Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil
Am Beginn des Wormser Reichstags-Projekts stand der kaiserliche Tag in Mainz. Da der Konstanzer Reichstag den Vorschlag des Reichsoberhaupts zur Vorabgenehmigung eines weiteren Reichstages, sofern dieser im Verlauf des Romzugs erforderlich würde, abgelehnt hatte, berief der Kaiser die drei geistlichen Kurfürsten, Kurfürst Friedrich von Sachsen und einige weitere Fürsten zu Verhandlungen über eine Geldbewilligung für den Krieg in Italien. In Kapitel I.1. sind Akten zur Vorgeschichte und zu den Verhandlungen des Mainzer Tages versammelt. Da die geladenen Stände die Bewilligung einer Reichshilfe gegen Venedig und Frankreich ablehnten, war der Versuch der Reichsregierung gescheitert, mit dieser alternativen Versammlungsform die Einberufung eines Reichstages zu umgehen. Kapitel I.2. bietet für die Verhandlungen und Pläne Kaiser Maximilians im Vorfeld des Reichstages und mit Hinblick auf den Reichstag viele neue Aspekte. Nicht aufgenommen wurden die Akten der zum Vertrag von Cambrai (10.12.1508) führenden Verhandlungen. Deren verzögernde Wirkung auf die kaiserliche Reichstags-Initiative sowie die damit einhergehende Neuausrichtung der kaiserlichen Außenpolitik und somit der Zielsetzungen für den künftigen Reichstag sind durch die vorliegenden Stücke ausreichend dokumentiert. Einige Dokumente zur Verlegung des Reichskammergerichts von Regensburg nach Worms sind in Kapitel I.3. versammelt. Kapitel I.4. setzt sich mit den partikularen Anliegen der ständischen Teilnehmer auseinander, die in der Regel überhaupt erst deren Interesse am Reichstag und wenigstens an einigen der unter dem Terminus „Reichssachen“ zusammengefassten Themen, in erster Linie Landfriede und Reichskammergericht, begründete. Neben der durch die Untergliederung eingenommenen Perspektive der einzelnen Stände dokumentiert das Kapitel als Ganzes die beinahe systematischen Bemühungen der Reichsregierung, die Stände durch die Verweisung ihrer Angelegenheiten auf informelle Verhandlungen sowie Schieds- und Gerichtstage während des Reichstages zur Teilnahme daran zu bewegen und zugleich für die kaiserlichen Ziele zu gewinnen. Kapitel I.5. gibt das zwangsläufig lückenhafte Material zur organisatorischen Vorbereitung des Reichstages über die sich insgesamt beinahe auf ein Jahr erstreckenden Phasen von wiederholter Einladung und Verschiebung wieder. Aufgrund der schlechten Überlieferungslage konnten leider nur vereinzelte Maßnahmen der gastgebenden Stadt Worms erfasst werden.
Das zentrale Kapitel II.1. enthält so gut wie vollständig die Protokolle (II.1.1.) und die Verhandlungsakten des Reichstages über Reichshilfe und Reformen samt den zugehörigen Dokumenten (II.1.2.). Lediglich bei den von den kaiserlichen Kommissaren und auf ständischer Seite von einigen sachverständigen Deputierten zwischen dem 11. und 16. Juni geführten Verhandlungen über Reichskammergericht und Münzwesen sind vereinzelte Lücken zu erahnen. Für einen Kommissar-Reichstag absente rege ist die Außenkommunikation, vor allem der Austausch von Berichten und Weisungen zwischen dem Kaiser und seinen Beauftragten, von besonderer Bedeutung. Nach sorgfältiger Abwägung hat sich der Bearbeiter entschieden, auch diese Schriftwechsel im Kapitel „Korrespondenzen, Berichte und Weisungen“ (Kap. II.5.1.) unterzubringen. Die den Reichsständen vorgetragenen und vorgelegten kaiserlichen Weisungen wurden zusätzlich unter dem Datum ihrer Präsentation in Worms als Leernummern mit Querverweis bei den Verhandlungsakten registriert. Während die mit dem bevorstehenden Italienzug Kaiser Maximilians zusammenhängenden, von der Reichsregierung initiierten Themen Jubelablassgeld und Reichsstatthalterschaft ebenfalls in Kapitel II.1.2. miteinbezogen sind, wurde die von den kaiserlichen Kommissaren, in einem ständischen Ausschuss und in den Kurien verhandelte Frage der Unterstützung für den Deutschen Orden als – ungeachtet ihrer außenpolitischen Bedeutung – im Prinzip partikulare Frage in ein eigenes Kapitel (Kap. II.1.3.) ausgelagert. Da die Stände die von kaiserlicher Seite angestrebte Achterklärung gegen Venedig offenbar ablehnten, wurde das nach Worms transferierte Reichskammergericht mit diesem Vorgang betraut (Kap. II.1.4.). Der jetzt erstmals der Forschung zur Verfügung stehende Abschied des Wormser Reichstages (Kap. II.1.5.) schließt die Dokumentation zum „Reichstagskern“ ab.
