Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Eröffnung des RT durch Hg. Albrecht von Bayern als Prinzipalkommissar in Vertretung des Kgs. Vortrag der Proposition. Mündliche Antwort der Reichsstände.

/21/ (Vormittag, 7 Uhr). Hg. Albrecht von Bayern1  ist mit den Gesandten der Kff. von Mainz, Trier, Köln, von der Pfalz und Brandenburg, so gangen seindt, dem bischofen zu Regenßpurg und marggraff Philiberten zu Baden etc., so geritten, dem graffen von Helffenstein als mitverordnetem commissarien, so auch geritten, und dan der andern Reichs stendt erscheinenden gesandten, hernach benent, so auch gangen, in die dhumbkirch2 als commissari gezogen. Daselbst das ambt der hailigen meß de Trinitate gesungen und vollendet worden.

Anschließend Zug zum Rathaus. Einnahme der Session. Dabei hat Hg. Albrecht die fornembest session an stat kaiser oder konigs und die andere auch ire stell eingenomen. Anwesend waren: Gesandte der Kff. von Mainz, Trier, Köln, von der Pfalz und Brandenburg; auf der geistlichen Bank des FR jene Österreichs3 , der Bf. von Regensburg persönlich, Gesandte von Bamberg, Würzburg, Eichstätt, Speyer, /22/ Konstanz, Fulda und Hersfeld, auf der weltlichen Bank Mgf. Philibert von Baden persönlich sowie Deputierte von Bayern, Sachsen, Württemberg, Hessen, Henneberg, der Wetterauer und der fränkischen Gff.; von den Reichsstädten Straßburg, Regensburg, Nürnberg und Augsburg4.

Hg. Albrecht lässt von seinem Rat O. Perbinger vortragen5 : Die Reichsstände wissen, aus welchen Gründen der Kg. anstelle des Ks. auf dem RT 1555 für nutz und gut angesehen, das widerumb ein gemein Reichs tag alhie zu Regenspurg den negstverschienen ersten tag Martii fürgenomen und gehalten werden solte. Darauf ire Mt. auch wol geneigt gewesen, sich auf yetztbestimpte zeit zu solchem Reichs tag personlich zuverfügen. Aus wassen ursachen aber /23/ ire Mt. daran verhindert, würden sie, die stendt und potschafften, aus der schrifftlichen proposition, zudem, das es zum andern mal denen, so biß doher alhie gewesen, angepracht6, vernemmen. Dweil aber die sachen lengern verzugk nit erleiden mögen, hetten ire kgl. Mt. hochernenten hertzogen zu Bayern meher mals ersucht7 und vermogt, das dem Hailigen Reich zu selbst wolfart und gutem sein f. Gn. sich alhero verfügt, die proposition zethun und dem Reichs tag sein anfang zu machen. Daruf dan ire kgl. Mt. seiner f. Gn. die proposition in schrifften zu sambt einer verschlossener credentz schrifft an die stendt und potschafften, wie die auch ubergeben werden solten, zugeschickt8.

Aufforderung des Hg. an die Reichsstände, die Proposition anzuhören und förderlich zu beraten, damit dem Kg. in dessen hochstem anliggen wilfaret werde, wie dan disse ding verlengten verzugk von wegen vorstehenden gefharlicheiten nit erleiden möchten. Das wurde zu wolfart der teutschen nation und den betrubten /24/ der kgl. Mt. konigreichen und landen, auch der gantzen christenhait zu unvergeßlichem gutem raichen und gelangen.

Verlesung der Proposition9.

