Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Nr. 601 Verzeichnis von Quittungen für in Augsburg gezahlte Beträge des Augsburger Reichsanschlags

Augsburg, 29. Mai 1510 – 12. Mai 1511

Augsburg, StadtA, Literalien Nachträge 1500-1518, o. Fol. (Vermerk auf dem Umschlag: Ksl. Mt. und ains rats quittung des Reichs hilfgelt betreffend 1510, darunter: Reichstag zu Augsburg; von zwei Händen).

Hernach die quittungen, so mein H. Dr. Peutinger dem [Hieronymus] Imhof uberantwurt

Adi 29. Maijo enpfangen 1 quittung meinen gn. H. von Wirzpurg pedreffent den ganzen anschlag.

Adi 4. Jungen [= Juni] 1 quittung meinen gn. H. von Pamberg den halben anschlag.1

Adi 8. ditto enpfangen 1 quittung von dem deutschen meister fur den ganzen anschlag.

Adi 11. ditto enpfangen 1 quittung von meinem gn. H. von Ajstett fur den halben anschlag.

Adi 16. ditto enpfangen 1 quittung von den von Nurmberg fur den halben anschlag.

Adi 20. ditto von der stat von Augspurg wegen den ganzen anschlag.2

Adi 28. ditto von wegen meines gn. H. von Salzpurg den ganzen anschlag.3

Adi 30. ditto von der stat Dinkelspuel den ganzen anschlag.

Adi 3. Luio [= Juli] von wegen meines H. von Augspurg den ganzen anschlag.4

Adi – ditto von wegen der stat Werd [= Donauwörth] den ganzen anschlag.

Adi 8. ditto von wegen der statt Memingen den ganzen anschlag.

Adi – ditto von wegen der stat Weißenburg am Norkau den ganzen anschlag.

Adi 10. Luio von wegen der stat Pfullendorf den ganzen anschlag.

Adi 11. ditto von wegen der stat Lütkirch den ganzen anschlag.

Adi – ditto von wegen der statt Weil den ganzen anschlag.

Adi – ditto von wegen der statt Rabenspurg den ganzen anschlag.

Adi – ditto von wegen der statt Kaufpeuren den ganzen anschlag.

Adi – ditto von wegen meines gn. H. Hg. Wilhalm den ganzen anschlag.

Adi – ditto von wegen der stat [Schwäbisch] Gmund den ganzen anschlag.

Adi 12. ditto von wegen der stat Kemten den ganzen anschlag.

Adi 13. ditto von wegen meines H. von Schussenried den ganzen anschlag.

Adi – ditto von wegen meines H. aus der Weißennau fur den halben anschlag.

Adi 14. dito von wegen meines H. von Rot St. Ferenen für den ganzen anschlag.

Adi – ditto von wegen meines H. von Ochsenhausen für den ganzen anschlag.

Adi 15. ditto von der statt Wangen für den ganzen anschlag.

Adi – ditto von der stat Nurmberg von des letzten anschlags wegen.

Adi – ditto von wegen meines H. von Elchingen fur den ganzen anschlag.

Adi 17. Luio von wegen der stat Giengen fur den ganzen anschlag.

Adi 22. ditto von wegen meines H. von Weingarten fur den ganzen anschlag.

Adi 23. ditto von wegen meines H. von St. Heimerant fur den halben anschlag.

Adi 26. ditto von wegen meines gn. H. von Ejstett fur den letzten anschlag.

Adi – ditto von wegen meines H. von Elwang fur den ganzen anschlag.

Adi 3. Agosto von wegen meines H. von Irsi [= Irsee] fur den ganzen anschlag.

Adi – ditto von wegen meines gn. H. Bf. von Pasel fur den halben anschlag.

Adi – ditto von wegen der statt Rotenpurg an der Tauber fur den halben anschlag.5

Adi 5. ditto von wegen der eptesin zu Obernmünster fur den halben anschlag.

Adi – ditto von wegen der eptessin zu Undermunster fur den halben anschlag.

Adi 6. ditto enpfangen von wegen der statt Norlingen fur den halben anschlag.

Adi – ditto ditto enpfangen von wegen der statt Popfingen fur den halben anschlag.

Adi 9. ditto enpfangen von wegen meines H. von Salmensweiler fur den ganzen anschlag.a

Adi 20. Agosto enpfangen von wegen meiner gn. fraue von Puchau fur den ganzen anschlag.

Adi 27. ditto enpfangen von wegen der statt Wimpfen fur den ganzen anschlag.

Adi 3. Settembre enpfangen von wegen der statt Winsheim fur den ganzen anschlag.

Adi 7. ditto enpfangen von wegen meines gn. H. von Freisingen fur den halben anschlag, nemlich 320 fl., die er fur 4 zu roß und 3 zu fuß zalen wirt und nit mer.6

bAdi 20. Septembris die stat Rotenburg an der Tauber den halben anschlag, auf nativitatis Marie [8.9.10] verfallen.7

Adi 25. Septembris stat Ulm umb ganzen anschlag.

Adi 28. Septembris stat Schwebischen Hall fur halben anschlag fl. 792, auf baptiste [24.6.10] verfallen, 3 zu roß und 9 zu fuß.–b

Adi 30. Septembris schreib ich zu, daß mir mein H. Dr. die obgeschriben 3 posten verrechent hat, so sein wirde in meinem abwesen eingenumen hat.

Adi primo Hottobre enpfangen von wegen der statt Heilprun fur den ganzen anschlag.

Adi 3. ditto enpfangen von wegen St. Hameran von Regenspurg, und ist fur den letzten termin.

Adi 5. ditto enpfangen 1 quitung an die statt Frankfurt umb 6000 fl.

Adi – ditto ditto enpfangen von wegen meinem gn. H. von Pamberg, und ist umb den letzten termin.

Adi 11. ditto enpfangen von wegen dez abts von Rokenburg fur den ganzen anschlag.

Adi 18. Hottobre enpfangen von wegen meiner gn. frau von Nidermunster fur den letzten anschlag.

Adi 24. ditto enpfangen von wegen meines gn. H., der von Muntensrot [= Mönchsroth = Rot an der Rot], fur 2 driteil den ganzen anschlag auf 4 man zu fus.

Adi 28. ditto enpfangen von wegen der stat Alen fur den ganzen anschlag.

Adi 30. ditto schreib ich zu, enpfangen hab 1 quittung von wegen H. Hansen von Schwarzenburg und fur den ganzen anschlag als fur sich, und H. Sigmund von Schwarzenburg ist sein teil noch schuldig zu geben.

Auf 9. tag Novembris Freysingen fur den letzten termin fl. 324.8

Adi 1er Marzo schreib ich zu, das mir mein H. Dr. Peutinger verrechent und geben hat die 324 fl., so sein wird eingenumen hat von meinem H. von Freising, wie oben stet adi 9. Novembris.

Adi – ditto dito mer enpfangen die 96 fl. von H. Sigmund von Hag wegen adi 29. Novembris.

Adi – ditto mer von der statt von Biberach wegen umb den ganzen anschlag adi 14. Dezembrio.

Adi – ditto von wegen Bf. von Regenspurg fur den ganzen anschlag adi 4. Jener 1511.

Adi – ditto mer von der abtesin von Obermünster fur den letzten anschlag adi 4. Jener 1511.

Adi 20. ditto enpfangen von wegen meines gn. H. von Kemten fur den ganzen anschlag.

Adi 7. Apriel enpfangen die quitung von wegen der statt [Schwäbisch] Hall fur den letzten anschlag.

Adi 28. ditto enpfangen die quitung von wegen meines gn. H. Gf. Endres von Sunenberg fur den ganzen anschlag.

Adi – ditto enpfangen die quitung von wegen H. Wilhalm Truchses für seinen ganzen anschlag.

Adi 12. Majo enpfangen die quitung von wegen der stat Ejsnin [= Isny] fur den ganzen anschlag.

Nr. 602 Ks. Maximilian an Kf. Friedrich III. von Sachsen

Augsburg, 30. Mai 1510

Weimar, HStA, EGA, Reg. C Nr. 175, fol. 43, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein)

Kf. Friedrich hat ihm auf sein Begehren zugesagt, 10 000 rh. fl. in bar in abschlag der hilf, so deiner lieb und unsern und des Reichs lb. getreuen hofmeister und regenten des Ft. Hessen auf disem gehalten reichstag aufgelegt ist, zu geben, und diese Summe durch seinen Kämmerer Degenhard Pfeffinger auch bezahlt. Dankt ihm dafür und versichert, er werde daz mit allen gnaden und freundschaften gegen deiner lieb erkennen und beschulden.

Übersendet einen (nicht vorliegenden) Bericht über die Einnahme von Vicenza. Wird ihn über den weiteren Kriegsverlauf auf dem laufenden halten, ungezweyfelt, das du unser wolfart mitsampt uns freud emphahen werdest.

Nr. 603 Nürnberg an Schweinfurt und in gleicher Form an Rothenburg ob der Tauber, Windsheim und Weißenburg

Nürnberg, 5. Juni 1510 (mitwoch nach Erasmi)

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 65, fol. 88a-89a, Kop.

Übersendet den Abschied des Augsburger Reichstags (Nr. 125). Und wiewol der reichsstende zugesagte hilf in gemain und unbenent der suma darinnen gestellt, so ist doch, wie wir bey unsern gesandten haben vermerkt, ksl. Mt., unserm allergnst H., allain der anschlag des vorgehalten reichstag zu Coln uf ain jar lang zu disem mal bewilligt. Hiervon entfallen auf Schweinfurt 10 Fußknechte, für jeden monatlich 4 fl., macht in Geld 480 fl. (Rothenburg ob der Tauber: 13 Fußknechte bzw. 624 fl., Windsheim: 5 Fußknechte bzw. 240 fl., Weißenburg: 2 Fußknechte bzw. 96 fl.). Daß Kaspar Nützel im Reichsabschied nur als Vertreter Nürnbergs und nicht auch als Bevollmächtigter der übrigen Städte, die Nürnberg um Vertretung gebeten haben, genannt wird, ist damit zu erklären, daß er bereits vor Versammlungsende seinen Abschied genommen hat. Er hat jedoch versichert, daß er sich bei Tagungsbeginn dem EB von Mainz als Bevollmächtigter Schweinfurts und der übrigen Städte angezeigt hat. Dies teilt Nürnberg zu deren Beruhigung mit.

Zettel: Etliche Ff. haben beim Ks. erreicht, daß das Darlehen, das sie ihm im Vorjahr gegeben haben, von ihrem in Augsburg bewilligten Anschlag abgezogen wird. Schweinfurt möge diese Information geheimhalten, dann wir achten nach gestalt der sachen dafur, das wenig stende derhalben bey ksl. Mt. willfarung werden erlangen.

Nr. 604 Dr. Johannes Krause, Goslarer Syndikus, an Mühlhausen

[Goslar], 6. Juni 1510 (donerstags nach Bonifacii)

Mühlhausen, StadtA, 10/B 1/8 Nr. 1, fol. 377-368, Orig. Pap. m. S.

Hat am 3. Juni (nehstvorschynem montag) das register des Augsburger Reichsabschieds (Nr. 125) erhalten und daraus nach kurzem Durchlesen ersehen, daß die Reichsstände dem Ks. erneut die Hilfe des letzten Kölner Reichsanschlags bewilligt und zugesagt haben, diese in zwei Terminen zu bezahlen. Wenn Mühlhausen eine Abschrift des ganzen, achtzig Blätter umfassenden Registers des Abschieds, die er in der Eile nicht hat anfertigen können, wünscht, wird er diese erstellen und übersenden.

Zettel: Da Mühlhausen dem Ks. 500 fl. geliehen hat mit der Maßgabe, sie von der jetzt bewilligten Hilfe abzuziehen, wäre seines Erachtens ein Treffen der drei Städte (Mühlhausen, Nordhausen, Goslar) in dieser Angelegenheit sowie ein gemeinsames Schreiben an Frankfurt, das die Reichshilfe einsammelt, nützlich. Stellt dies jedoch ins Ermessen Mühlhausens.

Nr. 605 Nürnberg an Hieronymus Imhof (Augsburger Kaufmann)

Nürnberg, 8. Juni 1510 (sambstag nach Bonifacii)

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 65, fol. 91b-92a, Kop.

Imhof weiß, daß dem Ks. auf dem Augsburger Reichstag eine Hilfe in Höhe der auf dem Reichstag in Köln (1505) geleisteten bewilligt worden ist. Der auf Nürnberg entfallende Anteil beträgt 5520 rh. fl. Aus besonderen Gründen hat es sich entschlossen, die Hälfte dieses Betrages in Kürze und noch vor den gesetzten Terminen zu bezahlen, wie es dies auch dem Ks. mitgeteilt hat (Nr. 606). Bittet Imhof, den ksl. Beauftragten besagte 2760 rh. fl. von dem Geld, das er von Nürnberg innehat, auszuhändigen, einen eventuellen Fehlbetrag vorzustrecken und die Quittung der für die Einhebung des Hilfsgeldes zuständigen Kommissare entgegenzunehmen. Die geliehene Summe wird Nürnberg ihm aufgrund seiner Mitteilung unverzüglich nach Augsburg schicken oder hier bezahlen lassen.

Nr. 606 Nürnberg an Ks. Maximilian

Nürnberg, 8. Juni 1510 (sabbato post Bonifacii)

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 65, fol. 91b, Kop.

Erasmus Toppler hat bei seiner Heimkehr die Wünsche des Ks. hinsichtlich der (ersten) Hälfte der auf dem Augsburger Reichstag durch die Stände bewilligten Hilfe übermittelt. Um sich gehorsam zu zeigen, hat Nürnberg unverzüglich Weisung gegeben, daß die Hälfte des Kölner Anschlags, die es zu bezahlen hat, nämlich 2760 rh. fl., Hieronymus Imhof in Augsburg übergeben wird. Dieser ist angewiesen, die Summe den ksl. Kommissaren gegen Quittung zu übergeben (Nr. 605).

Nr. 607 Kf. Friedrich III. von Sachsen an Hg. Heinrich d. J. von Braunschweig-Wolfenbüttel und in gleicher Form an die Hgg. Heinrich V. und Albrecht VII. von Mecklenburg

Verlauf und Ergebnis der Augsburger Verhandlungen über eine Reichshilfe, Mahnung zur Zahlung des auferlegten Betrags.

Weimar, 10. Juni 1510

Weimar, HStA, EGA, Reg. E Nr. 57, fol. 119a u. b, Konz.

Gruß. Hochgeborner F., lb. oheim und swager, nachdem euer lieb uns auf den nestgehalten reichstag zu Augspurg gewalt gegeben, neben Kff., Ff. und stenden uf ksl. Mt. schreyben und erfordern von euer lieb wegen zu handeln, als haben wir uns euer lieb zu freuntschaft domit beladen und geben derselben euer lieb zu erkennen, daz ksl. Mt. erste ein groß und merkliche hilf an die stend des Reichs begert, der auch tapferer ursachen furgewendt und vest darauf gestanden. Aus dem sich der tag so lang vorzogen. Und wiewol die stend yr ungelegenhait und unvermogen dagegen angezeigt und vleissig gesucht, domit wir alle der hilf hetten mogen obrig sein, so hat es doch nit mocht erlangt werden. Und ist zuletzt durch die stend des Reichs, die dazu[mal] versa[mmelt] ge[wesen], ein[träch]tig be[schlossen],1 ksl. Mt. hilf zu tun und die auszurichten auf zeit und maß, wie euer lieb aus dem abschied [Nr. 125 [4.]] und anslag der hilf [Nr. 123], der wir derselben hiebey abschrift schicken, vernemen werden. Darein wir von euer lieb wegen uf den ubergeben gewalt auch gewilligt haben. Das wolten wir euer lieb, des wissens und sich darnach zu richten haben, nit verhalten. Weyl dann auch hertiglich furgenomen, gegen den, so die entrichtung, wie der abschid und anslag anzeigt, zu tun seumig werden, zu handeln, so wellen sich euer lieb wie gepurlich darinnen erzeigen, domit solchs euer lieb nit zu nachteil und beswerung reichen dorfe, wie euer lieb ungezweivelt zu tun geneigt sein wirdet. Hetten wir auch die sachen uf euer lieb gewalt baß ausrichten mogen, so wolten wir unsern vleis darinnen nit haben erwinden lassen, dann euer lieb dinst zu erzeigen sind wir freuntlich geneigt. Datum zu Wymar am montag nach St. Bonifatiustag Ao. domini 1510.

Nr. 608 Ks. Maximilian an Frankfurt a. M.

Augsburg, 18. Juni 1510

Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 9, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).

Wie aus dem beiliegenden Abschied (Nr. 125) zu ersehen ist, haben die Reichsstände auf dem Reichstag in Augsburg eine Truppenhilfe bewilligt, zu deren Einhebung etliche Kommissare eingesetzt worden sind und festgelegt worden ist, daß die Hilfe zu zwei Terminen bei Bm. und Rat von Frankfurt und von Augsburg erlegt werden soll. Erwartet von Frankfurt, daß es die Einhebung übernimmt und sie ordnungsgemäß durchführt, und wann ir also 6[000] oder 7000 fl. rh. von des Reichs hilf bar beyeinander habt, alsdan alwegen dieselben Bm. und rate der stat Augspurg bey etlichen den eurn auf unsern costen wol verwart zuschickt, so werden euch unser und des Reichs verordent commissarien alzeit dagegen quittiren, uns auch nach verscheynung des nechstkunftigen St. Jacobstage [25.7.10] in unser hofcanzly, desgleichen unserm camerrichter unsers ksl. camergerichts [Gf. Adolf von Nassau-Wiesbaden] berichtet und anzaiget, wer von den stenden des Reichs sein aufgelegte hilf hinder euch erlegt und geantwurt habe, uns darnach wissen zu richten. Die im Abschied als Kommissare genannten Sigmund von Thüngen und N. (= wohl: Georg) Fütterer können ihr Amt nicht ausüben, da sie mit anderen wichtigen Geschäften befaßt sind. An die Stelle Thüngens tritt deshalb Adam von Frundsberg, Hauptmann des Schwäbischen Bundes, an die Fütterers der ksl. Rat Dr. Konrad Peutinger, Lehrer der Rechte. Ist mit den Ständen übereingekommen, daß die früher von ihnen verlangte und von etlichen auch bezahlte Anleihe jeweils von ihrem Anschlag abgezogen wird. Frankfurt soll dies bei der Einhebung berücksichtigen und dafür, wie im Reichsabschied vermerkt, einen ksl. Schuldbrief entgegennehmen.1

Nr. 609 Ks. Maximilian an Paul von Liechtenstein (Innsbrucker Hofmarschall)

Anweisungen für die Einsammlung des Augsburger Reichsanschlags.

[Augsburg, ca. 18. Juni 1510]1

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIII 393, fol. 334a u. b, Kop.

Edler, lb. getreuer, nachdem die commissarien, so neben und zusambt dir von uns und den stenden des Reichs, die ansläg von denen von Augspurg und Frankfurt zu emphahen und furter in unsern kriegsnotturften auszugeben, geordent, nit stätigs bey uns noch beyeinander sein, dardurch uns des gelts halben irrung, versaumen und nachtail begegnen mochte, so haben wir bey dem von Zollern fur sich selbs, auch von wegen Eitlwolfen vom Stain, des gewalts er hat, auch bey Adamen von Frundsperg und Dr. Conraden Peutinger bestelt, iren gewalt dir allein zu ubergeben, als sy auch tun und dir dieselb gewaltsam zuschicken werden.2 Darauf haben wir auch den stetten Augspurg und Frankfurt geschriben [wohl Nr. 608] und sy beschaiden, wie du aus eingelegter copi vernemen wirdest. Demnach wirdet not, daz du zu ainer yden stat ain person von deinen wegen verordnest und substituirest, in deinem namen zu handlen. Wolten wir dir nicht verhalten. Und begern demnach an dich mit besonderm und ernstlichem vleys, daz du solhes also annemest und in die obbemelten stet, in aine yede, ain geschickte person von stund an mit gewaltsam, bevelh und beschaid, in deinem namen mit dem gelt zu handlen, schickest und fursehest auf form und maynung, wie du nach gestalt der sach zu vertigen und zu tun wol wayst. Daran tust du unser ernstliche maynung. Datum.

Nr. 610 Ks. Maximilian an Städte im Schwäbischen Bund

Augsburg, 18. Juni 1510

Regest: Rauch, UB, Nr. 2206 (an Heilbronn); Kammerer/Pietsch, Urkunden, Nr. 606a (an Isny).

Befiehlt, den Augsburger Anschlag statt in zwei Hälften zu zwei Terminen in einer einzigen Summe am 8. Juli (montag nach Ulrici) bei Bm. und Rat von Augsburg zu bezahlen.1

Nr. 611 Speyer an Frankfurt a. M.

Speyer, 18. Juni 1510 (dinstags nach Viti und Modesti)

Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 7, Orig. Pap. m. S.

Soll gemäß dem Augsburger Abschied zum 24. Juni (nehstkunftig St. Johanstag) einen Geldbetrag in Frankfurt bezahlen. Will zwar diesbezüglich nicht ungehorsam sein, hat aber besagten Abschied noch nicht erhalten und weiß auch nicht, wieviel von den dem Ks. geliehenen 500 fl. vom Anschlag abgezogen werden sollen. Bittet um entsprechende Informationen durch den Boten.1

Nr. 612 Ks. Maximilian an Paul von Liechtenstein (Innsbrucker Hofmarschall)

Augsburg, 22. Juni 1510

Wien, HHStA, RK, Maximiliana 22 (alt 15b) 1510 Juni, fol. 64a u. b, Konz.

Weist ihn als verordneten Einnehmer der auf dem Augsburger Reichstag von den Ständen bewilligten Hilfe an, dem ksl. Hofmeister Gf. Eitelfriedrich von Zollern für die von ihm in ksl. Diensten gehaltenen Berittenen 1000 rh. fl. als Dienstgeld und Soldabschlag zu zahlen, und zwar 500 rh. fl. von dem zum ersten Termin fälligen Geld, die anderen 500 rh. fl. von dem zum zweiten Termin am 29. September (Michaelis) zu zahlenden Betrag. Die Gesamtsumme soll in der Rechnung als Ausgabe abgezogen werden.

