Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Benennung und Beauftragung der ksl. Vermittlungskommissare.

Datum: 15. 7. 1594.

NLA Stade, Rep. 32 Nr. 1, fol. 157–158’ (Or., eigenhd. unterzeichnet von Freymon und Hannewald. Schlussvermerk:Commissio in causa der statt Augspurg contra etliche Reichs stett. Dorsv.:Der röm. ksl. Mt. Reichs hof räthen, herrn Ludwigen graven zu Leostain, herrn zu Scharffengg, herrn Zdenckho Adalberth Poppeln, herrn von Lobkowitz auf Clunetz unnd Gistebing [!], herrn Eberhardten Wamboldten von Umbstatt und Arnolden Burman, der rechten doctorn, zutzustellen.) = Textvorlage. StadtA Augsburg, RTA 56, fol. 314–315’ (Kop. Dorsv. wie Schlussvermerk in Textvorlage) = [B]. StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 662 f. (Kop. Überschr. wie Schlussvermerk in Textvorlage) = [C]. StA Augsburg, Hst. Augsburg MüB Lit. 1129, unfol. (Kop.). HStA München, KÄA 3229, fol. 311 f., 316’ (Kop.).

Vgl. von Stetten, Geschichte, 731.

/314 f./ Ks. hat befohlen, seinen Hofräten Gf. Ludwig von Löwenstein, H. zu Scharfeneck, Zdenko Adalbert Popel von Lobkowitz auf Chlumetz und Gistebnitz, Eberhard Wambold von Umstatt und Dr. Arnold Bormann beigelegte Klagen der Gesandten der Stadt Augsburg gegen einige Reichsstädte wegen ihres Ausschlusses von der Session im SR, das ksl. Dekret zum Streit und die Stellungnahme der Reichsstädte1mit dem Auftrag zu übergeben, beide Seiten unverzüglich vor sich zu erfordern und die Reichsstädte, die Augsburg die Session verwehren, zur Beachtung des ksl. Dekrets und damit zur Zulassung Augsburgs in den SR zu ermahnen oder aber deren Gründe für den Ausschluss und nachfolgend die Erwiderung Augsburgs anzuhören, um eine gütliche Einigung zu ermöglichen oder dem Ks. ein Gutachten zur Beilegung des Streits vorlegen zu können.

Vom Ks. dekretiert am 15. 7. 1594. Unterzeichnet von Freymon und Hannewald.

Anmerkungen

1
 Nr. 359, 360, 362, 363.