Anschließend wird mitgeteilt: Obwohl die Proposition ausführt, dass Hg. Albrecht von Bayern als kgl. Prinzipalkommissar nicht nur die Eröffnung des RT obliegt, sonder auch mit den sachen, so auf dissem Reichs tag gehandelt werden sollen, zu procediern und zuhandlen, biß ire Mt. selbst aigner person ankemen, so hetten sein f. Gn. doch von wegen anderer dern obliggen sich gegen der kgl. Mt. personlicher beiwonung halb des Reichs tags entschuldigt10. /24 f./ Er ordnet aber in Absprache mit dem Kg. seine Räte den anwesenden kgl. Kommissaren zu. /25/ Und wolten gleichwol auch ire f. Gn. als ein mitglidt des Hailigen Reichs dero rethe in die Reichs rethe verordnen und darin haben, die furfallende sachen zum nutzlichsten und des Reichs wolfart ratschlagen und schliessen zuhelffen11.

Danach Beratungen der kfl. und f. Gesandten. Vergleich über eine Antwort, die den Reichsstädten mitgeteilt wird. Vortrag der Antwort vor den kgl. Kommissaren:

/25–28/ Die anwesenden Reichsstände haben die Proposition vernommen. Sie zweifeln nicht, der Kg. wäre pünktlich erschienen, wenn die Umstände es zugelassen hätten, bedauern, dass er wegen der Türkengefahr und der rebellischen Untertanen davon abgehalten wird, und wünschen, der Kg. und seine Lande wären von dieser Bürde befreit. Sie danken Hg. Albrecht für die Übernahme des kgl. RT-Kommissariats und für den Vortrag der Proposition. Die dortigen Ausführungen sind /28/ wichtig und dermassen geschaffen, das zeitlichs rathes und den abgesandten von noten, die proposition zeruck an ire hern und obern zu gelangen und sich der notturfft in iren instructionen und befelchen (denen sich gemeß haben zuerzeigen) zuersehen. Und langte an sein f. Gn. ir freuntlich, underthenig pit, dieselbig wolten ir nit zuwider sein lassen, das altem herkomen nach die proposition abgeschrieben werde, die sambt andern stenden und potschafften, so noch ankomen mochten, zu beratschlagen. Da dan sie also in meher anzal beisamen und die rethe ergentzt sein werden und sie auf disse proposition mit einer antwurt gefast, solte dieselbig der kgl. Mt. in underthenigkeit, wofer ire Mt. in der person anwesendt, oder aber sonst seiner f. Gn. oder den andern yetztbenambten mit commissarien und befelchabern vermeldet werden.

/28 f./ Die Reichsstände entschuldigen die Abreise Hg. Albrechts. /29/ Und das sein f. Gn. bedacht, die irige mit in Reichs rethen zuhaben etc.: Da ermessen sie, das sein f. Gn. als ein loblicher furst und glidt des Reichs in deme sich wol werde zuverhalten wissen.

Hg. Albrecht billigt die Abschrift der Proposition und lässt sie zusammen mit der Kredenz des Kgs. übergeben. Und thete auf vorige anrede nachmals selbst ermanung12, die sachen zubefurdern und nach gestalten dingen dohin zuerwegen, auf das der kgl. Mt. gewilfaret etc.

