Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
A) Verhandlungen der protestantischen ReichsStädte
Textvorlage: Ulm, fol. 20–21.
Konflikt in Aachen: Aachener Appellation und Supplikation gegen das ksl. Endurteil. Supplikation an den Ks. um Suspendierung der Exekution. Korrektur der Deduktionsschrift. Zusätzliche Aachener Gravamina. Beteiligung des Gesandten der Stadt Hagenau an Beratungen der protestantischen Städte.
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Regensburg referiert über die Beratung des Ausschusses zum Aachener Konflikt bezüglich der Aachener Deduktion2. Keine einheitliche Beschlussfassung im Ausschuss: Einige Städte plädierten dafür, dem Ks. die interponierte Appellation3und zu deren Justifizierung auch die Deduktionsschrift4zu übergeben, aus der man wegen des erheblichen Umfangs den ersten Teil mit der Schilderung der Genese des Konflikts abtrennen und die beiden anderen Teile als Beilagen beigeben soll, verbunden mit der Bitte um Zitation und Inhibition. Einige Formulierungen im Hinblick auf die Gegner sollen abgemildert werdenb. Die anderen Ausschussmitglieder sprachen sich gegen die Wendung an den Ks. und für die Übergabe der Appellation an Kurmainz und Kurpfalz sowie für eine Supplikation an die Reichsstände um Interzession beim Ks. aus, damit die Exekution gegen den Aachener Rat bis zur rechtlichen Erörterung eingestellt werde.
Nachdem die Städte aber zwischenzeitlich erfahren haben, dass die von Aach die appellation Maintz und Pfaltz alberait insinuiert und firbracht[!] und zu dessen erscheinung instrumenta introductae appellationis /
Da die Aachener Gesandten noch zusätzliche Gravamina übergeben haben, die zusammen mit einem Edikt des Kgs. von Spanien verlesen werden6, d–votiert ein Teil dafür, diese separiert zu übergeben, während andere befürworten, sie in die Deduktionsschrift, die ohnehin korrigiert werden soll, zu integrieren–d,e.
Beschluss: Es wird den Aachener Gesandten freigestellt, die Deduktion mit Hilfe von zwei oder drei reichsstädtischen Advokaten obigen Empfehlungen gemäß zu überarbeiten.
Nachdem man dem Gesandten der Stadt Hagenau alls ein catholischenbisher nicht zu den Sitzungen [der protestantischen Städte] hat ansagen lassen, f–berichtet Colmar zum konfessionellen Status in den zehn Städten der Landvogtei Hagenau: In Hagenau und Colmar werden beide Religionen praktiziert, in Weißenburg, Landau und Münster im St. Gregoriental nur die CA und in den übrigen fünf7nur die katholische Konfession8, und das ungeacht der religion dahin gesehen wirdt, das es bey dem religions friden gelassen und darwider niemandt beschwerdt werden sollte. Darumb sie sich dann in gemain jederzeit der aachischen /
B) Einzelunterredungen
Fragliche gemeinsame Verhandlungen von CA-Ständen mit calvinistischen Ständen in Religionsfragen.
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