Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Augsburg, 10. Juli 1510
Augsburg, StA, Rst. Augsburg, Urkunden Nr. 539, Orig. Perg. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).
Bm. und Rat von Augsburg haben Ks. Maximilian auf sein eindringliches Ersuchen hin zur Auslösung seines Hofgesindes und und zur Abfertigung seines Kriegsvolkes, das er nach Italien gegen seine Feinde, die Venezianer geschickt hat, 7000 rh. fl. in bar geliehen. Verspricht ihnen dafür, daß sie von jeweils 1000 fl. Reichshilfe, die die Stände bei ihnen zum ersten Zahlungstermin erlegen, 300 rh. fl. bekommen sollen, und zwar so lange, bis die geliehenen 7000 rh. fl. zurückgezahlt sind. Ist dies nicht möglich, so können sie von jeweils 1000 rh. fl., die zum zweiten Termin erlegt werden, ebenfalls 300 rh. fl. selbständig einbehalten bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens. Allerdings ist Jakob Fugger und Philipp Adler, die ihm (dem Ks.) 2000 rh. fl. bzw. 16 063 rh. fl. zur Kriegsführung geliehen haben, zugesagt, daß sie von der zum zweiten Zahlungstermin eingehenden Reichshilfe vorrangig ihr Darlehen zurückerhalten sollen, erst danach Bm. und Rat von Augsburg das ihre. Sollten letztere von der Reichshilfe beider Zahlungstermine ihre 7000 rh. fl. nicht zurückbekommen, so wird der Ks. den Gesamtbetrag oder den noch ausstehenden Rest zum 11. November 1510 (negstkomenden St. Marteinstag) bezahlen. Sollte er selbst aus Vergeßlichkeit oder aufgrund ungestümen Ansuchens einer anderen Person irgendetwas Gegenteiliges ausgehen lassen, so ist dies für Bm. und Rat von Augsburg nicht bindend, vielmehr sollen sie sich an die vorliegende Verschreibung halten und sie gebrauchen.