Nr. 613 Ks. Maximilian an Augsburg

Augsburg, 22. Juni 1510

Wien, HHStA, RK, Maximiliana 22 (alt 15b) 1510 Juni, fol. 63a, Konz.

Gibt Anweisung, von der auf dem Augsburger Reichstag bewilligten Reichshilfe den halben Anschlag (korrigiert aus: 500 rh. fl.) der Rst. Nürnberg, den diese in Augsburg erlegt hat, unverzüglich dem ksl. Pfennigmeister Jörg Hackenay auszuhändigen, da er (der Ks.) das Geld zum Unterhalt seines Kriegsvolkes benötigt. So sollen euch1 solicher der gemelten von Nurnberg halber anslag auf diß unser gescheft und gedachts unsers phennigmaisters quittung in euer raitung [= Rechnung] fur gut ausgab gelegt und abgezogen werden.

Nr. 614 Dr. Konrad Peutinger (Augsburger Stadtschreiber) an Paul von Liechtenstein

Ausgezahlte Beträge des Augsburger Reichsanschlags, Kritik am Einsammlungsverfahren.

ohne Ort, 23. Juni 1510

Augsburg, StadtA, Literalien Personenselekt Dr. Konrad Peutinger Fasz. 1490-1539, fol. 177a-178a, Konz.

Antwortet auf das am 21. Juni (freitags nachst) erhaltene (nicht vorliegende) Schreiben vom 17. Juni (montags nach Viti), er selbst wäre ohne weiteres damit einverstanden, wenn die durch Liechtenstein dargelihen 8000 fl. rh. von dem ersten erlegten hilfgelt bezalt würden. Aber eur Gn. kennen ksl. Mt. und die, so umb sein Mt. sein, also uns hie mit dem erlegten gelt wenig zugelassen wirdet. So ist auch bisher nit sonders vil gefallen. Und damit eur Gn. des ausgab, bisher beschehen, bericht, noch hab ich die eur Gn. nit wollen verhalten: 10 000 fl. rh. sein gen Bern [= Verona] geschickt worden, 2000 fl. gen Görz, [Jörg] Hackeney hat entpfangen 2700 fl. So ist Jakob Fugger auch umb 2000 fl. auf das gelt verwisen worden. Mag der uberschus, hinder ainem rate ligende, noch vorhanden sein bey 3000 fl. rh. Solch obbestimpt ausgab ist auf ksl. Mt. ernstliche gescheft beschehen. Und wer hierauf mein gutbedunken, das eur Gn. von ksl. Mt. gescheft an die commissarien erlangen und uberantworten lassen hetten. So dan die andern comissarien bei ainem rat alhie, eur Gn. zu bezalen, anschaffen, würde an mir kein mangel erscheinen. Sonst komen teglichen andre gescheft, und ist mue, wa auch eur Gn. dise sache dahin bringen mochte, das niemand anderm dan zu eur Gn. handen bezalung beschehen solt, als ich mit meinem H. canzler [Zyprian von Serntein] und Villinger davon red gehalten hab. So wußte man doch, das solch erlegt gelt geraicht würde an die ende, dahin das verordnet worden ist. Darumb eur Gn. hieryn nit feyren wollen, dan ich sorg sonst, etlich hofgesind wollen sich irer aussteenden schuld und lifergelt darauf erholen. Ich hab auch eur Gn. begeren an gestern [22.6.10] ksl. Mt. auch bericht. Ward mir allein die antwurt, nach dem aufbruch von hinnen solt eur Gn. der vorbehalt beschehen. H. Adam von Frundsperg will sich auch der sachen der commission nit gern beladen, in ansehung, das eur Gn. ym kein schriftlichen gewalt verlassen hat. Und will mich bedunken, es seyen der commissarien zuvil. Dan so allain die commissarien auf gescheft ksl. Mt. von ainem rat entpfahen und das uberantwurten sollen, mocht solch mit mindern geschehen und auch damit an costen erspart würde. [...] Datum sontags vor Johannis baptiste Ao. etc. Xmo.

Nr. 615 Nürnberg an Ks. Maximilian

Nürnberg, 25. Juni 1510 (eritag nach Johannis baptiste)

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 65, fol. 113a, Kop.

Antwortet auf sein (nicht vorliegendes) Schreiben mit der Aufforderung, die zweite Hälfte des auferlegten Hilfsgeldes unverzüglich nach Augsburg zu schicken, es erwarte in Kürze die Ankunft Dr. Erasmus Topplers. Ihn werde es anweisen, diesbezüglich mit dem Ks. zu sprechen und diesem eine Antwort zu geben, die er hoffentlich nicht ungnädig aufnehmen werde.1

Nr. 616 Ks. Maximilian an die ksl. Kommissare zur Einhebung des Augsburger Reichanschlags, Gf. Franz Wolf von Zollern, Paul von Liechtenstein und Eitelwolf vom Stein

Augsburg, 26. Juni 1510

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/1510, fol. 62, Orig. Pap. o. S.

Außer ihnen sind Simon von Thüngen für die Ff. und N. (= wohl: Georg) Fütterer für die Städte zu Einnehmern der Reichshilfe bestellt worden. Da beide ihre Aufgabe derzeit aus verschiedenen von ihnen benannten Gründen nicht wahrnehmen können, hat er seine Räte Adam von Frundsberg an Stelle Simons von Thüngen und Dr. Konrad Peutinger an Stelle Fütterers zu Kommissaren ernannt.

Nr. 617 Instruktion Ks. Maximilians für seinen Rat Jakob von Landau zu einer Werbung bei Hg. Wolfgang von Bayern

[1.] Aufforderung an Hg. Wilhelm von Bayern zur Zahlung des Augsburger Reichsanschlags in bar oder per Obligation, ablehnende Antwort; [2.] Dringender Geldbedarf zum Unterhalt des ksl. Kriegsvolks, Wiederholung des Ersuchens in Sachen Reichsanschlag gegenüber Hg. Wolfgang; [3.] Bekräftigung des Verlangens.

Augsburg, 28. Juni 1510

München, HStA, KÄA 3137, fol. 176a-177b, Orig. Pap.

Instruction auf unsern lb. getreuen Jacobn von Landau, unsern rate und landvogt in Swaben, was er von unsern wegn handln und ausrichtn sol, wie hernachvolgt.

[1.] Anfenklich sol er sich fuegn zu unserm lb. oehem und F. Wolfgangn, Pfalzgf. bey Rein, Hg. in Obern- und Nidernbairn etc., seiner liebe von erst unsern credenzbrieve1 antbortn, darauf unser gnad und alles gut sagen und darnach erzelen, als was gestalt wir unsern lb. vettern und F. Hg. Wilhelmen zu Bairn und desselbn vormünder hievor mermals und sonderlich durch denselbn von Landau ernstlich angesucht habn, den anslag, so seiner liebe auf dem ytz gehaltin reichstag aufgelegt, wiewol derselb zu zwayen termyn zu bezaln gestellt sey, doch zu furdrung, notturft und underhaltung unsers kriegs und des merklichn volks, so wir im veld habn, ytzo par zu raichen, und so im das ye ytzo par nit müglich noch gelegen wäre, uns doch ain obligation umb die suma solhs seiner liebe anslags zu vertigen, also das er die auf die zeit, wie die durch die stende des Reichs gestimbt und gesetzt ist, gewisslich bezaln. So wollten wir uns bevleissen und weg suechen, das gelt ytzo darauf aufzubringen. Darauf uns aber sein liebe und die vormunder das pargelt ytzo gewägert, auch die obligation, wie wir die begert, verzogn habn, mit solher maynung, als ob sy uns zu unser zuekonft selbs antburt tun oder uns die durch ain potschaft, so sy zu uns vertigen, anzaign wollten etc.

[2.] Dieweil nun unser und unsers kriegs noturft, darauf wir on underlass ain merklich volk im veld haben, ervordert, ain treffenliche suma gelt zu erhaltung desselben unsers velds aufzubringn, dann wo wir unserm kriegsvolk in kürz damit nit helfen sollten, möcht uns abzug und daraus grosse verlust und gevärlicheit zuesteen und begegnen, deshalb wir bedacht haben, bemelten Hg. Wilhelmen als unsern lb. vettern, auch ander, zu denen wir sonder gn. getrauen tragen, solher gestalt anzusuchen, ungezweivelter hoffnung, hilf und fürdrung mit irm anslag bey denselbn vor andren zu erlangen, als wir uns auch noch wol getrösten wollen. So dann solh gelt den verzug und die harr, bis wir selbs gen Münchn oder unsers vetters potschaft, so er zu uns zu schickn vermaint, zu uns komb, nit erleiden mag, aus ursachn, notturften und obligen unsers kriegs, wie wir dann vor durch obgemelten von Landau in unser instruction angezaigt und geworben haben, die er auch Hg. Wolfgangn erzelen und ine der erinndern sol, demnach sol er sein liebe von unsern wegn ernstlich und hoh ersuechn und begern, das sein liebe als Hg. Wilhelms vetter und unter den andrn obrister vormunder von stund an und eylends durch schreiben oder botschaft sovil handln, raten und bestelln wolle, das uns die obligation umb den anslag gevertigt und kainswegs gewägert noch verzogn werde, dieweil uns doch sein liebe solhen anslag auf die bestimbt zeit nach vermögen unser und des Reichs abschid hie zu bezaln schuldig wirdet, deshalben seiner liebe an solher obligation kain nachtail ist, damit wir auf dieselb obligation ytzo practicirn und, als wir hoffen, das pargelt darauf aufzubringen haben. Und das sich sein liebe bey unserm vettern Hg. Wilhelmen und den andrn vormündern dermassen bevleissen wolle, dardurch, so es ye mit dem paren gelt nit müglich ist, doch solher obligation halben nit mangl noch verzug hab und uns in solher gestalt seiner lieb anslag und gelt ytzo zu unsern und des Reichs sachen zu nutz und fürdrung dien, pas und mer dann zu der zeit, so es sein liebe schuldig wirdet. Des alles wollen wir uns genediglich zu unserm oeheim Hg. Wolfgangen versehen und das gegen im, auch unserm lb. vettern Hg. Wilhelmen sambt sein vormündern in allen gnaden, freuntschaft und guetm erkennen. Geben zu Augspurg am 28. tag Junii Ao. etc. decimo, unsers reichs im 25. jarn.

[3.] Nachschrift: Als wir dise instruction gevertigt hettn, haben sich die regentn und vormünder obgedachts unsers lb. vettern erbotn, uns das gelt ainstails obberürts anslags zu geben oder aber sich der obligation halben, wie vorsteet, in 14 tagn negstkonftig mit uns zu vertragen. Dieweil wir aber des gelts ytzo merklichn nottürftig sein, so ist unser ernstlich und vleissig beger, das der gedacht Hg. Wolfgang bey obbemeltm Hg. Wilhelmen und seinen vormündern ernstlich und mit vleiss daransein wolle, das sy uns solhes gelt oder aber ir obligation auf die zeit gewisslich schickn und geben, und das die von Münchn ir insigl auch daran hengen. So verhoffen wir, das gelt darauf aufzubringen.2

Nr. 618 Ks. Maximilian an Mgf. Friedrich d. Ä. von Ansbach-Kulmbach

Ersuchen an vertrauenswürdige Reichsstände zur Zahlung des Augsburger Reichsanschlags in einer Summe, Aufforderung an Mgf. Friedrich zur raschen Erlegung der Hilfe bei Bm. und Rat von Augsburg.

Augsburg, 30. Juni 1510

Nürnberg, StA, Ft. Brandenburg-Ansbach, RTA Nr. 8, fol. 383, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).

Hochgeborner, lb. oheim, F. und rat, als uns die stende des Reichs die hilf, so sy uns auf dem reichstag zu Augspurg zu geben verwilligt, daryn dann deiner lieb auch ain anzal aufgelegt und in gelt angeslagen ist, zu zwayen termynen zu bezalen und zu erlegen zugesagt haben, wie dann dein lieb desselben sonder zweifl gut wissen tregt, und aber nuzumal der erst termyn, darauf die halb bezalung gemelter hilf beschehen sollt, verschinen ist und wir dann in versoldung und underhaltung unsers kriegsfolks, so wir in treffenlicher anzal zu roß und fuß wider die Venediger ligen haben, damit wir dasselb in veld behalten und unser veinden abbruch und widerstand tun, auch weiter sloß und stett erobern mugen, ain merklich suma gelts nodtürftig sein, deshalben wir etlichen stenden des Reichs, darzue wir ain gn. vertrauen tragen, geschriben und begert, aus obangezaigten ursachen und unsern anligenden nodturften die ganz suma irer hilf zu ainem mal zu erlegen und zu bezalen. Die sich dann den maisten tail auf solich unser begern und sunderlichen in ansehung des, so uns und dem hl. Reich, wo gedacht unser volk aus dem veld ziehen, dardurch entsten würd, gehorsamlich gehalten. Und dieweil wir nu dein lieb bisher gespürt und gemerkt, auch des befunden haben, das sich dieselb in allem dem, so uns zu wolfart und gutem hat erschiessen und kumen mugen, allzeit gehorsamlich und gutwillig gehalten und erzaigt, des wir uns dann noch zu deiner lieb ungezweifelt versehen und getrösten, so begern wir an dein lieb mit allem vleiß und ernst, du wellest uns zu eren und gefallen und unserm gn. vertrauen nach die ganz suma deiner aufgelegten hilf von stund an und furderlichen bezalen und dieselb hinder Bm. und rat der stat Augspurg, die dein lieb laut des abschids gnugsamlich dargegen quitirn werden, erlegen und uns damit nit lassen noch daryn verziehen, sunder dich gutwillig halten und beweisen, als wir uns zu dir versehen, dann wir desselben, wie obstet, zu underhaltung unsers kriegsfolks nit emperen mogen. Das wellen wir gegen deiner lieb mit allen genaden erkennen und zu gutem nit vergessen. Geben zu Augspurg am letsten tag Junii Ao. etc. im 10., unsers reichs im 25.1

Nr. 619 Ks. Maximilian an Paul von Liechtenstein (Innsbrucker Hofmarschall)

[1.] Indienstnahme Mgf. Kasimirs von Ansbach-Kulmbach, Besoldung durch den Augsburger Reichsanschlag Mgf. Friedrichs; [2.] Weisung, für die Auszahlung des Geldes an Mgf. Kasimir zu sorgen.

Augsburg, 30. Juni 1510

Nürnberg, StA, Ft. Brandenburg-Ansbach, Kriegsakten Nr. 3, fol. 48, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; c.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).

[1.] Edler, lblibra (Pfund) . getreuer, wir haben unsern lb. oheim, F. und rat Mgf. Casimir zu Brandemburg, mit 50 gerüster pherden sechs monat lang uns in dem veld zu dienen, bestelt und dabey zugesagt, seiner lieb 1000 fl. rh. an seiner alten schuld, so wir ime schuldig seyen, zu geben und ine umb solh 1000 fl., auch die sechs monet sold auf den anslag und hilf, der dem hochgebornen Friderichen, Mgf. zu Brandemburg etc., unserm lb. oheim und F., seinem vater, aufgelegt und in gelt, nemlichen auf 4476 fl. rh., angeslagen ist, verwisen und demselben Mgf. Friderich ernstlich geschriben [Nr. 618] und bevolhen, solhen sein anslag hinder Bm. und rate der stat Augspurg inhalt des abschids des gehalten reichstags zu erlegen.

[2.] Und dieweil wir dann ain ordnung gemacht, die ander commissari und einnemer des Reichs hilfgelt zugelassen haben, das Bm. und rat bemelter stat Augspurg ferrer kain gelt von des Reichs hilf on dein bevelh und wissen ausgeben sollen, demnach emphelhen wir dir ernstlich, daz du bey gemelten von Augspurg verordnest und verfuegest, daz sy gedachten unserm lb. oheim und F. Mgf. Casimir yetzo die berürten 1000 fl., desgleichen alle monet, die gedachten sechs monat lang, 500 fl. rh. auf sein rüstigung der 50 pherd von dem vorangezaigtem anslag bemelts unsers oheims Mgf. Friderichen gegen seiner quittung ausrichten und bezalen, wie du dann solhs unser ordnung nach wol zu tun weist, und daz sy hierin nit verziehen, damit sein lieb mit seiner rustigung furderlichen an die end, dahin wir dieselben bescheiden werden, ziehen muge. Daran tust du unser ernstliche maynung. Geben zu Augspurg am letzten tag Junii Ao. im 10., unsers reichs im 25. jaren.

Nr. 620 Heilbronn an Schwäbisch Hall

Heilbronn, 4. Juli 1510 (dornstags St. Ulrichstag)

Stuttgart, HStA, H 53 Bü. 157, o. Fol., Konz.

Hat das Schreiben Ks. Maximilians (Nr. 610) und des Bundeshauptmanns (Dr. Matthäus Neithart, Nr. 610 Anm. 1) mit der Aufforderung, den eigentlich zu zwei Terminen fälligen Augsburger Reichsanschlag in einer Summe bis zum 8. Juli (montag nach St. Ulrichstag) in Augsburg zu bezahlen, erhalten. Erachtet dies als nicht wenig beschwerlich. Da Schwäbisch Hall wohl ebenfalls derartige Schreiben erhalten hat, zudem über einen Bundesrat verfügt, möge es mitteilen, was es in der Sache zu tun gedenkt, ob man den in Augsburg bewilligten, für ein volles Jahr gerechneten Kölner Anschlag (von 1505) ganz oder nur zum Teil geben muß und wie lange, auch, ob bei der Zahlung des Anschlags die dem Ks. gegebene Anleihe abgezogen wird.1

Nr. 621 Nürnberg an Windsheim

Nürnberg, 6. Juli 1510 (sambstag nach Udalrici)

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 65, fol. 126a, Kop.

Antwortet auf die (nicht vorliegende) Bitte um Rat in Sachen Augsburger Reichshilfe, daß in der Tat, wie Windsheim selbst schreibt, dem Ks. zugesagt worden ist, den Anschlag zu zwei Terminen zu bezahlen. Gleichwol hat ir ksl. Mt., wie wir glaublich bericht, bey dem grossen tayl aller reichsstende angelangt, solche gepurnus ytzo zu stund zu erlegen in ansehung irer Mt. tapfern obligens und kriegsubung. Dem ist durch vil stende volg getun und von uns uf ir Mt. ansuchen nit gewaigert. Stellt es deshalb ins Ermessen Windsheims, ob es zur Vermeidung möglicher Ungnade dem Ks. die verlangten 240 fl. sofort zahlen oder die gesetzten Zahlungstermine abwarten will. Hat sich selbst noch nicht entschieden, ob es eine Gesandtschaft an den ksl. Hof schicken wird. Sollte dies der Fall sein, wird es die Gesandtschaft anweisen, dem Ks. die Zahlungsprobleme Windsheims darzulegen und sich dafür einzusetzen, daß der Stadt von besagten 240 fl. die dem Ks. gegebene Anleihe in Höhe von 200 fl. abgezogen wird.

Nr. 622 Verschreibung Ks. Maximilians für Augsburg

Augsburg, 10. Juli 1510

Augsburg, StA, Rst. Augsburg, Urkunden Nr. 538, Orig. Perg. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).

Auf dem kürzlich abgehaltenen Augsburger Reichstag wurde durch die Reichsstände eine ansehnliche Hilfe gegen seine und des Reiches Feinde, die Venezianer, bewilligt und zusagt, die Gelder bei Bm. und Rat von Augsburg und Frankfurt zu erlegen. Bm. und Rat von Frankfurt wurden angewiesen, immer dann, wenn 6000 rh. fl. eingegangen sind, diese Summe durch Wechsel oder zuverlässige Personen an Bm. und Rat von Augsburg zu übersenden. Da Augsburg ihm (dem Ks.) eine Geldsumme zur Führung des Krieges geliehen hat (Nr. 623), verspricht er, der Stadt die Einsammlung des Reichsanschlags und die Entgegennahme der Gelder aus Frankfurt nicht zu entziehen und beides nicht in andere Hände zu legen, es sei denn, der von Augsburg geliehene Betrag werde von ihm wieder zurückgezahlt.

Nr. 623 Verschreibung Ks. Maximilians für Augsburg

Augsburg, 10. Juli 1510

Augsburg, StA, Rst. Augsburg, Urkunden Nr. 539, Orig. Perg. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).

Bm. und Rat von Augsburg haben Ks. Maximilian auf sein eindringliches Ersuchen hin zur Auslösung seines Hofgesindes und und zur Abfertigung seines Kriegsvolkes, das er nach Italien gegen seine Feinde, die Venezianer geschickt hat, 7000 rh. fl. in bar geliehen. Verspricht ihnen dafür, daß sie von jeweils 1000 fl. Reichshilfe, die die Stände bei ihnen zum ersten Zahlungstermin erlegen, 300 rh. fl. bekommen sollen, und zwar so lange, bis die geliehenen 7000 rh. fl. zurückgezahlt sind. Ist dies nicht möglich, so können sie von jeweils 1000 rh. fl., die zum zweiten Termin erlegt werden, ebenfalls 300 rh. fl. selbständig einbehalten bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens. Allerdings ist Jakob Fugger und Philipp Adler, die ihm (dem Ks.) 2000 rh. fl. bzw. 16 063 rh. fl. zur Kriegsführung geliehen haben, zugesagt, daß sie von der zum zweiten Zahlungstermin eingehenden Reichshilfe vorrangig ihr Darlehen zurückerhalten sollen, erst danach Bm. und Rat von Augsburg das ihre. Sollten letztere von der Reichshilfe beider Zahlungstermine ihre 7000 rh. fl. nicht zurückbekommen, so wird der Ks. den Gesamtbetrag oder den noch ausstehenden Rest zum 11. November 1510 (negstkomenden St. Marteinstag) bezahlen. Sollte er selbst aus Vergeßlichkeit oder aufgrund ungestümen Ansuchens einer anderen Person irgendetwas Gegenteiliges ausgehen lassen, so ist dies für Bm. und Rat von Augsburg nicht bindend, vielmehr sollen sie sich an die vorliegende Verschreibung halten und sie gebrauchen.

