Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Bitte des Ks. an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, die Magdeburger Gesandten zum Verzicht auf die Session bei der RT-Eröffnung zu bewegen. Vermittlung Kursachsens bei den ksl. Räten und beim Ks. mit der Bitte um Zulassung Magdeburgs zur Session. Referat der evangelischen Gravamina vor den ksl. Räten. Vermittlungsvorschlag Kurbrandenburgs im Sessionsstreit.

[1] /300/ Ks. schickt Obersthofmarschall Trautsonzu Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen1und hat ad partem, omnibus consiliariis remotis, antzeigen, auch begehren laßen, die magdeburgischen dahin zubewegen2, der seßion halben uf ihrer meinung nicht zubeharren, ex sequentibus rationibus, quia: 1) Dem keyser würde ein großer despect zugetzogen. Dafur thetten ire Mt. bitten. 2) Umb das haus Brandenburg hetten es ire Mt. und ire vorfaren anders vordient; gedencke, es auch noch furder zuthuen. 3) Wurden so steiff uf irem furgeben nicht beharren. 4) Der erbfeindt sey vor der thür. /300’/ 5) Der mangel sey an gelde. 6) Das volck würde aus mangel der besoldung wegklauffen und 7) die christenheit in eusserste gefahr kommen. Darumb sie zum höchsten suchen laßen, das gemeine wergk nicht zuvorhindern, sondern irer Mt. zu gefallen und ehren ihr suchen eintzustellen. Ire Mt. wolten aber alßbaldt von beiden religionen eine solche vorordnung thuen, damit geschehe, was recht ist. Solte es nicht geschehen, so möchte diß alles zu weitterem unheil ursach geben.Daneben wird im Hinblick auf die posseßiondaran erinnert, dass Magdeburg nach 1566 auf den RTT 1567, 1570 und 1576 die Session nicht3sowie 1582 possessionem turbatam et momentaneam gehabt.

[2] /304’/ Im Anschluss an die Unterredung Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen mit den Gesandten Kurbrandenburgs und Magdeburgs kommen die kursächsischen Räte A. Bock. und H. G. von Ponikauzu den ksl. Räten Rumpf und Trautson4, um ihnen /305/ alles, was in tota conversatione furgelau- ffen5, ad longumzu referieren. Daraufhin haben die ksl. Räte gantz kläglich und sehnlich deplorirt, das ire Mt. in der großen noth der christenheit also hulff- und trostloß gelaßen werden soltten; mit vielen gantz ausfuerlichen umbstenden und motiven. Die seßion woltten ire Mt. dem herrn administratori gerne gönnen, wann es alleine müglich und zuerhaltten wehre. Die geistlichen aber wendeten soviel erhebliche bedencken fur, das bei inen ettwas weitters nicht zuerhaltten sein würde. Das sie nun protestirten, das wehre ihnen nicht zu waigern, aber sonst hetten ire Mt. den geistlichen so hartt zugesetzt, das sie fürder nichts mehr zuerhaltten vorhofften6. Handtschreiben wurden ihre Mt. mitgeben7. Ist sonst gar weittleufftig pro et contra familiariter zu dem ende discurrirt und gebethen, das hauß Brandenburg zu respectiren /305’/ und sie zu der seßion zugestatten.

