Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Anzeige der Münzausfuhr durch Bartholomäus Albrecht, Bürger in Nürnberg. An die Reichsstände.
Supplikation an die Reichsstände (der Mainzer Kanzlei übergeben am 11. 8. 1594; von den Reichsständen nicht kopiert)1, unterzeichnet von V. und D.; mit 7 Belegdokumenten2(Eingaben der Supplikanten an die kgl. Regierung in Prag; Gegenbericht B. Albrechts mit Unterbeilagen; Klage des Lazarus Ercker, Münzmeister des Kgr. Böhmen, gegen Albrecht; Auszug aus der RMO 1559): Haben erfahren, dass Bartholomäus Albrecht, Bürger in Nürnberg, große Mengen Silber und Gold aus dem Reich nach Prag ausführt und in der dortigen Münzstätte aus dem Gold Dukaten und aus dem Silber Taler prägen lässt. Da die Edelmetallausfuhr gegen die RMO 1559 sowie die RAbb 1566, 1570, 1576 und 1582 sowie den DAb 1571 verstößt, die zudem die Anzeige der Straftat bei der Obrigkeit verpflichtend vorgeben, haben sie die kgl. Regierung in Prag ersucht, das Vergehen Albrechts zu unterbinden und ihn zu bestrafen oder hierher zum RT vor die Reichsstände zu beordern. Dagegen hat ihnen die Regierung in Prag am 3. 6. 1594 mitgeteilt, sie hätte ihre Klage an Albrecht um dessen Gegenbericht übergeben. Dies verstößt gegen die RMO, die die sofortige Ahndung vorgibt3. Da Albrecht zweifellos Goldgulden und andere schwere goldene Münzen sowie schwere Silbermünzen oder Silber, das er heimlich bei Bergwerken aufkauft, zum höchsten Schaden des Reichs ausführt und er auf ihre Aussagen hin wegen anderer Münzvergehen schon vom Nürnberger Rat bestraft worden ist, die Ausfuhr und das Einschmelzen aber unverändert auch während des RT fortsetzt, bitten sie, nicht länger abzuwarten, sondern Albrecht zu bestrafen und das Strafgeld, das bis zu 400 000 fl. betragen kann, ohne ihn zu ruinieren, nach Abzug des ihnen zustehenden Anteils für den Türkenkrieg zu verwenden.
[Keine Beratung protokolliert.]