Nr. 624 Ks. Maximilian an Frankfurt a. M.

Augsburg, 10. Juli 1510

Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 16, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).

Laut Abschied des Augsburger Reichstags (Nr. 125 [2.]) soll der dort bewilligte Anschlag in Augsburg und Frankfurt erlegt werden. Da es für ihn am einfachsten ist, das Geld zum Unterhalt der Truppen für den Krieg gegen Venedig hier (in Augsburg) zur Verfügung zu haben, um es ins Feld schicken zu können, er für diesen Zweck auch schon verschiedene Summen aufgebracht hat, befiehlt er Frankfurt, immer dann, wenn 6000 rh. fl. beisammen sind, diese durch Wechsel oder durch zuverlässige Personen dem Augsburger Rat zu schicken und sich dabei durch dhain ander gescheft oder gepote, ob das von uns ausgeen würde, nit irren noch verhindern zu lassen, damit Augsburg die von ihm (dem Ks) befohlenen Kriegsausgaben tätigen kann. Augsburg wird die durch Frankfurt übersandten Beträge jeweils quittieren.

Nr. 625 Ks. Maximilian an die Kommissare zur Einhebung des Augsburger Reichsanschlags, Gf. Franz Wolf von Zollern, Paul von Liechtenstein und Eitelwolf vom Stein

Augsburg, 12. Juli 1510

Wien, HHStA, RK, Maximiliana 22 (alt 15b) 1510 Juli, fol. 47, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; offensichtlich nicht ausgegangen).

Vor einiger Zeit haben ihm Abt Johann Rudolf von Kempten 200 rh. fl., Wolfgang von Klingenberg, Landkomtur der Deutschordensballei im Elsaß, 200 rh. fl., die Rst. Biberach 300 rh. fl. und die Rst. Überlingen 200 rh. fl. zu auslosung unser reuter, damit wir die in unsern krieg und gescheften prauchen haben mügen, geliehen. Für diese Beträge hat sich der ksl. Rat und Reichsschatzmeister Hans von Landau als Selbstschuldner verschrieben. Um diesen seiner Verschreibungen zu entledigen, befiehlt der Ks. den Kommissaren, unangesehen unsers vorausgegangen bevelchs, das ir kain obligacion, sy sey dann gedrugkt, erledigen sollet, den genannten Darlehensgebern bei Zahlung ihres Augsburger Reichsanschlags den von ihnen geliehenen Betrag von der auferlegten Summe abzuziehen, ihnen die Schuldbriefe, die sie vom Schatzmeister haben, abzunehmen und sie diesem gegen Quittung auszuhändigen.

Nr. 626 Esslingen an Heilbronn

Esslingen, 16. Juli 1510 (dinstag nach Margarethe)

Regest: Rauch, UB, S. 273f. Punkt b.

Antwortet auf die (nicht vorliegende) Anfrage Heilbronns, wie es sich gegenüber dem Augsburger Anschlag verhalten wolle, ob die dem Ks. gegebene Anleihe vom Anschlag angezogen werde und ob der Kölner Anschlag (von 1505) für ein ganzes Jahr bewilligt worden sei, es habe vor wenigen Tagen seinen Anteil, soviel der Kölner Anschlag für ein Jahr ausmache, nach Augsburg geschickt. Eine Anleihe habe es dem Ks. nicht gegeben, habe jedoch gehört, sie werde abgezogen. Der Kölner Anschlag sei den Ständen für ein ganzes Jahr auferlegt und zu zwei Terminen zu zahlen.

Nr. 627 Verzeichnis Frankfurts a. M. über eingehobene und ausgezahlte Beträge des Augsburger Reichsanschlags

[1.] Eingenommene Anschlagssummen in bar und in Form von Schuldbriefen; [2.] Ausgezahlter Betrag; [3.] Auszahlungen wegen des Pulvers; [4.] Sonstige Auszahlungen.

Frankfurt, 16. Juli 1510 – 19. Juli 1511

Frankfurt, IfStG, Reichssachen II Nr. 264, o. Fol., Orig. Pap. (von verschiedenen Händen).

[1.] Entpfangen vom gelde des anslags zu Augsburg Ao. etc. 10

Item 900 fl. hat geben H. Peter Morseler, des rats zu Straßpurg, von siner Hh. wegen in abslag ires ersten halben teils uf samstag nach Jacobi Ao. 1510 [27.7.10].1

Item derselb H. Peter hat geben eyn brief, uber 200 fl. sagend, so die von Offenburg ksl. Mt. gelihen haben in abslag irs ufgelegt gelts. Actum uf samstag nach Jacobi Ao. ut supra. Facit 192 fl., han die uberigen 8 fl. nachgelassen fur iren ganzen anslag.

Item 540 fl. hat geben Conrad Meyer von bevelh des hochwirdigen F. und H., H. Wilhelmen, Bf. zu Straspurg und Landgf. zu Elsas, von synes gn. H. wegen zum halben teil erlacht uf fritag nach vincula Petri Ao. etc. 10 [2.8.10] iuxta quitanciam sibi traditum.2

[Seitensumme:] 1440 fl.

Item hat der rat zu Frankfurt geben dismals fur ire halb teil 1764 fl. uf dinstag nach Margarethe Ao. 1510 [16.7.10].a

Item 48 fl. hat bracht Eckart Meider, der bot, von siner Hh., des rats zu Wetzflar, wegen uf sontag nach Bartholomei Ao. 1510 [25.8.10].3

Item unser allergnst. H., der röm. Ks., hat geschrieben, mit unserm gn. H. von Trier, auch dem Mgf. von Baden, das anslag zu erforderen, bis uf wytern bescheit gedolt zu haben iuxta literam.4

Item 3000 fl. hat geliebert Valentin Dasch, camerschriber unsers gn. H. von Wurzpurg, von wegen des durchleuchtigisten, hochgepornen F. und H., H. Joachim, Mgf. zu Brandenburg, Kf., sin 35 zu gering und 17 verboten fl. under gewest, lud der quittanzien. Actum uf montag nach nativitatis Marie Ao. 1510 [9.9.10] in abslag sins ersten halben teils.5

[Seitensumme:] Somma 4812 fl.

Item 136 fl. an barem gelde und 200 fl. an eynem schultbrief han geben Hans Wißgerber und Johan Jung, des rats zu Wissenburg am Rein, von irer Hh. wegen uf fritag nach nativitatis Marie Ao. etc. 10 [13.9.10] und domit ir ganz teil bezalt.

Item 420 fl. an barem gelde und 300 fl. am scholtbrief haben geben Hans Mergari und Hans Scheid, beid des rats, von des rats zu Hagenauwe wegen fur iren ganzen anslag uf montag nach des hl. crutztag exaltacionis [16.9.10].

Dieselben 180 fl. an barem gelde und 300 fl. am scholtbrief von der stat Sletzstat wegen uf denselben tag fur iren ganzen anslag.

Dieselben uf den bemelten tag 324 fl. an barem gelde und 300 an eynem scholtbrief von der stat Colmar wegen in abslag irs anslag. Und sagen, sien also im colnischen anslag also angesetzt, aber inen itzt mehe zugesetzt, vermeynen, die nit zu geben.

[Seitensumme:] Soma 1060 fl.

Dieselben uf bemelten tag 96 fl. von wegen der stat Munster in St. Jorgental fur iren ganzen anslag.

Item Obernehenheym 96 fl. lud der obligacion, uber 200 fl. sagend.

Item Keysersberg 120 fl. lud der obligacion, uber 200 fl. sagend.

Item Rosheym 48 fl. lud der obligacion, uber 100 fl. sagend. Actum ut supra. Und haben die von Hagenaue die obligacion wider mit inen, und ist uf iglich geschrieben, wes ir anslag ertregt. Actum ut supra et per eosdem.6

Item 460 fl. hat geliebert Jacob von Ache, Bm. zu Spier, und Jorg Moßpach an barem geld und 500 fl. an eynem schultbrief von der stat Spier wegen uf dornstag nach exaltationis sancte crucis Ao. etc. 10 [19.9.10].

Item 240 fl. an barem geld und 300 fl. am scholtbrief. Hat geliebert Stefan Franz, stattschriber zu Swynfurt, von wegen des rats doselbst in abslag irer summen des ganzen anslags. Actum uf mitwochen nach Mathei apostoli Ao. etc. 10 [25.9.10].7

[Seitensumme:] 796 fl.

Item 84 fl. bars gelts und 1500 fl. an scholtbriefen haben geliebert die dry stet Goslar, Molhusen und Northusen durch Daniel Grießpach, der stat Molhusen bot, und domit iren ganzen anslag bezalt. Actum uf dornstag nach Mathei apostoli et ewangeliste Ao. 1510 [26.9.10].8

Item 404 fl. hat geben der rat zu Frankfurt an barem gelde und 1000 fl. an eynem schultbrief in abslag des andern halben teils, und ist inen die ganze somme 3160 fl. lud des colnischen anslag, uf dornstag nach Mathei apostoli et ewangeliste Ao. 1510 [26.9.10].

Item unser gn. H. von Spier ist uf die zwey ziele erschienen und zwen schultbriefe angezeigt. Aber wir haben ime keyn quittanzie gegeben noch uf die schultbriefe geschrieben, dwil der eyn schultbriefe nit uf dem nehsten anliehen gewest ist, wie unser erkentenus inheldet. Actum uf tag und zyt, wie die erkentenus uswisen.9,b

Item Debolt Lusch, der von Straßpurg diener, hat 900 fl. an barem gelde und 3000 fl. an eynem scholtbrief fur iren andern halben teil von wegen eins erbaren rats zu Straßpurg geliebert und domit den ganzen anslag bezalt. Actum uf dinstag nach Simonis und Jude apostolorum Ao. 1510 [29.10.10].10

Idem hat 840 fl. geliebert von wegen unsers gn. H., des Bf. von Straßpurg. Actum ut supra.

Item 120 fl. hat geben Ulrich Meserlin von Winterstetten, gesworner bot, von des hochwirdigen H. Cristoffel, Bf. von Basel, wegen für sinen andern halben teil, und hat den ersten halben teil gein Augspurg liebern lassen. Actum uf samstag nach Vincenti Ao. 1511 [25.1.11].

Item 456 [fl.] hat geben Casper Ohem, secretarius, von wegen Gf. Hermans, Gf. und H. zu Hennenberg, fur sinen ganzen anslag uf montag nach Apolonie Ao. 1511 [10.2.11].

Item 2000 fl. hat geben Spierhans, unsers gn. H., des Bf. von Trier, kuchenmeister, in abslag sins anslags. Actum uf dinstag nach dem hl. palmtag Ao. 1511 [15.4.11].

[2.] Usgift vom selben gelde

Item 200 fl. geben H. Erasmus Dopeler, ksl. Mt. rat und probst zu Nurenberg zu St. Sebolt, uf ksl. Mt. gescheftbrief uf samstag nach Jacobi Ao. 1510 [27.7.10] lud siner quittung.11

[3.] Usgift von des pulvers wegen

Item 7 fl. von den fassen uf- und abzuladen zu Frankfurt uf fritag nach vincula Petri [2.8.10].

Item 4 ß das pulver dieselb nacht zu verwaren am Meyn im schiff.

Item 14 fl. geben Hecken, das pulver und salpeter geyn Spier von Frankfurt zu furen.

Item 15 fl. 6 albus 3 d. hat verzert fur botenlone und wachgelt der, so von rats wegen bym pulver, das zu verwaren, geritten hat bis geyn Kempten.

Item 15 fl. demselben geben fur sin muhe und arbeit Hansen Rutlingern.

Item 417 ½ fl. fur forelone von Spier gein Kempten, von yedem zentener 1 fl., zu Kempten gewegen, als die H. Johan Storch die also verdingt hat.

Sommarum 468 fl. 21 ß 6 h.

[Seitensumme:] 668 fl. 21 ß 6 h.

[4.] [Sonstige Auszahlungen]

Item Symon Sytzin von Augspurg in der Welser geselschaft gegeben 6000 fl., darunder 17 verboten und 35 zu geringe sin. Actum uf mitwochen nach nativitatis Marie Ao. 1510 [11.9.10] iuxta recognitionem, und sollen der rat von Augspurg eyn sunder quittung zuschicken. Die recognicion hat der Bm. in sinem sch[r]ank.12

Item Jacob Hellern us befelh ksl. Mt. gegeben 3000 fl. lud der ksl. quittanzien und Jacob Hellers hantschrift uf samstag nach circumcisionis domini Ao. 1511 [4.1.11].

Item den Hochestettern geben 540 fl. von H. Paulus von Liechtenstein wegen iuxta quitanciam uf dinstag nach dem sontag judica Ao. 1511 [8.4.11]. Recepit Gabeler, der Hoesteter diener.

Item 2000 fl. geben den Hochstetern von wegen H. Paulus von Liechtenstein uf den 23. tag April. Recepit Hans Hochsteter Ao. 1511 [23.4.11].

Item 403 fl. geben Jacob Hellern uf samstag nach divisionis apostolorum von den von Augspurg boten Ao. 1511 [19.7.11].

Nr. 628 Dr. Konrad Peutinger (Augsburger Stadtschreiber) an Zyprian von Serntein (ksl. Kanzler)

[1.] Ausfertigung von Geschäftsbriefen in Sachen Augsburger Reichsanschlag der Bff. von Bamberg, Eichstätt und Würzburg; [2.] Bitte um Wiederbeschaffung eines verliehenen Exemplars des Augsburger Reichsanschlags; [3.] Bitte um ein Geldgeschenk.

ohne Ort, 23. Juli 1510

Wien, HHStA, RK, Maximiliana 22 (alt 15b) 1510 Juli, fol. 81, Orig. Pap. m. S.

[1.] Gruß. Gn. H., auf die abred, hie mit euer Gn. gemacht, bit ich, euer Gn. wolle die gescheft an Bamberg und Eystedt umb den letzsten termin, alhie zu erlegen, vertigen, damit solch gelt auf ksl. Mt. absprechen alhie erlegt werde, wie euer Gn. des wissen tregt.

Mer ain gescheft an Bf. von Wirzburg, sein getruckt obligation hinder den Ymhof zu erlegen und den andern termin auch zu legen.

[2.] Ferrer, gn. H., so hab ich auf gn. begern Gabriel Vogt mein verzaichnus des gehalten reichstags1 gelihen; ist mir noch nit wider worden. Bit, euer Gn. wolle daran sein, das mir die wider werde, dan ich der notturftig bin und keinswegs geraten mag.

[3.] Euer Gn., der Ymhof, auch ich bitten, wollen unser beyder ingedenk sein und unser vererung gelts halben umb unser gehabt müe und die wir noch teglich haben des anlehens und hilfgelts halben und bey ksl. Mt. handlen, damit wir deshalben auch bescheid erlangen. Solchs umb euer Gn. undertaniglich zu gedienen wir alzeit willig sein. Euer Gn. gn. antwort etc. Datum am 23. tag July Ao. etc. decimo.

Nr. 629 Reutlingen an Augsburg

Reutlingen, 24. Juli 1510

Augsburg, StadtA, Literalien 1510, o. Fol., Orig. Pap. m. S.

Gemäß dem Abschied des jüngstgehaltenen Augsburger Reichstages (Nr. 125) ist Reutlingen die Finanzierung einer Anzahl (Truppen) auferlegt worden. Anschließend hat Ks. Maximilian verlangt, beide Hälften dieser Hilfe bis zum 8. Juli 1510 (montag nach Ulrici episcopi nechstverschin) in Augsburg zu bezahlen (Nr. 610). Reutlingen ist bislang in Anbetracht seiner abschriftlich beigefügten (nicht vorliegenden) Freiheit1 mit der Zahlung stillgestanden und wird dies auch weiterhin tun. Bittet Augsburg darum, bei Ablieferung des eingesammelten Geldes Reutlingen zu verantworten, das die Zahlung allein aufgrund seiner Freiheit unterläßt.

Nr. 630 Ks. Maximilian an Hans von Landau (ksl. Schatzmeister) und den ksl. Pfennigmeister Jörg Hackenay

Füssen, 25. Juli 1510

Wien, HHStA, RK, Maximiliana 22 (alt 15b) 1510 Juli, fol. 93a, Konz.

Hat sich, nachdem der Esslinger Bm. Hans Ungelter die Zahlung des Anteils Esslingens am Augsburger Anschlag angekündigt hat, entschlossen, das Geld selbst in Empfang zu nehmen und es zur Bezahlung ungeeigneter Kriegsknechte, die er loswerden will, zu verwenden. Weist sie deshalb an, Bm. und Rat von Augsburg dazu zu bewegen, schnellstmöglich eine Quittung über die Zahlung der Gesamtsumme des Esslinger Anteils am Augsburger Anschlag auszustellen.1 Wenn sie diese erlangt haben, sollen sie sie dem ksl. Zollschreiber Veit Hofer, der das Geld empfangen wird, übersenden. Ermahnt sie, diese Sache so geheim wie möglich zu halten, damit sie nicht weiter ausgebreitet wird.2

Nr. 631 Nürnberg an Zyprian von Serntein (ksl. Kanzler) und in gleicher Form an Bf. Matthäus von Gurk (ksl. Rat)

Nürnberg, 31. Juli 1510 (mitwoch nach St. Annatag)

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 65, fol. 159b-160a, Kop.

Kaspar Nützel ist angewiesen, dem Ks. verschiedene Angelegenheiten Nürnbergs vorzutragen. Nun ist dem Adressaten sicher bekannt, daß Nürnberg dem Ks. hinsichtlich der Zahlung der gesamten Augsburger Reichshilfe mit nicht geringem eigenem Nachteil und ohne dazu verpflichtet gewesen zu sein, willfahren hat. Hofft, daß der Ks. diesen Gehorsam würdigen und im Gegenzug Nürnberg in Bezug auf dessen Beschwerden desto reichlicher mit Gnaden bedenken wird. Bittet darum, Nützel in seinen Bemühungen beim Ks. zu unterstützen.

Nr. 632 Augsburg an Frankfurt a. M.

Augsburg, 5. August 1510

Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 32, Orig. Pap. m. S.

Übersendet abschriftlich den ksl. Befehl (Nr. 624), immer dann, wenn von dem auf dem Augsburger Reichstag bewilligten Hilfsgeld 6000 rh. fl. beisammen sind, diese per Wechsel oder durch zuverlässige Personen nach Augsburg zu schicken. Bittet, dieser Weisung Folge zu leisten. Wenn Frankfurt keinen Wechsel ausstellen will, soll es das Geld durch einen reitenden Boten wohlverwahrt übermitteln.1

Nr. 633 Frankfurt a. M. an Ks. Maximilian

Frankfurt, 20. August 1510 (dinstag nach assumpcionis Marie)

Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 40a, Konz.

Hat seinem Befehl (Nr. 608), ihm und auch dem Reichskammerrichter (Gf. Adolf von Nassau-Wiesbaden) nach dem 25. Juli ( St. Jacobstag) mitzuteilen, wer den Augsburger Anschlag bezahlt hat, bislang nicht Folge geleistet, da zum genannten Termin kein Geld eingegangen war. Seither sind nur die auf beigefügtem (nicht vorliegendem) Zettel verzeichneten Beträge gezahlt worden.1

Nr. 634 Frankfurt a. M. an Ks. Maximilian

Frankfurt, 20. August 1510 (dinstag nach assumpcionis Marie)

Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 41a, Konz.

Dem Ks. ist sicherlich noch in Erinnerung, daß Frankfurt auf dem Reichstag in Konstanz (1507) durch Gesandte über seine zu hohe Veranschlagung auf dem Kölner Reichstag (1505) geklagt hat.1 Daruf dan euer ksl. Mt. uns gn. willen bewiesen haben. Trotzdem wurde Frankfurt auf dem letzten Reichstag zu Augsburg höher als vorher veranschlagt. Weiß nicht, ob dies durch ein Versehen des Schreibers oder absichtlich geschehen ist, will sich aber an den Kölner Anschlag, wiewole uns der swere ist, mit unserm darlegen dismals halten, in der Hoffnung, der Ks. werde darin, dwil wir doch nach unserm vermogen alle zyt willig mit unserm darlegen und reysen erschienen sin, nit mißfallen tragen.

Nr. 635 Ks. Maximilian an Mgf. Friedrich d. Ä. von Ansbach-Kulmbach

Nicht erfolgte Zahlung des Augsburger Reichsanschlags durch Mgf. Friedrich, Eintritt Mgf. Kasimirs in ksl. Kriegsdienste, Aufforderung zu dessen Entsendung auf den ksl. Tag in Ravensburg.

Berneck, 23. August 1510

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIII 296, o. Fol., Konz.

Hochgeborner, lb. oheim, F. und rate, als wir hiemit ain gemains offen aufbot in das hl. Reiche [Nr. 692] von wegen der Sweizer oder Aydgenossen, so yetzo in dem anzug sein, das Ft. Mayland und Hft. Genua, die dann on mittel dem hl. Reiche underworfen und unser lb. bruder und puntsverwanter, der Kg. zu Frankreich, vor kurzverschiner zeit von uns und dem hl. Reiche belehnet ist, zu überfallen, das uns von denselben Sweizern oder Aydgenossen, dieweil solhs uns und dem hl. Reiche zu ewigen zeiten zu verachtung und nachtail komen, zusambt dem, daz daraus ain zerüttung oberurts unsers punts, so wir wider die Venediger als die natürlichen feind und achter desselben, wie meniglich wissen tragt, entsteen würde, ausgeen lassen und wir aber deiner lieb vormals angezaigt und an dieselb begert, irn sun Mgf. Casimirus, unsern lb. oheim und F., mit 50 gerüsten pferden zu uns zu schiken, die hilf, so deiner lieb auf jungstgehaltem reichstag zu Augspurg aufgelegt, zu verdienen [vgl. Nr. 619], das noch bisher nicht beschehen, ist demnach unser ernstlicher bevelh und maynung, dein lieb welle obemelten irn sun Mgf. Casimirus mit obestimbter anzal pferden gerüst auf St. Matheustag schirstkünftig [21.9.10] zu unser person in unser und des hl. Reichs stat gen Ravenspurg mit volmechtigem gewalt schiken, daselbs mitsambt andern des hl. Reichs stenden und etlichen unsers haus Österreich undertanen und verwanten, die wir gleicherweis beschreiben lassen [Nr. 693], wie und in was maß obangezaigtem der Sweizer oder Aydgenossen mutwillig furnemen und handlungen durch uns und das hl. Reiche widerstand beschehen muge, furzunemen, zu beratslagen und zu besliessen und des kains weegs lassest. Daran tut dein lieb uns sonder gut gevallen und unser ernstlich maynung. Geben Bernegk 23. Augusti 1510.

