Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Fürsprache an der Kurie in Rom um Konfirmation der Bischofswahl. An Kg. und Reichsstände.

Supplikation an Kg. und Reichsstände (präs. im RR am 13. 3. 1557), nicht unterzeichnet1 : Der Papst verweigert die Konfirmation seiner, B.’s, Wahl als Bf. von Cambrai, die nach dem Tod von Bf. Robert de Croy [1556] durch Dekan und Kapitel zu Cambrai rechtmäßig erfolgt ist, und versucht, die Annahme eines fremden Kandidaten durchzusetzen. Dies schädigt die Reputation B.’s und verstößt gegen die Konkordate der Deutschen Nation mit der Kurie, welche die freie Wahl des Bf. vorsehen. Cambrai ist seit jeher ein Reichsstand, der Bf. ein F. des Reichs und Mitglied des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises. Bittet um Promotoriale an das Kardinalskolleg und an den Kardinalprotektor der Deutschen Nation, Kardinal „Compostellano“2 , damit der Papst die ihm, B., rechtmäßig zustehende Konfirmation erteile.

Übergabe der Supplikation an die Reichsstände durch Kg. Ferdinand zusammen mit seinem Promotoriale am 13. 3. 1557, verbunden mit der Bitte, B. ebenfalls zu unterstützen3 . Zuvor hatte der Kg. die Supplikation gegenüber den Reichsständen bereits am 5. 3. befürwortet4 , da im Hst. an der französischen Grenze ein anderer, dem Reich nicht gewogener Kandidat nachfolgen könnte.

Beratung und Beschluss in den Kurien und im RR am 13. 3.5 : Die katholischen Stände beschließen das Promotoriale, die CA-Stände verweigern mehrheitlich6  die Unterzeichnung.

Promotoriale der Gesandten der Reichsstände an Papst Paul IV. bzw. an die Kardinäle (13. 3. 1557)7 : Verweisen auf die Rechtslage mit den Konkordaten der Deutschen Nation und der Reichszugehörigkeit Cambrais. Bitten, das Recht der freien Wahl im Reich zu schützen und den rechtmäßig gewählten Bf. zu konfirmieren bzw. ihm zur Konfirmation zu verhelfen.

Inhaltlich entsprechende Promotoriale Kg. Ferdinands I. (Regensburg, 9. 3. 1557)8  an die Kardinäle Morone und Álvarez de Toledo, Ebf. von Santiago de Compostela, an das Kardinalskollegium und an Papst Paul IV.

Anmerkungen

1
 HHStA Wien, MEA Zollsachen 1 Fasz. 3, fol. 212–213’. Lat. Or. Übergabe durch den Kg. vgl. Anm. 3. Vorlage im RR: HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 42’ (Protokoll).
2
 Juan Álvarez y Alva de Toledo, Kardinalprotektor der deutschen Nation und Ebf. von Santiago de Compostela.
3
  Nürnberg, fol. 399; Augsburg, fol. 142’.
4
  Würzburg, fol. 241’ f.; knapper auch in Augsburg, fol. 131.
5
  Württemberg, unfol., Hessen, fol. 156’ (FR und KR/FR); KÖLN, fol. 47 f. (SR); Nürnberg, fol. 400, Augsburg, fol. 143 f. (RR).
6
  Kf. Ottheinrich bemängelte im Schreiben an Hg. Christoph von Württemberg (Heidelberg, 11. 4. 1557), dass das Promotoriale namens der Reichsstände insgesamt erging und es trotz der Weigerung der Kurpfalz und Kursachsens von einem Kurbrandenburger Gesandten als von weltlicher churfursten räthe wegen besiegelt worden sei ( Ernst IV, Nr. 244 S. 302, Anm. 1). Wie Hg. Christoph in der Antwort (Stuttgart, 15. 4. 1557) ausführte, ließen sich die CA-Stände im FR nicht auf das Promotoriale ein, obwohl der Straßburger Kanzler [Welsinger] mit der Gefahr argumentierte, der ohnehin Frankreich zuneigende Papst Paul IV. könne einen französischen Bf. in Cambrai einsetzen und das Hst. so dem Reich entzogen werden (ebd., Nr. 244 S. 302).
7
  HHStA Wien, MEA Zollsachen 1 Fasz. 3, fol. 225–226’. Kop. (Konz. ebd., fol. 219–223).
8
  HHStA Wien, MEA Zollsachen 1 Fasz. 3, fol. 215–218’. Kop. in allgemeiner Form. Einzelpromotoriale in obiger Reihenfolge: HHStA Wien, Rom Hofkorrespondenz 3 Fasz. 1, K 26, fol. 5–6’; fol. 8–10; fol. 11–12’; K 27, fol. 4–5’. Konzz. Promotoriale des Kgs. bereits vom 26. 1. 1557 nur an Giovanni Morone und den Ebf. von Santiago de Compostela sowie an das Kardinalskollegium: Ebd., K 26, fol. 1–2, fol. 3–4’. Konzz.