Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Anmerkungen

1
 Eine entsprechende schriftliche Instruktion für die beiden Gesandten liegt nicht vor.
2
 Das Vermählung Kf. Ludwigs von der Pfalz mit Sibylle von Bayern erfolgte am 23. Februar 1511.
3
 Nicht lesbares Wort im Archivale.
4
 Für den Herbst 1510 wurde auch die Vermählung Hg. Ulrichs von Württemberg mit Sabine von Bayern geplant. Vgl. Nr. 279 [1.].
5
 Bei den Streitigkeiten zwischen Bf. Hugo von Hohenlandenberg und der Stadt ging es um Fragen der Abgrenzung bfl. und städtischer Hoheitsrechte. Zu Einzelheiten vgl. Rublack, Einführung, S. 129-139 (= Exkurs I).
6
 Vgl. Heil, Reichstagsakten 9, Nr. 440.
7
 Vgl. ebd., Nr. 981.
8
 Evtl. ist auch tann zu lesen. Die Bedeutung des Wortes bleibt in beiden Fällen unklar.
9
 Zum Zustandekommen und zum Inhalt dieses Abkommens vgl. Nr. 27 Anm. 1.
10
 Am 22. September 1499. Vgl. Nr. 713 Anm. 3.
1
 Zu dieser Auseinandersetzung um die Heiltümer, die Ks. Maximilian seiner Schwester Kunigunde anläßlich seines Besuches bei ihr in München am 8. Juli 1510 geschenkt hatte, vgl. Graf, Kunigunde, S. 192-196. – Am 1. Januar 1511 stellte der Ks. in Freiburg i. Br. folgende Urkunde aus: Hat bei seinem Besuch in München im vergangenen Sommer seiner Schwester Kunigunde verschiedene Heiltümer geschenkt, die diese nunmehr in das reglhaus des driten ordens St. Franciscus zu St. Cristoffen, genannt der Pütrich, in München zum Lobe Gottes zu geben beabsichtigt. Gibt hierzu seine Zustimmung, also das soliches heyltum auf dieselbe ir liebe ubergab in dem gemelten regelhaus nun hinfur ewiglich sein und beleiben sol, von meniglich unverhindert. München, Geheimes HausA, Hausurkunden 905, Kop. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein). Teildruck: Graf, Kunigunde, S. 196.
2
 Der hier angesprochene Konflikt bestand schon in der Zeit Ks. Friedrichs III., da dieser die Hft. Waldeck als Reichslehen betrachtete, während Hg. Albrecht IV. von Bayern die Landeshoheit darüber beanspruchte. 1504 verzichtete der Hg. auf seine Ansprüche, so daß Waldeck an die Witwe und die Kinder Hochprants von Sandizell fiel. Vgl. Andrelang, Landgericht Aibling, S. 262f.
1
 Zu den Hintergründen der Entsendung Artzts zum Tag in Überlingen und Konstanz vgl. Böhm, Reichsstadt Augsburg, S. 74f.