Anmerkungen

1
Kurmainz (pag. 20) vermerkt unter dem Datum 11. 7. die Ankunft Hg. Albrechts in Regensburg in seiner Funktion als kgl. Kommissar. Am 12. 7. ließ er den anwesenden Ständen für 13. 7., 7 Uhr, in seine Herberge im Kloster St. Emmeram ansagen, um von dort mit ihm zuerst in die Kirche und anschließend zur Eröffnung des RT zum Rathaus zu ziehen. Knappe Schilderung der RT-Eröffnung: Bundschuh, Religionsgespräch, 131.
2
 Zur Teilnahme der Gesandten der CA-Stände vgl. Würzburg, fol. 22 [Nr. 110]. Kf. Ottheinrich kritisierte nachträglich selbst diese limitierte Beteiligung seines Deputierten Heyles, der weder zur noch in die Kirche gegangen sein sollte, /28/ damit unns unserer religion halb diser ingang nit gemacht worden were. Er befahl, dass Heyles sich [du dich] künftig solcher handlung gentzlich mussigest (HStA München, K. blau 106/3, fol. 28–29’, hier 28. Or.).
3
 Gemäß Bericht der drei bis dahin anwesenden österreichischen Gesandten an Kg. Ferdinand vom 15. 7. 1556 vereinbarten sie in der Vorberatung mit Hg. Albrecht von Bayern am 12. 7. für die RT-Eröffnung: Gf. Georg von Helfenstein fungiert neben Hg. Albrecht als kgl. Kommissar, während Erbtruchsess Wilhelm von Waldburg und Zasius die Session für Österreich vertreten (HHStA Wien, RK RTA 36, fol. 373–378’, 383’, hier 373 f. Or. Vgl. Konz. Hd. Zasius: Ebd., fol. 384–391’).
4
 Vgl. die bei der Proposition Anwesenden und die Sessionsordnung differenzierter in drei Verzeichnissen: A) HStA Stuttgart, A 262 Bü. 47, fol. 94–95’ (Or.-Aufzeichnung. Überschr.: Verzeichnus, wie die stend unnd potschafften, als uff den 13. Julii proponiert worden, ir session gehabt.). B) StA Stade, Rep. 32 Nr. 5, fol. 12 f. (Kop. Überschr.: Die personen, so den 13. tag Julii anno 56, als die proposition zu Regenspurg furgetragen worden, in personlicher jegenwurtigkeitt [!] ire session gehabt haben.). C) AP Stettin, AKS I/163, pag. 309 f. (Kop.): An 1. Stelle Hg. Albrecht von Bayern als kgl. Kommissar (in B zusätzlich: auff einer hohen cathedra, mit schwartzen samat uberzogen); dem Hg. gegenüber als kgl. Mitkommissar Gf. Georg von Helfenstein; neben diesem der Kurtrierer Gesandte von Reifenberg. Zur rechten Seite: Mainzer Kanzler, Heyles für Kurpfalz, Wilhelm Truchsess von Waldburg für Österreich, Bf. von Regensburg persönlich, Gesandte der Bff. von Bamberg, Würzburg, Eichstätt, Speyer, Konstanz, der Äbte zu Fulda und zu Hersfeld. Zur linken Seite: Der Kurkölner Deputierte (in B differenzierter: Dr. Franz Burkhard), Verordnete Kurbrandenburgs (in C differenzierter: Gf. von Honstein; in B und C danach der Hinweis, dass für Kursachsen noch kein Gesandter anwesend war), Mgf. Philibert von Baden persönlich; Gesandte Bayerns (der Landhofmeister [in B, C: Hans von Trenbach]), der Hgg. von Sachsen (Schneidewein [in C zusätzlich: sowie der Theologe Erhard Schnepf]) sowie Württembergs (in B, C differenzierter: Massenbach), Hessens (in B, C irrtümlich: der Kanzler [= Heinrich Lersner; anwesend war jedoch der Rat Jakob Lersner]), Hennebergs, der Wetterauer (in C abweichend: der schwäbischen) und der fränkischen Gff. (in C differenzierter: Plattenhardt). Städte: Straßburg, Augsburg, Nürnberg, Regensburg. In A) als Vermerk: Der Gesandte Hg. Erichs [von Braunschweig] ist abgereist, die Jülicher waren spaciern verritten, Mandesloe (Brandenburg-Küstrin) war ebenfalls ausgeritten, der Deputierte