Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Abschrift und Besiegelung des RAb.

/122/ (Vormittag, 6 Uhr). Der RAb wird zum Diktat und zur Abschrift gegeben. Darzu kein schreiber oder concipist admittiert worden, er habe dann sich zuvor legitimieret und glaubwürdigen schein von seinem herrn, welchen er obligiret, dargewisen, mit verhaffter an- und zusage, disen abschidt weder ex toto noch ad partem niemandts anders den seinem herrn zu communicieren oder dessen innhallts zu referieren etc.

/122 f./ An diesem Tag hat Flettacher1für die Stadt Regensburg als Direktion des SR neben den kfl. und f. Verordneten den ingrossierten RAb /122’/ (in duplo exemplari uf pergamen geschriben) mit gemeiner statt secrets insigell auß habendem bevelch eines erbarn raths uf deroselben rathhauß hie geferttigt; doch mit nebenvermellter protestation nachlaut inhallts, wie dise in allgemeiner protestierenden stende gesandten einhelligen protestation schrifft den negsten vorgehenden 9. Augusti[19. 8.] bey der kfl. meintzischen cantzley insinuiert worden2. Darauf er sich dann simpliciter referiert und damit beschloßen hat.

Anmerkungen

1
 Vgl. Anm. 2 bei Nr. 146.
2
 Vgl. Nr. 510.