Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Kursachsen, fol. 285–289’1.

Magdeburger Sessionsstreit: Abbruch der Verhandlungen im RR. Vermittlungsversuch der weltlichen Kff. Fragliche Anhörung des Magdeburger Gesandten ohne Einnahme der Session. Unterrichtung der Magdeburger Gesandten über die Einbeziehung des Ks. Beharren Magdeburgs auf dem Sessionsanspruch.

/285/ Im Anschluss an die Auflösung des RR infolge des Streits um die Magdeburger Session [vgl. Kursachsen, fol. 284’ f. (Nr. 29)] mit dem Abtritt der katholischen Stände bleiben die Gesandten der protestantischen Stände im Sitzungssaal des FR zurücka. Dort hat der Magdeburger Gesandte Meckbach von wegen seines gnst. herrn die seßion eingenommenb und den anwesenden /285’/ evangelischen stenden vormeldet, das er wegen seines gnst. herrn anbringen zuthuen hette. Weil ihme aber darauf nichts geandtwortet worden, ist solch anbringen vorblieben.

/2852/ Separate Verhandlungen der Weltlichen Kff. (Administrator von Sachsen, Gesandte von Pfalz und Brandenburg). Zunächst Unterredung mit den beiden Magdeburger Gesandten Meckbach und Hamel. /285’3/ Als Gründe dafür, dass Meckbach in pleno senatu evangelicorum nicht gehört worden, werden genannt: 1) Non esse ita moris. 2) Die churfursten solten sich nicht trennen. 3) Man hette kein solch exempel.Beschlussc: Bitte an die geistlichen Kff., die Magdeburger Gesandten zumindest anzuhören.

[Anschließend erneut Kurfürstenrat (Kursachsen, fol. 285’: Nr. 29) und separat Fürstenrat (Österreich, fol. 60’: Nr. 81)].

/285’/ Sodann Verhandlungen der geistlichen Kff. und weniger weiterer katholischer Stände zur Forderung der weltlichen Kff.4Zwischenzeitlich kurze Beratung der weltlichen Kff. Brandenburg hat gesucht, das Magdeburg in praesentia statuum et civitatum gehöret und communi consilio tanquam in communi causa geschloßen werden solte. Soviel das hören belanget, deßen hat es wohl bei uns5 nicht bedurfft, causa enim nobis nota est. dAber im churfursten rathe ist diß bedencken furgefallen, das man propter praeeminentiam /286/ sich den anndern nicht adaequiren laßen solte; sonnderlich der stedte halben ist es bedencklich gewesen–d.

[Anschließend erneut Kurfürstenrat: Kursachsen, fol. 286 (Nr. 29)].

/286/ Separate Verhandlungen der Weltlichen Kff. (Administrator von Sachsen, Gesandte von Pfalz und Brandenburg) zum zuvor im KR vorgetragenen Angebot der geistlichen Kff. für die Form der Anhörung der Magdeburger Gesandten.

1. Umfrage. Kurpfalz: Magdeburg hette sich erkleret, das er ex sessionee rehden wolte. Man solle es nochmals mit den geistlichen rehden. Bitten, /286’/ sie wolten sich nicht absondern, ihnen sitzen laßen und hören vormöge seines befehlsf.

Kursachsen: gMan solte es mit den geistlichen rehden–g.

Kurbrandenburg: Magdeburg wurde keine audientz haben wollen nisi ex sessione. So solte man repliciren. Weil aber die[geistlichen] churfursten die andern catholischen zu sich ziehen, so solte mans alhier auch thuenh.

Das hat der herr administrator der Chur Saxen, unser gnst. herr, inicht vor guth geachtet–i.

2. Umfrage. Kurpfalz: jMit den geistlichen solte gerehdet werden, den sachen nachtzudencken–j. Man wolle Magdeburg hören. kIm churfurstenrath wehren solche sachen nicht tractirt. Weil aber sie, die geistlichen, selber aufgestanden, hetten sie sich gesondert–k.

Kursachsen: Die sache gehöre in fürstenrath. Electores sollen sich nicht trennen propter multa; man solte eher disparia vota referiren. So bliebe man richterl und hette propter authoritatem /287/ desto beßer dartzu zu rehden. Der sachen sey auch mehr damit gedienet.

