Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Als Textvorlage der Dokumentation dient generell die im StadtA Ulm überlieferte Protokollierung für die Registratur der oberdeutschen Städtebank [Ulm]. Lediglich drei Sitzungen liegen andere Mitschriften zugrunde, die im Dokumentenkopf jeweils genannt werden; findet sich dort kein Nachweis, basiert das Stück auf Ulm. Das einzig aufgefundene Votenprotokoll Speyer A wird nicht als Textvorlage verwendet, weil zum einen der Textbestand aufgrund der problematischen, vielfach nicht eindeutigen Lesbarkeit nicht zuverlässig wiedergegeben werden kann. Zum anderen spiegeln Ulm[und Speyer] aufgrund ihrer Anfertigung für die Städteregistratur eine zumindest offiziöse Darstellung der reichsstädtischen Verhandlungen wieder, die auch in der Dokumentation zum Ausdruck gebracht werden soll.
Wohl aufgrund der nachträglichen Bearbeitung für die Ablage in der Städteregistratur stimmen Ulm und Speyer abgesehen von wenigen Sitzungen im Textbestand weitgehend überein, teilweise weichen nur einzelne Formulierungen ab. Dies lässt vermuten, dass beide Mitschriften auf einer gemeinsamen Vorlage beruhen, die entweder kopiert oder verlesen und anschließend bearbeitet wurde. Eindeutig trifft dies für die Schlussphase des RT zu, in der wegen der vorzeitigen Abreise vieler Gesandtschaften beispielsweise am 19. 8. nur noch Regensburg, Nürnberg, Köln, Augsburg und Memmingen vertreten waren. Die Stadt Speyer bat deshalb nach dem RT am 23. 11. 1594 den Rat der Stadt Regensburg, eine Kopie von dessen Protokoll zur Komplettierung der RTA 1594 in der Registratur für den Zeitraum ab 6. 8. (27. 7.), an dem die eigenen Vertreter den RT verlassen hatten, entweder dem Ulmer Registrator der schwäbischen Städtebank oder dem eigenen Registrator der rheinischen Bank nach Speyer zu schicken. Zuvor hatte der Nürnberger Rat eine diesbezügliche Anfrage der beiden Registratoren um eine Abschrift des Nürnberger Protokolls an das Regensburger Direktoralprotokoll verwiesen, das dafür verwendet werden sollte, um Einwänden der katholischen Städte gegen die Gültigkeit der Mitschrift in der Registratur vorzubeugen1. Die Zugrundelegung des nicht überlieferten Regensburger Protokolls zumindest für den Zeitraum vom 9. 8. (30. 7.) bis 29. 8. (19. 8.) bestätigt die Übereinstimmung von Ulm, Speyer und Speyer B. Bei letzterem Protokollauszug handelt es sich um die von Speyer erbetene Regensburger Ergänzung nur für den Zeitraum ab 6. 8.
Von diesen bearbeiteten Mitschriften zu unterscheiden sind die singulären Aufzeichnungen der Augsburger, Kölner und Nürnberger Gesandten, wobei Letztere für acht Tage der reichsstädtischen Verhandlungen und einige Sitzungen der protestantischen Stände ebenfalls auf die Regensburger Mitschrift zurückgriffen, ansonsten aber eigenständig protokollierten. Gleiches gilt für das singulär für die Stadt Speyer angefertigte Votenprotokoll (Speyer A).
Bei den Verhandlungen der Reichsstädte und desgleichen in den Protokollen wurde nicht differenziert zwischen den eigentlichen Gegenständen des RT und jenen des Städtetags, die beschränkt das Städtekorpus betrafen, sondern es kam zu vielfachen Überschneidungen beider Bereiche. So war beispielsweise die Aachener Frage nicht nur ein Thema des RT, sondern ebenso der Städtetage vor und während des RT. Auch andere städtische Beschwerden als Artikel des Städtetags fanden Eingang in die Gravamina der protestantischen Stände, kamen damit auf die Ebene des RT und wurden im SR kurial beraten. Da deshalb eine Trennung beider Bereiche kaum möglich ist und aufgrund der Vermischung wenig sinnvoll erscheint, werden in der Dokumentation des Protokolls neben den RT-Themen auch die Verhandlungen des Städtetags in knapper Form berücksichtigt.
Ebenfalls als problematisch erweist sich die Abgrenzung von Sitzungen des SR im Plenum aller und von Beratungen allein der protestantischen Städte ohne Beteiligung der wenigen katholischen Kommunen2: Zum einen tagte der SR wiederholt zunächst im Plenum, die katholischen Vertreter verließen sodann vorübergehend die Sitzung kurz und fanden sich anschließend wieder ein, zum anderen wurde in der Terminologie der protestantischen Gesandten zwischen beiden Ebenen nicht differenziert. So verwenden Nürnberg, Speyer und Ulm die Bezeichnung ‚Städterat‘, selbst wenn nur protestantische Städte anwesend waren und dezidiert protestantische Themen etwa im Rückbezug auf den Religionskonvent behandelten, und sie kennzeichnen nicht, wenn demgegenüber das Plenum zusammentrat3. So tagten am 10. 6. zunächst allein die protestantischen Städte, anschließend versammelte sich das Plenum, doch wird dies im Protokoll (Ulm und Speyer) nicht ausgewiesen, sondern die veränderte Besetzung ergibt sich allein anhand der Voten in der Umfrageliste in Speyer A. Auch thematisch ist eine Differenzierung problematisch, da nicht immer zu unterscheiden ist, ob es um Belange allein der protestantischen oder aller Reichsstädte ging. In der Schlussphase des RT versammelte sich wiederholt ausdrücklich der SR als Kurie, doch waren nur protestantische Städte anwesend, die den Protest gegen den RAb formulierten, der in engem Zusammenhang mit dem Protest aller protestantischen Stände stand. In der folgenden Dokumentation werden deshalb die Sitzungen allein der protestantischen Städte ins SR-Protokoll aufgenommen, falls es dabei um allgemeinpolitische Belange im weiteren Sinn ging. Nur Beratungen dezidiert von Religionssachen im unmittelbaren Kontext mit den protestantischen Religionsdebatten werden im Rahmen des Protokolls für die Verhandlungen der protestantischen Stände ausgewertet.