Nr. 636 Nordhausen an Mühlhausen

Nordhausen, 23. August 1510 (fritags nach Arnolfi)

Mühlhausen, StadtA, 10/G 29 Nr. 1 Bd. 5, fol. 32, Orig. Pap. m. S.

Übersendet den Entwurf eines Schreibens Nordhausens, Mühlhausens und Goslars an Frankfurt.1 Da allerdings Frankfurt nur angewiesen ist, das Geld des Augsburger Anschlags einzunehmen und darüber zu quittieren, wäre besagtes Schreiben vergeblich. Deshalb erscheint es besser, eine gemeinsame Gesandtschaft der drei Städte Nordhausen, Mühlhausen und Goslar zum Ks. und zum Schatzmeister Hans von Landau, dessen Zustimmung zur Ausstellung einer Quittung erlangt werden muß, zu schicken. Wenn Mühlhausen diesen Vorschlag billigt, wird Nordhausen ihn an Goslar übermitteln.

Nr. 637 Worms an seine Gesandten am ksl. Hof, Ludwig Böhel und den Stadtschreiber Adam von Schwechenheim

Werbung zweier Reichskammergerichtsbeisitzer bei Worms im Auftrag des Ks., Weisung zu Bemühungen beim Ks. um Verzicht auf den Augsburger Reichsanschlag und um Unterstützung gegen die Widersacher von Worms.

Worms, [August/September 1510]

Worms, StadtA, 1 B Nr. 1929/2, o. Fol., Konz. (Kanzleivermerk: Der rat schrybt an Ludwig Bohel [und] Adam [von Schwechenheim], statschriber, geschickten am ksl. hofe).

Gruß. Lb. frunde, wir fugen uch zu wissen, das gestern, donerstags, zwen assessores des ksl. camergerichts mit namen H. Philips Sommer, licentiat, und H. Dietherich Schiederich, Dr. etc., in werbung vor uns erschienen sin, uns ein credenz und ein instruction von ksl. Mt. [liegen nicht vor] laut copy hieby ubergeben und angezeigt mit beger von wegen ksl. Mt. inhalt gemelter instruction und deshalb furderlich antwort. Und nachdem wir, als ir wisst, des geforderten anslags jüngstgehalten reichsdags zu Augspurg, der dannoch vil geringer ubersetzt, beschwert und unvermuglich und ir deshalb under anderm von uns bevelh und instruction habt, bey ksl. Mt. zu arbeiten etc., und dann dise anlegung oder anforderung gar uber die masse und uber unser stattlich vermögen, als uch wissend, ist unser bevelh, das ir ernstlichs flyß mit den besten fugen und wegen, wie ymmer müglich zu gescheen, bey ksl. Mt. arbeiten und anhangen wollent, damit wir anit allein die sum gelts fur die 150 fußknecht, sunder auch 900 fl. des augspurgischen anslags–a mit gnaden erlassenb werden, und darzu, nachdem die ksl. Mt. sich erheben und usser land ryten wirdet, das beiden lantvogten1 und der obern einung ernstlich befolhen werde, ein ufsehens uf uns zu haben, in nöten mit macht zu uns zu setzen und, sovil not wurde, uns leude und gut zuzuschicken. Dann uns kompt deglichs groß warnung merklicher ungnaden zu der, so uns deglich vor augen und uch wissend.2 Ist auch offenbar, das nimands ytz zu Heidelberg dermassen verungnadet worden sey als Wormbs. Deshalb uns, nit klein vorsorg zu haben, not ist. Wollent euch beid oder zum minsten euer einer bey ksl. Mt. anhangen, nachvolgen und nit abryten on ksl. Mt. bescheit und, wes uch begegnet, uns yezuzeiten furderlich zuschrybt, uns deshalb wissen zu richten. In den und andern unsern sachen uwers bevelhs wollent das best tun, als on zwyfel wole zu bedenken wisst und unser gut vertruwen zu uch steet, uns aller gepür zu beschulden und in gutem nit zu vergessen. Datum.

Nr. 638 Ks. Maximilian an Augsburg

Bludenz, 8. September 1510

Augsburg, StadtA, Literalien Personenselekt Ks. Maximilian I. Fasz. I, Nr. 183, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Ruysl).

Schickt seinen Sekretär Wolfgang Vogt nach Augsburg mit zwayen gnottigen [= dringenden] copeyen, in das Reich trucken zu lassen, wie ir vernemen werdet. Weil diese das Reich betreffen, befiehlt er, die Gelder für den Druck sowie Vogts Zehrungskosten von dem Hilfsgeld, das die Reichsstände in Augsburg erlegen, dem ksl. Rat Dr. Konrad Peutinger und Hieronymus Imhof auf ihr Anzeigen hin zu geben, damit diese beides zahlen können. Falls noch nichts eingegangen ist, möge Augsburg besagten Betrag vorstrecken und ihn sich später selbst vom Hilfsgeld zurückholen.

Nr. 639 Quittung Augsburgs für Heilbronn

Augsburg, 1. Oktober 1510

Regest: Rauch, UB, S. 274 Punkt e.

Augsburg bestätigt, von Heilbronn 960 rh. fl. des am 24. Juni 1510 (Johanni) und 29. September 1510 (Michaelis) fälligen Augsburger Anschlags erhalten zu haben.1

Nr. 640 Dr. Konrad Peutinger (Augsburger Stadtschreiber) an Jakob Villinger (ksl. Kammermeister)

[1.] Geringer Ertrag des Augsburger Reichsanschlags, Peutingers Probleme im Zusammenhang mit der Einsammlung; [2.] Ksl. Weisung zur Zahlung des Anschlags durch Ulm; [3.] Verwendung der Anschlagsbeträge von Frankfurt und Ulm; [4.] Weitere Ausgabeposten.

ohne Ort, 2. Oktober 1510

Augsburg, StadtA, Literalien Personenselekt Dr. Konrad Peutinger Fasz. 1490-1569, fol. 188a u. b, Konz.

[1.] Teilt u. a. mit, das von des Reichs hilfgelt bisher nit sonders vil gefallen ist, sonder solchs langsam erlegt wirt und uns daneben vil irrung begegnet, die ich zu mermalen meinem H. canzler [Zyprian von Serntein] angezeigt, aber bisher in allen stucken nit ganzen beschaid erlangt. Hat mir yetzo zu jungst geschriben, so er wider an hof komen werde, wolle er von ksl. Mt. entlichen beschaid entpfahen und darauf mir und dem Imhof ferrer bericht tun.

[2.] Ksl. Mt. hat uns kurzlich hievor ain bevelh zugeschickt, wir sollen von den von Ulm den anschlag, hie geschehen, entpfahen, wan sein Mt. solchs bey dem colnischen anschlag, wie der seiner Mt. hie zugesagt worden ist, bezalt würde. Hette sein Mt. des mintren schaden, als ich euch dan hievor anzaigt hab.

[3.] 6000 fl. sollen uns von Frankfort zukomen. Davon wir mein Hh. zu Augspurg die 2500 fl., auch Adlern 1000 fl. rh., so den vinanzherren und pfennigmeister [Nikasius Hackenay] zu erledigung des stadts gelihen worden sein, bezalen wollen. Solch 3500 fl. in bezalung der 18 000 fl., im stadts begriffen, abgeen, und was furter gefallen, das wirt auf all parteyen nach ieder anzal ausgeteilt werden. Das wollet meinem H. pfennigmeister ansagen.

Der lest termin von Ulm, etwas bey 2200 fl., darauf den ersten allein obligation und schuldbrief uns ubergeben sein, wollen wir Adlern in abschlag seiner 16 000 fl. rh. zuwenden. Also er in abschlag derselben seiner schuld numaln 9000 und etlich hundert fl. entpfangen haben wirt.

[4.] Wir haben auch dem postmeister zu auslosung der poten und hinschickung der brieve, die wir hie gefertiget, ietzo 700 fl. bezalt. So muessen wir noch etlich gelt haben umb truckerlon gedachter brieve und zerung der schreiber, die darumb hie ligen haben. Und so solchs alles bezalt, wirt uns aber gar wenig besteen, dan sonst daneben teglich vil kleine gescheft komen, und wolten doch wir ksl. Mt. gern auf ainmal ain gut summa zustellen, wa man furderlich erlegt hette und uns nit eingriff geschehe. Das alles euch guter meinung nit wolten verhalten, solchs ksl. Mt. wissen anzuzaigen und meinem H. pfennigmeister vil dinsts sagen. [...] Datum am andern tag Octobris Ao. etc. Xmo.

Nr. 641 Ks. Maximilian an Frankfurt a. M.

Konstanz, 6. Oktober 1510

Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 72, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Villinger; Präs.vermerk: Praesentavit 13. Octobris per Jacoben Tregeler von Inspruck, ksl. Mt. hofbot, und gefertiget 14. Octobris Ao. 1510).

Befiehlt, ihm unverzüglich mitzuteilen, wieviel Geld vom Augsburger Anschlag eingegangen ist und derzeit in Frankfurt liegt.

Nr. 642 Nördlingen an seinen Ratsherrn Kaspar Scholl

Nördlingen, 11. Oktober 1510

Nördlingen, StadtA, Missiven 1510, fol. 63a-64a, Kop.

Auf dem letzten Reichstag in Augsburg ist Nördlingen mit 6 Berittenen und 18 Fußsoldaten veranschlagt worden, wobei das hierfür fällige Geld zu zwei Terminen bezahlt werden soll. Die erste Hälfte hat Nördlingen um den 25. Juli ( St. Jacobstag) beim Augsburger Rat gegen Quittung erlegt, die andere Hälfte in Höhe von 792 fl. wird jetzt fällig. In diesem Zusammenhang hat Nördlingen Ks. Maximilian an die 500 fl. erinnert, die es ihm gemäß der Bewilligung des Wormser Reichstags 1495 geliehen und wofür es von EB Berthold von Mainz eine gesiegelte Bestätigung erhalten hat.1 Der Ks. hat daraufhin gestattet, daß der Betrag von der jetzt fälligen Hälfte des Augsburger Anschlags abgezogen wird, und ein entsprechendes (nicht vorliegendes) Schreiben an Dr. Konrad Peutinger und andere ksl. Kommissare geschickt. Übersendet Kopien dieser Schriftstücke an Scholl und weist ihn an, Dr. Peutinger um Rat zu fragen, wie man in dieser Angelegenheit weiter vorgehen soll. Peutingers Empfehlung möge er Folge leisten. Anschließend soll er die bereits in Augsburg hinterlegten 292 fl. bezahlen. Sollten die 500 fl. wider Erwarten nicht abgezogen werden, möge er sich bemühen, daß die 292 fl. auf den halben Anschlag angerechnet, akzeptiert und quittiert werden. Gelingt auch das nicht, soll er die Sache heimbringen.2

Nr. 643 Ks. Maximilian an Frankfurt a. M.

Konstanz, 14. Oktober 1510

Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 73, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Braun).

Benötigt zum Unterhalt seines Kriegsvolks gegen die Venezianer 3000 rh. fl. Befiehlt, seinem Diener Jakob Haimhofer diesen Betrag von dem in Frankfurt erlegten Augsburger Anschlag gegen Quittung auszuhändigen. Falls nicht so viel Geld vorhanden ist, soll Frankfurt den Rest auf andere Weise aufbringen, da er sonst Schaden und Nachteil erleidet. Gestattet, daß Frankfurt sich die Summe von den eingehenden Anschlagsgeldern selbständig zurückholt.

Nr. 644 Verzeichnis Frankfurts a. M. über eingenommene und ausgezahlte Beträge des Augsburger Reichsanschlags

[1.] Bar bezahlte Beträge von Ff.; [2.] Bar und per Schuldbrief bezahlte Beträge von Städten;[3.] Per Schuldbrief bezahlte Beträge von Städten; [4.] Gesamteinnahmen; [5.] Ausgezahlte Beträge; [6.] Vorhandene Summe.

Frankfurt, [14. Oktober 1510]1

Frankfurt, IfStG, Reichssachen II Nr. 264, o. Fol. (Überschrift: Cedula).

[1.] Ff.

Item 3000 fl. H. Joachim, Mgf. zu Brandenburg, in abslag sins ersten halben teils.

Item 540 fl. H. Wilhelm, Bf. zu Straßpurg.

[2.] Stete

Item Straßpurg 900 fl. in abslag irs ersten halben teils.

Item Wetzflar 48 fl. in abslag irs ersten halben teils.

Item Offenburg 192 fl. an eynem scholtbrief, uber 200 fl. sagend, fur iren ganzen anslag, und haben die uberigen 8 fl. nachgelassen.

Item Frankfurt 2168 fl. an barem gelde und 1000 am scholtbrief fur iren ganzen colnischen anslag.

Item Wissenburg am Ryn 136 fl. an barem gelde und 200 fl. an eynem schultbrief fur iren ganz[en] anslag.

Item Hagenaue 420 fl. an barem gelde und 300 fl. an eynem schultbrief fur iren ganzen anslag.

Item Sletzstat 180 fl. an barem gelde und 300 fl. an eynem schultbrief fur iren ganzen anslag.

Item Colmar 324 fl. bars gelts und 300 fl. an eynem schultbrief fur iren ganzen colnischen anslag.

Item Monster in St. Jorgental 96 fl. fur iren ganzen anslag.

Item Spier 460 fl. an barem gelde und 500 fl. an eynem scholtbref fur iren ganzen anslag.

Item Swynfurt 240 fl. an barem gelde und 300 fl. an eynem scholtbrief in abslag ires ganzen anslags.

Item die dry stet Goslar, Molhusen und Northusen 84 fl. an barem gelde und 1500 fl. an scholtbriefen fur iren ganzen anslag.

[3.] Item diese dry stet han iren ganzen anslag bezalt mit scholtbriefen und dieselben scholtbriefe wider mit inen hinweg, dwil die mehe dan iren anslag inhalten:

Item Obernehenheym 96 fl.

Item Keysersperg 120 fl.

Item Roßheym 48 fl.

Item so hat unser gn. H., der Bf. zu Spier, zwen schultbrief angezeigt, die mehe dan sin anslag ertragen. Haben wir ime nit quittanzien gegeben, dwil die beid schultbrief nit in dem nehsten darlyhen gemacht sin.

[4.] Entpfangen

Somma an barschaft 8596 fl.

Somma an scholt 4856 fl.

Sommarum 13 452 fl.

[5.] Item davon usgeben H. Erasmus Doppelern, probst zu Nuremberg, 200 fl.

Item von pulver zu furen geyn Kempten und unkosten 468 fl. 21 ß 6 h.

Item dem rat zu Augspurg 6000 fl.

[6.] Rest, das der rat zu Frankfurt noch an barschaft hat, 1927 fl. 2 ß 3 h.

Nr. 645 Instruktion Ks. Maximilians für seinen Diener Johann Begen zu einer Werbung bei Hg. Ulrich von Württemberg

Weisung zur Erlangung der ausstehenden Restsumme des Augsburger Reichsanschlags.

Konstanz, 15. Oktober 1510

Stuttgart, HStA, A 80 Bü. 3, o. Fol., Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; c.d.i.p.; Gegenzeichnung: Ruysl).

Instruction, was unser getreuer Johan Begen, unser diener, mit dem hochgebornen Ulrichen, Hg. zu Wirtemberg und Deck, Gf. zu Mumplgart, unserm lb. swager und F., handlen und ausrichten soll.

Anfangklichen sol er seiner lieb unsern credenzbrief uberantwurten und darauf sagen unser gnad und alles gut. Darnach soll er anzaigen und erzelen: Als jungst unser und des Reichs lb. getreuer Conrad Thom, seiner lieb marschalk, bei uns hie zu Costenz gewesen sey und uns von seiner lieb wegen in abslag des anslags und hilfgelts, seiner lieb auf dem jungstgehalten reichstag zu Augspurg auferlegt, 4500 fl. rh. bezalt und vergnugt habe und uns sein lieb daruber zu ganzer bezalung solhs anslags, der ime dann auf 36 pherd und 49 ½ fueßknecht, das alles zusamen trifft 6696 fl. rh., und noch 2196 fl. rh. zu tun schuldig beleibt, ine darauf von unsern wegen mit allem vleis ersuchen, das sein lieb ime solhen rest der angezaigten 2196 fl. rh. gegen unser ksl. quittung, die er ime darüber und gegen emphahung der quittung, so wir ime vormals umb die berurten 4500 fl. rh. gegeben haben, zu unsern handen uberantwurten und bezalen und uns solhs nit waigern noch dheins wegs verziehen wolle, angesehen, das wir solhs gelts zu underhaltung unsers kriegs gegen den Venedigern, darauf uns dann yetzo merklicher costen geet, ganz notdürftig sein und gebrauchen müssen. In solhem soll der gemelt unser diener Johan Begen allen möglichen vleis furkeren, damit er solh gelt von berurtem unserm swager, dem von Wirtenberg, erlang und zuwegen bringe und so er das emphangen hat, uns dasselb alsdan unverzogenlich an unsern hof, wo wir dann sein werden, zu pringen. Ob ime aber darinne ainige irrung oder angezaigte antwurt begegnet, des wir uns doch nit versehen, uns derselben schriftlich berichten und darauf unsers ferrern beschaids bei demselben von Wirtemberg etc. erwarten. Daran tut er unser ernstliche mainung. Geben zu Costenz am 15. tag Octobris Ao. etc. decimo, unsers reichs im 25. jar.

Nr. 646 Augsburg an Ks. Maximilian

Augsburg, 15. Oktober 1510

Augsburg, StadtA, Literalien Personenselekt Dr. Konrad Peutinger Fasz. 1490-1569, fol. 189a, Konz.

Antwortet auf die (nicht vorliegende) Anfrage des Ks., wieviel Geld aus der Reichshilfe gegenwärtig vorhanden ist (vgl. Nr. 641), das uber die getruckten obligacion, so uns uberantwurt, bey uns erlegt worden sein an parem gelt 42 000 fl. rh. Das gelt alles ausserhalben 400 fl. rh. ungeverlich, so davon noch hinder uns ligen, auf eur Mt. gescheft wir wider ausgeben haben, wie dann Dr. Peutinger und Jheronimus Ymhof eur ksl. Mt. rate und camermeister, H. Jacoben Villinger, hiemit berichten.

Nr. 647 Gf. Eberhard von Königstein an Gf. Michael II. von Wertheim

ohne Ort, 16. Oktober 1510 ( St. Gallentage)

Wertheim, StA, G-Rep. 57/2 Korrespondenz Gf. Michael II. Nr. 129, Orig. Pap. m. S.

Antwortet auf das (nicht vorliegende) Schreiben Gf. Michaels berürende die ksl. mandata, so euch euers ufsatzs zu Augspurg und auch euer juden halben zukomen seien, mit angehengter begere, daß er selbst bislang kein den Anschlag betreffendes Mandat erhalten hat. Falls dies geschieht, werde ich zu vermeydung der acht (die nach gestalt der itzigen leuft woil zu scheuen ist) ksl. Mt. darine zu gehorsame leben und mein ufgelegten anslage unverzuglich erlegen. Hinsichtlich der Mitteilung Gf. Michaels, daß er keine Informationen hat, wieviel er bezahlen soll, halt ich darfur, so euer liebe ane die mailstatt schickent, die euch ime mandat aufgezeigt, ire werdent solichs aigentlich vernemen moigen. Sunst wurde euch die unwissenschaift des ends nichts furtragen, sonderlich, so euer liebe uf den gehalten richstage zu komen verkündet were. Dieß verstehe euer liebe von mir us trower, guter meynung.

Ein die Juden betreffendes Mandat erwartet er nicht, da ich keine juden hinder mir wonen habe.

Nr. 648 Ks. Maximilian an Straßburg

Villingen, 25. Oktober 1510

Straßburg, AM, AA 333, fol. 18, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Stoß).

Beglaubigt seinen obersten Kammersekretär Niklas Ziegler zu Verhandlungen über den ausstehenden Restbetrag des Straßburger Anteils am Augsburger Reichsanschlag.

Nr. 649 Quittung Ks. Maximilians für Gengenbach

Villingen, 26. Oktober 1510

Karlsruhe, GLA, Abt. D Nr. 1138, Orig. Perg. m. S. ( p.r.p.s.).

Bestätigt, daß Gengenbach die auf dem Reichstag zu Augsburg auferlegte Hilfe gegen die Venezianer in Höhe von 2 Fußsoldaten bzw. 96 rh. fl. am heutigen Tag bezahlt hat.

Nr. 650 Ks. Maximilian an Frankfurt a. M.

Villingen, 29. Oktober 1510

Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 27, fol. 4, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).

Ist mit dem Schreiben Frankfurts (Nr. 644 Anm. 1) zufrieden. Befiehlt erneut, mitzuteilen, welche Reichsstände den Augsburger Anschlag bezahlt haben und wieviel davon. Nachschrift: Die entsprechende Meldung soll an den Hofkanzler Zyprian von Serntein geschickt werden.

Nr. 651 Augsburg an Frankfurt a. M.

Augsburg, 31. Oktober 1510 (donnerstag nach St. Narcissentag)

Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 27, fol. 6, Orig. Pap. m. S.