Kurbrandenburg: Hat die audientz urgiret.

Beschluss, das den geistlichen churfursten die antzeige zuthuen sein solte.

[Anschließend wieder Kurfürstenrat: Kursachsen, fol. 287 f. (Nr. 29)].

/288/ Separate Verhandlungen der Weltlichen Kff. (Administrator von Sachsen, Gesandte von Pfalz und Brandenburg) zur zuvor im KR vorgetragenen Erklärung der geistlichen Kff., die Magdeburger Frage dem Ks. vorzubringen.

Beschluss gemäß Votum Pfalz: Die Erklärung soll den Magdeburger Gesandten mitgeteilt werden. Der Beschluss wird dem Mainzer HofmeistermPhilipp Ulner von Dieburg zur Bekanntgabe an die geistlichen Kff. übermittelt.

/288’/ Eine Abordnung der weltlichen Kff. begibt sich zu den protestantischen Ständen des FR [protestantische Stände von KR und FR] und teilt ihnen die Erklärung der weltlichen an die geistlichen Kff. mit. Antwort für die Stände des FR durch Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburg und Hg. Friedrich von Württemberg, das sie es an die catholischen fursten gelanget. Die hetten sich auch also erklert wie die [geistlichen] churfursten6.

Zuziehung der protestantischen Städte. In den Verhandlungen der protestantischen Stände werden den Magdeburger Gesandten Meckbach und Hamel die bisherigen Erklärungen und Gegenerklärungennreferiert.

Stellungnahme der Magdeburger Gesandten: Sie hetten aus keinem vorwitz die session eingenommen. Ihres gnst. herrn ius wehre imperatori et statibus furgebracht7. Begehrten keine trennung8. Uff des keysers underhandlung hetten sie sich von der proposition der session geeußert, und darauf ire Mt.[sie] eigener person ersucht, uf dißmal zuweichen, bis man sich bescheidts erholen köntte9. Darauf herr Christof von Schleinitz zu ihrem gnst. herrn /289/ abgefertiget10. oImperator begehre, sich zugedulden–o,11. pGestern sey ihres herrn schreiben ankommen12, darinnen ihnen uf ihre pflicht eingebunden, nicht zuweichen–p. qDarauf sie apud consiliarios secretos angehalten13, und weil heut wieder eine zusammenkunfft bestimbt, hetten sie ihre seßion eingenommen–q. Sie suchten keine trennung, weil sich aber die catholici getrennet, wehren sie endtschuldigt. Wollen aber kunfftig alle rethe besuchenr, und protestiren, das ihrem herrn nichts praejudiciret werden solles. Weil Saltzburg ihnen die seßion gestritten, haben sie zuhören gebethen und daneben die seßion begehret. tAdmonuerunt, das dieses eine gemeine sache ad posteritatem. Reformatio sey vor dem religion frieden geschehen–t. Imperator habe ihrem herrn den titul gegeben, item Cöln, Osterreich, Augspurg, Wirtzburg, Bamberg, Gulich, Leuchtenberg. uWarumb wolte man aufstehen–u? Soll er14 in oneribus gelieden werden, so sey es in honoribus desto mehr. /289’/ Zweifeln nicht, imperator werde den sachen einen billichen ausschlag gebenv. Petunt, uf die vortreuligkeit sich von ihnen nicht abtzusondern und, weil diese sache in die gravamina getzogen15, sie nicht zuvorlaßen16, sonndern ihre religion zuvortretten. Commendant negociumw.

