Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
1. HA (Türkenhilfe): Bewilligung von 20 Römermonaten eilender und 30 Römermonaten beharrlicher Hilfe. Bedingungen: Einbringung von Steuerausständen und Klärung der reichsstädtischen Gravamina. Replik des Ks. zur Nebenproposition. Werbungen der Landstände der Hgtt. Österreich ob und unter der Enns sowie der Hgtt. Steiermark, Kärnten und Krain. Vermittlung im Streit der Stadt Aalen mit den Gff. von Oettingen.
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Beratung zur Höhe der Steuerbewilligung beim 1. HA (Türkenhilfe). a–Obwohl dazu in KR und FR noch kein Einvernehmen besteht und man lediglich informell in Erfahrung hat bringen können, dass b–KR 64 und FR nicht mehr als 50 Römermonate–bbewilligen werden, verständigt man sich auf eine eigene Resolution, um diese beim Korreferat mit KR und FR vortragen zu können.
Beschluss: Dieweil die ksl. Mt. ungezweifellt nochmahls uff die anticipation der eylenden hilff tringen werde, derselben zweintzig monat zu zweyen zihlen, nemblich halb uff negst Laurentii und den andern halben theil uff Omnium Sanctorum noch diß jars2 an groben und jedes orths gangbaren muntzsorten zu bewilligen und zu bitten, den stötten hingegen auch iren gravaminibus3 noch bei dißem Reichs tag abzuhelffen. Dann obwol die stött mit solcher summa in parata pecunia nit gefasst, das sie doch solche summam uff iren credit leichtlich umb zinß uffbringen und hernach, wann die hilffen von den underthonen widerumb eingebracht, davon ablegen köndten. Und wurde solches den stötten bei der ksl. Mt. zu sondern hohen gnaden gereichen und sie sich ungezweifelt desto furderlicher abhelffung irer beschwerden zugetrösten haben.
Der beharrlichen hilff halb, das man gleichwol /
Beschluss, das man ir ksl. Mt. 30 monat beharrlicher hilf in dreyen jaren der gestalt zuerlegen bewilligen solte, nemblich dieweil die stött der ksl. Mt. noch diß jars mit der eilenden hilff entgegen giengen, das sie deß 95. jare ruehen und anno 96, 97 und 98 jedes jarrs zu zwey zihlen, nemblich Laetare und Nativitatis Mariae4, zehen monat, doch wie obgemelt in groben muntzsortten, wie die jeden orths geng und geb, erlegen wolten; doch mit dem geding, das man nochmahls umb designation der retardata anhalten und bitten sollt, das die ksl. Mt. nach den mitteln bedacht sein wollten, damit dieselb auch eingebracht und andere stendt umb sovil desto mehr erleichtert werden möchten.Die Konzipierung der Resolution wird der Direktion des SR aufgetragen.
Köln: Bewilligung mit der Bedingung, wo inen uß iren nöthen5 nit geholffen werden solt, das sie sich zu einicher contribution im wenigsten nit verbunden haben. Da inen aber in irem anligen geholffen, das sie allsdann, sovil müglich, thun wolten.
Lübeck: Der Gesandte erclert, das er kain hilff zu bewilligen bevelch habe, es seye dann den gravaminibus zuvorderst abgeholffen.
Worms: Votum, das sie den jenigen, die am wenigsten bewilligen, beyfallen.
Speyer: Votum, das sie sich der summa in specie nichts erclern noch ire herrn zu solcher eilenden hilff oder kurtzen terminen /
reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 144–146’.]
(Nachmittag, 14 Uhr) städterat. Verlesung und Billigung des Schreibens der Reichsstädte an Aalen6.
/43’ f./ Dabei berichten die Straßburger Gesandten, dass die Aalener Entschuldigung7Dr. Jakob Heyner, dem Kanzler Gf. Gottfrieds von Oettingen, mit der Erklärung übergeben worden ist, Aalen wolle den Gf. damit nicht verunglimpfen, verbunden mit der Bitte, der Gf. möge die Tätlichkeiten gegen Aalen einstellen und den Rechtsweg oder gütlichen Vergleich zulassen. Heyner hat zugesagt, den Gf. zum gütlichen Vergleich zu bewegen. Da aber Nördlingen, Dinkelsbühl und andere benachbarte Städte dem Gf. wegen anderweitiger Konflikte /
Beschluss: Da am 13. 6. (3. 6.) neben Nürnberg auch Dinkelsbühl als Beistand verordnet worden ist8, d–benennt man nunmehr anstelle Dinkelsbühls die Stadt Heilbronn–d.
Noch vor dem Abschluss dieser Umfrage haben sich die von Augspurg unerfordert in stött rath eingetrungen und nidergesetzt.
Vor einer weiteren Debatte wird SR aber in den reichsrat berufen. [Entsprechend Protokoll des KR, 152–153.]