Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
[1.] Verhandlungen über den Landshuter Erbfolgestreit; [2.] Verhandlungen über die Romzughilfe; [3.] Beitrag der Eidgenossen zum Romzug; [4.] Gerüchte im Zusammenhang mit dem Romzug; [5.] Anteil Esslingens an der Romzughilfe; [6.] Konflikt zwischen Bf. Reinhard von Worms und der Stadt Worms; [7.] Schwäbischer Bundestag in Konstanz.
[Konstanz], 23. Juni 1507 (St. Johaneß abent).
Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 88, unfol. (eh. Or. m. S.) = Textvorlage A. Stuttgart, HStA, J 9, Bd. 5, Stück-Nr. 42 (Auszug 19. Jh.) = B.
Druck (des Auszugs): Klüpfel, Urkunden II, S. 7f.
[1.] Er geht davon aus, daß der Streit zwischen Hg. Albrecht von Bayern und Pfgf. Friedrich beigelegt wird. Der Pfgf. fordert über die ihm zugesprochenen 24 000 fl. hinaus weitere 4000 fl. jährlich.1 Dies hat Hg. Albrecht bislang abgelehnt. Daraufhin setzten sich der röm. Kg. und die Fürsten beim Hg. erfolgreich für dessen Einwilligung ein, sich einer jetzt in Konstanz zu treffenden Entscheidung zu unterwerfen. Der Bundeshauptmann sagt deshalb die [Hg. Albrecht bewilligte] Hilfe ab [Nr. 405].
[2.] Die Reichsstände haben dem röm. Kg. eine sechsmonatige Romzughilfe von 90002 Fußsoldaten und 2000 Reitern bewilligt, jedoch ausschließlich für die Erlangung der Kaiserkrone und sunst an kain ander end, on wer im eintrag tun wölt. Die mit den Reichstruppen eroberten Gebiete sollen dem Reich zugeschlagen werden [Nr. 178, Pkt. 3
[3.] Die in Zürich versammelten Eidgenossen haben dem Kg. zugesagt, ihm für die Erlangung der Kaiserkrone 6000 Mann zur Verfügung zu stellen. Ein Fußknecht soll monatlich 4½ fl. Sold erhalten, Hauptleute, Fähnriche und Weibel erhalten den üblichen Satz [Nr. 246]. Der Kg. hat im Gegenzug sich und das Reich in einem gesiegelten Reversbrief3 zur Bezahlung verpflichtet. Die Stände wollen diese Verschreibung nicht bewilligen. Sie werden den Kg. bitten, sie wieder zurückzunehmen; andernfalls werden sie dagegen Protest einlegen. Der Kg. hat die Eidgenossen von der Gerichtsbarkeit des kgl. Kammergerichts und des Hofgerichts zu Rottweil befreit [Nrr. 227; 229, Pkt. 4] und den Beitritt einiger Städte zur Eidgenossenschaft bestätigt.4 Die Stände beschweren sich auch über diese Konzessionen und wollen dem keinesfalls zustimmen. Die Orte Luzern, Zug und Glarus stehen noch auf der Seite Frankreichs. Nit waiß ich, was daruß will werden.
[4.] Viele glauben in Anbetracht der fehlenden Geldmittel des Kg. nicht an eine baldige Durchführung des Romzuges. Es heißt, er werde nicht mehr lange in Konstanz bleiben, sondern sich in den Niederlanden mit dem Kg. von England zu Beratungen über ihre Angelegenheiten treffen.
[5.] Er konnte in Erfahrung bringen, daß Esslingen für den Romzug auf 7 Reiter und 34 Fußsoldaten veranschlagt wurde.5
[6.] Gemäß ihrer Weisung6 hat er Esslingen gegenüber den Wormser Gesandten mit dem Hinweis entschuldigt, daß die Stadt keinen Gesandten auf dem RT habe, sondern er lediglich zu den Verhandlungen des Schwäbischen Bundes abgeordnet sei.7
[7.] Er hofft, daß der Bundestag demnächst endet. Er konnte einen Auftrag des Bundes an ihn, der ihn noch an andere Orte geführt hätte, verhindern. Er mußte den Überbringer dieses Schreibens einen Tag lang aufhalten; sie sollen ihm dafür auf Rechnung des Bundes ½ fl. schenken. Die weiteren Briefe sollen sie ebenfalls auf Kosten des Bundes durch einen städtischen Boten besorgen lassen. Er hofft, daß die Bundesgesandten noch in dieser Woche abreisen können.