1) Ulm4: Gutes Verlaufsprotokoll, nachträglich bearbeitet, angefertigt für die Registratur der schwäbischen Städtebank und damit eine offiziöse Dokumentation des RT aus Sicht der Reichsstädte. Aufgrund der Bearbeitung für die Städteregistratur ist die Mitschrift in vielen Passagen weitgehend textgleich oder zumindest ‑ähnlich mit Speyer. Sie beginnt mit der Sitzung des SR am 13. 5. (3. 5.) noch vor der Eröffnung des RT, endet mit der Billigung des Memoriales als Städtetagsabschied am 29. 8. (19. 8.) und enthält für diesen Zeitraum die Verhandlungen im SR, des Städtetags, der protestantischen Reichsstädte und der protestantischen Stände.
2) Speyer5: Gutes Verlaufsprotokoll, nachträglich bearbeitet, angefertigt für die Registratur der rheinischen Städtebank. Es entspricht bezüglich Inhalt und zeitlichem Rahmen Ulm, mit dem es über weite Strecken übereinstimmt.
3) Speyer A6: Votenprotokoll, verfasst vom Speyerer Ratsschreiber und Registrator der rheinischen Städtebank, Hermann Schießer7, als singuläres Protokoll für die Stadt Speyer. Im Zeitraum vom 20. 5. (10. 5.) bis 6. 8. (27. 7.) werden die Verhandlungen des SR, des Städtetags sowie der protestantischen Städte und Stände protokolliert.
4) Speyer B8: Verlaufsprotokoll nur für die Schlussphase des RT vom 6. 8. (27. 7.) bis 29. 8. (19. 8.) als Abschrift der Regensburger Mitschrift zur Ergänzung der Speyerer Protokollierung. Inhalt wie in Ulm und Speyer.
5) Nürnberg9: Gutes Verlaufsprotokoll der Nürnberger Gesandten, verfasst von David Frecht10; eingangs mit Hinweisen auf die Einberufung des RT, die Benennung der Nürnberger Gesandten und deren Akkreditierung. Es handelt sich weit überwiegend um ein singuläres Protokoll, das nur wenige Sitzungen aus anderen Mitschriften übernimmt und für den gesamten Zeitraum vom 12. 5. (2. 5.). bis 1. 9. (22. 8.) die Verhandlungen im SR, des Städtetags sowie der protestantischen Stände und Städte erfasst.
6) Köln11: Beschlussprotokoll der Kölner Gesandten, verfasst von zwei Hdd., umfassend den Zeitraum von deren Ankunft am 6. 5. bis 10. 8. Sie schildern zu Beginn ihre Verrichtungen in Kölner Angelegenheiten und protokollieren sodann die Verhandlungen im SR ab 13. 5., mehrere Beratungen der niederrheinisch-westfälischen Kreisstände, die Verhandlungen im Supplikationsrat sowie zwei Sitzungen der katholischen Stände.
7) Augsburg B12: Verlaufs- oder Berichtsprotokoll, das nach einleitenden Hinweisen auf die Benennung der Gesandten und deren Akkreditierung sowie Verrichtungen in Regensburg ab 4. 5. bis zur Eröffnung des RT am 2. 6. den Zeitraum bis 16. 8. umfasst, dabei aber aufgrund des Ausschlusses Augsburgs vom SR durch die protestantischen Reichsstädte insofern eine Sonderstellung einnimmt, als es abgesehen von den ersten Sitzungen am 6. 6. und 10. 6. nicht die Beratungen im SR protokolliert, sondern sich neben den Korrelationen im RR auf Separatverhandlungen außerhalb des SR um die Zulassung Augsburgs zur Session beschränkt. Einen Schwerpunkt bilden die Unterredungen der Gesandten mit den ksl. Geheimen Räten sowie die Verhandlungen zum Streit um die Session vor einer ksl. Kommission13, die in der Edition als Bestandteil des SR-Protokolls berücksichtigt werden.
8) Lübeck14: Beschlussprotokoll, verfasst von Calixt Schein. Fragment nur für wenige Tage von der Ankunft am 1. 6. (22. 5.) bis 4. 6. (25. 5.).
9) Auszug aus dem Protokoll einer protestantischen Reichsstadt15: Beschlussprotokoll für den Zeitraum vom 13. 5. (3. 5.) bis 10. 6. (31. 5.), beinhaltend auch Verhandlungen der protestantischen Stände.
Ergänzend zu den Protokollen wurden die RT-Korrespondenzen folgender Städte ausgewertet16: Augsburg17, Esslingen18, Frankfurt19, Goslar20, Köln21, Nördlingen22, Nürnberg23, Schweinfurt24, Straßburg25, Ulm26.