Der Ks. hat Frankfurt angewiesen, eingenommene Beträge des Augsburger Reichsanschlags nach Augsburg zu übersenden. Bittet deshalb für den Fall, daß Frankfurt über die bereits zugesandten 6000 rh. fl. hinaus weiteres Geld empfangen hat, dieses durch einen vertrauenswürdigen Diener nach Augsburg zu schicken.1

Nr. 652 Ks. Maximilian an Frankfurt a. M.

Freiburg im Breisgau, 7. November 1510

Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 27, fol. 8-9, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein; Präs.vermerk: Praesentavit Hans von Nurenberg, ksl. Mt. bot).

Hat kürzlich seinen Diener Jakob Haimhofer nach Frankfurt geschickt mit dem Auftrag, 3000 rh. fl. des Augsburger Anschlags abzuholen (Nr. 643). Frankfurt hat jedoch gegenüber Haimhofer erklärt, daß es vom Ks. schriftliche und mündliche Anweisung habe, Anschlagsgelder ausschließlich Bm. und Rat von Augsburg zu übergeben. Nun sein wir aber nit ingedenk, daz wir euch ye ainichen mündlichen bevelh diser sachen halben getan. Wol haben wir beschehen lassen, wie zu Augspurg davon in der gemain gehandelt worden ist, das das berürt hilfgelt Bm. und rat zu Augspurg zugesandt werden sollt. Uns ist aber dardurch nit abgenomen noch abgestellt, ob wir in ainer eyl oder zufallenden not ainichs des berürten gelts notturftig sein werden, das wir solhs von euch oder andern stenden im Reich nit erheben sollten. Ersucht deshalb nochmals um Aushändigung der 3000 rh. fl. an den Boten.1 Falls momentan nicht ausreichend Geld vorhanden ist, soll Frankfurt den Rest leihen und ihn sich später selbst wieder vom Anschlag nehmen. Wenn es das nicht tun will, möge es eine Gesandtschaft zu ihm schicken, mit der er weiter in der Sache handeln wird.

Nr. 653 Instruktion Ks. Maximilians für seine Räte Gf. Hoyer von Mansfeld und Heinrich von Thun zu einer Werbung bei Mgf. Friedrich d. Ä. von Ansbach-Kulmbach

[1.] Befremden über die nicht erfolgte Zahlung des Augsburger Reichsanschlags durch den Mgf.; [2.] Dringender Geldbedarf zum Schutz von Verona, Zurverfügungstellung eines größeren Geldbetrags durch Paul von Liechtenstein; [3.] Auftrag zur Erlangung des ausstehenden Anschlags beim Mgf., verschiedene Zahlungsmöglichkeiten, Ankündigung von Sanktionen.

Breisach, 10. November 1510

Nürnberg, StA, Ft. Brandenburg-Ansbach, RTA Nr. 8, fol. 392-394, Orig. Pap. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.).

Instruction, was der edel und unser und des Reichs lb. getreu[er] Hoyer, Gf. zu Mansfeld, unser oberster stebelmaister, und Hainrich von Dün, unser rete, von unsern wegen bey dem hochgebornen Friderichen, Mgf. zu Brandenburg, unserm lb. ohaim, F. und rate, handln sollen.

[1.] Anfenglich sollen sie seiner lieb unsern gn. und genaigten willen und alles gut sagen und darnach zu erkennen geben, wiewol auf unserm jungstgehalten reichstag zu Augspurg durch die stende des Reichs furgenomen und beschlossen worden, das ain yeder seinen anschlag, ime in der hilf, uns von denselben stenden daselbst zu Augspurg wider unser veinde und widerwertigen, die Venediger, zugesagt und bewilligt zu halten, aufgelegt sey, zu zweyen terminen, nemblich uf nativitatis Marie [8.9.10] und St. Michelstag nechstverschinen [29.9.10], hinder Bm. und rat der stet Frankfurt und Augspurg, wie dann sein lieb desselben sonder zweivel gut wissen habe, erlegen und antwurten solle, so haben doch sein lieb unangesehen solicher des Reichs stende furnemen und beschluß irn aufgelegten anschlag zu gemelten zweyen terminen nicht erlegt oder bezalt. Des wir uns dann obberürtem der stend beschluß und unserm gn. vertrauen nach, so wir allwegen fur ander zu ime gehabt, nicht versehen und trügen desselbigen nit unbillich von seiner liebe merklich beschwerd und befrembden aus ursachen, das solicher seiner lieb und etlicher ander stend, die gleicherweyse irn anschlag nit bezalt haben, verzug uns an unserm furnemen und underhaltung unsers kriegsvolks, darauf wir dann obgedacht des Reichs hilf gewendt und wir den ganzen sumer mit unserm und unser lande merklich darlegen underhalten und versoldt hetten, zu verhinderung und nachtail komen were.

[2.] Und dieweil nun uns und dem hl. Reiche an besetzung der stat Bern [= Verona] und andern flecken, so wir erobert und noch innhaben, vil gelegen sey, und sonderlich, nachdem der Babst abermals von neuem auf unser handlung, zwischen im und unserm bruder, dem Kg. von Frankreich, ime und gemainer cristenhait zu gutem bescheen, von seinem zusagen und bewilligen, das er sich der Venediger entschlahen und ferrer wider uns und gemelten Kg. von Frankreich kain hilf oder beystand ton oder beweysen wolle, gestanden sey und sich unangesehen desselben seins zusagens genzlichen entschlossen habe, denselben Venedigern hilf und beystand ze ton, auch darauf gemelten Venedigern mit aller macht und auf das sterkst zu roß, fuß und geschütz zugezogen, alles der maynung, mitsambt inen wider uns und den Kg. von Frankreich zu handln und das, so wir innhaben, widerumb abzudringen und zu erobern verhelfen, hetten wir die stat Bern und ander flecken, dieselben bey uns und dem hl. Reiche zu behalten und unser land und leut vor uberfall, beschedigung und verderben zu verhuten, mit ainer treffenlichen anzal volks zu roß und fuß und vil mer dann den kunftigen sumer besetzen müssen. Dann wo die stat Bern widerumb in des veind hand komen sollt, wurde uns und dem hl. Reiche solichs nit allain zu spot und nachtail raichen, sonder dardurch unser land und leut uberzogen, abgedrungen und merklich beschedigt werden. Und darauf mit dem edeln unserm lb., getreuen Paulsen vom Liechtenstain, Fh. zu Castelkorn, unserm marschalk unsers regiments zu Inspruck und haubtman zu Rotenberg am Yn, sovil gehandlt, das er sich bewilligt, uns zu versoldung obgemelts volks, damit dasselb derhalben nit abziehe oder zertrenne, ain merkliche suma gelts auf seiner lieb und ander stende unbezalt anschleg aufzebrengen und darzuleyhen. Der auch also yetzo in der eyl auf solichs ain tapfere suma aufgebracht und dieselb zu verhutung des nachtails und schadens, wie obsteet, der sonst, als wir besorgen, wo das durch ine nit bescheen und dem hl. Reiche und unsern landen auf gemelts Babsts abfallen und furnemen entstanden were, eylends gein Bern geschickt und geordnet habe.

[3.] Und damit dann der gedacht Paulsen vom Liechtenstain seiner aufgebrachten suma, auch der, so er uns und dem Reiche zu gutem noch verrer zu versoldung berurts unsers kriegsvolks aufbringen, von ime und andern stenden, darauf wir ine dann verwisen haben, widerumb bezalt werde, sollen sie an gemelten Mgf. Friderichen zu Brandenburg von unsern wegen auf das ernstlichst begern und handln, das sein lieb in ansehung berürts beschluß und abschids zu Augspurg, auch des, so uns und dem hl. Reich an solichem allem gelegen sey und daraus entsteen müge, seinen aufgelegten anschlag, als nemblichen 24 zu roß und 33 ¼ zu fuß, der sich dann, ye 10 fl. fur ain geraysigen und 4 fl. des monats fur ainen fußknecht zu rechnen, das jar 4476 fl. rh. in ainer suma treffen werde, von stund an und auf das allerfurderlichst hinder Bm. und rete der stat Augspurg oder Frankfurt durch wechsel oder sonst erlege und bezale und ainen seiner diener, der von gedachten steten dagegen die quittungen empfahe, schicke. Wo aber sein lieb solichen anschlag yetzo so eylends nit bezalen möchte, des wir uns doch nit versehen, das dann sein liebe den halben tail desselben, wie obsteet, erlege und verschreibe, den andern halben tail auf weyhenachten schirst [25.]12.10] zu bezalen. Sovern sie aber das auch nit erlangen möchten, das alsdann sein liebe sich gegen bemeltem Paulsen vom Liechtenstain genugsamlich verschreib und zusag, ime den ganzen anschlag auf weyhenachten negst hinder obberürt stet zu antwurten und darinnen ferner oder lenger nit zu verziehen oder ainich waygerung zu suchen, des dann, als wir achten, von seiner lieb billichen beschee. Solich verschreibungen sollen obgedacht unser rete von ime nemen und uns eylends zuschicken und in dem guten vleyß ankeren und haben, wie sie dann unser notturft nach wol zu tun wissen, und sich in all weg mit kainer abschlegigen oder verzogen antwurt abweysen und abfertigen lassen.

[4.] Und wo sie bey seiner lieb auf oben angezaigt unser begeren nicht erlangen möchten, so sollen sie seiner lieb anzaigen, das wir unser und des hl. Reichs notturft nach geursacht werden, zu gestatten, gegen ime inhalt des abschieds zu Augspurg ernstlich zu handln und furnemen zu lassen. Und was inen in solichem allem begegent und furfallet, sollen sie uns von stund an in schrift verkünden, uns ferrer darnach haben zu richten. Daran tun sie unser ernstliche maynung. Geben in unser stat Preysach den 10. tag des monats Novembris Ao. etc. decimo, unser reich des röm. im 25. und des hungerischen im 21. jaren.

Nr. 654 Verschreibung Augsburgs für Paul von Liechtenstein (Innsbrucker Hofmarschall) in Sachen Augsburger Reichsanschlag

Augsburg, [ca. 20. November 1510]

Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 27, fol. 14a u. b, Kop.

Der Ks. hat mitgeteilt, daß er seinen Marschall Paul von Liechtenstein umb ain treffenliche anzal seins dargeliehens gelts auf den bei Bm. und Rat von Augsburg oder Frankfurt zu zahlenden, aber noch ausstehenden Anschlag nachfolgend genannter Reichsstände verwiesen hat, und befohlen, eingehende Beträge ausschließlich an Liechtenstein zu übergeben.1 Augsburg verspricht, dies zu tun. Es handelt sich um folgende Stände und Summen: Der EB von Menz sein ganzen anslag 6696 fl. rh.; EB zu Collen sein ganzen anslag 6696 fl. rh.; EB zu Tryer sein ganzen anslag 6696 fl. rh.; Hg. Fridrichen von Sachsen und weylend Landgf. Wilhalm von Hessen verlassen sune [Landgf. Philipp] rest 3392 fl. rh.; EB zu Maydburg sein ganzen anslag 5292 fl. rh.; Haug, Bf. zu Costenz, rest seins halben anslags 408 fl. rh.; Wilhalm, Bf. zu Strasspurg, rest 540 fl. rh.; Bf. zu Passau sein ganzen anslag 696 fl. rh.; Philips, Bf. zu Freysingen, sein ganzen anslag 696 fl. rh.; Mgf. Fridrich von Brandenburg sein ganzen anslag 4476 fl. rh.; Poxleufen [= Hg. Bogislaw] zu Stettin 4920 fl. rh.; Hg. Hainrich und Albrecht zu Mecklburg iren ganzen anslag 4440 fl. rh.; Andreasen und weylend Gf. Hansen zu Sonnenburg iren ganzen anslag 336 fl. rh.; die statt Collen iren ganzen anslag 5520 fl. rh.; statt Metz iren ganzen anslag 3720 fl. rh. Sumarum 54 524 fl. rh. 2

Nr. 655 Frankfurt a. M. an Ks. Maximilian

Frankfurt, 23. November 1510 (sambstags nach unser lb. Frauwentag presentationis)

Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 27, fol. 10 a u. b, Konz.

Antwortet auf das Schreiben des Ks. vom 7. November (Nr. 652), es habe gegenüber Haimhofer nicht von einem mündlichen, sondern von dem diesem Schreiben in Kopie beiliegenden schriftlichen ksl. Befehl gesprochen. Dieser besage, Frankfurt solle sich durch keyn gescheft oder gebot, so das von euer ksl. Mt. usgen wurd, irren oder verhindern lassen, sondern immer dann, wenn 6000 fl. vorhanden seien, diese nach Augsburg schicken. Das habe Frankfurt Augsburg auf dessen Ersuchen, alles noch vorhandene Geld, sofern es 6000 fl. sind, zu übersenden, schon zum zweiten Mal mitgeteilt (vgl. Nr. 632, 651). Dan die leufte sin itzt in dieser lant ort so seltzam, das wir, ob wir die schon hetten, nit on groß geferlichkeit zu uberschicken wusten. [...] Darus (als euer ksl. Mt. wole abnemen mag) wir nit wole unsers glaubens halber komen mügen. Wo aber euer ksl. Mt. den gescheftbrief nit angesehen, wider abschriben und die von Augspurg uns unsers zuschribens quidigen, sei Frankfurt gerne bereit, ihm nicht nur besagte 3000 fl., sondern jedes Mal, wenn ein ksl. Geschäftsbrief vorliege, alles vorhandene Geld zu schicken. Übersendet ihm außerdem zu seiner Information die beiliegende Aufstellung, wer seit der letzten Mitteilung (Nr. 644) bezahlt hat und welcher Geldbetrag momentan vorhanden ist (Nr. 656). Hat zudem die Frankfurter Gesandten zum Reichstag in Straßburg beauftragt, mit dem Ks. über die Einhebung des Anschlags und andere Anliegen der Stadt zu sprechen. Bittet, dieses Schreiben nicht ungnädig aufzunehmen, denn Frankfurt ist grundsätzlich stets bereit, sich gehorsam zu erweisen, sofern die Geschäftsbriefe einander nicht widersprechen.

Nr. 656 Verzeichnis Frankfurts a. M. über eingenommene und ausgezahlte Beträge des Augsburger Reichsanschlags

[1.] Bar bezahlte Beträge von Ff.; [2.] Bar oder per Schuldbrief bezahlte Beträge von Städten; [3.] Per Schuldbrief bezahlte Beträge von Städten; [4.] Gesamteinnahmen; [5.] Sonderfall Bf. von Speyer; [6.] Ausgezahlte Beträge; [7.] Vorhandene Summe.

Frankfurt, [23. November 1510]1

Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 28, fol. 60-61, Orig. Pap.

[1.] Diese hernachgeschrieben Ff. und stede haben ire hilfgelt erlegt [vgl. Nr. 644]

Item 3000 fl. hat der durchleuchtigist, hochgeborn F. und H., H. Joachim, Mgf. zu Brandenburg etc., Kf., in abslag seins halben teils erlegt.

Item 1080 fl. hat der hochwirdig F. und H., H. Wilhelm, Bf. zu Straßpurg, fur synen ganzen anslag erlegt.

[2.] Stede

Item Straspurg 1800 fl. an barem gelde und 3000 fl. an eynem schultbrief fur iren ganzen anslag.

Item 48 fl. Wetzflar fur iren halben teil des anslags.

Item 192 fl. an eynem schultbrief, uber 200 fl. sagen, Offenburg fur iren ganzen anslag.

Item 2168 fl. an barem gelde und 1000 fl. an eynem schultbrief Frankenfurt fur iren ganzen anslag.

Item Wissenburg am Reyn 136 fl. an barem gelde und 200 fl. an eynem schultbrief fur iren ganzen teil.

Item Hagenau 420 fl. an barem gelde und 300 fl. an eynem schultbrief.

Item Slitzstat 180 fl. an barem gelde und 300 fl. an eynem schultbrief.

Item Colmar 324 fl. an barem gelde, 300 fl. an eynem schultbrief.

Item Monster in St. Jorgental 96 fl.

Item Spier 460 fl. an barem gelde und 300 fl. an eynem schultbrief.

Item Sweinfurt 240 fl. an barem gelde und 300 fl. an eynem scholtbrief.

Item die dry stette Goslar, Molhusen und Northusen 84 fl. an barem gelde und 1500 fl. an scholtbriefen.

[3.] Diese dry stet han iren ganzen anslag bezalt mit scholtbriefen

Item Keisersberg 120 fl.

Item Obernehenheym 96 fl.

Item Roßheym 48 fl.

[4.] Schult 7856 fl.

Empfangen soma an barschaft 10 036 fl.

Somarium 17 892 fl.

[5.] Item so hat unser gn. H., der Bf. zu Spier, zwen schultbrief angezeigt, die mehr dan sein anslag ertragen. Haben synen Gn. wir nit quitanzien geben, dweil die bede schultbrief nit in dem nehsten darlyhen gemacht syen.a

[6.] Daran usgeben

Item H. Erasmo Doppeler, probst zu Nurenberg, 200 fl.

Item das pulver geyn Kempten zu füren für uncosten 468 fl. 21 ß 6 h.

Dem rat zu Augspurg 6000 fl.

Somma sommarum der usgabe 6668 fl. 21 ß 6 h.

[7.] Rest 3367 fl. 2 ß 3 h.

Nr. 657 Ks. Maximilian an Frankfurt a. M.

Breisach, 27. November 1510

Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 27, fol. 17, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Braun; Präs.vermerk: Praesentatum 12. Decembris, quod fuit quinta post conceptionis Marie Ao. 1510, Michel Rollebatz, ksl. bot).

Hat bereits zweimal die Übersendung von 3000 rh. fl. angeordnet und dabei dargelegt, daß Paul von Liechtenstein für den von ihm für Kriegszwecke aufgebrachten Betrag auf den Anschlag der Reichsstände verwiesen ist (Nr. 643, 652). Befiehlt nochmals, besagte 3000 fl. an Bm. und Rat von Augsburg zu schicken, außerdem alles übrige bezahlte Geld derjenigen Stände, auf deren Beträge Paul von Liechtenstein nicht verwiesen ist.

Nr. 658 Ks. Maximilian an Frankfurt a. M.

Breisach, 30. November 1510

Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 27, fol. 19, Orig. Pap. m. S. (Präs.vermerk: Praesentatum 3a post Lucie Ao. 1510 [17.12.10]).

Befiehlt nachdrücklich, die von den Reichsständen bezahlten Beträge (des Augsburger Anschlags) sukzessiv an Bm. und Rat von Augsburg oder deren Beauftragte zu übersenden und nicht zu warten, bis jeweils 6000 rh. fl. zusammengekommen sind.

Nr. 659 Ks. Maximilian an Frankfurt a. M.

Breisach, 1. Dezember 1510

Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 27, fol. 21, Orig. Pap. m. S. (Präs.vermerk: Praesentavit Stefan Stockle, ksl. bot, uf dinstag nach conceptionis Marie Ao. etc. 10, quod fuit septima Decembris).

Antwortet auf das (nicht vorliegende) Schreiben Frankfurts, er habe angesichts seiner zweimaligen Aufforderung, 3000 rh. fl. Reichshilfe zu schicken, eine Weigerung nicht erwartet, zumal die Übersendung angesichts der vorhandenen ca. 6000 fl. ohne weiteres möglich gewesen sei. Da er die 3000 fl. dringend für Kriegszwecke benötigt, befiehlt er nochmals, den Betrag unverzüglich dem Boten gegen ksl. Quittung auszuhändigen. Was über die 3000 fl. hinaus an Geld eingegangen und nicht Paul von Liechtenstein verschrieben ist, soll Frankfurt Bm. und Rat von Augsburg zuschicken.

Nr. 660 Gf. Hoyer von Mansfeld (ksl. Rat) an Zyprian von Serntein (ksl. Kanzler)

Verhandlungen mit EB Ernst von Magdeburg über die Zahlung seines ausstehenden Anteils am Augsburger Reichsanschlag.

ohne Ort, 13. Dezember 1510

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIII 256/VI, fol. 145, Orig. Pap. m. S.

Hat gemäß der (nicht vorliegenden) ksl. Instruktion mit EB Ernst von Magdeburg verhandelt. Dieser hat erklärt, die Zahlung des Augsburger Reichsanschlags sei nur deshalb, weil er sulches von seyner Gn. undertanen bishere nit hat ufbringen mugen, vorbliben. So ist in seiner Gn. vormugen nit, das ane hulfe seiner undertanen uszurichten. Doruf sein undertenigs bitten, ksl. Mt. wolle des vorzoges us angezeigten ursachen bisher nicht ungnade fasse[n] unde ime des weyter zile unde frist bis uf lichtmesse schirstkomende [2.2.11] geben. Alsdann wolle sein Gn. vorbemelten anslag ane weyter vorzihen gewisse kein Augsburg ader Frankfurt seyner Mt. begern nach niderlegen. Doch so wolle sein Gn. 2000 fl., dye sein Gn. ksl. Mt. gelihen unde darumbe von seiner Mt. quitung unvortrosten haben, solchs an obgenantem anslag innebehalten. Weyter habe ich bey seinen Gn. nit erlangen muge[n]. [...] Datum fritags noch conceptionis Marie Ao. 1510.

Nr. 661 Dr. Konrad Peutinger (Augsburger Stadtschreiber) an Zyprian von Serntein

Augsburg, 15. Dezember 1510

Druck: König, Peutingers Briefwechsel, Nr. 82.

Der Augsburger Rat hat die ihn betreffenden ksl. Briefe erhalten und die Schreiben an den Rat von Frankfurt dorthin übersandt. So ferr si aber kein bezalung tun, werden mein Hh. mit dem stadt ganz ubel besteen. [...] So ist auch bisher von des Reichs hilfgelt nichtz namhafts gefallen, dan allein, das etlich schuldin mit dem hilfgelt gelediget worden sein. Den entsprechenden Betrag wird er Serntein in ca. 14 Tagen mitteilen.

Nr. 662 Mandat Ks. Maximilians an (Hg. Bogislaw von Pommern)

Nichtbezahlung des Augsburger Reichsanschlags durch diverse Reichsstände, Besoldung des Kriegsvolkes zum Schutz Veronas durch eine Anleihe Pauls von Liechtenstein, Rückzahlung der Summe durch den sofort zu entrichtenden Reichsanschlag (Hg. Bogislaws).

