Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Wien HHStA, RK RTA 7, unfol. (Kop.).

Bevor Karl V. sich nach dem Wormser Reichstag 1521 wieder nach Spanien begab, befahl er dem Reichsregiment zu Nürnberg, während seiner Abwesenheit Kaspar Sturm weiterhin als Herold und gemeinen Diener zu beschäftigen und ihn von gemeinem anschlag des reichszu besolden 1. Um die gleiche Zeit hat sich auch Ehg. Ferdinand beim Reichsregiment für die Weiterbeschäftigung Sturms verwendet 2. Daraufhin nahm das Reichsregiment Sturm in Dienst als Herold und Türhüter.

Trotz der Auflösung des Reichsregimentes 1530 blieb Sturm auch fortan in seinem Dienst. Bis zum Regensburger RT 1532 wurde er auch besoldet. Seitdem erhielt er keine Besoldung mehr, obwohl er auf verschiedenen Versammlungstagen der Reichsstände, z. B. auf dem zur Behandlung der münsterischen Angelegenheit angesetzten Wormser Tag, seinen Dienst auch weiterhin versah, bis er aus Alters- und Gesundheitsgründen nicht mehr reisen und dienen konnte. Von einigen Gönnern Sturms über dessen Verhältnisse unterrichtet, legte der Kaiser Kg. Ferdinand nahe, Sturm eine Pension zu gewähren 3.

Von diesem Fürschreiben machte Sturm erst Gebrauch, als sich seine langjährige Hoffnung auf die Veranstaltung eines Reichstages als vergeblich erwies und seine finanziellen Reserven erschöpft waren. Unter Vorlage des ksl. Fürschreibens von 1534 bat er Kg. Ferdinand in Innsbruck, ihm eine Pension aus den Kammergerichtsgefällen anzuweisen. Ferdinand sah sich außerstande, diese Bitte zu erfüllen, verehrte Sturm ein Ehrenkleid und reichliches Zehrgeld und verwies Sturm im Übrigen wieder an den Kaiser 4.

Zu Hause wartete Sturm dann vergeblich auf die ksl. Reaktion auf Ferdinands Resolution. In diesen Jahren hoffte Sturm zuversichtlich auf die Veranstaltung eines Reichstages. Da er in dieser Zeit 500 fl. einbüßte und außerdem auch sein Hab und Gut verpfänden und versetzen musste und da 1536 seine Frau starb, derhalb ich von heußlicher wonung in das ellend getrungen und weyther nit wuste hulf und rathe zu suchen, machte er sich, als er von der angeblich bevorstehenden Veranstaltung eines Reichstages in Nürnberg hörte, dorthin auf, verhofft daselbst eins reichstags und eurer ksl. Mt. personnliche ankunft zu erwarten. Als ihn einige vornehme Nürnberger Ratsherren erkannten, setzten sie sich im Rat der Stadt dafür ein, dass Sturm ein Zehrgeld angeboten wurde. Sturm bedankte sich dafür, wollte das Geld aber nicht annehmen. Statt dessen bat er den Rat, ihm gegen Hinterlegung einer gewissen Summe einen Platz im Hl.-Geist-Spital der Stadt einzuräumen. Der Rat erfüllte diese Bitte.

Da seit 1532 seine Besoldung aussteht und er dem Reich treu gedient hat, bittet er den Kaiser, für die Nachzahlung seines verdienten Lohnes zu sorgen, damit er dem Spital und seinen Gläubigern, was er schuldet, zahlen kann und auf seine alten Tage noch eine Rücklage hat 5.

Anmerkungen

1
 Folgt das Inserat des entsprechenden Schreibens Karls V. an das Reichsregiment, Brüssel, 1522 April 10.
2
 Folgt das Inserat des Schreibens Ehg. Ferdinands an das Reichsregiment, Neustadt, 1522 Juli 26.
3
 Folgt das Inserat des ksl. Schreibens an Kg. Ferdinand, Madrid, 1534 Dezember 10.
4
 Folgt das Inserat des Schreibens Kg. Ferdinands an den Kaiser, o. Ort, 1536 Juli 10.
5
 Vgl. auch Kolde, Theodor: Der Reichsherold Caspar Sturm und seine literarische Tätigkeit, in: ARG 4 (1906/1907) S. 117–161.