Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer
Weimar HStA, EGA, Reg. E 149, fol. 86r–93v (Ausf.); AS fol. 86v: Rethe zu Nurmbergkh schreiben, was der puncten halben friden und rechtes in rethen sich zugetragen. Item schicken der gulchischen gesandten ubergebene clag und was sie weiter furgewendt, auch ein ksl. mandat, daruber sie sich beschweren etc. Item schicken die rechnung der kleinen anlage geendert. Item copei Johan Helfmanns schreiben. Item copei der antwurt an thumprobst zu Coln uf sein werbung gegeben. Item noch mer wolffenbutlische brieff. Item zeitungen von ksl. Mt. ankunft und des Bf. von Munster entschuldigung des vordachts halben mit Franckreich.
Bestätigen Erhalt des kfl. Schreiben vom 12. März 15431. In den Verhandlungen über Friede und Recht gibt es weiterhin keine Fortschritte. Und seint diese stende weiter von der kgl. Mt. und den ksl. comissarien nicht erfordert worden, allein das wir durch vertraute personnen bericht, das solcher handel durch di andern stende ferner beratschlagt und sich im ratschlag zweyung zugetragen. Dann etzliche haben von der ksl. declaration [RTA JR Bd. XI, Nr. 949] nicht wissen noch dieselben zulassen wollen, etzliche gesagt, was die kgl. declaration [RTA JR Bd. XII, Nr. 148] anlanget, das stelleten sie zu der ksl. und kgl. Mtt. und wolten dieselben in irem werth beruhen lassen. Und solle entlich durch das merer im furstenrath dohin geschlossen sein, das alle sachen, so dißteils stende am chammergericht haben, suspendirt werden sollen, darauf auch durch die kgl. Mt. und ksl. comissarien mit bewilligung bemelter reichsstende des andern teils die verschaffung solcher suspension bei dem chammergericht beschehen; die briff und bevelch derhalben heut dato von hynnen abgefertigt. So sollen auch dergleichen zwayung im churfurstenrath gewesen sein, aber nachdeme der maintzisch cantzler, Dr. Jonas, beider Kff. Pfaltz und Brandenburg rethe an ime hangen, hat er die uff seine meinung persuadirt. So hat Trier solchs allein auch nicht fechten konnen, Colln ist noch nicht alhie. Derwegen sie dohin, daß die declaration nicht antzenemen, gestymmet, darob doch die kgl Mt. nicht wol zufriden, sonder vil lieber gesehen, sie hetten die declaration angenohmen, inen auch solchs antzeigen lassen. Nun achten wir es dafur, wann die suspension wircklich ervolgen und die ksl. declaration ire craft und wirckung der reformation des chammergerichts halben und sonst haben und solchs im abschied vorsehen wurde, es werden alßdann die stende dißteils ader ja daß merer die turckenhulf zu laisten bewilligen, dann sie werden es dafur halten, do die declaration angenohmen, die suspension ervolgt und die visitation demselben nach beschehe, daß die itzigen personnen an dem chammergeicht schwerlich pleiben und also die beide artickel des fridens und rechtens nach gelegenheit erledigt sein wurden. Bitten derhalben underthenigst, eur kfl. Gn. wollen uns, wes wir uns, do sichs also begebet, alßdann von derselben wegen halten sollen, gnedigst durch die post verstendigen2.
In Kürze werden sie dem Kurfürsten die von den jülichschen Räten vorgebrachte Rechtfertigung (Nr. 204) und die drei jülichschen Supplikationen (Nr. 205a–c) übersenden. Gestern [1543 März 17] ersuchten die Gesandten Hg. Wilhelms von Jülich abermals um Audienz vor den Reichsständen und berichteten vom Scheitern der Vermittlungsbemühungen der vier rheinischen Kurfürsten und des Lgf. von Hessen im Geldernkonflikt, mit abermals angehafter bit und erbieten, das seine fstl. Gn. der Kff., Ff. und stende des Reichs gutliche und rechtliche handlung und erkenntnus leiden möchten. Die von den Jülichern übergebenen lateinischen Aktenstücke (Nr. 208samt Beilagen) werden die Räte dem Kurfürsten in Kürze senden.
Die jülichschen Räte meldeten Bedenken an wegen der vom König erlassenen Mandate mit dem Verbot der Annahme fremden Kriegsdienstes (Nr. 137), weil sie dann fursorg hetten, das solchs irem gnedigen fursten und herrn an seiner fstl. Gn. gedrungenen und unmeidlichen defension schaden und nachteil, auch verhinderung bringen wurde, daß dieselben zu solcher defension volck nicht bekohmmen möcht3. So wolten sie gebeten haben, iren gnedigen herrn, auch gelegenheit der sachen in deme zu bedencken und sich dester ehr mit antwort vernehmen zu lassen. Nun ist nicht an uns; seint durch kgl. Mt. secretarien etzliche und in zimlicher antzalh solcher mandata, mit angehengtem begern, die eur kfl. Gn. publicirn zu lassen, zu ubersenden zugestelt. Weil wir aber bedencken gehabt, die eurn kfl. Gn. zu uberschicken, so haben wir dieselben auch mit fugen und one verunglimpfung eur kfl. Gn. in die kgl. cantzlei nicht widerumb zu uberantworten gewust. Die Räte schicken nun ein Exemplar des kgl. Mandats und bitten um Instruktion, wie sie sich bezüglich der Mandate verhalten sollen.
Am 13. März 1543 kam Hg. Ludwig von Bayern gemeinsam mit Hg. Heinrich von Braunschweig in Nürnberg an und sie reisten beide heute (1543 März 18) in der Früh um sieben Uhr wieder ab. Waß ire hendel und sachen alhie gewest, darnach haben wir vleissige erforschung gehabt, aber anders noch weiter nicht erfharn konnen, dann das Hg. Ludwig etzliche sachen, daran seiner fstl. Gn. und derselben bruder regalien gelegen, zu schaffen gehabt haben soll.
Die kursächsischen und hessischen Räte regten bei den Schmalkaldenern die Bildung eines Ausschusses an zur Anhörung der Abrechnung der kleinen Bundesanlage des Jahres 1541.
Der Reichskammergerichtsprokurator Lic. Johann Helfmann übersandte den Schmalkaldenern wieder einen Bericht wegen der am Reichskammergericht gegen sie anhängigen Prozesse.
Die Räte übersenden die Antwort der Schmalkaldener auf die Werbung Dr. Ludwig Falkenbergs, des Gesandten Hg. Georgs von Braunschweig (Nr. 252), und Kopien der Briefe aus der Wolfenbütteler Aktenbeute.
[1. PS:] Wir wissen eur kfl. Gn. auch nicht zu bergen, das unser gnediger her, Hg. Moritz, zu den andern seiner fstl. Gn. rethen auch den alten Jorgenn von Karlwitz zu diesem reichstag anher verordent, der auch alhie ankommen. Die Räte überschicken Neue Zeitungen betr. die baldige Ankunft des Kaisers in Deutschland.
[2. PS:] Sie übersenden die Rechtfertigung des Bf. von Münster gegenüber den Reichsständen (Nr. 206).