Textvorlage: , fol. 285–289’1.
Magdeburger Sessionsstreit: Abbruch der Verhandlungen im RR. Vermittlungsversuch der weltlichen Kff. Fragliche Anhörung des Magdeburger Gesandten ohne Einnahme der Session. Unterrichtung der Magdeburger Gesandten über die Einbeziehung des Ks. Beharren Magdeburgs auf dem Sessionsanspruch.
/285/ Im Anschluss an die Auflösung des RR infolge des Streits um die Magdeburger Session [vgl. , fol. 284’ f. (Nr. 29)] mit dem Abtritt der katholischen Stände bleiben die Gesandten der protestantischen Stände im Sitzungssaal des FR zurücka. Dort hat der Magdeburger Gesandte Meckbach von wegen seines gnst. herrn die seßion eingenommenb und den anwesenden /285’/ evangelischen stenden vormeldet, das er wegen seines gnst. herrn anbringen zuthuen hette. Weil ihme aber darauf nichts geandtwortet worden, ist solch anbringen vorblieben.
/2852/ Separate Verhandlungen der Weltlichen Kff. (Administrator von Sachsen, Gesandte von Pfalz und Brandenburg). Zunächst Unterredung mit den beiden Magdeburger Gesandten Meckbach und Hamel. /285’3/ Als Gründe dafür, dass Meckbach in pleno senatu evangelicorum nicht gehört worden, werden genannt: 1) Non esse ita moris. 2) Die churfursten solten sich nicht trennen. 3) Man hette kein solch exempel.Beschlussc: Bitte an die geistlichen Kff., die Magdeburger Gesandten zumindest anzuhören.
[Anschließend erneut Kurfürstenrat (, fol. 285’: Nr. 29) und separat Fürstenrat (, fol. 60’: Nr. 81)].
/285’/ Sodann Verhandlungen der geistlichen Kff. und weniger weiterer katholischer Stände zur Forderung der weltlichen Kff.4Zwischenzeitlich kurze Beratung der weltlichen Kff. Brandenburg hat gesucht, das Magdeburg in praesentia statuum et civitatum gehöret und communi consilio tanquam in communi causa geschloßen werden solte. Soviel das hören belanget, deßen hat es wohl bei uns5 nicht bedurfft, causa enim nobis nota est. d–Aber im churfursten rathe ist diß bedencken furgefallen, das man propter praeeminentiam /286/ sich den anndern nicht adaequiren laßen solte; sonnderlich der stedte halben ist es bedencklich gewesen–d.
[Anschließend erneut Kurfürstenrat: , fol. 286 (Nr. 29)].
/286/ Separate Verhandlungen der Weltlichen Kff. (Administrator von Sachsen, Gesandte von Pfalz und Brandenburg) zum zuvor im KR vorgetragenen Angebot der geistlichen Kff. für die Form der Anhörung der Magdeburger Gesandten.
1. Umfrage. Kurpfalz: Magdeburg hette sich erkleret, das er ex sessionee rehden wolte. Man solle es nochmals mit den geistlichen rehden. Bitten, /286’/ sie wolten sich nicht absondern, ihnen sitzen laßen und hören vormöge seines befehlsf.
Kursachsen: g–Man solte es mit den geistlichen rehden–g.
Kurbrandenburg: Magdeburg wurde keine audientz haben wollen nisi ex sessione. So solte man repliciren. Weil aber die[geistlichen] churfursten die andern catholischen zu sich ziehen, so solte mans alhier auch thuenh.
Das hat der herr administrator der Chur Saxen, unser gnst. herr, i–nicht vor guth geachtet–i.
2. Umfrage. Kurpfalz: j–Mit den geistlichen solte gerehdet werden, den sachen nachtzudencken–j. Man wolle Magdeburg hören. k–Im churfurstenrath wehren solche sachen nicht tractirt. Weil aber sie, die geistlichen, selber aufgestanden, hetten sie sich gesondert–k.
Kursachsen: Die sache gehöre in fürstenrath. Electores sollen sich nicht trennen propter multa; man solte eher disparia vota referiren. So bliebe man richterl und hette propter authoritatem /287/ desto beßer dartzu zu rehden. Der sachen sey auch mehr damit gedienet.
Kurbrandenburg: Hat die audientz urgiret.
Beschluss, das den geistlichen churfursten die antzeige zuthuen sein solte.
[Anschließend wieder Kurfürstenrat: , fol. 287 f. (Nr. 29)].
/288/ Separate Verhandlungen der Weltlichen Kff. (Administrator von Sachsen, Gesandte von Pfalz und Brandenburg) zur zuvor im KR vorgetragenen Erklärung der geistlichen Kff., die Magdeburger Frage dem Ks. vorzubringen.
Beschluss gemäß Votum Pfalz: Die Erklärung soll den Magdeburger Gesandten mitgeteilt werden. Der Beschluss wird dem Mainzer HofmeistermPhilipp Ulner von Dieburg zur Bekanntgabe an die geistlichen Kff. übermittelt.
/288’/ Eine Abordnung der weltlichen Kff. begibt sich zu den protestantischen Ständen des FR [protestantische Stände von KR und FR] und teilt ihnen die Erklärung der weltlichen an die geistlichen Kff. mit. Antwort für die Stände des FR durch Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburg und Hg. Friedrich von Württemberg, das sie es an die catholischen fursten gelanget. Die hetten sich auch also erklert wie die [geistlichen] churfursten6.
Zuziehung der protestantischen Städte. In den Verhandlungen der protestantischen Stände werden den Magdeburger Gesandten Meckbach und Hamel die bisherigen Erklärungen und Gegenerklärungennreferiert.
Stellungnahme der Magdeburger Gesandten: Sie hetten aus keinem vorwitz die session eingenommen. Ihres gnst. herrn ius wehre imperatori et statibus furgebracht7. Begehrten keine trennung8. Uff des keysers underhandlung hetten sie sich von der proposition der session geeußert, und darauf ire Mt.[sie] eigener person ersucht, uf dißmal zuweichen, bis man sich bescheidts erholen köntte9. Darauf herr Christof von Schleinitz zu ihrem gnst. herrn /289/ abgefertiget10. o–Imperator begehre, sich zugedulden–o,11. p–Gestern sey ihres herrn schreiben ankommen12, darinnen ihnen uf ihre pflicht eingebunden, nicht zuweichen–p. q–Darauf sie apud consiliarios secretos angehalten13, und weil heut wieder eine zusammenkunfft bestimbt, hetten sie ihre seßion eingenommen–q. Sie suchten keine trennung, weil sich aber die catholici getrennet, wehren sie endtschuldigt. Wollen aber kunfftig alle rethe besuchenr, und protestiren, das ihrem herrn nichts praejudiciret werden solles. Weil Saltzburg ihnen die seßion gestritten, haben sie zuhören gebethen und daneben die seßion begehret. t–Admonuerunt, das dieses eine gemeine sache ad posteritatem. Reformatio sey vor dem religion frieden geschehen–t. Imperator habe ihrem herrn den titul gegeben, item Cöln, Osterreich, Augspurg, Wirtzburg, Bamberg, Gulich, Leuchtenberg. u–Warumb wolte man aufstehen–u? Soll er14 in oneribus gelieden werden, so sey es in honoribus desto mehr. /289’/ Zweifeln nicht, imperator werde den sachen einen billichen ausschlag gebenv. Petunt, uf die vortreuligkeit sich von ihnen nicht abtzusondern und, weil diese sache in die gravamina getzogen15, sie nicht zuvorlaßen16, sonndern ihre religion zuvortretten. Commendant negociumw.