Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil
Nr. 334 Münzbeschluss der rheinischen Kff.– Worms, 7. Juni 1509
Marburg, StA, Best. 2, Nr. 449, unfol. (Auszug, Datumverm.: Corporis Christi; Verm.: Ex canc[ellar]ia Treviren[si]; Dorsalverm.: Abscheid der munz.).
Bei den Beratungen der vier rheinischen Kff. über das Münzwesen wurde der Kf. von Trier beauftragt, mit dem Lgf. von Hessen über eine Aufnahme in den kurrheinischen Münzverein zu verhandeln, damit er seine Gold- und Silbermünzen künftig nur noch gemäß dessen Münzordnung schlägt. Der Kf.1verhandelte darüber in Worms mit den hessischen Gesandten und händigte ihnen die Münzordnung2aus. Die Gesandten bekundeten die Absicht des Lgf., in den Münzverein einzutreten; er wolle ihnen Weisungen und Vollmacht für die abschließenden Verhandlungen zuschicken. Dazu waren die vier Kff. jedoch nicht bereit. Der Kf. von Trier gab den hessischen Gesandten deshalb mit Zustimmung seiner drei Mit-Kff. folgenden Bescheid: Der Lgf. soll innerhalb von vier Wochen eine Erklärung über seine Bereitschaft zum Eintritt in den Münzverein an den Kf. von Mainz schicken, der daraufhin die anderen drei Kff. informieren wird. Seine Gesandten sollen sich am 29. Juli (sontag nach sant Jacobs tag)in Bonn einfinden. Dort werden am Tag darauf die Verhandlungen mit den Räten der vier Kff. eröffnet, deren Ziel eine Verpflichtungserklärung Hessens zur Umsetzung der kurrheinischen Münzordnung ist. Der hessische Münzmeister3und der Wardein4sollen anschließend einen Eid auf diese Münzordnung ablegen.5