Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Möglichst spätere Übergabe der Gravamina an den Ks.
Einzelunterredungen
Vorsprache der
Anmerkungen
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Unmittelbar vorausgehend verzeichnet Hessen, unfol., eine interne Beratung der hessischen Gesandten, die obige Wendung an Kurpfalz veranlasste: Erhielten am 26. 6. die Weisung Lgf. Moritz’ vom 20. 6., in der er die Übergabe der Gravamina an den Ks. billigt, allerdings nur, woferne man vor einen man stehe unnd keinenn unterschiedt zwischen der rechten alten und neuen, reinen oder unreinen augspurgischen confeßion mache; sonsten aber nicht rathen könten, das die gravamina ubergeben würden.In dieser Weisung vom 20. 6. 1594 (10. 6.; Kassel) zusätzlich: Man muss das durch etzlicher unruiger theologen erregte streitenn uf ein ort setzenn, der neuenn redenn von der altenn, reinen unndt unverendeter augspurgischer confession […] mußig gehen undt sich derenn streite sonstet miteinander in andere wege vergleichenn,andernfalls würde die Gegenseite die mit der Vorlage geteilter Gravamina offen zutage tretende Uneinigkeit nutzen und einem so woll wie dem andernn, er seie gleich so alter unndt reiner augspurgischer confession, wie er immer wolle, sowol die haut uber die ohrenn ziehen wie dem andernn.Die Gesandten sollten diese Einwände vorbringen und namentlich den kursächsischen Rat A. Bock daran erinnern (vgl. Nr. 203), dass der Religionsfrieden simplicissime unndt ohne alle distinction reiner oder unreiner, alter oder neuer edition uf die augspurgische confession gerichtet(StA Marburg, 4e Nr. 1397, unfol. Or.).