Anmerkungen

1
 Im Kurpfälzer Protokoll der KR-Verhandlungen ist die Debatte um die Magdeburger Session in den verschiedenen Gremien am 13. 7. gesondert aufgezeichnet: Kurpfalz, fol. 142–146.
a
 zurück] Wett. Gff. (unfol.) zusätzlich: Dort ist auch der zuvor [versehentlich] abgetretene Kuradministrator von Sachsen gantz perplex und bekümmertt wieder zu den evangelischen stennden kommen unnd sich bey denselben zum höchsten, ja bey teuffels holen entschuldigett, das er nicht gewust noch verstanden, warumb es zuthun were. Sagten, er nicht wolt abgedretten sein, und solt inen der teuffell holen, wo er sich von den evangelischen stennden begerte abtzusonndern; bey welchen er auch biß da, was im müglich geweßen were, gethan hette.
b
 eingenommen] Hessen (unfol.) zusätzlich vor dem Folgenden: Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen kritisiert gegenüber Meckbach wegen der vorherigen Einnahme der Magdeburger Session im RR, er hetts debito modo anfangenn sollenn. Daruff er geanndtwortt, er hette es debito modo gethann unnd seinns gn. herrnn gepurennde session eingenommenn.
2
 Im Protokoll wird der einleitende Satz zur folgenden Passage noch vor dem Antrag Meckbachs verzeichnet.
3
 Ab dieser Passage bis zum Ende der Mitschrift für 13. 7. (3. 7.) übernimmt Kursachsen wörtlich das Protokoll A. Bocks zur Magdeburger Frage [Kursachsen A].
c
 Beschluss] Kurpfalz (fol. 143) zusätzlich: Folgender Beschluss der weltlichen Kff. wird zunächst Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburg und Hg. Friedrich von Württemberg persönlich referiert, und darbei angedeutett worden, ob ire f. Gnn. im fürstenrhat bei den papistischen stenden ein gleichmeßigs suchen wolten. Das ire f. Gnn. sampt anndern der augspurgischen confession verwandten stenden des fürstenrhats sich gefallen lassen.[Vgl. Österreich, fol. 60’: Nr. 81.]
4
 Vgl. Nr. 236.
5
 = den kursächsischen Gesandten.
d
–d Aber … gewesen] Kurbrandenburg (fol. 364) differenzierter: Kuradministrator Friedrich Wilhelm hat ahnzeigen lassen, daß man der churfurstlichen preeminentz halben sich mitt dem fursten rath nicht soltte zusamen thun. Und ist daß mittel fuhrgeschlagen, daß man sie seorsim ihm churfursten- und fursten rath hohren und darnach auch seorsim consultiren soltte. Es hatt aber dises von den unsern mehrern theils nicht fuhr guth wollen ahngesehen werden.
e
 ex sessione] Kurpfalz (fol. 143’) deutlicher: annderst nicht alß in loco debito, dz were in irer seßion.
f
 befehls] Kurpfalz (fol. 143’) zusätzlich: Unnd da sie deßwegen ferner bedenckhens hetten, solten sie sich mit einer protestation verwahren, inmaßen Saltzburg gethon hette. Es würde aber hierbei schwerlich verbleiben, dan leichtlich zuerachten, das magdenburgische gesandten nicht allein audientz begerten, sonnder gedechten sich so wol heut alß morgen oder wan rhatt gehaltenn wurde, sich irer seßion zunehern. Derwegen uff mittel zugedenckhen, wie gleichwol diser sachen im grundt möcht abgeholffen werden.
g
–g Man … rehden] Kurpfalz (fol. 143’) differenzierter: Der fürschlag, an welchem ortt die magdeburgischen gesandten ir fürbringen thun solten, were von inen schon, wie man von inen selbst vernommen, für den locum sessionis verstanden. Darumb möchte wol fernere handlung mit inen zupflegen vergebenns sein. Also man den geistlichen churfürsten anzuzeigen, das man schon mitt den magdenburgischen geredt und ir gemuth, wie vorgemelt, verstanden. Kurbrandenburg (fol. 365’) zusätzlich: Kuradministrator Friedrich Wilhelm hätte gern gesehen, daß man sich diser irrungen halben ihm churfursten rath nicht hette ahngenohmen. Sie konnen aber der consequentz und einfuhrunge halben nicht sehen, wie man diß theils den churfursten- und fursten rath konne zusamen bringen.
h
