Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer
Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 463–466, Nr. 163, fol. 88r–92v (Kop.); DV fol. 92v: Köneritz werbung von wegen H. Hansen Hofmans etc. belangend 1. die turckenhulf, 2. besuchung persönliche deß reichstags zu Nurmberg, 3. und des chamergerichts fiscals proceß wieder diese stende der braunschweigischen defension halben, derwegen euer kgl. Mt. sich entschuldigen thut. 1542.
Hans Hofmann brachte im Gespräch folgende drei Punkte im Auftrag des Königs vor:
1. Notlage in Ungarn durch den Mißerfolg des Reichsheeres im Kampf gegen die Türken bedeutet Gefahr für das gesamte Reich, nicht nur für die kgl. Erblande. Wenn den Ungarn nicht geholfen werde, wofür nicht zuletzt die Reichsstände Verantwortung trügen, könnten sie sich den Feinden anschließen. Lob für Kf. Johann Friedrich, der seine Truppen im Türkenzug 1542 korrekt und rechtzeitig bezahlte.
2. Persönliche Gegenwart des Kurfürsten auf dem künftigen Reichstag ist unerläßlich: Und wiewol ytzt abermals ain reichstag in kurtzer zeyt alda eintzukomen bestimbt were, daselbs von der beharlichen turckhenhilf vermuge des speyrischen abschiedes und andern anhengigen artigln und sachen, die bisher nicht haben ir endtschaft erlangen mugen, und zuvorderst des christlichen glaubens halben, damit der one lengern vertzug zu christlichem, rechtem verstandt gepracht werde, besliesliche handlung zu phlegen und furzunemen, so konnte doch er, H. Hans Hofman, nicht achten, wie man wol zu aynicher beslieslichen abhandlung und gueter vergleichung komen mochte, do eur kfl. Gn. in aigner person nicht gegenwurtig sein wurde, dieweil diese großwichtige sachen durch botschaften, gesandte und räte auf ir abgefertigte instructionen, die doch gemeiniglichen, do etwas neues fuerfiele, auf hindersichpringen gestellt sein, nicht konnen expediert noch erledigt werden. Daraus dann verlengerung der sachen und verhinderung vil guts werckhs erfolgte. So dann eur kfl. Gn. vor augen sehen, in was obligenden beschwerungen gemaine christenheyt, furnemblich deutsche nation, stuende und das disen dingen durch Gottes gnedige mittl konnen geratten werden, wo eur kfl. Gn. inaigner person den reichstag besuechten und neben andern stenden des Reichs die expedition mit ernst fur die handt nemen, so were demnach H. Hansen Hofmans underthenige bit, dieweil an eur kfl. Gn. gegenwurtigkheyt so vil gelegen, das auch one das auf dem angesetzten reichstag nichtes fruchtbarlichs konne gehandlt oder beslossen werden, eur kfl. Gn. wollten nicht underlassen, gemainer christenheyt zu wolfart, furnemblich deutscher nation zum pesten, den ernennten reichstag in aigner person zu besuechen und die obligenden des Reichs beschwerungen neben andern stenden des Reichs zu furkomung des drauenden unrats zu guter endtschaft und erledigung furdern und bringen helfen, wie er dann nicht zweyflt, alle sachen sollten alsdann zu guter expedition landen und leuten zu trost komen. Sollte der Kurfürst nicht persönlich am Reichstag erscheinen, würde nichts erreicht werden. Hofmann überlegt in diesem Fall, den König nicht zum Reichstag nach Nürnberg zu begleiten, da er ohnedies Anspruch auf Urlaub habe. Ein Nichterscheinen Johann Friedrichs am Reichstag wäre laut Hofmann ein Verstoß gegen die bei den Torgauer Verhandlungen (1542 Jan. 7 bis 9) getroffenen Vereinbarungen, als der Kurfürst versprach, einen in Nürnberg abgehaltenen Reichstag persönlich besuchen zu wollen.
3. Eingeständnis Kg. Ferdinands, dass die Vorladung der Schmalkaldener vor das Reichskammergericht wegen des braunschweigischen Feldzugs gegen die Friedenszusicherung vom Nürnberger Reichstag 1542 (RTA JR Bd. XIII, Nr. 141) verstoße und ohne Zustimmung des Königs erlassen wurde, weshalb er sich entschuldige.
Solches alles hat mir H. Hanns Hofman aufgelegt, eurn kfl. Gn. von seinetwegen undertheniger vertrauter maynung zu berichten. Damit er sich auch eurn kfl. Gn. undertheniglich thete bevelhen.