Freiburg im Breisgau, 13. Januar 1511

Wien, HHStA, RK, Maximiliana 23 (alt 17) 1511 Jan., fol. 33a-34a, Kop.

Gemäß Beschluß des Augsburger Reichstags hätte jeder Reichsstand den ihm auferlegten Anschlag zu zwei Terminen, nämlich am 8. September 1510 (nativitatis Marie) und am 29. September 1510 ( St. Michelstag nechstverschinen), bei Bm. und Rat von Augsburg oder Frankfurt bezahlen sollen. Ist befremdet, daß (Hg. Bogislaw)1 dies nicht getan hat, aus ursachen, das uns solher deiner lieb, auch etlicher ander stende, die gleicherweis iren anslag nit bezalt, verzug an unserm furnemen und underhaltung unsers kriegsvolks, darauf wir dann obberurt des Reichs hilf gewendt und wir den ganzen summer mit unser und unser lande merklichen darlegen underhalten und versoldet haben, zu verhinderung und nachtail komen ist. Um nun Verona und andere von den Venezianern eroberte Ortschaften beim Reich halten und seine Lande vor Schaden bewahren zu können, hat er mit Paul von Liechtenstein vereinbart, daß dieser zur Besoldung des in Verona und andernorts liegenden Kriegsvolkes ain treffenlich summa gelts auf dein und etlicher ander stende des Reichs unbezalt anslegen, die wir ime auch darumb verschriben haben, aufgebracht und auf dasselb unser kriegsvolk ausgeben hat und noch ferrer aufpringen und ausgeben wirdet. Deshalben wir dann entlichen der maynung sein, dir noch auch sunst yemands solhen anslag nachzulassen. Befiehlt deshalb, (Hg. Bogislaw) solle seinen Anschlag, nemlichen 25 zu roß und 40 zu fueß, der sich dann, 10 fl. fur ain geraisigen und 4 fl. fur ain fueßknecht des moneds zu rechnen ain jar lang, in ainer summa 4920 fl. rh. laufet, dem gemeltem Paulsen von Liechtenstain bezalen und dieselben auf unser lb. Frauentag irer liechtmessen [2.2.11] hinder Bm. und ret der stet Augspurg oder Frankfurt durch wechsel oder sunst als zu seinen handen erlegen und ime yetzo desselben dein gewiß zusagen und verschreibung bey disem poten geben und zuschicken und darin nit verziehen noch ferrer ungehorsamlich erscheinen, als wir uns dann des der billikait nach zu deiner lieb versehen, damit wir nit geursacht werden, den nachtail, wo uns und dem Reich deshalben ainicher aus solhem deinem und anderer stende verzug entsteen wurde, dir und denselben zuzemessen, auch zu gestatten, gegen deiner lieb inhalt des berürten abschids zu Augspurg zu handlen und furzunemen. Das ist unser ernstliche maynung. Geben in unser stat Freyburg im Preysgeu am 13. tag des moneds Januarii Ao. etc. undecimo, unser reiche des röm. im 25. und des hungerischen im 21. jaren.

Nr. 663 Ks. Maximilian an Abt Franz von St. Gallen

Freiburg im Breisgau, 22. Februar 1511

Innsbruck, TLA, Maximiliana VI 25, fol. 155a, Konz.

Hat ihm auf Bitten der Eidgenossen den Augsburger Reichsanschlag bis auf 150 rh. fl. erlassen. Da er bereits vorher Daniel Kapfmann auf den Anschlag des Abts verwiesen hat, soll dieser besagte 150 rh. fl. Kapfmann unverzüglich gegen Quittung aushändigen.

Nr. 664 Ks. Maximilian an den Kölner Bürger Adolf Rinck

Colmar, 26. März 1511

Innsbruck, TLA, Maximiliana VI 25, fol. 157, Orig. Pap. m. S.

Hat Gf. Edzard von Ostfriesland aufgefordert, den ihm auferlegten Augsburger Anschlag in Höhe von 1920 rh. fl. bei Rinck zu bezahlen. Weist diesen an, das Geld gegen Aushändigung der beiliegenden Quittung in Empfang zu nehmen und ausschließlich den ksl. Stallmeister Jörg von Emershofen davon in Kenntnis zu setzen. Falls der Gf. nur einen Teilbetrag zahlt, soll Rinck darüber quittieren, die übersandte Quittung aber erst nach Zahlung der vollständigen Summe aushändigen.

Nr. 665 Ks. Maximilian an EB Ernst von Magdeburg

Gengenbach, 8. April 1511

Magdeburg, LHA, A 1 Nr. 274, fol. 17, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; Gegenzeichnung: Serntein).

Antwortet auf das (nicht vorliegende) Schreiben EB Ernsts bzgl. des Augsburger Anschlags und der Zusicherung seines Bruders, Kf. Friedrich von Sachsen, daß die Zahlung auf jeden Fall bis zur kommenden Leipziger Ostermesse erfolgen werde, er sei bereit, sich so lange zu gedulden, auch wenn es ihm angesichts der erheblichen Kosten für den Unterhalt seines Kriegsvolkes gegen die Venezianer schwerfalle. Ersucht EB Ernst, den Anschlag in Höhe von 5292 rh. fl. bis zum genannten Termin in gutem Gold beim Leipziger Faktor der Fugger, Andreas Matstett, zu entrichten und die Zahlung keinesfalls noch länger hinauszuschieben.

Nachschrift von anderer Hand: Hat Kf. Friedrich von Sachsen angewiesen, EB Ernst in dieser und anderen Angelegenheiten den ksl. Willen mitzuteilen.

Nr. 666 Ks. Maximilian an EB Ernst von Magdeburg

Gengenbach, 13. April 1511

Magdeburg, LHA, A 1 Nr. 274, fol. 18, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; Gegenzeichnung: Serntein).

Sollte EB Ernst den Augsburger Anschlag wider Erwarten noch immer nicht entrichtet haben, ersucht er nochmals mit Nachdruck darum, die Zahlung nicht weiter hinauszuzögern, da er dies, wie der ksl. Diener Jakob Haimhofer darlegen wird, aufgrund seiner merklichen notdurft nicht mehr länger hinnehmen kann.1

Nr. 667 Quittung Ks. Maximilians für Köln

Kufstein, 9. Juni 1511

Köln, Historisches A., HUA 1/15629, Orig. Perg. m. S. ( p.r.p.s.; c.d.i.p.; Gegenzeichnung: G. Vogt).

Regest: Kuphal, Urkunden-Archiv, Nr. 15629.

Ks. Maximilian bekundet, daß Köln sich mit ihm bzgl. des Augsburger Anschlags vom Jahr 1510, nemlich 30 zu roß und 40 zu fueß ain ganz jar lang zu halten [Nr. 123 [5.]], und sonst des aufpots [Nr. 754] halben vertragen, ausgericht und bezalt hat. Sagt Köln hierfür quitt und ledig.

Nr. 668 Ks. Maximilian an den Verwalter des Reichskammerrichteramts und die Beisitzer des Reichskammergerichts

Innsbruck, 11. November 1511

Innsbruck, TLA, Urkunden I 8044, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; c.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).

Hat sie schon einmal darauf hingewiesen, daß im Abschied des Augsburger Reichstags vermerkt ist, gegen die von der Zahlung des dort beschlossenen Anschlags eximierten Stände solle bis zum nächsten Reichstag nichts unternommen werden (Nr. 125 [9.]). Weil dazu auch die Gff. und Hh. der vorderen Lande Elsaß, Sundgau, Breisgau und Schwarzwald gehörten, sollten sie gegen diese nicht vorgehen, da es für seine Erbländer nachteilig sei. Befiehlt ihnen erneut, gegen besagte Gff. und Hh. stillzustehen. Sollen auch den Kammerprokuratorfiskal Christoph Müller veranlassen, sie unbehelligt zu lassen.

Nr. 669 Ks. Maximilian an EB Ernst von Magdeburg

Linz, 27. Dezember 1511

Magdeburg, LHA, A 1 Nr. 266, fol. 17, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Renner).

Hat ihn bereits mehrfach durch den ksl. Diener Jakob Haimhofer und zuletzt durch die ksl. Räte auffordern lassen, den Restbetrag des Augsburger Anschlags zu entrichten, doch ist dies bislang nicht geschehen. Den ksl. Räten hat EB Ernst geantwortet, er werde das Geld auf dem (nach Augsburg) anberaumten Reichstag zahlen. Da sich dieser möglicherweise einige Zeit verzögern wird, er (der Ks.) das Geld aber dringend zum Unterhalt seines Kriegsvolks benötigt, ersucht er EB Ernst nochmals, die Restsumme des Anschlags unverzüglich Jakob Haimhofer auszuhändigen.

Nr. 670 Mandat Ks. Maximilians an Bf. Erich von Paderborn, Administrator zu Osnabrück

ohne Ort, [wohl 1511]

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/Miscellanea Karton 36 Fasz. „1-293“, fol. 167a u. b, Konz.

Zu seinem Mißfallen hat Bf. Erich bislang dem Befehl, den Augsburger Anschlag dem Gf. Philipp von Leiningen-Westerburg gegen Quittung zu bezahlen, nicht Folge geleistet. Da das Geld als Sold für die geleisteten Dienste des Gf. im Venezianerkrieg benötigt wird, fordert er den Bf. nochmals unter Androhung des Verlusts seiner Privilegien und Freiheiten auf, besagten Anschlag unverzüglich dem Gf. auszuhändigen. Geschieht dies wiederum nicht, hat der Fiskal Weisung, gemäß der in Augsburg beschlossenen Ordnung gegen den Bf. vorzugehen.1

Nr. 671 Ks. Maximilian an Pfalzgf. Friedrich

ohne Ort, [wohl 1511]

Innsbruck, TLA, Maximiliana I 44/19 II. Teil, fol. 92a-93b, Konz.

Im Rahmen der auf dem jüngsten Augsburger Reichstag bewilligten einjährigen Hilfe gegen die Venezianer ist Pfalzgf. Friedrich als Vormund seiner beiden Vettern, der Pfalzgff. Ottheinrich und Philipp, die Gestellung einer Anzahl Berittener und Fußsoldaten auferlegt worden. Den entsprechenden Umrechnungsbetrag von monatlich 10 rh. fl. für einen Berittenen und 4 rh. fl. für einen Fußsoldaten hat er allerdings wider Erwarten noch nicht bezahlt, obwohl er doch weiß, wieviel Ks. und Reich an dieser Hilfe liegt. Dieweil nun die gemelten Venediger noch teglichen in irer widerwertigkait und verachtung gegen uns und dem hl. Reiche verharren, deshalben unser notdurft eraischet, zu widerstand derselben, auch das, so wir inen aberobert haben, bey uns und dem hl. Reiche zu behalten, solh deiner lieb und ander stende aufgelegt hilf zu erfordern und einzupringen, befiehlt er, besagte Hilfe unverzüglich zu bezahlen. Geschieht dies erneut nicht, sieht er sich veranlaßt, gemäß dem Augsburger Abschied gegen Pfalzgf. Friedrich vorzugehen. Damit diesem die Zahlung leichter fällt, gestattet er ihm, auf die Lande der Pfalzgff. Ottheinrich und Philipp eine Steuer zu legen.

Nr. 672 Ks. Maximilian an Gf. Johann V. von Nassau-Dillenburg

ohne Ort, [wohl 1511]

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/Miscellanea Karton 36 Fasz. „1-293“, fol. 168a-169b, Konz.

Gf. Johann ist die Zahlung des Augsburger Anschlags an Gf. Philipp von Leiningen-Westerburg und den ksl. Sekretär Jörg Mosbach befohlen worden. Nach deren Aussage hat er ihnen aber nur ein Drittel, d. h. 400 rh. fl., ausgehändigt und sie gebeten, dem Ks. mitzuteilen, zu mehr sehe er sich nicht verpflichtet, da auf anderen Reichstagen seinem Bruder Gf. Heinrich (III.) von Nassau-Dillenburg als Inhaber der hinterlassenen Besitzungen Gf. Engelberts (II. von Nassau-Breda) zwei Drittel auferlegt worden seien, ihm aber nur ein Drittel. Dieses Drittel möge man ihm quittieren. Darauf fügen wir dir zu vernemen, daz berurter ganzer anslag auf diesem gehalten reichstag zu Augspurg allain auf dich und nichts auf weylend Gf. Englprechten verlassen hab und gueter geslagen ist. Der gemelt Gf. Hainrich ist auch in der gemelten summa nit, sonder in ainer andern und sondern summa angeslagen. Deshalben dir der ganz anslag 1200 fl. zu bezalen aufgelegt ist und gebürt. Befiehlt deshalb nachdrücklich, den ausstehenden Restbetrag unverzüglich bei Jörg Mosbach zu bezahlen, da er (der Ks.) täglich eine erhebliche Summe zum Unterhalt des Kriegsvolks gegen seine Feinde, die Venezianer, benötigt. Leistet der Gf. nicht Folge, ist der Fiskal angewiesen, gemäß dem entsprechenden Artikel des Augsburger Reichsabschieds gegen ihn vorzugehen.

Nr. 673 Quittung Ks. Maximilian für Kf. Joachim I. von Brandenburg

Linz, 1. Januar 1512

Berlin, GStAPrK, I. HA, Repos. 61 Nr. 10/K, Orig. Perg. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: G. Vogt).

Bestätigt, daß Kf. Joachim von Brandenburg durch seinen Rat Eitelwolf vom Stein den noch ausstehenden Restbetrag des Augsburger Anschlags in Höhe von 1500 rh. fl. bezahlt hat.

Nr. 674 Gf. Johann V. von Nassau-Dillenburg an den ksl. Sekretär Jörg Mosbach

ohne Ort, 11. Januar 1512 (sontage nach trium regum)

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/1512, fol. 3, Orig. Pap. m. S.

Hat sowohl das Schreiben des Ks. (Nr. 672) als auch den (nicht vorliegenden) Brief Mosbachs erhalten, in denen verlangt wird, er solle die 1200 rh. fl. des Augsburger Anschlags vollständig oder wenigstens zur Hälfte an Mosbach schicken. Hat diesbezüglich schon einmal dargelegt, daß er allenfalls ein Drittel besagter Summe zu zahlen hat. Schildert nunmehr gegenüber dem Ks. seine aktuellen Belastungen und was er itzt siner Mt. vhede halben us unserm seckel gegen die Gellersen [= Geldrischen] uber 1200 fl. rh. an reisigen und fueßknechten aufgebracht hat und noch weiter aufbringt, verbunden mit der Bitte, ihn nicht noch mehr zu belasten.

Nr. 675 Quittung Ks. Maximilians für Lübeck

Linz, 13. Januar 1512

Lübeck, A. der Hansestadt, Urkunden Caesarea Nr. 231, Orig. Perg. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: N. Ziegler).

Bestätigt, daß Lübeck den noch ausstehenden Restbetrag der Anschläge von Köln (1505) und Konstanz (1507) sowie den ganzen Anschlag von Augsburg (1510) bezahlt hat.

Nr. 676 Ks. Maximilian an EB Ernst von Magdeburg

Nürnberg, 11. Februar 1512

Magdeburg, LHA, A 1 Nr. 266, fol. 14, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: G. Vogt).

Hat ihn bereits mehrfach und erst kürzlich wieder aufgefordert, den Augsburger Reichsanschlag unverzüglich dem ksl. Diener Jakob Haimhofer auszuhändigen (Nr. 669). Dieser hat lange vergeblich auf die Zahlung gewartet. Da er zum Unterhalt seines umfangreichen Kriegsvolkes täglich einen großen Betrag benötigt, befiehlt er nochmals nachdrücklich, besagten Anschlag unverzüglich Jakob Haimhofer zu übergeben und dies nicht länger hinauszuzögern.

Nr. 677 Quittung Ks. Maximilians für Regensburg

Gelnhausen, 27. Februar 1512

München, HStA, Rst. Regensburg, Urkunden 1512 II 27, Orig. Perg. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnungen: Ulrich von Schellenberg, Räbler, Rogkner).

Bestätigt, daß Regensburg den Augsburger Reichsanschlag (in nicht genannter Höhe) bezahlt hat.

Nr. 678 Quittung Ks. Maximilians für EB Philipp von Köln

Trier, 16. April 1512

Duisburg, LandesA, Kurköln Urkunden Nr. 3877, Orig. Perg. m. S. ( a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: J. Villinger).

Bestätigt, von EB Philipp von Köln 6696 rh. fl. für den auf 36 Berittene und 49 ½ Fußsoldaten festgelegten Augsburger Reichsanschlag erhalten zu haben.

Nr. 679 Ks. Maximilian an EB Ernst von Magdeburg

Trier, 18. April 1512

Magdeburg, LHA, A 1 Nr. 266, fol. 15, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Finsterwalder).

Antwortet auf die Bitte EB Ernsts und Kf. Friedrichs von Sachsen, dem EB die Zahlung des (Augsburger) Reichsanschlags zu erlassen, er sei zwar bereit, dem Gesuch stattzugeben, habe jedoch derzeit 14 000 Mann gegen die Venezianer im Feld, die er mit großen Kosten unterhalten müsse, wodurch er selbst und seine Lande finanziell völlig erschöpft seien. Deshalb sei er genötigt, den Anschlag des EB und alle anderen noch ausstehenden Anschläge einzutreiben. Ersucht daher EB Ernst nochmals, seinen Betrag dem zu ihm entsandten ksl. Diener Jakob Haimhofer auszuhändigen und dies nicht noch länger hinauszuschieben.

Nr. 680 Quittung Ks. Maximilians für EB Richard von Trier

Trier, 28. April 1512

Orig. Perg. m. S. ( p.r.p.s.; Gegenzeichnung: Serntein): Koblenz, LHA, 1 A Nr. 9268.

Kop.: Ebd., 1 C Nr. 23, pag. 214-216.

Von dem Anschlag, der EB Jakob von Trier auf dem Augsburger Reichstag auferlegt worden ist, waren 2500 rh. fl. noch unbezahlt.1 EB Richard hat sich per Obligation verschrieben, den Betrag auf der letzten Frankfurter Fastenmesse zu Händen des ksl. Marschalls Paul von Liechtenstein zu bezahlen. Bekennt, daß der EB von besagten 2500 rh. fl. 1500 rh. fl. bar bezahlt und sich gegenüber dem ksl. Hofmeister Gf. Eitelfriedrich von Zollern verschrieben hat, diesem die restlichen 1000 rh. fl. bis zum 25. Juli ( St. Jacobstag des hl. zwelfpoten nechstkünftig) zu erstatten. Es wäre deshalb gerechtfertigt, EB Richard seine Obligation über 2500 rh. fl. auszuhändigen. Da er diese jedoch gegenwärtig nicht bei der Hand hat, erklärt er sie hiermit für tot und vernichtet. Falls sie künftig vorgezeigt wird, soll sie weder ihm (dem Ks.), seinen Nachkommen noch sonst jemandem in seinem Namen zum Vorteil gereichen und EB Richard, seinen Nachkommen und dem Erzstift Trier keinen Schaden bringen. Sagt diesen hinsichtlich der bezahlten 2500 rh. fl. quitt und ledig.

Nr. 681 Ein ungenannter ksl. Rat an den Dompropst von Magdeburg (Adolf von Anhalt)

Köln, 6. August 1512

Wien, HHStA, RK, Maximiliana 27 (alt 21a) 1512 Aug., fol. 11a, Kop.

Übersendet zwei (nicht vorliegende) Kopien, wie sich der EB von Magdeburg und der Dompropst bzgl. des dem Ks. geschuldeten (Augsburger) Reichsanschlags verschreiben sollen, außerdem ksl. Befehle an den Reichskammerrichter (Gf. Sigmund zum Haag) und die Beisitzer des Reichkammergerichts bzw. den Kammerprokuratorfiskal, in Sachen Reichsanschlag des EB vom 13. Juli 1512 ( St. Margarethentage nechstvergangen) an gerechnet ein Jahr lang stillzustehen.1

Nr. 682 Quittung Ks. Maximilians für Dr. Konrad Peutinger (Augsburger Stadtschreiber) und Hieronymus Imhof (Augsburger Kaufmann)

Augsburg, 14. Dezember 1513

Orig. Perg. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.c.m.p.; Gegenzeichnung: G. Vogt): Augsburg, StA, Rst. Augsburg, Urkunden Nr. 562.

Kop.: Wien, HHStA, Reichsregisterbücher QQ, fol. 47.1

Dr. Konrad Peutinger und Hieronymus Imhof haben im Auftrag des Ks. und der Reichsstände bzw. von Bm. und Rat von Augsburg 44 685 rh. fl. des dort erlegten Augsburger Reichsanschlags (von 1510) eingehoben. Hierüber hat Dr. Peutinger am heutigen Tag Rechnung abgelegt. Aus ihr geht hervor, daß die Einnahmen mit den im ksl. Auftrag getätigten Ausgaben vollkommen übereinstimmen. Zudem hat Dr. Peutinger die Quittungen derjenigen, an die die beiden Einnehmer Beträge ausgezahlt haben, übergeben. Sagt deshalb Bm. und Rat von Augsburg, Dr. Peutinger und Hieronymus Imhof, ihre jeweiligen Erben und Nachkommen sowie alle, die sonst eine entsprechende Quittung benötigen, aller Handlungen im Zusammenhang mit der Einhebung des Reichsanschlags quitt und ledig.