Mgf. Georg Friedrichs von Ansbach ist für den RT noch nicht bevollmächtigt. In B (fol. 12’) und inhaltlich entsprechend in C als Vermerk: Ks. Karl V. hat keine Kommissare zum RT abgeordnet, da er Kg. Ferdinand allen vulmacht und gewalt vermöge des jungst ergangen abschiedts zu Augspurg ubergeben hatt; wiewol ein weil die sage gewesen, es solte der Felix Hornung von wegen der ksl. Mt. dazu verordnet sein. Aber man redt jetzo gar nichts mer davon, sonder, wie die gemeine sage ist, so wirt niemandt von der röm. ksl. Mt. wegen alhier sein etc.
5
 Vgl. folgenden Vortrag vor sowie die Rede unmittelbar nach der Proposition im Wortlaut als eigenständiges Aktenstück: HHStA Wien, RK RTA 36, fol. 380–382’ (Kop. Dorsv. Hd. Zasius: Vermerck müntlicher eingang und beschluß, vor und nach verlesung der proposition durch Dr. Bärbinger, bayrischer rath, den Reichs stenden furgetragen.). HStA München, KÄA 3177, fol. 56–59’ (Konz. Dorsv.: Copei meins gnst. herrn muntlichen furtrags vor unnd nach verlesung der proposition, zu Regenspurg durch doctor Berbinger beschechen den 13. Julii anno 1556.). Referat der Reden im Zusammenhang mit der RT-Eröffnung bei Häberlin III, 142–144.
6
 Vortrag der kgl. Kommissare am 7. 7.: Nr. 501.
7
 Vgl. die Werbungen und Korrespondenzen in Einleitung, Kap. 2.3.
8
 Kredenzschreiben Kg. Ferdinands I. für Hg. Albrecht (Wien, 30. 6. 1556; auf dem RT übergeben am 13. 7., kopiert am 14. 7.), gerichtet an die Reichsstände auf dem RT: Kann wegen des derzeitigen Türkenangriffs und einer Rebellion von Untertanen in Ungarn dem RT noch nicht persönlich beiwohnen und bevollmächtigt deshalb Hg. Albrecht von Bayern als seinen Kommissar für dessen Eröffnung mit der Proposition und für die Verhandlungsleitung bis zu seiner, des Kgs., Ankunft. Zusage, bis dahin strittige Punkte möglichst zur Entscheidung zu bringen. Die Ursachen, die den RT-Besuch derzeit verhindern, werden in der Proposition ausgeführt, zu deren Anhörung und Beratung Kg. die Stände hiermit auffordert. Nachweise (Auswahl): HStA München, KÄA 3177, fol. 60–61’ (Kop. Aufschr.: Lectum Ratisponae, den 14. Julii anno 56. Dorsv.: Copi der röm. kgl. Mt. credentz an gemeine Reichs stännde von wegen des commissariats auff unsern gn. herrn, hertzog Albrechten in Bayern etc., gestellt, unnd neben der proposition den stännden uberraicht den 13. Julii anno 56.). HHStA Wien, RK RTA 36, fol. 318 f. (Konz. Hd. Kirchschlager). GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. X Fasz. C, fol. 7–8. HStA Düsseldorf, JB II 2295, fol. 23–24. HStA Stuttgart, A 262 Bü. 47, fol. 96–99’. StA Marburg, Best. 3 Nr. 1246, fol. 13–14’. HStA Weimar, Reg. E Nr. 179, fol. 51–52’ (Kopp.).
9
 Nr. 1.
10
 Der Württemberger Gesandte Massenbach hatte vertraulich vom Hofmarschall Hg. Albrechts, Pankraz von Freyberg, erfahren, der Hg. habe sich wegen der absehbaren Differenzen um die Religionsfrage – einerseits die erwartete Verweigerung von Verhandlungen zu den HAA seitens der CA-Stände vor einer Klärung der Religionsfrage, namentlich der Freistellung, andererseits der kolportierte Befehl des Papstes an die geistlichen Stände, sich auf keine Religionsverhandlungen einzulassen – nur schwer bewegen lassen, den RT zu eröffnen. Auch sei er über die Zusage der kgl. Kommissare in der letzten Entschuldigung des Kgs. [Nr. 501] verärgert gewesen, er werde nach der Proposition weiterhin die RT-Verhandlungen leiten. Deshalb habe er sich nach der Proposition entschuldigen und die durch die commissarien verschnidten kappen wieder zuschneiden lassen (Bericht an Hg. Christoph vom 14. 7. 1556:  Ernst IV, Nr. 102 S. 112 f., Zitat 113).
