Eröffnung des RT durch Hg. Albrecht von Bayern als Prinzipalkommissar in Vertretung des Kgs. Vortrag der Proposition. Mündliche Antwort der Reichsstände.
/21/ (Vormittag, 7 Uhr). Hg. Albrecht von Bayern1
ist mit den Gesandten der Kff. von Mainz, Trier, Köln, von der Pfalz und Brandenburg, so gangen seindt, dem bischofen zu Regenßpurg und marggraff Philiberten zu Baden etc., so geritten, dem graffen von Helffenstein als mitverordnetem commissarien, so auch geritten, und dan der andern Reichs stendt erscheinenden gesandten, hernach benent, so auch gangen, in die dhumbkirch2 als commissari gezogen. Daselbst das ambt der hailigen meß de Trinitate gesungen und vollendet worden.
Anschließend Zug zum Rathaus. Einnahme der Session. Dabei hat Hg. Albrecht die fornembest session an stat kaiser oder konigs und die andere auch ire stell eingenomen. Anwesend waren: Gesandte der Kff. von Mainz, Trier, Köln, von der Pfalz und Brandenburg; auf der geistlichen Bank des FR jene Österreichs3
, der Bf. von Regensburg persönlich, Gesandte von Bamberg, Würzburg, Eichstätt, Speyer, /22/ Konstanz, Fulda und Hersfeld, auf der weltlichen Bank Mgf. Philibert von Baden persönlich sowie Deputierte von Bayern, Sachsen, Württemberg, Hessen, Henneberg, der Wetterauer und der fränkischen Gff.; von den Reichsstädten Straßburg, Regensburg, Nürnberg und Augsburg4.
Hg. Albrecht lässt von seinem Rat O. Perbinger vortragen5
: Die Reichsstände wissen, aus welchen Gründen der Kg. anstelle des Ks. auf dem RT 1555 für nutz und gut angesehen, das widerumb ein gemein Reichs tag alhie zu Regenspurg den negstverschienen ersten tag Martii fürgenomen und gehalten werden solte. Darauf ire Mt. auch wol geneigt gewesen, sich auf yetztbestimpte zeit zu solchem Reichs tag personlich zuverfügen. Aus wassen ursachen aber /23/ ire Mt. daran verhindert, würden sie, die stendt und potschafften, aus der schrifftlichen proposition, zudem, das es zum andern mal denen, so biß doher alhie gewesen, angepracht6, vernemmen. Dweil aber die sachen lengern verzugk nit erleiden mögen, hetten ire kgl. Mt. hochernenten hertzogen zu Bayern meher mals ersucht7 und vermogt, das dem Hailigen Reich zu selbst wolfart und gutem sein f. Gn. sich alhero verfügt, die proposition zethun und dem Reichs tag sein anfang zu machen. Daruf dan ire kgl. Mt. seiner f. Gn. die proposition in schrifften zu sambt einer verschlossener credentz schrifft an die stendt und potschafften, wie die auch ubergeben werden solten, zugeschickt8.
Aufforderung des Hg. an die Reichsstände, die Proposition anzuhören und förderlich zu beraten, damit dem Kg. in dessen hochstem anliggen wilfaret werde, wie dan disse ding verlengten verzugk von wegen vorstehenden gefharlicheiten nit erleiden möchten. Das wurde zu wolfart der teutschen nation und den betrubten /24/ der kgl. Mt. konigreichen und landen, auch der gantzen christenhait zu unvergeßlichem gutem raichen und gelangen.
Verlesung der Proposition9.
Anschließend wird mitgeteilt: Obwohl die Proposition ausführt, dass Hg. Albrecht von Bayern als kgl. Prinzipalkommissar nicht nur die Eröffnung des RT obliegt, sonder auch mit den sachen, so auf dissem Reichs tag gehandelt werden sollen, zu procediern und zuhandlen, biß ire Mt. selbst aigner person ankemen, so hetten sein f. Gn. doch von wegen anderer dern obliggen sich gegen der kgl. Mt. personlicher beiwonung halb des Reichs tags entschuldigt10.
/24 f./ Er ordnet aber in Absprache mit dem Kg. seine Räte den anwesenden kgl. Kommissaren zu.
/25/ Und wolten gleichwol auch ire f. Gn. als ein mitglidt des Hailigen Reichs dero rethe in die Reichs rethe verordnen und darin haben, die furfallende sachen zum nutzlichsten und des Reichs wolfart ratschlagen und schliessen zuhelffen11.
Danach Beratungen der kfl. und f. Gesandten. Vergleich über eine Antwort, die den Reichsstädten mitgeteilt wird. Vortrag der Antwort vor den kgl. Kommissaren:
/25–28/ Die anwesenden Reichsstände haben die Proposition vernommen. Sie zweifeln nicht, der Kg. wäre pünktlich erschienen, wenn die Umstände es zugelassen hätten, bedauern, dass er wegen der Türkengefahr und der rebellischen Untertanen davon abgehalten wird, und wünschen, der Kg. und seine Lande wären von dieser Bürde befreit. Sie danken Hg. Albrecht für die Übernahme des kgl. RT-Kommissariats und für den Vortrag der Proposition. Die dortigen Ausführungen sind
/28/ wichtig und dermassen geschaffen, das zeitlichs rathes und den abgesandten von noten, die proposition zeruck an ire hern und obern zu gelangen und sich der notturfft in iren instructionen und befelchen (denen sich gemeß haben zuerzeigen) zuersehen. Und langte an sein f. Gn. ir freuntlich, underthenig pit, dieselbig wolten ir nit zuwider sein lassen, das altem herkomen nach die proposition abgeschrieben werde, die sambt andern stenden und potschafften, so noch ankomen mochten, zu beratschlagen. Da dan sie also in meher anzal beisamen und die rethe ergentzt sein werden und sie auf disse proposition mit einer antwurt gefast, solte dieselbig der kgl. Mt. in underthenigkeit, wofer ire Mt. in der person anwesendt, oder aber sonst seiner f. Gn. oder den andern yetztbenambten mit commissarien und befelchabern vermeldet werden.
/28 f./ Die Reichsstände entschuldigen die Abreise Hg. Albrechts. /29/ Und das sein f. Gn. bedacht, die irige mit in Reichs rethen zuhaben etc.: Da ermessen sie, das sein f. Gn. als ein loblicher furst und glidt des Reichs in deme sich wol werde zuverhalten wissen.
Hg. Albrecht billigt die Abschrift der Proposition und lässt sie zusammen mit der Kredenz des Kgs. übergeben. Und thete auf vorige anrede nachmals selbst ermanung12, die sachen zubefurdern und nach gestalten dingen dohin zuerwegen, auf das der kgl. Mt. gewilfaret etc.