Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil
Hilfe des Schwäbischen Bundes gegen Heinrich von Guttenstein.
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 64, fol. 33’–35 (Kop., montag nach trinitatis).
Er ist über die vielfachen Übergriffe gegen Nürnberg von der Guttensteinschen Schwarzenburg aus, wo der Reichsächter Heinz Baum Unterschlupf und Unterstützung gefunden hat, informiert. Nürnberg wurde gemäß Einungsvertrag eine Bundeshilfe zugesagt. Sie haben auf dem Bundestag in Esslingen die Festsetzung dieser Hilfe beantragt, doch wurde in Berücksichtigung der Verhältnisse im Reich und der ksl. Pläne eine Gesandtschaft an den Ks. mit der Bitte um Rat und Hilfe für das weitere Vorgehen beschlossen [Nr. 83, Pkt. 1]. Dies mag inzwischen geschehen sein. Die Übergriffe nehmen unterdessen eher noch zu. Am vergangenen Montag [21.5.!] wurde der Sohn des Ratsherrn Ulmann Stromer, Wolf, der im Auftrag des Bf. von Gurk unterwegs war, als Gefangener Baums auf die Schwarzenburg verbracht. Dort werden auch die Nürnberger Bürger Völkel Schlauersbach und Georg Wegelin festgehalten. Bitten ihn, den Ks. über diese nicht nur Nürnberg, sondern alle Reichsuntertanen betreffenden Beschwerden zu informieren. Möglicherweise könnte durch sein Eingreifen eine raschere Freilassung Stromers erreicht werden.
Übersenden eine Abschrift ihrer Antwort an den vor einigen Tagen vorstellig gewordenen böhmischen Gesandten [Delphin von Haugwitz]. Sie beabsichtigen, beim Schwäbischen Bund auf die Festsetzung der bereits bewilligten Hilfe gegen Heinrich von Guttenstein zu drängen. Die Nürnberger Gesandten in Worms erhielten deshalb Weisung, beim Städtehauptmann [Matthäus Neithart] die Einberufung eines Bundestages zu beantragen [Nr. 469, Pkt. 1]. Jetzt wäre ihres Erachtens der richtige Zeitpunkt, um loszuschlagen. Vor kurzem waren Gesandte des Bundes beim Ks., um dessen Haltung bezüglich der Nürnberg zugesagten Hilfe zu erkunden und sein Einverständnis zur Exekution gegen Guttenstein zu erwirken. Der Ks. hat ihren Informationen zufolge seine vollkommene Zustimmung bekundet und jede nur mögliche Hilfe bei der Ausrottung des adligen Räuberunwesens in Aussicht gestellt. Doch werden die Bundesstände ihrer Befürchtung nach hinhaltend agieren. Einige Bundesmitglieder haben sich vernehmen lassen, nicht gleichzeitig Hilfe gegen Guttenstein und für den Ks. leisten zu können. Er, Topler, soll deshalb den Ks. streng vertraulich über den Vortrag des böhmischen Gesandten in Nürnberg informieren und ihn bitten, den böhmischen Kg. schriftlich, sofern dies nicht bereits geschehen ist, zur Umsetzung seiner Pläne aufzufordern: Guttenstein habe sich zwar als Untertan von Ks. und Reich und nicht etwa Böhmens bezeichnet, doch könne er, der Ks., hier nur gemeinsam mit der böhmischen Krone agieren. Er bitte deshalb, Guttenstein zur Einhaltung des Landfriedens zu veranlassen und ihn zu bestrafen. Des Weiteren könnte der Ks. den Schwäbischen Bund auffordern, ohne weiteren Verzug die Bemessung der zugesagten Bundeshilfe durchzuführen. Da der Bund ihn um seinen Rat gebeten hat, hätte er zu diesem Schritt den Anlass und die Berechtigung.
Bestätigen den Eingang seines durch den Nürnberger Boten Erhard Goller überbrachten Erklärung für die Verzögerung seines Aufenthalts in Worms1. Jörg Holzschuher hatte sie nach seiner Rückkehr bereits über die Gründe informiert. Sie müssen es darauf beruhen lassen. Bitten ihn aber, so rasch, wie dies möglich ist, ohne die ksl. Ungnade gewärtigen zu müssen, aus Worms abzureisen und ihre Aufträge auszuführen.