Anmerkungen

1
 Mit Schreiben aus Nürnberg vom 31. Mai 1510 (freytag nach corporis Cristi) teilte Bf. Georg von Bamberg Augsburg mit, obwohl laut Abschied des Augsburger Reichstags die erste Hälfte der dort dem Ks. bewilligten Hilfe erst am 24. Juni ( St. Johanstag sonwenden schirst) zur Zahlung fällig werde, so übersende er seinen halben Anteil in Höhe von 1632 fl. dem Ks. zu Gefallen bereits jetzt. Bittet darum, die entsprechende Quittung auszustellen und sie dem Überbringer des Geldes auszuhändigen. Bamberg, StA, Hst. Bamberg, Geheime Kanzlei Nr. 6, fol. 292a u. b, Konz. – Am selben Tag schrieb Bf. Georg an Gf. Eitelfriedrich von Zollern, dieser habe kürzlich in Augsburg mit ihm darüber gesprochen, ob er dort die Hälfte der beschlossenen Reichshilfe aufbringen und sie dem Ks. aushändigen könne. Er täte damit dem Ks. einen Gefallen. Nu haben wir solchs aus ursachen, euch dozumal erzelt, wiewol wirs gern getan hetten, nicht zuwegen bringen mogen, aber uns unterwegen dermassen beerbet, das wir den halb teyl zu Nurmberg aufpracht und den von stund an uf Augspurg geschickt haben, des versehens, sich soll die zalung desselben nicht seumen. Das wollet dannoch, als wir auch in freuntschaft bitten, ksl. Mt. von uns zum besten, als ir zu tun wol wist, anzeigen. Dann wir uns ye in allem dem, dorin wir ir Mt. untertenig wolgefallen erzeigen konten, gern bevleyssigen wolten. Ebd., fol. 293a, Konz.
2
 Dazu der Eintrag im Augsburger Baumeisterbuch unter dem Datum dornstags nach Viti [20.6.10]: Item 936 fl. rh. Jeronimussen Imhof uf 3000 fl., ksl. Mt. vormals laut zwayer schuldbrief gelihen. Damit hat ain ersamer rat des Reichs anschlag hie zu Augspurg, sovil im deshalb geburt hat, gar bezalt, und hat der Imhof die zwey schuldbrief hinausgenomen. Der hieig anschlag ist bezalt wie der kölnisch [von 1505], hat troffen 14 pferd, 47 ze fuß. Augsburg, StadtA, Baumeisterbücher Nr. 104, fol. 51a.
3
 Quittung Augsburgs vom 27. Juli 1510 für EB Leonhard von Salzburg über die Zahlung des am 24. Juni (Johannis baptiste) und 29. September 1510 (Michaelis) fälligen Augsburger Anschlags in Höhe von 5292 rh. fl. Wien, HHStA, AUR 1510 VI 27.
4
 Dazu folgende Einträge im Augsburger Domkapitelprotokoll des Jahres 1510: Die veneris ultima Maii: Hat dominus vicarius ainem capitel furgehalten, wie mein gn. H. von Augspurg ime geschriben und bevolhen hab, an ain capitel ze pringen, nachdem sein Gn. ain merklich expens in vergangen kriegsleufen und gehaltem reichstag aufgeloffen, darzu sey sein Gn. sampt andern Ff. und stend des Reichs yetz umb ain treffenliche summa angeschlagen, wie dann ain capitel des gut wissen, hab sein Gn. furgenomen, ain steur uf die priesterschaft ze schlagen, dann die bey sein Gn. nie gesteurt, sonder allain in seiner Gn. angeen charitativum subsidium bezalt haben, mit beger, ain capitel wolle solhs bewilligen. Hat ain capitel darvon red gehalten und erwegen, das dannocht die expens nit so gar gros und treffenlich seyen, darmit fuglich ain steur angeschlagen und genomen werden mug, und beschlossen, solhs diser zeit meinem gn. H. uf das glimplichist abzeschlagen. [...] Die veneris 14. Junii: [...] Item H. Cristof von Knoringen hat von wegen meins gn. H. von Augspurg ainem capitel anpracht, nachdem sein Gn. uf den gehalten reichstagen zu Costenz und hie mit zerung und in ander weg ain merklich kostung aufgeloffen, zusampt dem, das sein Gn., wie ander Ff. im Reich, umb hilf angeschlagen, welhe kostung sein Gn. allain zu gedulden und ze tragen etwas schwer und unvermugenlich sey, mit beger, ain capitel wolle nochmals bewilligen, die priesterschaft zu steuern oder, was das ainem capitel ye nit gemaint sein, das dann ain capitel mitsampt andern prelaten sein Gn. ain hilf daran tun woll etc. Ist beschlossen, sein Gn. nochmals zu ersuchen und ze bitten, solhs diser zeit ansteen ze lassen. Augsburg, StA, Hst. Augsburg, NA 5492, fol. 135a, 141b, Orig. Pap.
5
 Quittung Augsburgs vom 3. August 1510 für Rothenburg ob der Tauber über die Zahlung der am 24. Juni 1510 (Johannis baptiste) fälligen ersten Hälfte des Augsburger Reichsanschlags in Höhe von 312 rh. fl. Nürnberg, StA, Rst. Rothenburg, Urkunden Nr. 747, Orig. Perg. m. S.
a
 Folgt gestrichen: Adi – ditto ditto enpfangen von wegen H. Sigmund und H. Hansen von Schwarzenpurg fur den halben anschlag.
6
 Quittung Augsburgs vom 7. September 1510 für Bf. Philipp von Freising über die Zahlung der ersten Hälfte des Augsburger Reichsanschlags in Höhe des Kölner Anschlags (von 1505) von 324 rh. fl. München, HStA, Hst. Freising Kasten blau 200/7, o. Fol., Orig. Perg. m. S.
b
–b Von anderer Hand.
7
 Quittung Augsburgs vom 20. September 1510 für Rothenburg ob der Tauber über die Zahlung der am 29. September 1510 (Michaelis) fälligen zweiten Hälfte des Augsburger Reichsanschlags in Höhe von 312 rh. fl. Nürnberg, StA, Rst. Rothenburg, Urkunden Nr. 746, Orig. Perg. m. S.
8
 Quittung Augsburgs vom 9. November 1510 für Bf. Philipp von Freising über die Zahlung der am 29. September 1510 (Michaelis) fälligen zweiten Hälfte des Augsburger Reichsanschlags in Höhe des Kölner Anschlags (1505) von 324 rh. fl. München, HStA, Hst. Freising Kasten blau 200/7, o. Fol., Orig. Perg. m. S.
1
 Textergänzungen wegen Beschädigung am Blattrand.
1
 Auf diese ksl. Weisung bezüglicher Eintrag im Frankfurter Ratschlagungsprotokoll unter dem Datum Sexta in die Albani [21.6.10]: Item wo gelt des anslags, uf dem reichstag zu Augsburg beslossen, von den stenden von ksl. Mt. wegen alher geliebert wirdet, sollen Bm. und der statschriber inzunemen und uszugeben und weß inen des lute ksl. befelhs zu tun gepuren wil, zu handeln macht haben und rechenung und bescheit davon zu tun, ire ufzeichnis und sonder register daruber zu machen. Frankfurt, IfStG, Ratschlagungsprotokoll 1499-1510, fol. 132a, Orig. Pap.
1
 Das Schreiben dürfte in etwa zeitgleich mit dem Brief Ks. Maximilians an Frankfurt vom 18. Juni (Nr. 608) ergangen sein.
2
 In dieser Vollmacht vom 29. Mai 1510 erklären Gf. Franz Wolfgang von Zollern und Eitelwolf vom Stein, daß sie zusammen mit anderen Personen durch Ks. und Reichsstände auf dem Augsburger Reichstag zu Kommissaren für die dort bewilligte Hilfe ernannt worden sind, also das die Bmm. und rete der stett Augspurg und Frankfort als verordent ynnemer angezaigter hilf dasselb gelt nach unser und andern commissarien gescheft und bevelh ausgeben sollen, wie dann das der articl in dem abschid hie solhs lauter anzaigt. Da sie jedoch diese Tätigkeit derzeit wegen dringender anderer Geschäfte nicht ausüben können, bevollmächtigen sie ihren Mitkommissar Paul von Liechtenstein, bis zu ihrer Rückkehr an den ksl. Hof den Reichsanschlag zu empfangen, dafür zu quittieren und alles zu tun, was sie selbst gemäß der Augsburger Ordnung tun würden, doch das solh gelt nicht in ander hende oder anderswo, dann wie der abschid vorangezaigts reichstag vermag und zugibt, gewendt werde. Den entsprechenden Maßnahmen Liechtensteins soll niemand zuwiderhandeln. Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/1510, fol. 48a u. b, Konz.
1
 Gleichfalls am 18. Juni 1510 übersandte Ks. Maximilian Dr. Matthäus Neithart, Hauptmann des Schwäbischen Bundes, die Zahlungsaufforderungen an die Bundesstädte mit dem Ersuchen, sie den Empfängern durch einen eigenen Boten zuzustellen und zu rascher Zahlung zu mahnen. Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/1510, fol. 56a u. b, Konz. Am 30. Juni 1510 (sonntags nach Petri et Pauli) führte Neithart den ksl. Befehl aus. Stuttgart, HStA, H 53 Bü. 157, o. Fol., Orig. Pap. m. S. (an Heilbronn).
1
 Am 20. Juni 1510 (dornstags nach Viti) antwortete Frankfurt, es wisse nur, daß laut Augsburger Abschied dem Ks. zugesagt sei, jeder solle das geben, was ihm gemäß Kölner Abschied (von 1505) zu geben gebühre, und den entsprechenden Betrag nach Frankfurt schicken. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 8a, Konz.
1
 Der Adressat des Schreibens ist nicht zwar genannt, doch handelt es sich, wie sich aus Nr. 615 ergibt, um Bm. und Rat von Augsburg.
1
 Am 4. Juli 1510 (donerstag nach visitationis Marie) erwiderte Nürnberg auf ein (nicht vorliegendes) Antwortschreiben des Ks., obwohl es eigentlich auf die Zahlung einer derartigen Summe nicht eingerichtet sei und sich zudem an den im Reichsabschied genannten Zahlungsterminen orientiert habe, werde es, um seinen Gehorsam zu beweisen, das Geld an Bm. und Rat von Augsburg übersenden, sobald dies gefahrlos möglich sei. Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 65, fol. 123b, Kop.
1
 Ausgestellt in Augsburg am 28. Juni 1510. München, HStA, KÄA 3137, fol. 175, Orig. Pap. m. S. – In den Wochen zuvor hatte Ks. Maximilian bereits drei andere Kredenzschreiben an Hg. Wilhelm von Bayern übersandt, das erste vom 4. Juni 1510, ausgestellt auf Degen Fuchs von Fuchsberg, Hauptmann zu Kufstein, das zweite vom 17. Juni 1510, auf Jakob von Landau lautend, und das dritte vom 22. Juni 1510, ausgestellt auf den ksl. Diener Jobst von Oberweinmar. Degen Fuchs sollte mit dem Hg. über eine (nicht näher bezeichnete) Angelegenheit sprechen, an der dem Ks. merklichen und vil gelegen war, in den beiden anderen Kredenzschreiben ist der Augsburger Reichsanschlag als Gesprächsthema genannt. Ebd., fol. 179, 180, 181, Orig. Pap. m. S. (jew. p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein). In diesen Kontext gehört auch eine am 8. Juni 1510 in Augsburg ausgestellte Instruktion Ks. Maximilians für Degen Fuchs, mit der er diesem Weisungen erteilte, wie er den Augsburger Anschlag Hg. Wilhelms von Bayern und des EB von Salzburg für Kriegsrüstungen verwenden solle. Wien, HHStA, RK, Maximiliana 22 (alt 15b) 1510 Juni, fol. 23a-24b, Konz.
2
 Mit Schreiben aus Landsberg vom 1. Juli 1510 (montag unser lb. Frauenabend irer haymsuechung) teilte Hg. Wolfgang von Bayern seinem Pflegesohn Hg. Wilhelm und den bei ihm befindlichen Vormündern mit, am Vortag habe, wie aus den beigefügten Abschriften zu ersehen sei, der Landvogt in Schwaben, Jakob von Landau, im Auftrag des Ks. einen Kredenzbrief überbracht und gemäß seiner Instruktion eine Werbung vorgetragen. Weil er (Hg. Wolfgang) darin als erster Vormund vom Ks. aufgefordert werde, bei Hg. Wilhelm zu handeln, demnach tun wir uch des berichtn, habn auch solch irer Mt. begern, als ir selbs versteet, nit waigern mögen. Darin wist ir uch wol zu halten, wo auch not sein will, so uns bemelter landvogt sonders angesonnen hat, ksl. Mt. deshalb unser antburt, wes wir uns miteinander auf solh ir begern entsliessn, furderlich wissen zu lassen, damit wir uns gegn ksl. Mt. deshalb habn unverweislich und gehorsamlich zu haltn. Ob aber eur lieb uns in der antburt selbs vervassen und begreifen lassen wolln, stelln wir in irn willn, doch das uns eur liebe desselbn irs willens berichte, solh unser fursorg bey ksl. Mt. dardurch wissen zu verhütn. München, HStA, KÄA 3137, fol. 173, Orig. Pap. m. S. Am 3. Juli 1510 (mitichn vor Udalrici) antwortete Hg. Wilhelm, er habe am 30. Juni seinen Vormund Johann von der Leiter zum Ks. abgefertigt mit dem Befehl, auf einen schuldbrief geltz halben zu Augspurg aufzubringen. [...] Dardurch wir verhoffen, ir Mt. werde auf dasmal solhs hilfgelts und anleg zufridengestellt und solhs von uns zu gn. dank und gefallen annemen. Ebd., fol. 172, Orig. Pap. m. S.; Ebd.; fol. 174a, Konz. (undat.). – Mit einer undatierten, jedoch wohl um den 5. Juli 1510 ausgestellten Quittung bestätigten Bm. und Rat von Augsburg im Namen des Ks., daß Hg. Wolfgang von Bayern und seine Mitvormünder für Hg. Wilhelm von Bayern 3348 rh. fl. und damit die am 24. Juni 1510 (Johanes waptista) fällige erste Hälfte des Augsburger Reichsanschlags bezahlt hätten. München, HStA, KÄA 3137, fol. 166a, Orig. Pap oder Kop. (das angekündigte Siegel fehlt).
1
 Mit Schreiben aus Ansbach vom 5. Juli 1510 (freytags nach visitationis Marie) teilte Mgf. Kasimir von Ansbach-Kulmbach dem Ks. mit, er werde seinem Vater Mgf. Friedrich, der sich auf einer Wallfahrt nach Aachen befinde, das ksl. Ersuchen übermitteln in der Überzeugung, dieser werde sich im Rahmen seiner Möglichkeiten als gehorsamer F. des Reiches erweisen. Wien, HHStA, RK, Maximiliana 22 (alt 15b) 1510 Juli, fol. 16, Orig. Pap. m. S.; Nürnberg, StA, Ft. Brandenburg-Ansbach, RTA Nr. 8, fol. 385a, Konz. (undatiert). – Am 7. Juli 1510 (sonntag nach visitationis Marie) antwortete Mgf. Friedrich dem Ks. Maximilian, er würde dessen Gesuch Folge leisten, wenn er dazu nur in der Läge wäre. Euer ksl. Mt. wissen aber, das ich und meine sone uns wie meine voreltern in euer ksl. Mt. und des hl. Reichs dienst und sachen bisher mit darstreckung leibs und guts also vor andern stenden des Reichs, so die ye zu zeiten anhaims gerne gesessen sein, unterteniglich gehalten und mich an gelt dermassen entplöst hab, das ich dismal gar entschopft und unvermugend bin. Und darumb bin ich des vertrauens zu euer ksl. Mt. als meinem allergnst. H., die werde solich meiner eltern, mein und meiner kinder getanen getreuen dinst, die wir auch euer ksl. Mt. hinfuro noch gern unsers vermogens tun wollen, in gnaden ansehen und mich bemelter aufgelegter hilf dieser zeit gnediglich erlassen, wie ich dann kein zweivel hab, euer ksl. Mt. tun werde. Das will ich sampt meinen sonen umb euer ksl. Mt. verdienen als derselben und des hl. Reichs gehorsamer F., dem ich mich damit tue bevelhen als meinem allergnst. H. Nürnberg, StA, Ft. Brandenburg-Ansbach, RTA Nr. 8, fol. 386a u. b, Konz.
1
 Am 6. Juli 1510 (sambstags nach Ulrici) antwortete Schwäbisch Hall, daß es sich bzgl. des Augsburger Anschlags noch nicht entschlossen habe. Es werde jedoch seinen Alt-Stättmeister Rudolf Nagel, der am 22. Juli (Marie Magdalene) nach Würzburg reite, um dort Dinkelsbühl zu unterstützen, anweisen, sich bei den versammelten Gesandtschaften zu erkundigen, wie sich die anderen Städte verhalten wollten. Danach wolle man sich richten und Heilbronn entsprechend Bescheid geben. Stuttgart, HStA, H 53 Bü. 157, o. Fol., Orig. Pap. m. S. – Am 13. August 1510 (dinstag nach Laurentii) schrieb Heilbronn wiederum, es habe aufgrund der Mitteilung Schwäbisch Halls vom 6. Juli mit der Zahlung des Augsburger Anschlags gewartet. Nunmehr bitte es nochmals um Nachricht, zu welchem Entschluß Schwäbisch Hall zwischenzeitlich gekommen sei. Ebd., o. Fol., Konz. Hierauf antwortete Schwäbisch Hall am 15. August 1510 (donderstag assumptionis Marie), da der Tag in Würzburg nicht zustande gekommen sei, habe es Rudolf Nagel angewiesen, sich auf der Ulmer Versammlung der Bundesstädte entsprechend zu erkundigen. Er habe aber nichts weiter erfahren, als daß andere Städte, darunter Schwäbisch Hall, mit der Zahlung zögerten. Etliche hätten zudem die Absicht, nicht den vollen Anschlag zu zahlen. Regest: Rauch, UB, S. 274 Punkt c. – Am 19. September 1510 (donerstags nach exaltacionis crucis) teilte Schwäbisch Hall Heilbronn schließlich mit, nach Heimkehr Rudolf Nagels von der Ulmer Versammlung der Bundesstädte habe es sich entschlossen, den Anschlag zu bezahlen. Ebd., S. 274 Punkt d.
1
 Quittung Frankfurts vom 27. Juli 1510 über die Zahlung von 900 rh. fl. Reichshilfe durch Straßburg. Straßburg, AM, AA 333, fol. 23, Orig. Pap. m. S.
2
 Mit Schreiben vom 20. Juli 1510 (samstag nach Margarethe) teilte Bf. Wilhelm von Straßburg Frankfurt mit, er übersende seinen Anteil an der Augsburger Reichshilfe in Höhe von 540 rh. fl. Frankfurt, IfStG, Reichssachen II Nr. 267, Orig. Pap. m. S. (Präs.vermerk: Praesentatum durch Conrad Meyer uf fritag nach vincula Petri Ao. etc. decimo [2.8.10]).
a
 Folgt gestrichen: Item der rat zu Sweynfurt hat erlegt 240 fl. in vigilia Petri et Pauli apostolorum Ao. etc. 10 [28.6.10]. Hat geben H. Stefan Siegeler, ir statschriber. Zur Zahlung des Schweinfurter Anteils siehe den Eintrag unter dem Datum 25. September 1510.
3
 Am 22. August 1510 teilte Wetzlar Frankfurt mit, es sei derzeit so schwer durch Fehden belastet, daß es den Augsburger Anschlag nicht gefahrlos nach Frankfurt übersenden könne. Wenn möglich, werde es dies anläßlich der Frankfurter Herbstmesse tun, ansonsten einen anderen Weg suchen, um das Geld schnellstmöglich zu übermitteln. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 42, Orig. Pap. m. S. Bereits wieder am 25. August 1510 (sontags nach Bartholomei) schrieb Wetzlar an Frankfurt, da es auf dem Augsburger Reichstag nur zur Besoldung von zwei Fußknechten veranschlagt worden sei, übersende es hierfür 48 rh. fl. zum Zahlungstermin 25. Juli (Jacobi). Frankfurt möge die Quittung zustellen. Ebd., fol. 46, Orig. Pap. m. S.
4
 Mit Schreiben aus Reutte vom 27. Juli 1510 teilte Ks. Maximilian Frankfurt mit, er habe EB (Jakob) von Trier und Mgf. Christoph von Baden aus etlichen beweglichen ursachen angewiesen, die ihnen auferlegte Reichshilfe bis auf weiteren Bescheid nicht zu bezahlen. Beide sollten deshalb vorläufig nicht zur Zahlung aufgefordert und es solle nichts gegen sie unternommen werden. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 31, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).
5
 Mit Schreiben aus Würzburg vom 4. September 1510 (mitwochen nach St. Egidientag) teilte Bf. Lorenz von Würzburg Frankfurt mit, Kf. Joachim von Brandenburg habe darum gebeten, 3000 rh. fl. der ihm in Augsburg auferlegten Hilfe für den Ks. nach Frankfurt zu schicken. Er tue dies hiermit mit der Bitte, Kf. Joachim eine Quittung über die Zahlung der ersten Hälfte des Anschlags auszustellen, außerdem dem bfl. Beauftragten eine Bestätigung zu geben, daß er das Geld überbracht habe. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 52, Orig. Pap. m. S. – Quittung Frankfurts vom 9. September 1510 (montag nach unser lb. Frauwentag nativitatis) über die Zahlung des Augsburger Reichsanschlags Kf. Joachims von Brandenburg durch Valentin Dasch, Kammerschreiber Bf. Lorenz’ von Würzburg. Ebd., fol. 54a, Konz.
6
 Am 19. August 1510 (montags noch assumptionis Marie) hatte Hagenau Frankfurt mitgeteilt, es sei gewillt gewesen, die Hälfte des den Städten der Landvogtei Hagenau auferlegten Augsburger Anschlags durch eine Gesandtschaft zum Termin 25. Juli (Jacobi apostoli) in Frankfurt zu bezahlen. Krankheitsbedingt sei dies nicht möglich gewesen, doch wolle Hagenau das Geld nunmehr anläßlich der bevorstehenden Frankfurter Messe entrichten. Falls wegen der kleinen Verzögerung Gerede entstehe, möge Frankfurt Hagenau entschuldigen. Sollten Hagenau gar Nachteile drohen, möge Frankfurt Bescheid geben. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 38, Orig. Pap. m. S. Frankfurt hatte am 24. August 1510 (sambstag in die Bartholomei) geantwortet, es habe dem Ks. auf dessen Weisung hin mitgeteilt, wer den Anschlag zum Termin 25. Juli (Jacobi nehstvergangen) bezahlt hatte, und darüber auch den Reichskammerrichter informiert. Demzufolge könne es Hagenau keinen Zahlungsaufschub geben, werde aber dessen Schreiben in Erinnerung behalten und die Stadt nicht vergessen. Ebd., fol. 39a, Konz.
