Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Entgegennahme der Abrechnungen zum Reichsvorrat 1548/51. Gratifikation für Einnahme und Verwaltung. An die Reichsstände.

Supplikation an die Reichsstände (im RR verlesen und kopiert am 5. 3. 1557)1 , unterzeichnet von den Gesandten der drei Städte: Haben als Legstätten des Reichsvorrats 1548 und dessen Ergänzung 1551 trotz wiederholter Anfragen ihre Abrechnung bisher nicht vorlegen können. Da die Erlegungszeit längst abgelaufen ist und die Legstätten die entrichteten Beiträge befehlsgemäß bis auf geringe Restbeträge ausgezahlt haben, bitten sie darum, die Entgegennahme ihrer Abrechnungen und deren Quittierung zu veranlassen, damit die Städte von Amt und Bürde entbunden werden. Daneben bitten sie um eine Gratifikation für das städtische Personal, das mit der Einnahme und Verwaltung des Vorrats befasst war.

Die Beschlussfassung erfolgte im Zusammenhang mit der Supplikation von Reichsfiskal J. Huckel [Nr. 541]: Beratung im Supplikationsrat am 6. 3. 15572  mit Beschluss des Dekrets, sodann gebilligt als Ständedekret (kopiert am 19. 3. 1557)3 : Rechnungslegung und Entbindung der Legstätten von ihrem Amt sind nicht möglich, da noch viele Restanten einzubringen sind. Deshalb Aufforderung an die Legstätten, die Rechnungsvorlage bis zum Abschluss der fiskalischen Prozesse oder bis zum nächsten RT aufzuschieben4  und den Fiskal über etwaige zwischenzeitliche Einzahlungen säumiger Stände zu unterrichten. Gratifikation für die Einnehmer wird befürwortet. Sie soll zunächst von den Legstätten vorgenommen und in der Schlussabrechnung ihrer Ausgaben geltend gemacht werden.

Anmerkungen

1
  HHStA Wien, RK RTA 40, unfol. HStA München, KÄA 3179, fol. 51–53’. Kopp. Vorlage im RR: Würzburg, fol. 242’; Nürnberg, fol. 365’.
2
  HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 33’–37’, hier 34’ f. (Protokoll).
3
  HStA München, K. blau 107/2b, unfol. HStA Düsseldorf, JB II 2295, fol. 340–344’. StadtA Esslingen, RTA 8, unfol. Kopp. Das Dekret beinhaltet im ersten Teil den Beschluss zur Supplikation Huckels [Nr. 541].
4
 Vgl. die Rechnungslegung beim RT 1559 auf der Grundlage von Berichten der Legstätten: Leeb, RTA RV 1558/59, Nr. 669 S. 1755–1775.