Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil
Wien, HHStA, Maximiliana 20, Konv. 4, fol. 19–19’ (Or., Spuren von 3 Ss.) = Textvorlage A. Wiesbaden, HStA, Abt. 131, IV a, Nr. 22, fol. 12’ (dem ksl. RT-Protokoll [Nr. 259] inserierte Kop.) = B.
Unter Berufung auf den Koblenzer Abschied, wonach Johann von Kriechingen binnen zwölf Tagen zum rechtlichen Austrag auf dem Reichstag erscheinen sollte, akkreditierten sich dessen Anwälte bei ihnen und forderten die Aufnahme der Verfahrens. Sie hatten jedoch ihrerseits weder diesbezügliche Anweisungen noch eine Vollmacht. Auch ihre Instruktion [Nr. 267, Pkt. 23] war ihnen zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugegangen. Sie haben die Anwälte deshalb elf Tage lang aufgehalten. Diese wollten aber nicht länger warten, sondern bekundeten ihnen gegenüber in Gegenwart von Notaren und Zeugen unter Protest ihren erzeigten Gehorsam [im Vollzug des Koblenzer Entscheids] und nahmen ihren Abschied. Falls er, der Ks., beabsichtigt, das Verfahren fortzusetzen, muss Kriechingen noch einmal vorgeladen werden.1