Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Köln, 17. August 1512
Orig. Perg. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein): Meiningen, StA, GHA, Urkunden Nr. 2032.
Kop.: Ebd., GHA, Sektion II Nr. 407, fol. 35a-36a; Ebd., Sektion I Nr. 2142, fol. 34a-35a (beglaubigt am 2. Mai 1514).
Wolf von Herbstadt und Kunz Kipf haben Gf. Wilhelm von Henneberg-Schleusingen wider die kgl. Reformation, die Goldene Bulle und den Wormser Landfrieden schriftlich eine mutwillige Fehde erklärt. Deshalb sind gegen sie und ihre Helfer die Acht und Aberacht sowie die entsprechenden Strafen verhängt worden. Gebietet, beiden Geächteten keinerlei Unterstützung zu gewähren und keine Gemeinschaft mit ihnen zu pflegen, sie vielmehr festzusetzen und Gf. Wilhelm auf sein Anrufen hin Recht gegen sie ergehen zu lassen.