt. uf etzliche personen pari numero so engst als möglich schlißen wolle.Bekanntgabe der zuvor vom FR für die eigene Kurie und für SR vorgeschlagenen Ff. und Städte.

/473 f./ Ausschreiben einer Revision, in die Mainz aktiv oder passiv involviert ist, durch den Kf. von Trier.

/473’/ Beschluss des SR, referiert vom Regensburger Advokaten Dr. Stemper: SR nominiert für die Gesandtschaften an die Parteien im niederländischen Krieg die Städte Köln und Nürnberg, weil sie von beiden bencken, beiderley religion seindt und den deputation tägen beitzuwohnen pflegen.Revision: Anschluss an KR und FR.

/473’ f./ Mainzer Kanzler verliest die Replik und Schlussschrift des Ks. zum 3. – 6. HA (Reichsjustiz, Reichsmünzwesen, Reichsmatrikel, Session)8.

/475/ Kurfürstenrat. /475’/ Verlesung der Supplikation der [protestantischen] Reichsstädte bezüglich des ksl. Dekrets vom 3. 8. in ihrem Streit mit der Stadt Augsburg9.

Anmerkungen

1
 =Johann Meißner, kursächsischer Protokollant.
2
 Vgl. die Replik des Ks. [Nr. 256]. Beratung des KR am 2. 8.: Kursachsen, fol. 449–450’ [Nr. 43].
3
 Dekret mit Eingabe: Nr. 306.
a
 ersucht] Kurmainz (unfol.) differenzierter: Trier ersucht und Trier schuldig sein soll.
4
 Vgl. Nr. 256, fol. 543’.
5
 Vgl. Nr. 1, fol. 38.
6
 = Trier als Erzkanzler für Burgund/Gallien.
7
 = im RKG-Prozess vor einer Revision.
8
 Nr. 260.
9
 Nr. 370.