7
 Mit Schreiben vom 5. September 1510 (donnerstags nach Egidii) teilte Schweinfurt Frankfurt mit, es habe durch seinen Stadtschreiber (Stefan Franz) die Hälfte des Augsburger Anschlags bezahlt und gebeten, davon die Anleihe für den Ks. abzuziehen. Frankfurt habe daraufhin geantwortet, daß es keinen Befehl habe, einen entsprechenden Abzug vorzunehmen, sich aber diesbezüglich erkundigen werde. Da nun der Zahlungstermin für die zweite Hälfte des Anschlags nahe und Schweinfurt noch immer nicht wisse, wie es sich mit der Anrechnung der Anleihe verhalte, bitte es um Auskunft durch den Überbringer dieses Schreibens. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 49, Orig. Pap. m. S. Am 11. September 1510 (mitwochen nach nativitatis Marie) antwortete Frankfurt, unmittelbar nach Abreise des Schweinfurter Stadtschreibers sei eine (nicht vorliegende) Weisung des Ks. eingetroffen, die ihm zur Verfügung gestellte Anleihe von der zweiten Hälfte des Augsburger Reichsanschlags abzuziehen. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 50a, Konz. – Am 26. September 1510 (dornstags nach Mathei apostoli et evangeliste) schrieb Frankfurt an Schweinfurt, der Schweinfurter Stadtschreiber habe bei seinem hiesigen Aufenthalt erklärt, daß Schweinfurt nur mit 10 Fußsoldaten veranschlagt sei, und gefordert, dies zu berücksichtigen. In der Frankfurt vorliegenden Aufstellung ist Schweinfurt jedoch mit 12 Fußsoldaten, zwei mehr als im Kölner Anschlag (von 1505), verzeichnet. Quittiert deshalb die Abschlagssumme von 540 fl. Wenn Schweinfurt den Rest bezahlt hat, erhält es eine Quittung über den vollen Anschlag. Eine andere Vorgehensweise ist nicht möglich, da Frankfurt gemäß ksl. Befehl den in seiner Liste vermerkten Betrag einheben muß. Im übrigen sind auch andere Städte höher als im Kölner Anschlag veranschlagt. Ebd., fol. 67a, Konz.
8
 Am 26. September 1510 (dornstags nach Matei apostoli et evangeliste) antwortete Frankfurt auf die (nicht vorliegende) Bitte Goslars, Mühlhausens und Nordhausens, jeder Stadt eine eigene Quittung für die Zahlung des Reichsanschlags zu geben, dies sei aus mehreren (näher erläuterten) Gründen nicht sinnvoll. Es habe deshalb eine gemeinsame Quittung für alle drei Städte ausgestellt. Diese sollten sich selbst darüber verständigen, welcher Betrag auf jede Stadt entfalle. In der Frankfurt vorliegenden Liste sei Mühlhausen mit 10 Fußsoldaten, Nordhausen mit 8 Fußsoldaten sowie Goslar mit 10 Fußsoldaten und 2 Berittenen verzeichnet. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 69a, Konz. Vgl. Nr. 636.
9
 Mit Schreiben aus Kirrweiler vom 31. Juli 1510 (mitwoch nach Jacobi apostoli) teilte Bf. Philipp von Speyer Frankfurt mit, es habe den Ks. hievor uber die sechs monat unsers dinstvolks uf den anslag zu Costenz für noch zwen monat sold 480 fl. vergnügt, die laut einer ksl. Obligation von künftigen Reichsanschlägen abgezogen werden sollten. Auf dem Reichstag in Augsburg seien ihm und seinem Hst. 6 Berittene und 8 ½ Fußsoldaten, in Geld umgerechnet 1080 fl., auferlegt worden. Die Hälfte davon sollte zum 25. Juli (ytztverschienen Jacobi) in Frankfurt bezahlt werden. Er schicke deshalb seinen Landschreiber Jörg Brentz mit dem Auftrag, die ksl. Obligation zu übergeben und 60 fl. zu bezahlen. Damit sei die zu diesem Zahlungstermin fällige erste Hälfte der ksl. Hilfe in Höhe von 540 fl. entrichtet. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 22, Orig. Pap. m. S. – Erklärung Frankfurts vom 25. September 1510 (mitwochen nach St. Matheus des hl. zwolfboten und evangelisten tag): Jörg Brentz, Landschreiber Bf. Philipps von Speyer, ist erneut gekommen und hat verlangt, daß die zweite Hälfte des Augsburger Anschlags Bf. Philipps in Höhe von 540 rh. fl. sowie weitere 60 rh. fl., also insgesamt 600 rh. fl., von den 1000 rh. fl., die Bf. Philipp dem Ks. als Anleihe gegeben hat, abgezogen werden. Da Frankfurt keinen ksl. Befehl gehabt hat, die Anleihe für den Ks. mit der ersten Rate der Augsburger Hilfe zu verrechnen, hat es auch diese Forderung abgelehnt. Ebd., fol. 66a, Konz. Hierzu der Eintrag im Frankfurter Ratschlagungsprotokoll unter dem Datum feria secunda Petri [5.8.10]): Als H. Philips, Bf. zu Speier, den ersamen Jorge Brentzen, siner Gn. lantschriber, des hilfgelt lute des anslag zu Augspurg alher gefertiget und sin Gn. dabyneben eyn missive dem rat uberschickt hait mit eyner ksl. obligation [siehe oben], der meynung, domit sein hilfgelt in abeslag der schult zu uberliebern, ist solichs dem rat nit anzunemen fuglich gewest und in ratslag bedocht, us ksl. befehel quittung zu geben wulle sich auch nit zu tun gezimen. Und ist dem lantschriber eyn erkentnisbrief geben uf sine anbietung iuxta notulam. Ebd., Ratschlagungsprotokoll 1499-1510, fol. 133b, Orig. Pap.
b
 Folgt der Vermerk: Diß hievor ist ksl. Mt. zugeschrieben uf montag nach Dionisii Ao. 1510 [14.10.10]. Damit ist gemeint, daß Frankfurt an diesem Tag den Ks. gemäß seiner Weisung vom 18. Juni 1510 (Nr. 608) darüber informierte, wer bis dahin den Augsburger Anschlag bezahlt hatte.
10
 Mit Schreiben vom 9. Oktober 1510 (mittwoch noch Francisci) teilte Straßburg Frankfurt mit, ihm sei auf dem Augsburger Reichstag eine Hilfe von 4800 rh. fl. für den Ks. auferlegt worden. Von diesem Betrag habe es bereits 900 rh. fl. nach Frankfurt übersandt, außerdem die Hälfte der dem Ks. geliehenen 3000 rh. fl., also 1500 rh. fl., in Abzug gebracht. Es lasse nunmehr durch einen Diener nochmals 900 rh. fl. überbringen, so daß jetzt nach Abzug der zweiten Anleihehälfte der Anschlag vollständig bezahlt sei. Frankfurt möge hierüber dem Diener eine Bestätigung aushändigen. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 71, Orig. Pap. m. S. – Mit Quittung vom 29. Oktober 1510 (feria tercia post festum Symonis et Jude apostolorum) bestätigte Frankfurt Straßburg die Zahlung der am 8. September 1510 (unser lb. Frauentag nativitatis Marie) fälligen zweiten Hälfte des Augsburger Anschlags in Höhe von 3900 rh. fl., davon 3000 rh. fl. per Schuldbrief und 900 rh. fl. in bar. Straßburg, AM, AA 333, fol. 23, Orig. Pap. m. S.; Frankfurt, IfStG, Reichssachen II Nr. 271, Konz. (undat.).
11
Mit Schreiben aus Kaufbeuren vom 6. Juli 1510 wies Ks. Maximilian Frankfurt an, Dr. Erasmus Toppler vom Augsburger Anschlag 200 rh. fl. auszuhändigen. Dieser sei beauftragt, das Geld an die ksl. Räte, die zum Schiedstag in Marburg in der hessischen Angelegenheit beordert seien, zu verteilen. Frankfurt solle den ausgezahlten Betrag von der Abrechnung des Augsburger Anschlags abziehen. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 15, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Braun).
12
Mit Schreiben vom 29. August 1510 (donnerstag nach Bartholomei) bat Augsburg Frankfurt unter Berufung auf den entsprechenden (nicht vorliegenden) ksl. Befehl, dem Überbringer dieses Schreibens, einem Angehörigen der Gesellschaft des Augsburger Bürgers Anton Welser, die bisher eingegangenen Beträge des vom Reichstag beschlossenen Hilfsgeldes auszuhändigen, damit es sie gemäß ksl. Weisung weiterverwenden könne. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 48, Orig. Perg. m. S. (Vermerk: Uf diesen brief hat der rat 6000 fl. geben Simon Sytzen von Augspurg.). – Am 2. Oktober 1510 quittierte Augsburg den Empfang von 6000 rh. fl. des Anschlags vom Augsburger Reichstag, die Bm. und Rat von Frankfurt eingesammelt und an den Augsburger Bürger Simon Seitz, Mitglied der Welser-Gesellschaft, übergeben hatten. Darunter befanden sich 17 verbotene und 35 im Wert zu geringe fl. Ebd., fol. 70, Orig. Perg. m. S.
1
 Damit ist wohl ein Exemplar des Augsburger Reichsanschlags (Nr. 123) gemeint.
1
 Gemeint ist wohl der Reutlingen durch Kg. Maximilian am 10. Juni 1506 gewährte Erlaß aller Reichsanlagen für die Dauer von sechs Jahren. Vgl. Heil, Reichstagakten 8, Nr. 629 Anm. 47.
1
 In einem Entwurf dieser Quittung, erstellt in Füssen am 26. Juli 1510, bestätigte Ks. Maximilian, daß Esslingen am heutigen Tag den zu zwei Terminen fälligen Augsburger Anschlag in Höhe von 1680 rh. fl. bar zu seinen Händen entrichtet habe. Sollte Esslingen künftig durch die mit der Einsammlung der Anschlagsgelder beauftragten Kommissare wegen des Anschlags ersucht werden, so werde er die Stadt vertreten und gänzlich schadlos halten. Wien, HHStA, RK, Maximiliana 22 (alt 15b) 1510 Juli, fol. 93a.
2
 In ihrem Antwortschreiben aus Augsburg vom 28. Juli 1510 erklärten Hans von Landau und Jörg Hackenay, sie hätten aufgrund früherer Erfahrungen schon befürchtet, daß besagte Quittung bei Augsburg nicht zu erlangen sein werde. Ihre entsprechenden intensiven Bemühungen bei Dr. Peutinger hätten deshalb nur zu dem Ergebnis geführt, daß auch dieser die Erlangung der Quittung für ausgeschlossen halte. Unter diesen Umständen hielten sie es für das Beste, wenn der Ks. Ungelter als Vertreter Esslingens eine Verschreibung gemäß beiliegender Kopie (siehe unten) gebe. Wenn die Verschreibungen für Paul von Liechtenstein, die Augsburger, Philipp Adler und die Fugger einmal abbezahlt seien, dürfte die Quittung für Esslingen wohl leicht zu bekommen sein. Sollte dieser Vorschlag dem Ks. nicht gefallen, wollten sie gemäß seinem Befehl verfahren. Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/1510, fol. 72, Orig. Pap. m. S. Bei besagter Kopie könnte es sich um folgende am 26. Juli 1510 in Füssen verfaßte Erklärung Ks. Maximilians handeln: Esslingen hat sich beklagt, daß es auf dem letzten Augsburger Reichstag höher veranschlagt worden ist als auf dem Reichstag zu Köln (1505). Verspricht, Esslingen künftig gemäß dem Kölner Anschlag anzuschlagen. Sollten allerdings die Reichsstände den Anschlag erhöhen oder vermindern, so soll Esslingen in demselben wie ander stende des Reichs gehalten werden und sich desselben nit setzen oder widern, sunder genzlichen dabey beleiben. Ebd., fol. 97a, Konz.
1
 Am 10. August 1510 antwortete Frankfurt, daß bisher erst 3204 rh. fl. bezahlt worden seien, daran ksl. Mt. uf gescheftbrief wir etlich gelt usgeben haben. Wenn 6000 rh. fl. beisammen seien, werde es den Betrag übersenden. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 35a u. b, Konz.
1
 Eine entsprechende Mitteilung schickte Frankfurt am 22. August 1510 (dornstags in octava assumpcionis Marie) an den Reichskammerrichter Gf. Adolf von Nassau-Wiesbaden. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 44a, Konz. Dieser antwortete mit Schreiben aus Worms vom 26. August 1510 (montags nach Bartholomei), er werde die Mitteilung, wer den Augsburger Reichsanschlag bezahlt habe, auch an den Fiskal weiterleiten. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 26, fol. 47, Orig. Pap. m. S.
1
 Vgl. die Berichte der Frankfurter Gesandten bei Heil, Reichstagsakten 9, Nr. 642-644, 646, jew. [1.].
1
 In diesem undatierten, jedoch kurz vor dem 23. August 1510 verfaßten Entwurf heißt es, Frankfurt habe dem Gesandten Johann Peutler auf dessen Werbung des gelühen gelts halben geantwortet, wenn die drei Städte die Originale (der ksl. Obligationen über die Anleihe) aushändigten, würde es ihnen im Namen des Ks. eine Quittung (über die Zahlung des Augsburger Reichsanschlags) ausstellen. Übergeben demgemäß durch ihren Beauftragten die Originale und bitten um Ausstellung der Quittungen für jede Stadt. Mühlhausen, StadtA, 10/W 1 Nr. 9, fol. 84a u. b, Kop. Vgl. Nr. 627 Anm. 8.
a
–a Korrigiert aus: solcher ubermässigen anslege und anforderung.
b
 Folgen zwei gestrichene Passagen: [1.] erlassen werden mochten oder zum mindesten, wo es ye (als wir besorgen) nit gar on sin mög, uf ein zimlich, lydlich summ unsers vermogens gestelt und in abzug der schulden, so ksl. Mt. uns und den unsern zu tund ist, gewendt werde etc., uf masse, wie uch dann deshalb des jungsten augspurgischen anslags halben laut eur instruction wege und mittel angezeigt und ir zu tun wol wisst und zum besten zu bedenken habt; [2.] sunderlich in bedenken der stetigen anfechtungen und widerwertikeit, so uns von unsern nachburen und widerwertigen, als ir wisst, bisher begegnet und zu besorgen, hinfuro on underlaß begegnen mag. Sunderlich, so die ksl. Mt. sich us land tun würde, uns not sin, nit allein gelt, sonder auch volk zu haben, uns solicher ungnedigen, unnachpurlichen zusetze und gewalts ufzuhalten und zu entretten. Wo wir aber solicher anfechtung, die dann sunderlich entspringt und ursach hat us dem, das wir im osterreichischen schirm sind, uberhaben oder durch fuglich wege versehen, weren wir willig, solich.
1
  Fh. Kaspar von Mörsberg, Landvogt im Unterelsaß, und Wilhelm II. von Rappoltstein, Landvogt im Oberelsaß.
2
 Gemeint ist wohl in erster Linie Kf. Ludwig von der Pfalz.
1
 Laut der Heilbronner Steuerstubenrechung schickte die Stadt am 27. September 1510 660 fl. nach Augsburg. Daraus ergibt sich, daß die Anleihe für den Ks. vom Reichsanschlag abgezogen wurde. Rauch, UB, S. 274 Punkt e.
1
 Gemeint ist die Eilende Hilfe für den geplanten Zug Kg. Maximilians nach Italien, zu der Nördlingen, wie einige andere Städte des Schwäbischen Bundes, mit 500 fl. veranschlagt wurde. Vgl. Angermeier, Reichstagsakten, Nr. 366 sowie die Aufstellung entsprechender Zahlungsquittungen EB Bertholds von Mainz, ebd., Nr. 367, in der allerdings Nördlingen nicht genannt ist.
2
 In einem weiteren, gleichfalls auf den 11. Oktober 1510 datierten Schreiben bat Nördlingen Dr. Peutinger, Scholl gnädig anzuhören und sich dafür einzusetzen, daß die 292 fl. angenommen werden. Nördlingen, StadtA, Missiven 1510, fol. 59a u. b, Kop.
1
 Mit Schreiben von diesem Tag (montags nach Dionisii) antwortete Frankfurt auf Ks. Maximilians Ersuchen, ihn unverzüglich zu informieren, wieviel Geld des Augsburger Reichsanschlags derzeit vorhanden sei (Nr. 641), es schicke ihm den beigefügten Zettel. Aus ihm sei zu ersehen, wer gezahlt habe, wohin das Geld geflossen sei und wieviel davon sich noch hier befinde. Frankfurt, IfStG, Reichssachen II Nr. 264, o. Fol.
1
 Frankfurt antwortete am 8. November 1510 (fritags nach Leonhardi), von den 6000 rh. fl., deren jeweilige Übersendung nach Augsburg der Ks. befohlen habe, sei momentan etwa die Hälfte vorhanden. Es könne allerdings das Geld den leufden nach, so itzt in dieser landeart sin, nicht ohne Risiko nach Augsburg schicken. Es werde deshalb Augsburg informieren, wenn wieder 6000 rh. fl. beisammen sind, und mit dessen Rat, falls es nicht durch ksl. Geschäftsbriefe daran gehindert werde, diese Summe übersenden. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 27, fol. 7a, Konz.
1
 Eine am 6. November 1510 in Freiburg i. Br. ausgestellte Quittung Ks. Maximilians, mit der er Frankfurt den Empfang von 3000 fl. aus dem Augsburger Anschlag bestätigte, in Frankfurt, IfStG, Reichssachen II Nr. 276, Orig. Perg. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.).
1
 Dieses Schreiben an Augsburg liegt nicht vor, hingegen ein Brief an Frankfurt aus Breisach vom 26. November 1510, in dem der Ks. gebietet, eingehende Anschlagsbeträge nur an Paul von Liechtenstein auszuhändigen. Frankfurt solle sich durch kainerlay unser gescheft oder bevelh, so derhalben hievor an euch ausgangen und beschehen wern oder noch von uns ausgeen werden, daran irrn noch verhindern lassen, sondern dem Befehl unverzüglich Folge leisten, außerdem Liechtenstein eine entsprechende Verschreibung geben. Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 27, fol. 16, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein; Präs.vermerk: Praesentatum 12. Decembris, quod fuit quinta post conceptionis Marie Ao. 1510, Michel Rollebatz, ksl. bot, wes H. Micheln [recte: Paul] von Liechtenstein werden soll).
2
 Eine nur die genannten Namen und Geldbeträge umfassende undatierte, jedoch wohl ebenfalls um den 20. November 1510 entstandene Aufstellung in Frankfurt, IfStG, Reichssachen II Nr. 264, o. Fol. (Überschrift: Diß gelt ist H. Paulus von Liechtenstein zugeeignet).
1
 Das Datum ergibt sich aus Frankfurts Schreiben an den Ks. von diesem Tag, Nr. 655.
a
 Am Rand neben diesem Absatz: Ist ksl. Mt. nit zugeschrieben uf sabato post Lucie Ao. etc. 10 [14.12.10] zugeschrieben worden [sic!].
1
 Als Empfänger des nicht adressierten Mandats kommt Hg. Bogislaw von Pommern vor allem deshalb in Frage, weil er laut Reichsanschlag (Nr. 123 [4.]) der einzige Reichsfürst ist, auf den die verlangten 25 Berittenen und 40 Fußsoldaten zutreffen. Vgl. auch Nr. 654.
1
 Am 16. Juni 1511 äußerte der Ks. von Innsbruck aus sein Mißfallen über die noch immer ausstehende Zahlung des Augsburger Anschlags und befahl EB Ernst erneut, den über die geliehenen und beim Nürnberger Rat erlegten 2000 rh. fl. hinausgehenden Betrag dem Leipziger Fuggerfaktor Andreas Matstett auszuhändigen. Ebd., fol. 19, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.).
1
 In einem gleichfalls undatierten Schreiben informierte Ks. Maximilian den Kammerprokuratorfiskal, daß er Bf. Erich von Paderborn sowie Gf. Johann von Nassau-Dillenburg nochmals befohlen habe, den Augsburger Reichsanschlag beim ksl. Sekretär Jörg Mosbach zu bezahlen. Falls beide erneut ungehorsam seien und Mosbach ihm dies anzeige, solle er gemäß der in Augsburg beschlossenen Ordnung gegen die Säumigen vorgehen. Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/Miscellanea Karton 36 Fasz. „1-293“, fol. 170a u. b, Konz.
1
 Über die Beteiligung der Kurtrierer Landstände an der Aufbringung des Augsburger Anschlags ist im Huldigungsbuch des Kurtrierer Sekretärs Peter Maier vermerkt: Dem hochgemeltten ertzbischoff Jacoben haben des stiffts stennde anno 1510 uff Samstage nach Willibrordi [9.11.10] aber gewilligt 3350 R[heinische] gulden an golde. Das gelt ist worden keyser Maximilian contra Venetos. Krümmel, Huldigungsbuch, S. 490. Ähnlich ebd., S. 214, 423, 473, 514, 516.
1
 Ausgestellt in Köln am 6. August 1512. Wien, HHStA, RK, Maximiliana 27 (alt 21a) 1512 Aug., fol. 12a, Konz.
1
 Das Exemplar ist erwähnt bei König, Peutingers Briefwechsel, S. 122 Anm. 1, allerdings mit falscher Datierung 14. Dezember 1514. – Vermerk in Peutingers Nachlaßinventar aus dem Jahr 1597: Etlich ksl. Quittungen zusamengebunden, des Reichs hilfgelt betr. München, BSB, Cgm 2042, fol. 6b, erwähnt bei König, Peutingers Briefwechsel, S. 122 Anm. 1.