Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Zu den aus Sicht des Kaisers relevantesten Maßnahmen im Rahmen des Vollzugs von Beschlüssen des Augsburger Reichstags gehörte die Einhebung der ihm von den Ständen bewilligten Reichshilfe. Sofort nach Beratungsende begann er denn auch damit, sie zu organisieren und mit permanentem Nachdruck voranzutreiben. Immer wieder forderte er Bürgermeister und Rat der beiden Legestätten Augsburg und Frankfurt auf, Mitteilung über den Stand der Einhebung zu machen und seinen Beauftragten angesammelte Teilbeträge auszuhändigen, damit angeworbene Kriegsknechte besoldet werden konnten (Nr. 624, 641, 643, 650, 652, 657-659). Insbesondere das Frankfurter Quellenmaterial macht aber deutlich, daß bei der Erhebung des Anschlags kaiserlicherseits noch einige Zwischeninstanzen mit eingeschaltet waren, so daß sie letztlich doch ziemlich unübersichtlich organisiert war. Hinzu kam, daß die Gelder, die vereinbarungsgemäß an zwei Terminen gezahlt werden sollten, zwar anfänglich relativ zügig, im weiteren Verlauf dann aber immer zögerlicher eingingen. Einzelne Reichsstände versuchten, eine Reduzierung oder gar einen vollständigen Erlaß der ihnen abverlangten Summen zu erreichen (Nr. 637, 663), andere verwiesen auf Maximilians Zusage, die ihm bereits gegebenen Anleihebeträge mit dem Reichsanschlag zu verrechnen (Nr. 603, 626, 642). Angesichts dieser Schwierigkeiten forderte der Kaiser zahlungsunwillige Fürsten schriftlich oder durch Sondergesandte auf, den Anschlag zu entrichten (Nr. 617, 618, 645, 653, 660, 662, 665, 666, 669, 671, 676, 679), und selbst nach Jahren ergingen in dieser Angelegenheit noch rigorose kaiserliche Mandate an säumige Zahler (Nr. 670, 672). Im Ergebnis wird jedoch, ähnlich wie schon bei der Anleihe für den Kaiser, deutlich, daß der Ertrag des Augsburger Anschlags weit hinter den Erwartungen zurückblieb. Laut einer Abrechnung der Reichsstadt Frankfurt gingen dort bis Mitte Juli 1511 nur knapp 13000 Gulden in bar ein, außerdem wurden Schuldverschreibungen über insgesamt ca. 8000 Gulden vorgelegt (Nr. 627). Wie hoch der Ertrag der Abgabe war, die Maximilian selbständig, also ohne einen entsprechenden Beschluß des Reichstags, von der Judenschaft im Reich und in den Erbländern in Form eines – sämtlichen an einem bestimmten Ort ansässigen Juden auferlegten – Pauschalbetrags als Beitrag zu den finanziellen Lasten des Venezianerkrieges verlangte (Nr. 683), ist nicht belegt, doch auch hier wurden ausstehende Zahlungen noch zwei Jahre später konsequent eingefordert (Nr. 688).
Durchgeführt wurde schließlich auch der im Reichsabschied festgeschriebene Wormser Tag zur Visitation des Reichskammergerichts am 24. Juni. Dort erstellten Räte Kaiser Maximilians, Erzbischof Jakobs von Trier und Herzog Georgs von Sachsen eine genaue Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben des Gerichts, forderten dessen Personal zu exakter Umsetzung der bestehenden Kammergerichtsordnung auf, vertagten aber die Behandlung weiterer noch unbearbeiteter Probleme auf den nächsten Reichstag (I.19.3).