Daneben wird mit Rumpf und Trautson auch das beabsichtigte Vorbringen Kuradministrator Friedrich Wilhelms persönlich beim Ks. besprochen8. Dieses lautet: /305’ f./ An den Ks.: Kuradministrator betont seinen persönlichen RT-Besuch, seine Bereitschaft, alles zur Stärkung der ksl. Autorität und des vertraulichen Zusammenhalts im Reich sowie für die Erledigung der in der ksl. Proposition enthaltenen Punkte und zur Abwendung der Türkengefahr zu tun. /306/ Ich9 finde aber zu anfang dieser tractation, das die sache magdeburgische seßion und was derselben anhengig ist, die angeregte vorrichtung nicht wenig aufhalten und vorhindern, sonst auch nicht geringe difficulteten vorursachen wolle, inn deme das die catholischen stende so wol als euer ksl. Mt. dieselbe nicht zulaßen, dargegen sie und andere dabey vorharren wolten. Nun gebüret mir nicht, euer röm. ksl. Mt. hierinne oder sonst ziel oder maß zu geben, vielweniger einigem andern hohen oder niedern stande furtzugreiffen oder auch des Heyligen Reichs constitutionen ettwas zu derogiren./306 f./ Da er, der Kuradministrator, aber verhindern will, dass die unabdingbaren Verhandlungen des RT weiter verzögert werden, und der Ks. weiß, was Kf. August von Sachsen diesbezüglich auf dem RT 1582 bei ihm, dem Ks., und den geistlichen Kff. nachgesucht10und was er, der Kuradministrator, dem ksl. Gesandten in Torgau am 23. 2. 1594 geantwortet hat11, dass nämlich das Erzstift Magdeburg /306’/ sambt deßelben capitul und landtschafft vor vielen jahren reformirt, des herrn administratoris L. vor dieser zeit den titul am cammergericht und sonst gehabt, alle onera und mehr, als sie schuldig gewesen, vor etzlichen andern getragen, man sich auch kunfftig uf ire L. zuvorlaßen hat und es (sonnderlich bei den jetzigen gantz sorglichen und schwirigen zeitten) die eusserste und unvormeidliche nodturfft erfordern will, das euer ksl. Mt. als das oberhaubt und die stende alle fernere geferliche trennung (will man anders ein größeres unheil vormeiden) mit treuer sorgfeltigkeitt vorhüetten und abwenden, so habe ich demnach aus sonnderlicher treuhertziger affection, die zu euer röm. ksl. Mt. /307/ als dem oberhaubt, allen stenden, auch der allgemeinen wolfartt ich trage, solche umbstende aus unnderthenigster treu ferner gehorsamblich erinnern wollen.Er bittet demnach den Ks., dieser wolle nochmals über die Magdeburger Session nachdencken, vor sich selbst geschehen laßen, die sachen auch bei den catholischen stenden dahin miltern und richten, damit denselben eine solche maß gegeben und dieser eingefallene streit der magdeburgischen seßion mit guthem willen erlediget werden möge. Das wirdt meines underthenigsten ermessens zu richtiger foderung[!] euer ksl. Mt. furstehenden sachen, auch zu guthem vortrauen dienen.Schlussformel.

/307 f./ Daneben werden Rumpf und Trautson in dieser Unterredung ausführlich auf die Gravamina der evangelischen Stände12verwiesen: Im Hinblick auf den Religionsfrieden 1) freies Abzugsrecht, 2) ius reformandi der Reichsstädte, 3) Verschärfung der Eide und 4) der Statuten, 5) Endurteil gegen die Stadt Aachen, 6) Begräbnis evangelischer Untertanen. Bereich Reichsjustiz: Konfessionell alternierende Nominierung von RKG-Richter und ‑Präsidenten, Stimmengleichheit in Verfahren, RKG-Visitation. Bereich Landfrieden: Niederländischer Krieg, Italien [!]; Beschwerden von Einzelständen. /307’/ Darinnen haben wir gebethen, denselben also abtzuhelffen. Illi sich erbotten, diese sache mit allem fleis zubefodern[!].

[3] /105’/ Vorsprache der Kurbrandenburger Gesandten von Stolberg und von Schliebenbei den ksl. Räten Rumpf und Trautson13: Nachdem von Schlieben zuvor in den mitgeführten Akten ein Schreiben des Ks. vom RT 1582 an Kf. Johann Georg bezüglich der Magdeburger Session aufgefunden hat, in dem der Ks. unter anderem anbietet, daß dieselbe ihn nahmen des ertzstiffts soltte gehaltten werden14, /106 f./ übergeben die beiden Gesandten in Absprache mit den Magdeburger Räten eine Kopie an Rumpf und Trautson. Die ksl. Räte wollen es Rudolf II. vorbringen und sagen dessen Erklärung zu, verbunden mit der Vertröstung, /106’/ waß ihre ksl. Mt. einmahl von sich geschriben hette, dabey wurden sie woll bleiben. Sie hetten aber dises mitt wunderlichen kopffen zu thun, ahn die es muste gebracht werden.

