Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Streit mit dem Deutschmeister wegen verweigerter Zollerlegung, damit verbundener Prozess am RKG. An den Kg. und an die Kff.

Supplikation an den Kg. (Stuttgart, 12. 2. 1557; gemäß Dekret des Kgs. vom 5. 3. im RR präs. am 7. 3. 1557; kopiert am 12. 3.)1 , unterzeichnet vom Hg.; mit 7 Belegdokumenten (Zollprivileg Ks. Karls V., Zitation ans RKG, Korrespondenz mit RKG und Deutschmeister)2 : Unter Verstoß gegen das Zollprivileg Ks. Karls V. von 1555 verweigerten Bedienstete des Deutschordenskomturs in Heilbronn die Erlegung des Zolls an der hgl. Zollstätte in Nordheim bei Heilbronn. Er, Hg., ließ daraufhin die Waren beschlagnahmen. Gegen die Pfändung erließ das RKG auf Klage von Deutschmeister Wolfgang Schutzbar hin ein Pönalmandat mit Zitation. Trotz seines, des Hg., Bericht mit Verweis auf das Zollprivileg wurde der Prozess gemäß Bescheid des RKG vom 25. 1. 1557 eröffnet. Hg. beklagt den ungerechtfertigten Prozess und das leichtfertig erlassene Mandat als Verstoß gegen das Zollprivileg und wendet sich deshalb an den Kg., hat aber trotzdem beim RKG Protest und Exzeption eingereicht. Bittet um kgl. Schutz bei der Ausübung des Privilegs, um Befehl an das RKG, den ohnehin nichtigen Prozess einzustellen, und um Bestrafung (Pönfall) des Deutschmeisters.

KR am 9. 3.3 : Verlesung dieser und der als gleichlautend befundenen Supplikation an die Kff., die KR bereits am 25. 2. vorlag. Beschluss wie kgl. Dekret: Beratung in den Kurien.

Der Beschluss des KR am 11. 3.4  wurde nach der Billigung durch FR (wollte zunächst Gegenbericht des Deutschmeisters anfordern) am 12. 3. sowie durch SR am 13. 3.5  als Dekret der Reichsstände (14. 3. 1557)6  übernommen: Kg. möge kommissarische Vermittlung veranlassen. Scheitert diese, werden die Parteien wieder ans RKG gewiesen.

Anmerkungen

1
  HHStA Wien, RK RTA 40, unfol. HStA München, KÄA 3179, fol. 91–93’. Kopp. Kgl. Dekret vermerkt im Mainzer Protokoll (vgl. Anm. 3). Vorlage im RR: Kurpfalz, fol. 550.
2
  HHStA Wien, RK RTA 40, unfol. (3 Beilagen); HStA München, KÄA 3179, fol. 94–104’ (4 Beilagen); alle Beilagen in HStA München, K. blau 107/3a, unfol. Vgl. zur unvollständigen Abschrift den Vermerk in HHStA Wien, RK RTA 40, unfol.: Dz überig, so darzue gehört, ist, von wegen dz der abschid zuschreiben vonnötten, auffgeschoben worden.
3
  HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 39’ (Protokoll); Kurpfalz (fol. 351). Die Verlesung der Supplikation an die Kff. (konnte nicht aufgefunden werden) am 25. 2. 1557 protokolliert Kursachsen, fol. 382.
4
  HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 41 (Protokoll); Kurpfalz, fol. 561 f.
5
  Kurpfalz, fol. 571’ (KR/FR); Kurpfalz, fol. 574, Nürnberg, fol. 397 (Referat vor SR).
6
  HStA München, K. blau 107/3a, unfol. Kop.