Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[Köln], 16. Juli 1512 (freitags nach divisionis apostolorum)

Wien, HHStA, RK, Maximiliana 28 (alt 21b) 1512 Okt. (!), fol. 73a-74a, Orig. Pap. (Vermerke auf fol. 74b: Suplication hennbergschen geschickten wider Ernsten von Brandenstein, darunter von anderer Hand: Hennberg contra seine veind).

Hat wegen der widerrechtlichen Befehdung seines Herrn, Gf. Wilhelm von Henneberg-Schleusingen, durch Ernst von Brandenstein zunächst an den Ks., dann an die Kff., Ff. und Stände des Reiches oder wo es euer ksl. Mt. hinweysen suppliziert. Daraufhin hat der Ks. dem Koadjutor von Fulda, Hartmann von Kirchberg, als ksl. Kommissar befohlen, den Streitparteien zu gebieten, mit der Tat gegeneinander stillzustehen, ihnen einen Tag anzusetzen, sie zu verhören und entweder eine gütliche Verständigung herbeizuführen oder die Sache rechtlich zu entscheiden (Nr. 1372). Gf. Wilhelm ist auf dem anberaumten Tag auch erschienen und bereit gewesen, alle gerechtfertigten Vorschläge anzunehmen. Ernst von Brandenstein hingegen hat in Mißachtung des ksl. Kommissars dem Ks. eine Schrift übersandt, darinnen er euer ksl. Mt., so sich doch nymant anders dan derselbigen und irem cammergericht umb fridbruche zu richten gebürt und zustet, vermaint, ir oberkeit und gericht zu entzihen und an andere orte seines gefallens zu bringen und richter seines gefallens zu erwelen.1 Hieraus ist leicht zu ersehen, das Brandenstein euer ksl. Mt., das recht und alle billigkeit veracht, keyn recht leyden mag, seinen mutwillen treyben und dem nachvolgen will. Bittet deshalb im Namen Gf. Wilhelms den Ks. als höchsten weltlichen Richter, über Ernst von Brandenstein und alle seine Helfer als Landfriedensbrecher und Verächter der ksl. Hoheit die Acht und Aberacht zu verhängen.

Anmerkungen

1
 Akten zu dem ab 7. Juli 1512 (mitwochen nach Udalrici) in Fulda durchgeführten Schiedstag in Meiningen, StA, GHA, Sektion I Nr. 3623, fol. 3-8; Ebd., Sektion II Nr. 447, fol. 73-81.