Textvorlage: Würzburg, fol. 31’.
Verweigerung des Stimmrechts für die Reichsabtei Hersfeld.
/31’./ Sondersitzung der Geistlichen Stände des FR
, veranlasst durch das strittige Sessionsrecht des Gesandten der Reichsabtei Hersfeld. Nachdem der Deputierte des Abts von Hersfeld im FR wiederholt Sitz und Stimme wahrgenommen hat und in der Umfrage vom Reichserbmarschall berücksichtigt worden ist, beschließen die f. Gesandten der geistlichen Bank, a–dweyl es nit preuchig–a und vormals von ettlichen verschinen reichstägen gleichsfals ime nit gestattet worden, ad partem die Aufforderung an den Marschall, dass er dem Hersfelder Deputierten im FR künftig kain stim gebe1.