 thuen] Kurpfalz (fol. 144) zusätzlich: auch abwesenndt der geistlichen stennde die magdenburgischen wol hören möchten und noch hören solten, sintemal die evangelische nicht, sonnder der annder theil ufgestanden und sich gedrennet.
i
–i nicht … geachtet] Kurpfalz (fol. 144) differenzierter: Warnung, das nostra culpa khein trennung im churfürstenrhat gemacht, und das derselbig nicht pars worden, wie zuvor auch. Darumb uffs wenigst dahin zutrachten, wie die 3 geistliche bei den 3 weltlichen churfürsten zubehalten, damit das gemein werck nicht verhindert würde. Ob aber magdenburgischen in publico audientz zuverstatten, das solt man weiter bedenckhen. Trugen die fürsorg, es würden die geistlichen uff protestationes dannoch nicht darbei sein wöllen.
j
–j Mit … nachtzudencken] Kurbrandenburg (fol. 365’) differenzierter: Die Magdeburger Gesandten werden den Vorschlag der geistlichen Kff. zur Form der Anhörung ablehnen 1) ihres habenden bevehlchs halben; 2) daß ihr her dardurch hindan gesetzet wurde; 3) daß ihrer f. Gn. auch hirunter dises vorkleinerlich und schedlich sein wurde./365’ f./ Deshalb soll man den geistlichen Kff. vorschlagen, die Magdeburger unter Protest von ihrer Session aus anzuhören.
k
–k Im … gesondert] Kurbrandenburg (fol. 366) differenzierter: Und haben sie ihres theils die trennunge nicht gern gesehen. Haben es auch zuvorn nicht erfahren, daß der churfursten rath sich dises der gestaldt ahngenohmen hette, wan irrungen ihm fursten rath fuhrgefallen. Dahe nuhn die geistliche churfursten abgetretten und sich gesondertt, hett unß jhe anders auch nicht gebuhret.
l
 richter] Kurpfalz (fol. 144) deutlicher und zusätzlich: KR solle alß ein obman, dise stritt im fürstenrhat entscheiden zuhelffen, sich verhalten. Derwegenn sie, die 3 geistliche churfursten, uff mittl und weg zu gedenckhen, wie dem werck zuhelffen.
m
 Mainzer Hofmeister] Kurpfalz (fol. 145) differenzierter: Bekanntgabe an den Hofmeister, da der Mainzer Kanzler aktuell nicht anwesend ist.
6
 Vgl. Nr. 81.
n
 Gegenerklärungen] Kurbrandenburg (fol. 369) differenzierter: Die Bitte der weltlichen Kff. um Anhörung der Magdeburger Gesandten haben die geistlichen Kff. dahingehend beantwortet, dass sie die Audienz gestatten, falls sie ihre werbung ausser der session ahn dem orthe, dahe andere gesantte gehorett wurden, /369’/ woltten ahnbringen. Dahe sie aber daß nicht vorwilligen, ist ihren kfl. Gnn., sie zu der session kommen zu lassen, bedengklich.Wollen die Angelegenheit dem Ks. vorbringen, dieser werde darauf vordacht sein, wie den sachen geholffen wurde. Und daß daß hauptwergk nicht auffgehaltten, sondern darinnen fuhrgeschritten wurde.
7
 Vgl. Nr. 329, 336.
8
 Vgl. zum Magdeburger Verhalten den Kommentar im Bericht der Nürnberger Gesandten Nützel und Fürer an die Herren Älteren vom 13. 7. (3. 7.) 1594: Man siehet, das dz hauß Brandenburg, furnemlich aber der administrator zu Magdenburg (dann der churfurst mit des Meckbachs hanndlungen nit alle zeit zufrieden sein solle), so seine consilia zu Onoltzbach holdt, neben seinem consulenten unnd rädtlein führer, dem doctor Meckbach, alle unruhe, zwitracht unnd zerrittung untter dem schein der religion furnimbt unnd gewiß nichts liebers wolten, wann sie nur solches thunn könntten, ein offne unruhe im Teutschlanndt anzurichten. Darvor der almechtig Gott sein unnd ir vorhaben verhuetten wölle(StA Nürnberg, NRTA 108, Prod. 34. Or.).
9
 Vgl. die Verhandlungen mit dem Ks. am 31. 5. [Nr. 320, Absatz 5] sowie die Erklärung des Ks. [Nr. 335].
10
 Vgl. die Akten zur Gesandtschaft von Schleinitz [Nr. 338].
o
–o Imperator … zugedulden] Kurpfalz (fol. 145’) differenzierter: Haben kürzlich bei den ksl. Räten umb irer Mt. erklerung angemahnet, weren aber zur patientz vermahnet worden.
11
