Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

Memmingen StadtA, A Bd. 320, S. 35–44; DV S. 44: Instruction, waz mit und bei den ainungßverwandten zu handlen, uff dem reichstag zu Nurnberg versamelt anno 43. ÜS S. 35: Instruction und befelh, was unser gesandter uff dem reichstag zu Nürnberg nach dem yetz eingangen 43. jar mit und bei den christlichen ainungsverwandten handlen soll

Aufzählung der beiliegenden Aktenstücke (vor allem Abschied des Bundestages in Schweinfurt, 1542 Nov. 15), auf deren Basis die Schmalkaldener in Nürnberg weiter verhandeln sollen. Folgende Punkte sind besonders zu bedenken:

1. Weigerung Hg. Ulrichs, den ersten und zweiten Doppelmonat der Bundesanlage zu bezahlen. Die Übergriffe Hg. Ulrichs gegen Esslingen gefährden den Zusammenhalt im Bund. Er muss sich an verbrieftes Recht halten, sonst soll er aus dem Schmalkaldischen Bund ausgeschlossen werden. Der Gesandte soll sich in dieser Frage den anderen oberländischen Reichsstädten anschließen.

2. Schwierigkeiten Memmingens, den dritten Doppelmonat der Schmalkaldischen Bundesanlage zu bezahlen. Der Gesandte soll unter Umständen eine Supplikation mit Bitte um Aufschub der Zahlung übergeben. Bereitschaft Memmingens, ein Darlehen aufzunehmen.

3. Esslingen: Der von Eßlingen halb seth uns für gut an, daß sich die erbern stet ainhellig entschlössen und den fursten und irn gsandten antzaigen, dieweil die von Eßlingen sich zu recht uff die ainungßverwandten sampt und sonder und alle gericht im Hl. Reich erboten, so wer es vor Got und der welt schimpflich zu hörn, sonderlich von irn ainungßverwandten, die in ainer christlichen religion, daß si nit sollen dorbei gehalten werden. Es wurden auch die steet si derhalb nit könden verlassen, daraus dann zerritung der ainung und anders volgen. Darumb dann unser gutbedunken, daß man ain articul ufs recht stelte: Welher ainungßverwandter umb sein forderung gegen aim andern vor disen stenden nit reht leiden und nemen, daß man sich des entschlagen oder das zu thun dartzuhalten stelt. Und wo Hg. Ulrich das nit annemen, so kundten die stett die von Eßlingen also wider reht nit beschwern lassen, darumb man in dahin vermugen, daß er sich [= sie], die ainungßverwandten, diser sach halb guetlih oder rehtlih welt entschaiden lassen oder sich sein entschliegen, oder daß kein ainungsverwandter aim sollichen widerwertigen, weder haimlich noch offenlich, kein hilf noch beilag thun solt etc. Was sonst weiter derhalb unser mainung, das findt ir in der andern instruction.

4. Betr. Metz1schließt sich Memmingen den anderen Einungsverwandten an.

5. Auch in der Frage der Rekusation des Reichskammergerichts soll sich der Gesandte an den anderen Städten orientieren.

6. Betr. Erlegung der kleinen Schmalkaldischen Bundesanlage.

Was sonst die ainungßverwandten in allen fürfallenden sachen gemainer ainung zuegut und voran zu furderung des hl. wort Gotes furnemen und die oberlendischen stett mit dem merern thun werden, daz welt euch auch gfallen lassen und nit leichtlich von in sundern. Sonst wist ir euch in allen fürfallenden sachen nach begegenden dingen wol zu halten.

Anmerkungen

1
Zu den Auseinandersetzungen zwischen der altkichlichen und der evangelischen Fraktion der Bürger von Metz, im Zuge derer die Neugläubigen den Schmalkaldischen Bund um Hilfe ersuchten, siehe: G. Schmidt, Der Städtetag, S. 519–521; E. Wolgast, Die Wittenberger Theologie; S. 269–272.