Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Sessionsstreit mit Bayern. An die kgl. RT-Kommissare und an den Kg.
Supplikation an die kgl. RT-Kommissare (präs. 17. 10. 1556)1 , unterzeichnet von Hans Kraft von Vestenberg zu Fronberg, Landrichter und Pfleger zu Burglengenfeld, und Georg Fröhlich von der Lemnitz zu Schlachteck, vom Kf. für das Fst. Neuburg bevollmächtigte Gesandte: Da Kg. Ferdinand beim RT 1555 auf die Supplikation Ottheinrichs hin2 in der Erklärung vom 10. 10. 1555 zugesagt hat, den Streit bis zum nächsten RT zu entscheiden, geht der Kf. davon aus, dass sie, die Kommissare, diese Verhandlungen unverzüglich führen und dem Fst. Neuburg zur zustehenden Session verhelfen. Unterbleibt dies, erklären sie hiermit, dass sie mit ihrem Erscheinen beim RT den angemaßten Vorrang Hg. Albrechts von Bayern nicht zugestehen und die Verhandlungen des RT für das Fst. Neuburg in keiner Weise billigen3 .
Supplikation an den Kg. (im kgl. Auftrag präs. im RR am 19. 12. 1556; kopiert am 19. 12., die Beilagen am 20./21. 12.)4 , unterzeichnet von den Gesandten der Kurpfalz und des Fst. Neuburg; mit 3 Belegdokumenten5 (Zusage Kg. Ferdinands vom 10. 10. 1555; Schreiben des Kf. von Brandenburg vom 21. 3. 1553 und des Kf. von der Pfalz vom 23. 10. 1555 an Ottheinrich): Verweisen auf die Verhandlungen beim RT 1555 wegen des Sessionsstreits mit Bayern und auf die Zusage des Kgs., diesen bis zum nächsten RT zu entscheiden. Sind angewiesen, vor einer Klärung die Session für das Fst. Neuburg nicht wahrzunehmen und nicht am FR/RR teilzunehmen. Bitten den Kg., den Streit unverzüglich beizulegen. Übergeben als Belegdokumente für den Vorrang Schreiben Kf. Joachims II. von Brandenburg und Friedrichs II. von der Pfalz an Pfgf./Kf. Ottheinrich.
Nach der Verlesung im RR am 19. 12.6 protestierten die bayerischen Gesandten gegen die Supplikation und erbaten Abschrift für die Vorlage beim Hg. Beschluss im RR: Abschrift und Übergabe an Bayern sowie Verweisung an den Supplikationsrat7 , der unverzüglich zu konstituieren ist.
Anmahnung der Supplikation, gerichtet an den Kg. (im kgl. Auftrag präs. im RR am 31. 12. 1556; kopiert am 3. 1. 1557)8 , unterzeichnet von den Gesandten der Kurpfalz und des Fst. Neuburg, namentlich von Hans Kraft von Vestenberg und Georg Fröhlich von der Lemnitz: Verwehren sich gegen die Übergabe ihrer Supplikation an den Supplikationsrat, da sie bereits beim RT 1555 nicht nur von Kg. und Reichsständen, sondern auch im damaligen Supplikationsrat ausführlich erörtert worden ist. Kf. Ottheinrich wird dies so interpretieren, als stufe man die Eingabe als Privatsache oder unbedeutende Angelegenheit ein, die man auf diese Weise, wie mit Supplikationen vielfach üblich, bis zum Ende des RT aufschieben und damit übergehen möchte. Das bedeutet, dass man auf Sitz und Stimme des Fst. Neuburg keinerlei Wert legt. Dies hätte Konsequenzen für die Haltung des Kf. gegenüber den RT-Verhandlungen auch zur Türkenhilfe. Bitten den Kg., die unverzügliche Beratung der Supplikation in den Kurien zu veranlassen.
Beschluss im KR am 14. 1. 15579 , ohne Beteiligung der Kurpfälzer Gesandten: Entscheidung des Streits gemäß Vorgabe der RAbb 1548/1551 durch den Kg. Kursachsen erklärt unter Protest den Vorrang Sachsens vor Pfalz und Bayern.
Beschluss im SR am 14. 1.10 : Anschluss an KR und FR.
FR am 15. 1.11 : Bekanntgabe an Bayern, dass Pfalz-Neuburg die Beratung anmahnt. Die bayerischen Gesandten lehnen eine Entscheidung vor der Anhörung des Gegenberichts ab, sind aber zu einer interimistischen Lösung für diesen RT bereit, falls Pfalz dies wünscht. Dabei wird es belassen.
KR/FR am 16. 1.12 : FR billigt den Beschluss des KR, den Streit dem Kg. anheimzustellen. Nachfolgend Bekanntgabe an SR, der sich ebenfalls anschließt.
Bekanntgabe des Beschlusses an den Kg. am 22. 1.13
Protest der Gesandten Pfalz-Neuburgs, gerichtet an den Kg., unterzeichnet von den Gesandten (o. D.)14 : RT geht zu Ende, ohne dass der Sessionsstreit mit Bayern und die Supplikation gegen den Bf. von Augsburg entschieden worden sind. Bitten nochmals um abschließende Erörterung15 und erklären unter Protest: Falls der Vorrangstreit nicht entschieden wird und das Fst. die ihm zustehende Session nicht erhält, können sie für Neuburg keine Reichssteuer bewilligen.