Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
[Köln], 30. August 1512 (montage nach decollationis)
Weimar, HStA, EGA, Reg. B Nr. 1276, fol. 57a-58b, Kop.
Hat heute durch Briefe seiner zu Hause befindlichen Räte erfahren, daß Wolf von Herbstadt und Ernst von Brandenstein am 10. August ( St. Lorenzentag) in seinem Amt Fischberg zwei Dörfer in Brand gesetzt haben. Immerhin konnten die Einwohner sich einer Gefangennahme und Plünderung erwehren. Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen haben sich entgegen dem ksl. Gebot, ihn (Gf. Wilhelm) aus ihren Besitzungen heraus nicht zu schädigen (Nr. 1375), nicht nur Ernsts von Brandenstein angenommen, sondern auch anderen erlaubt, ihn von ihren Ftt. aus zu bekriegen. Hat deshalb bereits vor dem Ks. geklagt und gebeten, ihm zu seinem Recht zu verhelfen. Während des gegenwärtigen lange dauernden Reichstags haben er und sein Hofmeister (Dr. Adam von Schaumberg), der hier auf seine Ankunft gewartet hat, 600 fl. Zehrungskosten verbraucht. Bittet deshalb den Ks. nochmals, ihn baldmöglichst abzufertigen und gegen seine Feinde mit der Acht vorzugehen. Geschieht dies nicht, wird er zusammen mit seiner Frau (Anastasia) und seinen Kindern ins Elend gestürzt. Hofft, daß es der Ks. als Liebhaber der Gerechtigkeit nicht so weit kommen läßt.