 = bezüglich der ksl. Resolution zur Supplikation der Magdeburger Gesandten [Nr. 336] wegen der Session.
p
–p Gestern … zuweichen] Braunschweig-Wolfenbüttel (fol. 184’) abweichend: Gestern Abend kam der ksl. Gesandte nach Regensburg zurück. Die Weisung ihres Herrn [zum Beharren auf der Session] haben sie bereits vor 14 Tagen erhalten, doch wollten sie die Rückkehr von Schleinitz’ abwarten. Kurbrandenburg (fol. 370): Haben gemäß Bitte des Ks. die Rückkehr von Schleinitz mit der Antwort des Administrators abgewartet, dann aber die Session noch nicht eingenommen, wenngleich die Antwort, daß sie sich der session eussern soltten, nicht vormochte,sondern dies erst getan, nachdem ihnen eine weitere Weisung aufferlegett, sich derer anzumassen. Und ist ihnen ihn demselben schreiben mitt ernst verwisen, daß sie so weitt gewichen.
12
 Bezugnahme auf die Weisung Administrator Joachim Friedrichs vom 29. 6. (19. 6.) 1594, deren Abschrift die Magdeburger Gesandten dem Ks. als Beilage zu ihrer Erklärung vom 13. 7. [Nr. 342] übergaben.
q
–q Darauf … eingenommen] Kurbrandenburg (fol. 370’) differenzierter: Haben ihre Weisung Rumpf und Trautson gezeigt und erklärt, sie musten auff ihrer f. Gn. resolution und bevehlich sich kunfftigk der session ahnmassen. Wie sie dan auff die heuttige zusamenkunfft sich derselben haben ahnnehmen mussen.Haben damit nur ihren Befehl ausgeführt und darinnen keine neuerunge gesucht, sondern ihres hern wol erlangtes recht. Und betten die evangelischen stennd, sie woltten disfals gute correspondentz leisten.
13
 Das überlieferte Protokoll des ksl. Geheimen Rates reicht nur bis Ende Juni 1594 (HHStA Wien, RHR-Protokolle 70b) und verzeichnet demnach die Vorsprache nicht.
r
 besuchen] Pfalz-Neuburg G (fol. 227) zusätzlich: und sind entschlossen, sich mit einnemmung und erhaltung gebürender seßion irem habenden bevelch gemeß zuverhalten.
s
 solle] Kurpfalz (fol. 145’) zusätzlich: Weren urbütig, das jenig, was Schleunitz bei irem herrn geworben und in antwort empfangen hette, abzulesen, oder, weil es zu spat, erbotten sie sich, solches uff begern zu communicirn oder abdicitiren zulassen.
t
–t Admonuerunt … geschehen] Kurpfalz (fol. 146) differenzierter: Bathen zubedenckhen, was allen evangelischen stenden an disem werk gelegen. Were heut an einem, morgen an einem andern, und eine gewißens sach, auch sehr beschwerlich, das man einem umb deß willen stim und seßion unfehig machen wolte, dieweil er der augspurgischen confeßion zugethon. Es geschehe in disem fall nichts wider uffgerichten religion friden, den man auch nicht zudisputiren begerte. Der stifft Magdenburg were vor uffrichtung des religion fridens reformirt gewesen.
u
–u Warumb … aufstehen] Kurpfalz (fol. 146) differenzierter: Sie aber müssen in summa ire seßion und stim im Reichs rhat haben, sonsten khönden sie weder in kraiß sachen alß directores oder im stifft Magdenburg bei den unnderthonen nichts außrichten. Er weren auch die stende papstlicher religion nicht alle so hefftig, wie sich heutt etliche erzeigt.
14
 = Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg.
v
 geben] Pfalz-Neuburg G (fol. 228) zusätzlich: und den papisten ir vorhaben nit gestatten noch billichen.
15
Vgl. Nr. 390, Punkt 6.
16
 Vgl. dagegen den Beschluss der Gesandten des Hauses Brandenburg am 14. 7., die Debatte mit den ksl. Räten ohne Einbeziehung der protestantischen Stände insgesamt zu führen [Nr. 213, Absatz 2]. Dennoch widerlegen die nachfolgenden Verhandlungen die Aussage: die Magdeburger Gesandten machten „nicht einmal den Versuch, die übrigen evangelischen Stände zur Unterstützung ihrer Sache zu bewegen“ (so Stieve, Politik I, 233).
w
 negocium] Kurpfalz (fol. 146) zusätzlich: Hierauff ist inen nichts hinwider geantwortet worden, sonnder jederman heimgezogen.