Anmerkungen

1
 Textvorlage: Kursachsen A, fol. 300 f.
2
 Vgl. die nachfolgende Unterredung Kursachsens mit Kurbrandenburg und Magdeburg: Nr. 179, Abschnitt A.
3
 = Verzicht auf die RT-Teilnahme. Vgl. Anm. 4 bei Nr. 333.
4
 Textvorlage: Kursachsen A, fol. 304’–307’.
5
 Wie Anm. 2.
6
 Vgl. dazu auch die katholischen Verhandlungen am 27. 5. [Nr. 233].
7
 = ksl. Schreiben an Kf. Johann Georg von Brandenburg und Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg zur Rechtfertigung des entgegenkommenden Verhaltens ihrer Gesandten im Sessionsstreit (Nr. 179, Abschnitt A, Anregung Kursachsens).
8
 Das Protokoll beinhaltet nicht, ob und wann sich der Kuradministrator in dieser Form an den Ks. wandte. Anderweitige Aufzeichnungen der Eingabe oder Vorsprache sind nicht überliefert.
9
 = Kuradministrator Friedrich Wilhelm. Die Wendung an den Ks. ist auch im Protokoll in der 1. Person formuliert.
10
 Vgl. Anm. 6 bei Nr. 175, Abschnitt B.
11
 Antwort vom 5. 3. (23. 2.) 1594. Vgl. Einleitung, Kap. 3.5.1 mit Anm. 444.
12
 Vgl. die aktuelle Fassung der Gravamina zu diesem Zeitpunkt [Nr. 387].
13
 Textvorlage: Kurbrandenburg, fol. 105’–106’.
14
 Vgl. Bericht der Kurbrandenburger Gesandten an den Kf. vom 1. 6. (22. 5.) 1594: Es handelt sich um das Schreiben des Ks. vom 28. 7. 1582, in dem er auf sein mit Gutachten Kf. Augusts von Sachsen formuliertes Dekret verweist (vgl. Leeb, RTA RV 1582, Nr. 246 S. 934–938), die Session entweder namens des Domkapitels einzunehmen oder sie dem Administrator nur bei diesem RT [1582] ohne Präjudizierung der katholischen Stände zu gestatten. [Vorschlag wurde abgelehnt, Ks. rechtfertigt sich deshalb, er habe die Abreise Joachim Friedrichs vom RT nicht verursacht]. Sie wollen dies dem Ks. vorbringen, nachdem die anderen Vorschläge –Session als ‚Interim’ nur bei diesem RT oder Einnahme unter Protest der geistlichen Stände – von Letzteren abgelehnt wurden (GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Xx, fol. 45–51’, hier 45–46. Or.). Der Kf. bevorzugte in der Weisung vom 3. 6. 1594 (24. 5.; Cölln/Spree) die Einnahme der Session unter Protest der Gegner und regte an, gegenüber den ksl. Räten zu betonen, Ks. hätte damit mit ihm, dem Kf., im KR und mit seinem Sohn für Magdeburg im FR /321/ in primis votis […] guete promotores. Wann man aber ubel hinnaus wolte, hettet ihr euch abermahl an ortten, da nötigk, verlauten zulaßenn: Würde mann unsern freundlichen lieben sohn im fursten rathe ein schimpf beweisenn, das wir /321’/ alß der herr vater auch nicht gerne im churfurstenrath würden sein laßenn, sondern die unsernn abefordernn und das ubrige dahin stellenn.Doch war dies wohl nur als bloße Drohung zu verstehen, da der Kf. für den Fall der Ablehnung beider Vorschläge anfügte, es könnte diß ein mittel sein, das die magdeburgische räthe auf etliche wochen die session hielttenn und darnach auf ires herrn abefordern wegkzögen; das die ksl. Mt. nur fur sich bei den päbstischen zuerhandeln, auch hernach auf derer suchen bei unns ihrer ksl. Mt. zuewillen einzugehenn. […] /322/ Was aber die besuchung des churfursten raths belanget, derer habet ihr euch nicht zueeußern, damit die ksl. Mt. unnd andere stände uns keiner trennung zuebeschuldigen noch wir nicht wißen muegen, wie die sachenn geschaffen, sondern laße mann den streidt im fursten rath bleiben, hinderts doch den gemeinen schluß.Die Gesandten sollten jedoch in diesem Fall mit unserer bewilligung der contribution nicht baldt rauß, sondern den vorlauf sehenn, wie es vorgehet(ebd., fol. 320–323’, hier 321–322. Or.).