Gerade in Worms waren für die Stände Angelegenheiten von zentraler Bedeutung, die nicht unter die Kategorie „Reichssachen“ fielen und deshalb nicht oder jedenfalls in der maximilianeischen Ära noch nicht als Bestandteil der eigentlichen Reichstagsverhandlungen gelten können.12 Aufgrund des nur kurzen Aufenthalts des Kaisers galt dies jedoch weniger für dessen Funktion als oberster Lehnsherr, die er nichtsdestotrotz wahrnahm (Kap. II.2.), sondern betraf die eben auch von den kaiserlichen Kommissaren, von ständischen Vermittlern oder in bilateralen Verhandlungen behandelten Streitsachen (Kap. II.3.). Eine Eigentümlichkeit dieses königlosen Tages war offenkundig der starke Bezug der Reichsstände oder ganzer Ständegruppen aufeinander. Das deshalb – gemessen an der kurzen Dauer des Reichstages – umfangreicher als gewöhnlich ausgefallene Kapitel II.4. dokumentiert unter dem Titel „Angelegenheiten der Reichsstände“ diverse in den Reichstag eingebundene Versammlungsformen und eine Vielzahl von Themenkomplexen. Die wichtigsten Vorgänge sind sicherlich erfasst. Aus der Beschränkung auf die Überlieferung der besuchten oder kontaktierten Archive ergibt sich allerdings zwangsläufig die Unvollständigkeit dieses Materials.
Anders als die übrigen Abschnitte des Kapitels II überschreiten die Korrespondenzen, Weisungen und Berichte (Kap. II.5.) den zeitlichen Rahmen des Reichstages, ausgehend von der Überlegung, dass die Handlungsanleitungen für die Gesandten deren unter Umständen sonst nicht dokumentiertes Agieren auf dem Reichstag begründeten.13 Auch im Sinne leichterer Benutzbarkeit erschien es ratsam, die Weisungen bei den häufig direkt darauf Bezug nehmenden Berichten zu belassen. Die Wiedergabe der Berichte nicht mehr als Vorakten setzt zeitlich mit der Ankunft Kaiser Maximilians in Worms am 21. April ein und berücksichtigt damit auch die lange Vorlaufzeit der Reichsversammlung bis zur Eröffnung der Verhandlungen über die Venedighilfe am 16. Mai. Ebenso wurden zwei erst nach Ende des Reichstages verfasste, instruktive Berichte der kaiserlichen Kommissare über dessen Schlussphase (Nrr. 420f.) noch in dieses Kapitel einbezogen. Insgesamt belegen auch die Korrespondenzen der Gesandten, dass die Reichsstände ihre jeweiligen partikularen Interessen in den Mittelpunkt stellten, wenngleich die flüchtige Behandlung der „Reichssachen“ auch der prinzipiell geltenden Geheimhaltungspflicht (z. B. Nr. 453) geschuldet sein konnte.
Jeder Reichstag war sui generis ein gesellschaftliches Ereignis, er fungierte als Inszenierung der spätmittelalterlich/frühneuzeitlichen Adelsgesellschaft. Mehr noch als für andere Kaiser stellten diese Versammlungen für Maximilian I. Gelegenheiten zur Repräsentation und Selbstinszenierung dar, wenngleich dieser Aspekt in Worms aufgrund seiner Abwesenheit bestenfalls stark abgeschwächt zur Geltung kommen konnte. Gewissermaßen die Kehrseite zu den herausragenden Ereignissen während des Reichstages stellte der Alltag seiner Teilnehmer dar. Solchen Aspekten trägt die Einbeziehung von Teilnehmerverzeichnissen, Kostenaufstellungen einzelner Reichsstände sowie von Beschreibungen des äußeren Ablaufs des Reichstages Rechnung. Ebenso wird die naturgemäß geringe Rezeption dieser vergleichsweise kleinen Reichsversammlung durch die zeitgenössische Chronistik und Publizistik berücksichtigt (Kap. II.5.).
Die in Kapitel III zusammengefassten Nachakten dokumentieren kurzfristige Folgen des Reichstages und die Umsetzung der in Worms getroffenen Entscheidungen. Sie setzen zeitlich nach der Ausfertigung des Abschieds am 16. Juni ein. Da der Reichstag die vom Kaiser geforderte Beschlussfassung über eine Hilfe für den Venezianerkrieg verweigert hatte, behandeln die in Kapitel III.1. versammelten Dokumente schlechterdings nicht wie sonst die Umsetzung des Hilfebeschlusses, sondern den vom Kaiser inszenierten propagandistischen Nachhall und das Bemühen einzelner Stände, insbesondere der Städte, um Begrenzung des diplomatischen Schadens. Die zeitgenössische Rückschau auf den Reichstag erlaubt überdies einige aufschlussreiche Einblicke in die dortigen Verhandlungen. Der unmittelbar aus der Verweigerung des Reichstages resultierende Versuch der Reichsregierung ab Ende August 1509, alternativ zur Reichshilfe für den Krieg in Italien bei den einzelnen Reichsständen Anleihen aufzunehmen, wird im folgenden zwölften Band der maximilianeischen Reichstagsakten von Reinhard Seyboth behandelt.14
Das wichtigste positive Ergebnis des Wormser Reichstages bestand in der Stabilisierung des Reichskammergerichts unter anderem durch die in Kapitel III.2. dokumentierte Umsetzung der im Abschied fixierten Beschlüsse. Ebenso wurde beschlussgemäß im September 1509 ein Reichsmünztag in Frankfurt abgehalten. Kapitel III.3. behandelt dessen Vorbereitung, Verhandlungen und Ergebnisse. Das folgende Kapitel III.4. ist der Umsetzung der Reichstagsbeschlüsse zum Konflikt zwischen dem Deutschen Orden und Polen gewidmet.
Abgeschlossen werden die Nachakten – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – durch die zuvor bereits während des Reichstages behandelten reichsständischen Angelegenheiten (Kap. III.5.). Auffällig ist vermutlich die vergleichsweise umfangreiche Dokumentation zur Einung zwischen Kurmainz, Württemberg und Brandenburg-Ansbach (Kap. III.5.2.). Doch ermöglichen erst diese Nachakten ein ausreichendes Verständnis der in Worms erstellten (bzw. auf die Zeit des Reichstages rückdatierten) Verträge.