11
 Der Landhofmeister [Hans von Trenbach] und Heinrich d. J. von Haslang wurden den kgl. Kommissaren zugeordnet; Ottheinrich von Schwarzenberg und W. Hundt sollten im FR mitwirken (Bericht der kgl. Kommissare an Ferdinand I. vom 15. 7. 1556: HHStA Wien, RK RTA 36, fol. 373–378’, 383’, hier 376. Or.).
12
  Hg. Albrecht verwies im Bericht an Kg. Ferdinand vom 14. 7. 1556 (Regensburg) darauf, dass nur sehr wenige Ständegesandte am RT anwesend seien, die teils über keine Vollmacht, teils auch keine Instruktion verfügten, sondern nur auf Hintersichbringen handeln sollten. Entsprechend hätten sie in der Antwort nach dem Vortrag der Proposition [vgl. oben] geäußert, sie könnten sich /33/ on merere ersetzung der anndern nit wol in beratschlagung einlassen. Darauff ich aber von wegen euer kgl. Mt. wider replicirt unnd sy zum höchsten ermant, dz sy wollen die augennscheinlich noth euer kgl. Mt. unnd derselben betranngten königreich unnd lannde wol zu gemüet furn unnd unangesehn, dz sy in klainer anzall beiainannder, nichtz dest weniger in beratschlagung furfarn und /33’/ euer kgl. Mt. ain trostliche unnd wilfarige anntwort furderlich volgen lassen. Daneben empfahl der Hg. dringend die baldige Anreise des Kgs. zum RT, da dem Vernehmen nach Forderungen erwogen würden, welche die Türkenhilfe infrage stellen könnten. Der Hg. nannte die Freistellung und Widerstand gegen die Befugnis des RKG, einen Reichsfürsten ohne Vorwissen anderer Kff. und Ff. in die Acht zu erklären. Diese schwerwiegenden Punkte ließen sich nicht durch Kommissare, sondern nur mit der Anwesenheit von Ks. oder Kg. abwehren (HStA München, KÄA 3177, fol. 33–34’. Kop.). Vgl. auch Bericht der kgl. Kommissare vom 15. 7. 1556 (wie Anm. 3, hier fol. 374 f., 378 f.): Hg. Albrecht hat zur Antwort der Stände persönlich /374’/ stattliche außfierung gethon, warumben beschechner vermeldung nach vernerer völligen ergentzung der räth nitt zuerwartten, auch mit erholung weitterer gwällt, bevelch unnd resolutionen diser tractat nitt auffgehalten unnd die zeitt mit nichten verloren, sonnder nach hochwichtigkheit der vorsteenden gfaar unnd gemainen verderbens darundter alle menschliche unnd mügliche befürderung zuprauchen wölte vonnötten sein, unnd was durch solche ungesaumbte /375/ befürderung gemainer christenheit für sonnderer nutz unnd frombenn geschafft, hergegen auch, was der verzug für nachtaillige weitterung, unwiderbringlicher schaden unnd höchste gefärlicheit verursachenn unnd gebären möchte etc. Fürwahr, allergnedigster khünig, mit so ernnstlicher, beflissnen anregung (wie gemellt) durch sein f. Gn. selbsten so zierlich unnd so wol unnd stattlich außgefiert, das solches gar mit nichten zuverbesseren geweset. Mit dem auch solcher actus beschlossenn worden. Wie der Hg. betonten auch die kgl. Kommissare, die Mehrzahl der ohnehin nur wenigen reichsständischen Gesandten verfüge weder über Vollmacht noch Instruktion, sondern habe nur den Auftrag, die Proposition anzuhören und den Herrschaften um Weisung zu überschicken. Sie befürchteten deshalb, die /378/ die haubbtsächlich consultation werde sich noch auff ettlich wochen verweilen.